Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / 3. LSt-Abzug und LSt-Abführung im Insolvenzverfahren

Von der zivilrechtlichen Begründung des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitsentgelts ist die Verpflichtung zum Einbehalt der LSt gem. § 38 EStG zu unterscheiden: während der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns nach Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer entsteht, kommt es für die Verpflichtung zum Abzug von LSt ausschließlich auf die steuerlichen Vorschriften an[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / 5. Konsequenzen für Arbeitnehmer

Hat der Arbeitgeber vor Insolvenzeröffnung – und in der Regel vor dem Eingreifen von Insolvenzgeld – Lohn ausgezahlt und die LSt einbehalten, ohne diese an das FA abzuführen, muss die Finanzverwaltung ihre Forderung gem. § 42d Abs. 1 EStG als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Das Risiko der Nichtabführung der einbehaltenen LSt trägt der Staat,[45] weshalb die einbehal...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / [Ohne Titel]

Dr. Stephan Peters[*] Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage und kommt es im weiteren Verlauf zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, kann dies auch Auswirkungen auf das im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens bestehende Dreiecksverhältnis aus Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Finanzverwaltung haben. Der Beitrag skizziert die lohnsteuerlichen Folgen der Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / VI. Fazit

Anwendung des § 8 EStDV (noch) korrekt? Sollten in der Gewinnermittlung Aufwendungen für einen Grundstücksteil erklärt worden sein (vor allem wohl als Aufwand für ein häusliches Arbeitszimmer/Praxis im eigenen Haus/in der eigenen Wohnung) und wurde dieser Grundstücksteil nicht in der Bilanz bzw. im EÜR-Anlageverzeichnis ausgewiesen, wird bei der Veranlagung verstärkt darauf zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / IV. Fazit

Lohnsteuerliche Fragestellungen i.R.d. Unternehmensinsolvenz bedürfen einer besonderen Betrachtung. Innerhalb des Insolvenzverfahrens haftet der Arbeitgeber nach § 42d EStG. Dieser Haftungsanspruch kann als Insolvenzforderung oder Masseforderung in Erscheinung treten. Daneben sind der zutreffende Einbehalt der LSt und deren Abführung an die Finanzverwaltung aufgrund des persö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / I. Grundstücke als BV: Allgemeine Grundsätze

BV-Grundsätze: BV gibt es bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ebenso wie bei der Bilanz. Was BV ist, steht nicht im EStG, sondern ist im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[1] BV bei Freiberuflern: Grundsätzlich gelten bei der Bestimmung von notwendigem und gewillkürtem BV für Freiberufler dieselben Abgrenzungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / 1. Dreiecksverhältnis

Schuldner der LSt ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG der Arbeitnehmer. Verpflichtet zum Einbehalt und zur Abführung ist gem. § 38 Abs. 3, § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG der Arbeitgeber. In dieser Funktion wird der Arbeitgeber Steuerpflichtiger i.S.d. § 33 AO.[4] Es entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Finanzverwaltung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber wird somit ne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / IV. Sonderproblem "Betriebsaufspaltung"

Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, die hier nicht im Detail erörtert werden sollen, bilden die sachliche und persönliche Verflechtung[18]. Die sachliche Verflechtung erfordert die Überlassung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage. Hier stellt sich die Frage, welche Bedeutung das Kriterium "von untergeordneter Bedeutung" des § 8 EStDV im Zusammenhang mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.1 Grundsatz: Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen

Im Zusammenhang mit einem Share Deal kehrt sich das oben gezeigte Regel-Ausnahme-Verhältnis faktisch um. Soweit der Veräußerer lediglich die Anteile an dem Unternehmen veräußert, liegt im Regelfall keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor.[1] Von seiner Rechtsprechung zur Ausnahme im Falle einer 100 %- Beteiligung[2] ist der BFH wieder abgerückt.[3] Dies liegt darin begründe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.3 Risikominimierung durch vertragliche Steuerklauseln

Die Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen können, wie zuvor gezeigt, leicht entfallen (insbesondere durch eine fehlende Absicht des Erwerbers zur Unternehmensfortführung) und die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein. Diesem Risiko einer steuerlichen Nachbelastung kann durch angepasste Steuerklauseln im Rahmen des Abschlusses der zivilrechtlichen Verpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.7 Einlagen

Einlagen aus dem Privat- in das Betriebsvermögen sind keine Einnahmen.[1] Hinweis Einlagen in der Anlage EÜR erklären Entnahmen und Einlagen sind allerdings nach Auffassung der Finanzverwaltung auch im Rahmen der EÜR aufzuzeichnen und im Vordruck EÜR zu erklären.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.1 Aufzeichnung von Betriebseinnahmen

Einnahmen sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen,[1] das gilt auch für Bareinnahmen. Ausnahmen gibt es bei einer Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert, z. B. für Einzelhändler, die Waren an unbekannte Kunden gegen Barzahlung verkaufen. Einzelheiten sind auch dem BMF-Schreiben v. 19.6.2018 zu entnehmen.[2] Auch wenn eine Verpflichtung zur Führung eines Kassenbu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Lo... / 7.2 Datenaustausch private Kranken- und Pflegeversicherung

Bisher darf der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung und zu einer privaten Pflege-Pflichtversicherung von Mitarbeitern nur steuerfrei lassen, wenn der Mitarbeiter eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorlegt, aus der sich ergibt, dass die entsprechenden Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen. Soweit der Arbeitgeber die steuerfreie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.17 Geschenke

Geschenke an Arbeitnehmer sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (evtl. lohnsteuerpflichtig). Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen lediglich bis zum Gesamtwert von 35 EUR pro Person im Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben angesetzt werden.[1] Voraussetzung sind fortlaufende und zeitnah getrennte Aufzeichnungen (§ 4 Abs. 7 EStG). Auch Werbeartikel (z. B. Kalender) fallen unter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.26 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 1 Problematik

Erwirbt ein Unternehmer einen Gegenstand, muss geprüft werden, ob der Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet werden kann oder zugeordnet werden muss. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG [1] muss der Gegenstand für eine Zuordnung zum Unternehmen mindestens zu 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Wichtig Nichtwirtschaftliche Verwendung für Zuordnungsmöglichkeit entscheiden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Lo... / 5 Lohnsteuerrichtlinien 2023

Das Bundesministerium der Finanzen hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden die Lohnsteuer-Richtlinien 2023[1] erstellt. Die Änderungen finden ab dem 1.1.2023 Anwendung. Die Neufassung beinhaltet eine grundlegende Überarbeitung der LStR, um diese an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Das BMF hat davon abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2022

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss-Sammlung (WEMoG) / 5.1.2 Ordnung nach Sachgebieten

Alternativ können die Eintragungen nach der Gesetzesbegründung auch nach Sachgebieten geordnet erfolgen. Zu denken ist an folgende Sachgebiete: Finanzverwaltung (Jahresabrechnungen/Wirtschaftspläne/Sonderumlagen) Kostenverteilung Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) Gebrauchsregelungen bauliche Veränderungen Da jedoch die fortlaufende Nummerierung eingetragener Beschlüsse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Beschlussfassung – B... / 3.2.6 Fortlaufende Nummerierung/Reihenfolge der Einträge

Die Eintragungen in die Beschluss-Sammlung haben gemäß § 24 Abs. 7 Satz 3 WEG nacheinander mit fortlaufender Nummerierung zu erfolgen. Praxis-Beispiel Fortlaufende Nummerierung Für den Fall, dass der Vorverwalter keine Beschluss-Sammlung geführt haben sollte, folgendes Beispiel: In der Wohnungseigentümerversammlung vom 25. Juli 2021 werden 14 Beschlüsse gefasst. Am 30. Juli 20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2022 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materialien finden Sie in Ihrem Internetangebot unter www.steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz 2022 / 4.2 Öffentliche Zustellung, § 122 Abs. 5 Satz 2 und Satz 4 AO

Es wird klargestellt, dass die Finanzbehörden Steuerverwaltungsakte auch durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf einer Internetseite der Finanzverwaltung oder in ihrem elektronischen Portal öffentlich zustellen können. Gilt ab dem Tag nach der Verkündungmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz 2022 / 8 Weitere Gesetzesänderungen

Kleinere Änderungen bzw. Änderungen mit weniger Breitenwirkung werden sollen in folgenden Gesetzen vorgenommen werden: Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Außensteuergesetz, Investmentsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, Grundsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Steueroasen-Abwehrgesetz, Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Gesetz über die Finanzverwaltung...mehr

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Überprüfung von Schätzungen... / I. Allgemeines

Über § 162 Abs. 1 AO ist das FA berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige keine hinreichend konkreten bzw. unvollständige oder unrichtige Angaben zu steuerpflichtigen Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen macht. Die Finanzverwaltung hat inzwischen Verfahren entwickelt, die über die digital...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überprüfung von Schätzungen... / 1. Schätzungsbefugnis

Nach § 162 Abs. 2 AO gilt dies insb. dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine hinreichende Aufklärung zu geben vermag oder der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können. Bei buchführungspflichtigen Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überprüfung von Schätzungen... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Gerhard Bruschke, Möhnesee[*] Über § 162 AO sind die Finanzbehörden befugt, in den Fällen, in denen Sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, eine Schätzung der relevanten Werte durchzuführen. Neben dem klassischen Bereich der Schätzung wegen nicht eingereichter Steuererklärungen finden Schätzungen häufig im Rahmen von Betriebsprüfungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungslegung (WEMoG) / 1.1 Amtierender Verwalter

Bereits nach alter Rechtslage vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 traf das Verlangen nach Rechnungslegung in aller Regel den ausgeschiedenen oder abberufenen Verwalter. Daneben konnte die Eigentümergemeinschaft nach entsprechender Beschlussfassung gemäß § 28 Abs. 4 WEG a. F. eine Rechnungslegung auch vom amtierenden Verwalter v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz 2022 / 1.6 Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP), § 5 Abs. 5 Satz 2

Die Neuregelung stellt klar, dass der Ansatz eines RAP unterbleiben kann, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG (derzeit 800 EUR) nicht übersteigt. Das Wahlrecht ist einheitlich auszuüben. Das soll erheblichem Bürokratieaufwand bei nahezu allen bilanzierenden Unternehmen und damit auch bei den steuerlichen Beratern und auf Seiten der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 2. Aufhebung oder Änderung bei unrichtigen Daten (§ 175b Abs. 2 AO)

Ein Steuerbescheid oder ein diesem gleichgestellter Bescheid ist aufzuheben oder zu ändern, soweit Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen gem. § 93c AO an die Finanzbehörde übermittelt wurden und nach § 150 Abs. 7 S. 2 AO als Angaben des Steuerpflichtigen gelten, zu Ungunsten des Steuerpflichtigen unrichtig sind. Unrichtig meint unzutreffend oder unvollständig. Zu mitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überprüfung von Schätzungen... / 3. Schätzungsarten und -methoden

Ausgehend vom Sinn einer Schätzung, nämlich die konkreten Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer Vollschätzung und Teil- bzw. Ergänzungsschätzungen. Welche Schätzungsart im Einzelfall zutreffend ist, bestimmt sich nach den aktuellen Erkenntnissen des FA. Bei einer Vollschätzung werden alle Besteuerungsgrundlagen einer bestimmten Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Feststellungen getroffen: Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten [1]: Die Finanzverwaltung ergänzt nac...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Die Finanzverwaltung[1] hatte im l...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (dies wäre der 31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.1 Gesetz zur Absenkung des Steuersatzes für Gaslieferungen

Zum 1.10.2022 ist der Steuersatz für die Lieferung von Erdgas über das Erdgasnetz sowie für die Lieferung von Wärme durch ein Wärmenetz auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % abgesenkt worden. Die temporäre Absenkung, die für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 gelten soll, ist in den zeitlich begrenzten Fassungen des Gesetzes in § 28 Abs. 5 und Abs. 6 UStG geregelt word...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 2 Steuererklärungen 2022

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – eine Jahressteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums.[1] Aufgrund der Corona-Pandemie ist die reguläre Abgabefris...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Organschaft: Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft war die Grundsatzfrage anhängig, ob der Organträger oder der gesamte Organkreis Unternehmer i. S. d. UStG ist. Hier hatten sowohl der V. Senat[1] des BFH als auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung musste erneut steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkünden. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.1 Einführung eines neuen "0 %-Steuersatzes" für Photovoltaik

Erstmals wird in Deutschland durch einen neuen § 12 Abs. 3 UStG ein sog. "0 %-Steuersatz" eingeführt, der für Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten (kleineren) Photovoltaikanlagen gilt. Die Neuregelung ist für alle Leistungen anzuwenden, die ab dem 1.1.2023 ausgeführt werden. Hinweis Unterschied Steuerbefreiung und Nullsteuersatz Ein 0 %-Steuersatz unterscheidet sich von e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.3 Änderung bei der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

In der Regelung zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen in § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG wird der Satz 2 mit seinem Hinweis auf § 18a Abs. 10 UStG gestrichen. Hinweis Berichtigung von ZM Zum 1.1.2020 war in § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG im Rahmen der sog. "Quick Fixes" als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Wichtig Seit 2022 nur noch eingeschränkte Anwendbarkeit der Sonderregelung Zum 1.1.2022 ist die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG deutlich eingeschränkt worden und nur noch zulässig, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Gesamtumsatz (i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG) nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat.[1] Der Gesamtumsatz ermittelt sich dabei nicht...mehr