Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 1

In einem viel beachteten Urteil hat das FG Münster den Anwendungsbereich des nach überwiegender Auffassung in der Literatur zu weit gefassten § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG [2] nach einer entsprechenden Ankündigung im vorangegangenen AdV-Verfahren [3] eingeschränkt (Az. 3 K 2174/19 Erb). [4] Die Finanzverwaltung hat die zugelassene Revision eingelegt (Az. BFH II R 49/21). Mit Spannun...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 6.1 Ausgangssituation und aktuelle Entwicklungen

Nach dem bisherigen BMF-Schreiben vom 26.2.2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013, BStBl 2021 I S. 298) konnte für bestimmte Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) und für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware eine auf ein Jahr festgelegte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. In der Ne...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 7

Auf einen Blick Eine Nachsteuerpflicht nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG infolge Insolvenz des vererbten Unternehmens kommt nur bei Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens in Betracht. Eine Nachsteuerpflicht kann in diesem Fall zunächst durch Reinvestition des Veräußerungserlöses nach § 13a Abs. 6 S. 3 u. 4 ErbStG erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtslage vor VZ 2009

Rz. 326 [Autor/Stand] Fehlende gesetzliche Regelung zur Einkommensermittlung. Für die Zeit vor dem VZ 2009 fehlte es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, wie das Einkommen der Familienstiftung zu ermitteln war. Diskutiert wurde, ob aus dem Einkommensbegriff des § 15 Abs. 1 a.F. auf die Anwendung der Einkommensermittlungsvorschriften des EStG und des KStG rückgeschl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren der zwischenstaatlichen Amtshilfe

a) Zuständigkeiten Rz. 865 [Autor/Stand] Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist gem. Art. 32 Abs. 1 GG eine Angelegenheit des Bundes. Die Zuständigkeit für die Abwicklung der zwischenstaatlichen Amtshilfe mit den ausländischen Behörden hat das BMF gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn übertragen[2]. Dieses tritt gegenüber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Außervollzugsetzung des Haftbefehls

a) Weniger einschneidende Maßnahmen Rz. 633 [Autor/Stand] Der Vollzug eines Haftbefehls, der lediglich wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, ist gem. § 116 StPO auszusetzen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, dass der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werden kann. In Betracht kommen namentlich: die Anweisung, sich zu b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit" stellt bei Auskünften au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 592 [Autor/Stand] Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, der sich von dem sog. hinreichenden Tatverdacht oder dem Anfangsverdacht erheblich unterscheidet.[2] Der dringende Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte eine Straftat tatsächlich begangen hat.[3] Rz. 593 [Autor/St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen[2], insb. keine hoheitlichen Akte ohne dessen Zustimmung setz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist[2]; gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis der Amtshilfe in Steuersachen zur Rechtshilfe in Strafsachen

Rz. 900 [Autor/Stand] Von der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen ist die zwischenstaatliche Amtshilfe[2] zu unterscheiden (Rz. 1051)[3]. Der praktische Unterschied wird sogleich deutlich: Die Gewährung von zwischenstaatlicher Amtshilfe durch Informationsaustausch, auch im Rahmen einer gleichzeitigen Prüfung, stellt einen Eingriff in die Rechte des betroffene...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Spontanauskünfte

Rz. 748 [Autor/Stand] Spontanauskünfte ergehen ohne ein vorhergehendes einzelfallbezogenes Ersuchen. Sie werden auf eigene Initiative der Behörden des Auskunft erteilenden Staates übermittelt, weil damit die Erwartung verbunden wird, dass diese Information in einem anderen Staat für ein Besteuerungsverfahren von Bedeutung sein kann, vor allem weil eine fehlerhafte Steuerfest...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / aa) Systemfehler

Der Test nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG, dessen Bestehen die Grundvoraussetzung für jede Begünstigung unternehmerischen Vermögens darstellt, ist ein Vergleich von Größen, die unterschiedlich ermittelt werden. "Webfehler" ist die Bruttobetrachtung.[35] Einzige Abzugsposition des Verwaltungsvermögens, zu dem auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen (§ 13b Abs. 4 N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 10 Abs. 3 und Nichtberücksichtigung von § 8b KStG (Satz 2)

„ [2] Bei der Ermittlung der Einkünfte gilt § 10 Absatz 3 entsprechend; ... „ Rz. 311 [Autor/Stand] Einkünfteermittlung. Die eher allgemein gehaltene Anordnung, die Einkünfte der Stiftung „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ” zu ermitteln, wird durch den Verweis auf § 10 Abs. 3 konkretisiert Auf die Doppe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder "in das Inland zurückzuführen" (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 17. Vernehmung mittels Videokonferenz

Rz. 1238 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird zukünftig die Vernehmung mittels Videokonferenz erlangen[2]. Über § 247a StPO i.V.m. Art. 10 EU-RhÜbK 2000 ist eine solche Vernehmung mittels Videokonferenz möglich. Die Notwendigkeit kann etwa dann bestehen, wenn es um die Vernehmung einer Vielzahl von Personen, etwa zur Frage des gewöhn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Siehe zunächst die Schrifttumshinweise im Schrifttumsverzeichnis Bd. I und zu §§ 385, 386, 393 und 397 jeweils vor Rz. 1 und vor den einzelnen Schwerpunkten. Berchner, Die Neufassung der AStBV (St) aufgrund des neuen Selbstanzeigenrechts, NZWiSt 2012, 171; Bilsdorfer, Zur Beantragung eines Strafbefehls durch Beamte der Finanzverwaltung oder der Zollverwaltung, spez...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Steuerfreiheit von Zuwendungen (Satz 1)

„(11) 1 Zuwendungen der ausländischen Familienstiftung unterliegen bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nicht der Besteuerung, ...” Rz. 496 [Autor/Stand] Zuwendungen. Da Abs. 11 nur für die Besteuerung des Einkommens der Destinatäre Anwendung findet (vgl. zu den erfassten Steuerarten näher Rz. 499), erscheint die Verwendung des Begriffs "Zuwendung" unglücklich. Im Einkommenst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Geschäftsleitung oder Sitz innerhalb EU/EWR

"(6) Hat eine Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, ..." Rz. 261 [Autor/Stand] Familienstiftung mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Aus dem von § 15 Abs. 6 hergestellten Zusammenhang zu § 15 Abs. 1 ergibt sich zunächst, dass mit "Familienstiftung" der in § 15 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr gilt auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die objektive Beweis- oder Feststellungslast. Danach geht das Fehlen eines Nachweises bei steuerbegründenden Tatsachen zulasten der Finanzverwaltung, bei entlastenden Sachverhalten zulasten des Stpfl. Hierbei ist zu beachten, dass es Fälle geben kann, in denen ...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 1 Systematische Einordnung

§ 146 AO beinhaltet allgemeine Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, insbesondere die Frage nach der Aufbewahrung. Nachdem der EuGH[1] eine Regelung des belgischen Rechts als unionsrechtswidrig angesehen hatte, nach der die Anerkennung von Verlusten davon abhängig gemacht wurde, dass die Unterlagen, aus denen sich die Verluste ergaben, in Belgien aufbewahrt...mehr

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Fremdvergleich (tatsächlich... / 3 Praxisfragen

Fraglich ist, ob und wie das Vorgehen der Finanzverwaltung mittels eines äußeren Fremdvergleichs erfüllt werden kann. Der BFH hat dies bisher noch nicht abschließend entschieden. Während er in seiner älteren Rechtsprechung der Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 AO große Bedeutung beigemessen hat, scheint sich diese Position nunmehr geändert zu haben[1], wobei der BFH s...mehr

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Gewinnaufteilungsmethode – ... / 1 Systematische Einordnung

Lieferungen und Leistungen zwischen international verbundenen Unternehmen ("Verbundene Unternehmen") müssen steuerlich mit angemessenen Preisen abgerechnet werden ("Verrechnungspreise"), um etwaige Korrekturen durch die Finanzverwaltung zu vermeiden. Zur Ermittlung der Verrechnungspreise gibt es neben den sog. Standardmethoden auch die transaktionsbezogenen gewinnorientierte...mehr

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Gewinnaufteilungsmethode – ... / 2 Inhalt

Die deutsche Finanzverwaltung stand dem Profit Split zunächst grundsätzlich ablehnend gegenüber.[1] Später änderte sie dann ihre Auffassung.[2] Nunmehr ist diese Methode – anders als die Gewinnvergleichsmethode ("Gewinnvergleichsmethode") – grundsätzlich zulässig. Die profit-split-method[3] geht von dem Gewinn des Gesamtkonzerns aus, der aus der Produktion eines Wirtschaftsgu...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 4 Beratungshinweise

Aufgrund der drohenden strengen Sanktionen sollte mit ausl. Dienstleistern bzw. Konzerngesellschaften eingehend besprochen werden, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um den gesetzlichen Regelungen zu genügen. Hierzu kann es sich anbieten, entsprechende Schadensersatzpflichten vorzusehen, um auch gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen zu können, dass der Stpfl. si...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 2.2 Voraussetzungen für die Verlagerung der Buchführung in das Ausland

Die Führung der Bücher im Ausland ist kumulativ von folgenden Voraussetzungen abhängig: Der Stpfl. muss einen schriftlichen Antrag auf Gewährung des Rechts zur Verlagerung der Buchführung in das Ausland stellen. Der Stpfl. muss den Standort des zur Buchführung eingesetzten Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten mit der Buchführung dessen Namen und Anschri...mehr

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Lizenzschranke – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die FinVerw hat mit BMF-Schreiben v. 5.1.2022[1] ausführlich zu der Regelung Stellung genommen und mit Schreiben v. 6.1.2022[2] eine Liste der nexuskonformen Regelungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 veröffentlicht. Bereits in einem früheren BMF-Schreiben[3] hat die Finanzverwaltung die Anwendung der Regelung des § 4j EStG und insbesondere die Frage der Nexus-Konformität ...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 2.1 Ausgangspunkt

Nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO sind Bücher im Geltungsbereich der AO zu führen und aufzubewahren. Hiervon abweichend sieht S. 2f. lediglich Sonderregelungen für ausl. Betriebsstätten und Organgesellschaften, die nach ausl. Recht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind und diese Verpflichtung erfüllt haben, vor. In diesem Fall muss das inl. Unternehmen die für...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 1 Systematische Einordnung

Um ihre Untersuchungspflicht nach § 88 Abs. 1 AO erfüllen zu können, bedient sich die Finanzverwaltung der Mitwirkungspflichten des Stpfl. nach § 90 AO. Dabei begründet § 90 Abs. 1 S. 1 AO eine allgemeine Mitwirkungspflicht, die an anderen Stellen der AO konkretisiert wird. Aus völkerrechtlichen Gründen können deutsche Finanzbehörden im Ausland grundsätzlich keine Sachaufklä...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 3 Praxisfragen

Häufig ist streitig, wo die Grenzen für die erweiterten Mitwirkungspflichten liegen. Dies kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Hierbei kommt es darauf an, welche Maßnahmen der Finanzbehörde und dem Stpfl. möglich sind. Weitere Grenzen bilden die Grundsätze der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Mitwirkungspflichtig ist grundsätzlich jeder Beteiligte i. S. ...mehr

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Gewinnaufteilungsmethode – ... / 3 Praxisfragen

Die Auffassungen der nationalen Finanzverwaltungen zu dieser Methode sind sehr unterschiedlich. Während sie in vielen europäischen Ländern eher zurückhaltend angewendet wird, sehen andere sie als gleichberechtigt neben den Standardmethoden an. Folglich kommen sie dort wesentlich häufiger zur Anwendung. Hieraus resultieren Probleme, wenn unterschiedliche Finanzverwaltungen ei...mehr

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Gewinnaufteilungsmethode – ... / 4 Beratungshinweise

Bei der Anwendung des profit split kommt zunächst der Dokumentation des aufzuteilenden Gewinns große Bedeutung zu. Hierbei bereiten die unterschiedlichen Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung in den einzelnen Ländern erhebliche Probleme. Hier sollte proaktiv eine Verständigung mit den beteiligten Finanzverwaltungen angestrebt werden. Anderenfalls droht nicht nur eine ...mehr

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Umsatzsteuerbefreiung: Opti... / 6 Sonderfall der Geschäftsveräußerung im Ganzen

Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer. Hiervon ausgenommen ist die sogenannte Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG und zwar unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, darf keine Umsatzst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbefreiung: Opti... / 5 Veräußerung eines Grundstücks

Veräußert ein Unternehmer ein Grundstück oder ist ein Grundstück im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens versteigert worden, sieht das Gesetz bestimmte zusätzliche formelle Vorschriften vor[1]. Verzichtet der Unternehmer im Rahmen der Veräußerung oder Zwangsversteigerung auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG (Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

Leitsatz Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Steuerpflichtige einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.05.2022 ‐ XI R 28/21 (XI R 3/19), B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz für Umsätze mit Silbermünzen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchst. C Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG unterliegt die Einfuhr von Sammlungsstücken von münzkundlichem Wert, und zwar Münzen und Medaillen aus Edelmetallen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 490 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 463 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr