Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Optionsverschonung von 100 % (§ 13a Abs. 10 ErbStG)

Rz. 731 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bernhard, Regel- und Optionsverschonung beim einheitlichen Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten, ZEV 2021, 209; Dorn/Scharfenberg, Zum Antrag auf Vollverschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG – Hinweise für die Beratungspraxis, DB 2021, 1708; Höne, Die Optionsverschonung, NWB-EV 7/2014, 248; Höne, Vorwegabschlag und ...mehr

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Besteuerung von Pflegegeldern für die intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen in einer Einrichtung i.S. des § 34 SGB VIII

Leitsatz Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i.S. des § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung. Normenkette § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG, § 33, § 34, § 35, § 78a, § 78b, § 78c SGB VIII Sachverhalt Die Klägerin war staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzie...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Behaltensregelungen (§ 13a Abs. 6 ErbStG)

Rz. 406 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Billig, Zur Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG beim Erwerb von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Nachversteuerungsproblematik, UVR 2018, 212; Bron/Grosse, Steuerliche Auswirkungen ausgewählter Umstrukturierungsmaßnahmen auf eine bevorstehende Unternehmensnachfolge, ZEV...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f...mehr

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Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom

Leitsatz Die Zahlung eines sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gemäß § 4 Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung i.S. von § 3 Abs. 1 UStG. Normenkette § 3 Abs. 1 UStG, Art. 14 Abs. 2 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § 4 Abs. 3a KWKG 2009 Sachverhalt Die Klägerin ist u.a. Netzbetreiberin. An ihr Netz ist u.a. eine Kraft-Wärme-K...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zeitliche Anwendung der Vorschriften

Rz. 31 Die Regelungen über Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG gelten nach § 27 Abs. 23 UStG für alle Gutscheine, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt worden sind. Rz. 32 Für vor dem 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine gilt die bisherige Verwaltungsauffassung[1] unverändert fort, nach der bis dahin bei Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht zwischen Wertgutscheinen und Waren- oder Sa...mehr

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Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer

Leitsatz § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG, Art. 98...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Akzeptanzverpflichtung

Rz. 18 Da der Gutschein ein verkörpertes Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen, enthält[1], setzt er eine Akzeptanzverpflichtung des Unternehmers voraus. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Verpflichtung des Unternehmers ausgelöst, die verkörperte Lieferung oder sonstige Lei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.1 Allgemeines

Rz. 89 Der leistende Unternehmer hat für das Erlangen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG die in § 7 Abs. 1 S. 1 UStG genannten Voraussetzungen für die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr sowie für die durch weitere Beauftragte erfolgte Lohnveredelung[1] nachzuweisen (§ 7 Abs. 4 UStG). Den Nachweis über den Erwerb oder die Einfuhr von Gegenständen zu Zwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Zulassungs- und Registrierungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 18 Abs. 10 UStG)

Rz. 1 Die Regelung dient der Betrugsbekämpfung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge. Da der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge gem. § 1b Abs. 1 UStG auch von Nichtunternehmern – also von Personen, die nicht zum Personenkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehören und die deshalb grundsätzlich keine innergemeinschaftlichen Erwerbe nach § 1a UStG zu erklä...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Betriebliche Schuldzinsen u... / a) Gewinnbegriff

Der Rechtsbegriff "Gewinn" ist in § 4 Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Er ist für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG maßgeblich.[22] Hierzu gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes.[23] Der Gewinn ist nicht um vorgenommene Absetzungen für Abnutzung zu erhöhen, da die Vorschrift konzeptionell auf das steuerliche Eigenkapital bezogen ist (s. Ausführun...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. Dr. Jan Chr. Schumann[*] Die Rechtsprechung hat in jüngerer Zeit konkretisiert, wie die Regelungen zur Begrenzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG auszulegen sind. Die Finanzverwaltung hat hierauf mit punktuellen Änderungen des BMF-Schreibens vom 2.11.2018 (BMF v. 2.11.2018 – IV C 6 - S 2144/07/10001 :007 – DOK 2018/0223681...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Betriebliche Schuldzinsen u... / b) Entnahmen/Einlagen

Der allgemeine Begriff der Entnahmen und Einlagen gilt auch für Zwecke der Begrenzung des Schuldzinsenabzugs. Erfasst werden alle Entnahmen bzw. Einlagen in Geld und Geldeswert und die Überführung von Sachen, Leistungen und Nutzungen in oder aus dem privaten Bereich. Beachten Sie: Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts ...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / I. Schuldzinsen als Betriebsausgaben

Betriebsausgaben, allgemein: Der Begriff der Betriebsausgabe (BA) ist in § 4 Abs. 4 EStG definiert und verdrängt einen darüber hinausgehenden handelsrechtlichen Ausweis.[1] Voraussetzung für den steuermindernden Abzug von Aufwendungen ist ein betrieblicher Veranlassungszusammenhang. Dieser liegt vor, wenn die jeweiligen Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.2 Holznutzungen

Rz. 19 Die für die Anwendung von § 34b EStG maßgebenden Einkünfte müssen zum einen auf Holznutzungen beruhen. Zum anderen muss es sich bei den Holznutzungen um außerordentliche Holznutzungen handeln. Zu verstehen ist unter dem Begriff "Holznutzung" der Abtrieb bzw. Einschlag des Holzbestands und seine anschließende Veräußerung.[1] Entsprechendes gilt, wenn Holz auf dem Stamm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.4.3 Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) (§ 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 26 Ebenfalls zu den außerordentlichen Holznutzungen gehören nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). Holznutzungen infolge höherer Gewalt sind nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG durch Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, Erdbeben, Bergrutsch, Insektenfraß, Brand oder durch Naturereignisse mit vergleichbaren Folgen verursa...mehr

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Rückwirkende Änderung der Regelung zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG

Leitsatz Nach Ansicht des FG Hamburg stellt die rückwirkende Änderung des § 5a EStG durch den Gesetzgeber eine echte verfassungswidrige Rückwirkung dar. Sachverhalt Der Sachverhalt war etwas verkürzt dargestellt wie folgt: Die Klägerin bekam im Jahr 2005 den Anteil an einer Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) geschenkt. Der anteilige Unters...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9.3 Ermittlung des Nutzungssatzes (§ 68 EStDV)

Rz. 50 Voraussetzung für die Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34b Abs. 3 Nr. 2 EStG ist die Festsetzung eines Nutzungssatzes. Geregelt ist diese in § 68 EStDV. Die Finanzverwaltung hat für die Bemessung der Nutzungssätze Richtlinien aufgestellt.[1] Festgesetzt wird der Nutzungssatz nur auf Antrag des Stpfl. Rz. 50a Der Nutzungssatz entspricht nach § 68 Abs. 1 S. 2 EStDV d...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.12 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)

(1) 1Öffentliche Dienste leisten grundsätzlich alle Personen, die im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und hoheitliche (einschl. schlichter Hoheitsverwaltung) Aufgaben ausüben, die nicht der Dateienvorsorge zuzurechnen sind. 2Keine öffentlichen Dienste im Sinne dieser Vorschrift leisten hingegen Personen, die in der fiskalischen Verwaltung tätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Antrag

Rz. 24 Die Tarifermäßigung ist nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nur auf Antrag zu gewähren. Dem Stpfl. steht insoweit ein Wahlrecht zu. Dieses kann er für jeden der 3 Betrachtungszeiträume unterschiedlich ausüben. Da es sich um eine Tarifermäßigung handelt, ist eine Erhöhung der tariflichen ESt ausgeschlossen. Liegen in diesen Fällen die Voraussetzungen des § 32c EStG vor, ist ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Beihilferechtliche Vorgaben

Rz. 53 Mit den Regelungen in § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 3 bis 6 i. V. m. Abs. 5 S 2, 3 EStG werden die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt. Mit dem Antrag auf Gewährung der Tarifermäßigung muss der Stpfl. nach § 32c Abs. 5 S. 2 EStG erklären, dass die Voraussetzungen nach § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 3 bis 6 EStG vorliegen. Erfüllt werden müssen die einzelnen Voraus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 § 34b EStG gilt grundsätzlich im Rahmen der unbeschränkten und der beschr. Steuerpflicht. Bei natürlichen Personen ist es gleichgültig, ob sie die entsprechenden Einkünfte als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer erzielen. Ausreichend ist auch eine Bewirtschaftung des Forstbetriebs als Pächter oder Nießbraucher, sofern dem Pächter oder Nießbraucher das uneingeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.5 Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten ohne festgelegte Fälligkeit

Ist die Fälligkeit nicht festgelegt, muss die voraussichtliche Laufzeit geschätzt werden. Das gilt auch, wenn nach § 609 Abs. 2 BGB eine Verbindlichkeit wegen fehlender Laufzeitfestlegung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Die Finanzverwaltung lässt es nicht zu, sich bei einer ungewissen Laufzeit am Bilanzstichtag an dieser Kündigungsfrist zu orientieren, w...mehr

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Freizeit- und Spaßbäder als Schwimmbäder (zu § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG)

Kommentar Die Eintrittsberechtigung zu einem Schwimmbad unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG dem ermäßigten Steuersatz. Auslegungsbedürftig ist, wann ein "Schwimmbad" i. S. der Regelung vorliegt. Der EuGH[1] geht wohl in seiner Rechtsprechung davon aus, dass "schwimmen" zumindest auch eine sportliche Komponente beinhaltet. Damit können sich Abgrenzungsprobleme bei sog. "Spa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Definition des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 4 Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Abs. 15 Satz 1 UStG ist ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG dann ein Mehrzweck-Gutschein, wenn es sich nicht um einen Einzweck-Gutschein handelt. Systematisch ist bei Gutscheinen deshalb zunächst zu prüfen, ob ein Einzweck-Gutschein vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist jeder andere Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG ein M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutscheinen in § 3...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006

Leitsatz 1. Die Zuordnung von Kosten zu den "Kosten für den Vermögensübergang" als Bestandteil des "außer Ansatz bleibenden" Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) folgt dem Veranlassungsprinzip. 2. Objektbezogene Aufwendungen – wie z.B. die Grunderwerbsteuer beim Übergang eines Grundstücks – erfüllen diese Zuordnungsbedingung nicht. Bei der aufgrund einer sog....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungseinheit / 6 Steuerliche Gewinnermittlung bei der Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG sind unter Durchbrechung des Saldierungsverbots die Ergebnisse handelsrechtlicher Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend. Insoweit stellt die Vorschrift eine besondere Ausprägung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes dar. Wird eine Bewertungseinheit anerkannt, ist für die Gewinnermittlungs- und Einkommensermittlung...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.2 Anwendung der Vorschrift auf Tatbestände des § 1 Abs. 2a und 3 GrEStG sowie bei Anteilsminderungen i. S. v. § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 16 Bezüglich der Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft mit Grundbesitz i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG ist zunächst zu berücksichtigen, dass § 1 Abs. 2a S. 2 GrEStG die Übertragung solcher Anteile von Todes wegen ausdrücklich von der Besteuerung nach dieser Vorschrift ausnimmt. Auf die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG bräuchte daher in s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.10 Vermögensübergang auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 33 Der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Die Vorschrift erfasst sowohl die den Erben oder Vermächtnisnehmer treffenden Auflage, eine Stiftung zu errichten, als auch die durch den Erblasser veranlasste Einsetzung einer Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin (vgl. BFH-Urteil ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG

Rz. 29 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert zunächst einen Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG. Die dort geregelten Tatbestandsmerkmale müssen vollständig erfüllt sein (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.). Deshalb liegen Einzweck-Gutscheine bereits dann nicht vor, wenn diese Definition nicht erfüllt ist (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.)...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.4 Grundstückserwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 – 3. Altern. ErbStG)

Rz. 23 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch den Erblasser an einen anderen, der von ihm nicht als Erbe eingesetzt wird (vgl. § 1939 BGB). Allerdings kann auch ein Miterbe hinsichtlich der Zuwendung eines bestimmten Gegenstands Vermächtnisnehmer sein. Ein Vermächtnis setzt stets eine Verfügung von Todes wegen (z. B. ein Testament, v...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Definition aufbau...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 7 Investitionsabzugsbetrag: Obergrenze, mehrere Betriebe, elektronische Übermittlung

Die Summe aller Investitionsabzugsbeträge darf im Begünstigungszeitraum von 3 Jahren insgesamt nicht mehr als 200.000 EUR je Betrieb betragen. Hat der Unternehmer mehr als einen Betrieb, gilt diese Obergrenze für jeden Betrieb. Werden unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt, kann sich eine Trennung in 2 Betriebe allein wegen des Investitionsabzugsbetrags lohnen. Die begünstigt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.12 Sonderfälle des Erwerbs von Todes wegen

Rz. 35 Unter den Tatbestand des § 3 Nr. 2 GrEStG fallen auch Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem Hof, die Heimstättenfolge und gewisse Grundstückserwerbe im Beitrittsgebiet. Das im Bundesgebiet durch regionale Unterschiede geprägte sog. Anerbenrecht stellt partiell geltendes Bundesrecht dar. Die insoweit unterschiedlichen Bestimmungen ergeben si...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 5 Gesamtschuldnerschaft

Rz. 14 Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden, sind Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 1 S. 1 AO). Jeder der Gesamtschuldner schuldet die gesamte Steuer (§ 44 Abs. 1 S. 2 AO). Das steuerliche Gesamtschuldverhältnis unterscheidet sich hierin nicht vom Gesamtschuldverhältnis des bürgerlichen Rechts (vgl. § 421 BGB). Das Finanzamt ist zur H...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9). Sofern eine Lieferung oder sonstige Leistung – unabhängig von der ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 10 Rückerwerb eines Grundstücks bei Auflösung von Treuhandverhältnissen (§ 3 Nr. 8 GrEStG)

Rz. 62 Die Vorschrift des § 3 Nr. 8 GrEStG befreit den Rückerwerb eines Grundstücks durch den Treugeber bei Auflösung des Treuhandverhältnisses von der Grunderwerbsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass für den Rechtsvorgang, durch den der Treuhänder den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks oder das Eigentum an dem Grundstück erlangt hatte, die Steuer entrichtet worden ist...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.4 Optionen für die Wertermittlung

Die Ermittlung des handelsrechtlichen Rückstellungswerts unter Beachtung der vorstehenden Regelungen kann vom Unternehmen selbst vorgenommen werden, wenn das Know-How intern vorhanden ist. Alternativ kann die Ermittlung durch ein versicherungsmathematisches Gutachten eines Aktuars unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik erfolgen. Da die Finan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Übertragung durch einen Unternehmer im eigenen Namen (S. 2)

Rz. 8 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 2 UStG als die Lieferung des Gegenstands oder die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht. Rz. 9 Die Übertragung des Einzweck-Gutscheins setzt damit einen Unternehmer nach § 2 UStG als Übertragenden voraus, was nicht ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 17 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.3 Die Steuerbefreiung nach dem § 6 Abs. 3 EnWG neu

Rz. 16 Mit dem (Zweiten) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) v. 7.7.2005 (BGBl I 2005, 1970, ber. 3621) wurde unter § 6 Abs. 3 EnWG eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt. Sie lautet: "Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichteinlösung des Gutscheins

Rz. 24 Die gesetzlichen Regelungen in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthalten keine Aussage über die Folgen der Nichteinlösung von Einzweck-Gutscheinen. Insoweit bleibt unklar, ob auch im Fall der Nichteinlösung eines Einzweck-Gutscheins eine Steuer aufgrund der Fiktionen anfällt bzw. bestehen bleibt. Hierfür spricht, dass § 3 Abs. 14 S. 2 UStG bereits die Übertragung des Gutschei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.2 Erwerb geringwertiger Grundstücke (§ 3 Nr. 1)

Rz. 13 Mit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 1 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Bagatellfälle von der Grunderwerbsteuer freizustellen. Bei dem in der Vorschrift genannten Betrag von 2.500 EUR handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Dies bedeutet, dass Grundstückserwerbe mit einer Bemessungsgrundlage bis einschließlich 2.500 EUR von der G...mehr