Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 Während § 85 AO die Aufgaben der Finanzbehörden beschreibt, regelt § 88 AO die Art und Weise der Aufgabenerfüllung.[1] § 88 AO bildet die steuerrechtliche Parallelvorschrift zu § 24 VwVfG. Der Untersuchungsgrundsatz ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips[2], insbesondere der Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[3] Nach § 85 AO ist die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.2 Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes (Abs. 5 S. 2)

Rz. 143 Zunächst kann zur Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes für die Entscheidungsfindung im Grundsatz auf die Ausführungen zu Rz. 53ff. verwiesen werden. Das Gewicht des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes ist im Rahmen der RMS aber von erhöhtem Gewicht. Während bei der "Grundregelung" des § 88 Abs. 2 S. 2 AO Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigt werden "können", "s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 7.1 § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 179 Die "ordnungsgemäße Erfüllung" der Amtsermittlungspflicht durch das FA setzt den Anwendungsrahmen der Korrekturnorm des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen neuer Tatsachen.[1] Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO können Steuerbescheide aufgehoben oder geändert werden, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Die Norm hat jedoch ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.5 Rückübertragung und Änderung von Anteilsverhältnissen

Rz. 18 In einem vom FG Hamburg entschiedenen Fall wurde ein Kaufvertrag über ein Grundstück rückgängig gemacht, die Anteile an der rückerwerbenden Kapitalgesellschaft wurden an eine Muttergesellschaft der rückübertragenden Kapitalgesellschaft zu 94 % veräußert. Das FG Hamburg sah die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als gegeben an.[1] Es geht hierbei um Fallkonst...mehr

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Anpassung von Vordruckmustern

Kommentar Die Finanzverwaltung hat aufgrund der Änderungen durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz[1] diverse Vordruckmuster für die Umsatzsteuer überarbeitet. Neben einer sprachlichen Anpassung, die zu keinen materiellen Änderungen führt, sind die Rechtsbehelfsbelehrungen an die geänderten Bekanntgabevermutungen nach § 122, § 122a und § 123 AO angepasst worden. Hinweis Bish...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.2 Die Neuregelung des § 16 Abs. 4a GrEStG

Rz. 50 Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde ein neuer Abs. 4a eingefügt. Er soll verhindern, dass es aufgrund dessen, dass die Finanzverwaltung Verpflichtungsgeschäft (neudeutsch: "signing") und Verfügungsgeschäft (neudeutsch: "closing") als eigenständige Vorgänge behandelt, jeweils der Grunderwerbsteuer unterwirft und es damit zu Doppelbelastungen kommen kann. Zu Recht wird...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.3 Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses in den Fällen des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO (Abs. 1 S. 3)

Rz. 48 Durch § 29c Abs. 1 S. 3 AO sind in den Fällen des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO nur solche Personen im Rahmen der Weiterverarbeitung zugelassen, die ihrerseits das Steuergeheimnis nach § 30 AO zu wahren haben. Bei diesen Personen muss es sich demgemäß um Amtsträger i. S. d. §§ 30 Abs. 1, 7 oder gleichgestellte Personen nach § 30 Abs. 3 AO handeln. Damit kommen nur Beamte...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.4 Weiterverarbeitung zur Entwicklung und Evaluierung von automatisierten Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und S. 2)

Rz. 28 Die steuerlichen IT-Verfahren sind aus unterschiedlichen Gründen einem ständigen Wandel unterworfen. Zum einen hat sich das Besteuerungsverfahren dem Zeitgeist anzupassen und hierzu niederschwellige, medienbruchfreie, aber zugleich sichere Kommunikationswege mit einer Vielzahl von am Besteuerungsverfahren Beteiligten bereitzustellen. Die Anzahl der stetig wachsenden D...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.4.4 Fragebogen des Finanzamts

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Freiberuflern zwecks Mitteilung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ans Finanzamt ohne Aufforderung abgegeben werden. Gewerbetreibende erhalten i. d. R. vom Finanzamt die entsprechende Aufforderung. Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt, das dann den Gewerbetreibenden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.3.2 Prüfung der ausgesteuerten Sachverhalte (Abs. 5 S. 3 Nr. 2)

Rz. 157 Ein wichtiger Aspekt des automatisierten Risikomanagements sind die grundlegenden Aussteuerungsparameter (vgl. Rz. 140). Dabei soll die computergestützte Fallauswahl nicht allein rechnerische, sondern auch logische Unstimmigkeiten aufdecken.[1] Dies birgt zugleich aber die Gefahr, dass die Aussteuerungskriterien zu einer "black box" aus Algorithmen werden, die weder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.3 Zweckmäßigkeit

Rz. 61 Beim Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgrundsatz gibt es große Überschneidungen, allerdings sollen beide Prinzipien nicht deckungsgleich sein. Als taugliche Zwecke, nach denen sich der Zweckmäßigkeitsgrundsatz auszurichten hat, sind dabei die Gesetzmäßigkeit und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Grundzüge des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anzusehen, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.1 Allgemeine Erfahrungen der Finanzbehörden

Rz. 49 Jede Sachverhaltsaufklärung birgt auch einen gewissen Grad an Unsicherheit in sich. Die Aufklärung möglicher Unsicherheiten kann ggf. durch allgemeine Erfahrungen der Finanzbehörden zu vergleichbaren Sachverhalten begrenzt werden.[1] Der Rückgriff auf bestehende allgemeine Erfahrungen der Finanzbehörden im Rahmen der Entscheidungen über Art und Umfang der Ermittlungen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 3 Weiterverarbeitung sensibler Daten (Abs. 2)

Rz. 49 Wie bei der Befugnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten[1] wurde auch die Befugnis zur Weiterverarbeitung auf sensible Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO ausgeweitet. Fast wortgleich wird die entsprechende Regelung aus dem allgemeinen Datenschutzrecht[2] übernommen. Da die Weiterverarbeitung dieser Daten für die betroffene Person einen besonders tiefen Eingr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.1 Bestimmung von Art und Umfang der Ermittlungen (Abs. 2 S. 1 1. Halbs.)

Rz. 26 Das FA entscheidet nach § 88 Abs. 2 S. 1 1. Halbs. AO nach pflichtgemäßem Ermessen, wie und auch in welchem Umfang es ermittelt.[1] Hierbei ist die Finanzbehörde grundsätzlich verpflichtet, die beweiserheblichen Tatsachen soweit aufzuklären, dass sie sich über deren Vorliegen oder Nichtvorliegen eine eigene Überzeugung bilden kann. Wann das erforderliche Maß an Gewiss...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.3 Nicht ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 51 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Prinzip des Direktanspruchs im Mehrwertsteuerrecht

Rz. 59a Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG berechtigt nur die in einer Rechnung ausgewiesene Steuer zum Vorsteuerabzug, die für die in Rechnung gestellte Leistung auch gesetzlich geschuldet wird. Folge dieser dem Unionsrecht nach dem EuGH-Urteil Genius Holding[1] entsprechende Rechtslage ist, dass der Leistungsempfänger eine gezahlte und nur in Rechnung gestellte, nicht aber g...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.2 Maßnahmen bei der Verarbeitung sensibler Daten (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Liegen die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sensibler Daten vor, so hat der Verantwortliche nach Maßgabe des von § 29b Abs. 2 S. 2 AO in Bezug genommenen § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person zu ergreifen. Diese Regelung ist ergänzender und schützender Gegenpol zu § 29b Abs. 2 S. 1 1. Halbs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 1 Die Beteiligung des Geschäftsführers an der GmbH

Es wird zwischen dem beherrschenden und dem nicht beherrschenden Gesellschafter der GmbH unterschieden. Diese Unterscheidung kann Auswirkungen im Steuerrecht haben, insbesondere bei der Beurteilung der Frage, ob und wann sog. verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Die Frage kann bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und beim arbeitsrechtlichen Status des Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.17 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 333 Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundatz der Neutralität der MwSt, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. Es ist Sache der Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwirkung / 1.1 Voraussetzungen

Als allgemeine Voraussetzungen für eine Verwirkung haben sich im Steuerrecht durch Entscheidungen die folgenden drei Voraussetzungen herausgebildet[1]: Es muss ein beachtsamer Zeitablauf gegeben sein. Es muss seitens der Finanzverwaltung ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sein. Der Steuerpflichtige muss aufgrund des Vertrauenstatbestands Dispositionen getroffen haben. Te...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 12.2 Steuerabzug nach § 50a Abs. 7 EStG

Rz. 78 Hat das FA das Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 7 EStG [1] angeordnet, entfaltet dieser Steuerabzug keine Abgeltungswirkung. Die ESt wird in diesen Fällen nur ausnahmsweise im Wege des Steuerabzugs erhoben, wenn dies zur Sicherstellung des Steueranspruchs zweckmäßig ist. Das Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 7 EStG ist eine Art Vorauszahlungsregelung. Ihm folgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwirkung / 1.2 Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten

Die Verwirkung ist insbesondere abzugrenzen von der Verjährung. Mit dieser hat sie das Zeitmoment gemeinsam, gleichwohl unterscheidet sie sich von der Verjährung doch erheblich. Während bei der Verjährung nämlich nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist im Steuerrecht eine bestimmte Folge eintritt, nämlich das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (vgl....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwirkung / 2.2 Schaffung eines Vertrauenstatbestandes

Das zweite Tatbestandsmerkmal der Verwirkung fordert die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch die Finanzverwaltung. Dies bedeutet, dass durch das Verhalten der Behörde ein Vertrauen des Steuerpflichtigen dahin gehend resultiert, dass bei einer objektiven Beurteilung nicht mehr mit einer Tätigkeit der Verwaltung gerechnet werden musste.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwirkung / 3. Folgen einer Verwirkung

Anders als die Verjährung hat die Verwirkung bei einem Vorliegen der Voraussetzungen nicht das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zur Folge.[1] Nur die Geltendmachung des Anspruchs ist gehemmt, sodass er auch durchaus erfüllt werden kann.[2] Theoretisch ist es sogar möglich, dass bei der Verwirkung nach Wegfall des Vertrauenstatbestandes wieder eine Durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3 Höhe des Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 2)

Rz. 34 Nach Abs. 2 S. 2 beträgt das Mitwirkungsverzögerungsgeld 75 EUR für jeden vollen Tag der Mitwirkungsverzögerung. Der Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] hatte noch einen Satz von 100 EUR vorgesehen, der nach der Entwurfsbegründung den Kosten entsprechen sollte, die die Außenprüfung aufbringen muss, um ihrer Prüfungspflicht bei einem beliebigen Stpfl. für den Veranlagu...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2024 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Die jährliche Veröffentlichung der Gold- und Silberpreise für Sammlermünzen war in den vergangenen Jahren berechtigterweise als "weitere Anweisung" eingeordnet worden, galt dies doch nur noch für aus dem Drittlandsgebiet eingeführte Sammlermünzen. Auch dieses Jahr veröffentlicht das BMF wieder die maßgeblichen Preise ohne weitere Hinweise, allerdings ergibt sich ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.2 Hinausschiebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4 S. 1)

Rz. 69 Abs. 4 S. 1 sieht eine Verlängerung der Ablaufhemmungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. für den Fall vor, dass wegen einer Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 2 festgesetzt wurde. Die Verlängerung knüpft nicht an das Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung als solcher, sondern an die deshalb erfolgte Festsetzung eines Mtwirkun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.5 Auszahlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 36 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 93 Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt worden sind, wirkt die Auszahlung eines sich bei der Abrechnung zugunsten der Ehegatten ergebenden Überschusses an einen der Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten. Die Finanzverwaltung hat die Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a): soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b): auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Ermit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2 Prüfungsgrundsätze der Finanzverwaltung und deren Bewertung

3.4.2.6.3.2.1 75 %-Grenze Tz. 581 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen kann regelmäßig angenommen werden, soweit die insgesamt zusagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach schon älterer Rspr stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen; s Urt des BFH v 10.11.1998 (BStBl II 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Haltung der Finanzverwaltung

Tz. 419 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Jahr 2002 ist erstmals eine bundeseinheitliche Anweisung zur Angemessenheitsprüfung von GF-Gehältern ergangen; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972). Allerdings enthält dieses Schr vorrangig allg Hinw, die wenig konkrete Anhaltspunkte für die Ermittlung des angemessenen GF-Gehalts im Einzelfall bieten. Tz. 420 Stand: EL 116 – ET...mehr

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§ 23 Steuerrecht / I. Einkommensteuer

Rz. 13 Soweit der Erblasser am Erwerbsleben teilgenommen hatte, stellt sich die Frage, wie sich unter einkommensteuerlicher Sicht die Gesamtrechtsnachfolge des § 1922 BGB auswirkt. Besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf die Zeit des Bestehens der Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung. Die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesen Positionen ist wiedergegeben ...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / C. ELStAM-Verfahren (sog. elektronische Lohnsteuerkarte)

Rz. 20 Die frühere Lohnsteuerkarte wurde durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM-Verfahren, mitunter auch elektronische Lohnsteuerkarte genannt) ersetzt.[21] Rz. 21 Ist es einem Arbeitgeber nicht möglich oder ist es ihm nicht zumutbar, das ELSTAM-Verfahren anzuwenden, stellt das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten nach § 39e Abs. 7 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 2 HS 2 AO)

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch in der tatsächlichen Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s. § 63 Abs. 2 HS 2 AO, Anhang 1b). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Körperschaft die aufgrund der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Körperschaft der V...mehr

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§ 23 Steuerrecht / b) Umgekehrte Abfindung

Rz. 64 Zu umgekehrten Abfindung im Zusammenhang mit einer zunächst teilweisen Auseinandersetzung kommt es, wenn im Rahmen der endgültigen Auseinandersetzung vom Empfänger der Abfindung aus der Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wirkt sich diese zweite oder umgekehrte Abfindung wie eine Kürzung der ursprünglich...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (3) Bei Vermächtnissen

Rz. 20 Soweit eine Einkunftsquelle durch Sachvermächtnis übertragen wird, bleibt die Erbengemeinschaft nach Auffassung der Finanzverwaltung Bezieher der Erträge aus der Einkunftsquelle, bis die Übertragung tatsächlich durchgeführt ist. Eine Rückwirkung lässt die Finanzverwaltung nicht zu.[31] Der im BMF-Schreiben vom 14.3.2006 genannte Ausnahmefall[32] ist ein Sonderfall, de...mehr