Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsfrist

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Verjährung / 2 Festsetzungsverjährung nach 4 Jahren

Die sog. Festsetzungsverjährung, nach deren Ablauf eine (Lohn-)Steuerfestsetzung, ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig ist, beträgt im Allgemeinen 4 Jahre, bei hinterzogenen Steuern 10 Jahre und bei leichtfertig verkürzten Steuern 5 Jahre.[1] Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahr...mehr

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Verjährung / 4.1 Begrenzung der Ablaufhemmung auf 5 Jahre für Steuern ab 2025

Für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen, wurde eine neue zeitliche Grenze für die Ablaufhemmung eingeführt.[1] Zwar gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Festsetzungsfrist, wenn eine Außenprüfung durchgeführt wird, endet, wenn die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder 3 Monate nach Bekanntgabe de...mehr

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Luxemburg / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Lettland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Lettland kann Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebilde...mehr

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Finnland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Litauen / 2.2.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anwendbarkeit des § 93c AO (§ 45c Abs. 3)

Rz. 27 Nach § 45c Abs. 3 S. 1 EStG ist § 93c AO mit Ausnahme von dessen Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c und d und Nr. 3 entsprechend anzuwenden. Die von § 93c Abs. 1 S. 1 AO (Ende Februar des Folgejahres) abweichende Frist der Übermittlung ist bereits in § 45c Abs. 1 und 2 EStG selbst geregelt (31.7. des Folgejahres), vgl. Rz. 7. Damit gelten im Grundsatz die grundlegenden Vorschrift...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.8 Antrag auf Günstigerprüfung

Private Kapitalerträge können dem (günstigeren, unter 25 %-Abgeltungssteuersatz liegenden) progressiven Einkommensteuersatz unterworfen werden (Günstigerprüfung, § 32d Abs. 6 EStG). Diese Prüfung ist antragsgebunden, wobei das Gesetz selbst keine Antragsfrist vorsieht. Im BFH-Urteil v. 14.5.2025 (VI R 17/23, BFH/NV 2025 S. 1630) ging es um das Zusammenspiel zwischen Pflichtv...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / 5 Verfahrensrechtliche Aspekte und Vorauszahlungen

Verfahrensrechtlich ist nach § 34a Abs. 9 bzw. 11 EStG zu berücksichtigen, dass für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil, für den ein Antrag nach § 34a EStG gestellt wurde, der nachversteuerungspflichtige Betrag gesondert mit jeweils einem eigenen Bescheid festzustellen ist; der Erlass der Feststellungsbescheide über den nachversteuerungspflichtigen Betrag in den Aufgabenbe...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.10 Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) können Unternehmen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als förderfähige Aufwendungen geltend machen. Diese Erweiterung stellt eine relevante Ausweitung der Bemessungsgru...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.9.17 Gesetzesänderungen im UStAE

Mit BMF-Schreiben v. 8.7.2025 (BStBl 2025 I S. 1479) hat das BMF verschiedene gesetzliche Änderungen aus dem Wachstumschancengesetz (WtChG), dem Bürokratieentlastungsgesetz 4 (BEG IV) und dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) aufgegriffen, u. a. die Erhöhung der Schwellenwerte für die Befreiung und die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Verkürzung von A...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Festsetzungsverjährung

Rz. 60 Durch den Beginn der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beim Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist durch die Fahndung nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. 3 AO wird nach § 171 Abs. 5 S. 1 AO der Ablauf der Festsetzungsverjährung insoweit gehemmt, bis die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.[1] Dies gilt nicht, wenn die F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.5 Umfang des Einspruchs (Abs. 3 S. 2)

Rz. 38 Nach § 357 Abs. 3 S. 2 AO soll in dem Einspruch "angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird". Eine Verpflichtung zur Angabe des Umfangs besteht damit nicht ("soll").[1] Auch ein genauer Antrag, mit dem der Einspruchsführer eine bestimmte Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts begehrt, ist dementsprechend nicht zwi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 7.2 Zustimmung der Beteiligten (§ 122 Abs. 6 AO)

Rz. 233 Abs. 6 enthält eine ergänzende Regelung für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Erfasst werden alle steuerlichen Verwaltungsakte, also Steuerbescheide, wie Steuerbescheide behandelte Verwaltungsakte und sonstige Verwaltungsakte. Zu Feststellungsbescheiden vgl. Rz. 113, 115, 129. Sind mehrere Personen an dem steuerlichen Verfahren (Steuerfestsetzungsverfahren, sonsti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.5 Steuerliche Auswirkung eines fehlerhaften Durchsuchunsbeschlusses

Rz. 24a Grundsätzlich dürfen rechtmäßig im Strafverfahren erlangte Erkenntnisse gem. § 393 Abs. 3 AO auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden. Wurden die Erkenntnisse dagegen nicht rechtskonform im Strafverfahren erlangt, so bedeutet dies nicht zwingend im Umkehrschluss, dass sie im Besteuerungsverfahren unverwertbar sind.[1] Vielmehr ist im Besteuerungsverfahren zu pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.3 Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 16 § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO weist der Fahndung ausdrücklich die Aufgabe zu, in den in Nr. 1 bezeichneten Fällen, d. h. in den Fällen, in denen die Fahndung die Aufgabe der Erforschung der Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten hat, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Dies sind nach der Legaldefinition in § 199 Abs. 1 AO die tatsächlichen und rechtlichen V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.2 Zugangsfiktion

Rz. 161 Ist der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post bewiesen (zu den Nachweisanforderungen vgl. Rz. 164ff.), begründet § 122 Abs. 2 S. 1 AO die gesetzliche Vermutung, dass dem Beteiligten der Verwaltungsakt mit dem vierten Tag nach Aufgabe zur Post bekannt gegeben ist. Aufgabetag ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag der Einlieferung bei der Post; bei Einwurf in e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Parallelzuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 56 Da nach § 208 Abs. 3 AO durch die Regelungen des § 208 Abs. 1, 2 AO die Aufgaben der übrigen Finanzbehörden unberührt bleiben, hat die Fahndung keine ausschließliche Ermittlungszuständigkeit für die steuerlichen Ermittlungen. Es besteht insoweit eine konkurrierende Ermittlungsaufgabe der Finanzbehörden.[1] Rz. 57 Dies bedeutet einmal, dass die Aufnahme der Ermittlungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 25 Der Beginn der LSt-Nachschau hemmt nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO. Die LSt-Nachschau führt auch nicht zu einer erhöhten Bestandskraft nach § 173 Abs. 2 AO und auch der Vorbehalt der Nachprüfung ist nach Beendigung der LSt-Nachschau nicht aufzuheben. Rz. 26 Im Rahmen der LSt-Nachschau erlassene Verwaltungsakte können mit Zwangsmitteln (§§ 32...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 7g Abs 4 S 2–4 EStG

Rn. 203 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 4 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 7g Abs 3 S 2–4 EStG

Rn. 188 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 3 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Rn. 19 Stand: EL Mit der Neufassung des BMF-Schreibens v 17.07.2017 zur steuerlichen Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" hat das BMF v 09.07.2021, BStBl I 2021, 995 die erweiterten materiellrechtlichen Ausführungen durch verfahrensrechtliche Hinweise ergänzt. Liegt ein Cum/Cum-Sachverhalt vor, bestehe für den StPfl eine Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO (BMF B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / V. Hinterziehungsvorsatz

Häufiger als die Frage der Erklärungspflicht wird in der Praxis die Vorsatzfrage bei Krypto-Fällen diskutiert. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will.[19] Für bedingten Vorsatz reicht es aus, dass der Täter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.6 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem zur Steuerentrichtung Pflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO gere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Inhalt und Systematik

Rz. 1 § 175b AO enthält eine besondere Regelung zur Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass Daten eines Stpfl. nach § 93c AO nicht oder nicht richtig verarbeitet wurden, dass sie zuungunsten des Stpfl. unrichtig sind oder dass der Stpfl. seine Einwilligung zur Übermittlung der Daten nicht gibt. Zur Durchführung dieser Änderungen enthält § 171 Abs. 10a EStG eine we...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuer­erstattungsfällen von Arbeitnehmern

Leitsatz Ist mit einem Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners zu rechnen, der zur Insolvenzmasse gehört, steht das Antragsrecht auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes allein dem Insolvenzverwalter zu. Normenkette § 46 Abs. 2 Nr. 8 Sätze 1 und 2, § 25 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 79, § 88 Abs. 1 Satz 1, § 150 Abs. 3, § 155 Abs. 1 Satz 1 AO, § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1 InsO, § 246 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Fehlende Einwilligung des Steuerpflichtigen, Abs. 3

Rz. 16 Abs. 3 regelt den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten des Stpfl. an die Finanzbehörde übermittelt und diese die Daten in der Steuerfestsetzung berücksichtigt hat, eine nach dem Gesetz erforderliche Einwilligung des Stpfl. für die Datenübermittlung aber nicht vorliegt. Die Vorschrift regelt also den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Unrichtigkeit der übermittelten Daten, Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 regelt den Fall, dass die Daten der Finanzbehörde elektronisch übermittelt und richtig verarbeitet wurden, diese Daten aber zulasten des Stpfl. unrichtig sind. Nach Abs. 1 hat eine Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids zu erfolgen, wenn die übermittelten Daten richtig waren, aber nicht oder unrichtig verarbeitet wurden. Abs. 2 regelt demgegenüber den Fall...mehr

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Beginn der Festsetzungsfrist bei Testament in der Erbschaftsteuer

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, ab wann die Frist zur Festsetzung der Erbschaftsteuer beginnt, wenn ein Testament erst nachträglich gefunden wird. Entscheidend ist, wann der Erbe von seiner tatsächlichen Erbenstellung durch das Testament erfährt. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die Steuerfestsetzung. Hintergrund Der Kläger war der Neffe d...mehr

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Beginn der Festsetzungsfris... / Entscheidung

Das Gericht entschied, dass der geänderte Steuerbescheid rechtmäßig war. Die Frist, innerhalb derer das Finanzamt die Steuer festsetzen darf (Festsetzungsfrist), war noch nicht abgelaufen. Diese Frist beträgt bei der Erbschaftsteuer in der Regel vier Jahre. Wichtig ist, dass die Frist nicht schon mit dem Tod der Erblasserin beginnt, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in de...mehr

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Beginn der Festsetzungsfris... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, ab wann die Frist zur Festsetzung der Erbschaftsteuer beginnt, wenn ein Testament erst nachträglich gefunden wird. Entscheidend ist, wann der Erbe von seiner tatsächlichen Erbenstellung durch das Testament erfährt. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die Steuerfestsetzung.mehr

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Beginn der Festsetzungsfris... / Hintergrund

Der Kläger war der Neffe der verstorbenen Erblasserin. Diese hatte den Kläger und dessen Schwester mit Testament zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Mit weiterem Testament hatte sie den Kläger zum Alleinerben bestimmt. Da die Testamente zunächst nicht bekannt waren, wies ein erteilter Erbschein den Kläger und dessen Schwester als Erben zu je 50 % aufgrund gesetzlicher E...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Dauer der Aufbewahrung (§ 22f Abs. 4) UStG

Rz. 63 Die Dauer der Aufbewahrung des betroffenen Unternehmers richtete sich in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG nach der allgemeinen Regel des § 147 Abs. 3 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen) nunmehr richtet sie sich nach § 22f Abs. 4 S. 1 UStG (Rz. 66), die erste Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) enthielt keine Regelung über die...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.3 Nachforderungs- statt Haftungsbescheid

Steuerübernahme nach betriebsindividuellem Pauschsteuersatz Die in einer größeren Zahl von Fällen nachzuerhebende Lohnsteuer kann auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz berechnet werden.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber dies beantragt. In diesem Fall ergeht kein Haftungsbescheid, sondern ein Nachforderungsbescheid (= Steuerbescheid gemäß § 155...mehr

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Kassen-Nachschau / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Die Kassenprüfung ist keine Außenprüfung. Entsprechend findet keine Schlussbesprechung im Sinne von § 201 AO statt und es ergeht kein Prüfungsbericht nach § 202 AO.[1] Auch ist eine verbindliche Zusage i. S. v. § 204 AO nach Abschluss der Kassen-Nachschau nicht möglich. Weiterhin treten bestimmte, durch eine Außenprüfung ausgelöste verfahrensrechtliche Rechtsfolgen nicht ein:...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 2 Festsetzungsfrist

Für Haftungsbescheide hat der Gesetzgeber in § 191 Abs. 3 Satz 2 AO eine besondere Regelung vorgesesehen. Die Festserzungsfrist beträgt danach im Normalfall vier Jahre. In den Fällen des § 70 AO bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) 5 Jahre und in den Fällen des § 71 AO bei vorsätzlicher Hinterziehung 10 Jahre. Nach h. M. bleibt es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerstrafverfahren – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit der Ermittlung gegen den Steuerpflichtigen wegen eines begründeten Verdachts einer Steuerhinterziehung. Zuständig sind bei den Finanzbehörden die Bußgeld- und Strafsachenstellen. Der Beschuldigte erfährt von dem Ermittlungsverfahren durch Bekanntgabe und Ladung zur Vernehmung oder mittels einer Durchsuchung in seinen Geschäfts-/P...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 36 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[79] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[52] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[53] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr