Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsfrist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1, 2 UmwStG)

Rz. 21 Nach § 2 Abs. 1 UmwStG sind Einkommen und Vermögen der an der Vermögensübertragung (Umwandlung) beteiligten Steuersubjekte so zu ermitteln, als sei das Vermögen mit Ablauf des Stichtags für die Umwandlungsbilanz übergegangen. Die Bilanz i. S. d. § 2 Abs. 1 UmwStG, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt, ist die Bilanz i. S. d. § 17 Abs. 2 S. 1 UmwG.[1] Der steuerlic...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Erklärungszeitraum

Rz. 101 Die Festsetzungsfrist beträgt im Fall der Steuerhinterziehung zehn Jahre und fünf Jahre, soweit Steuern leichtfertig verkürzt worden sind, § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige die Steuererklärung eingereicht hat, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, § 164 AO

Rz. 19 Soweit der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, kann die Behörde den Steuerbescheid mit einer Nebenbestimmung versehen, nach der die Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. In diesem Fall kann das Finanzamt die Steuerfestsetzung innerhalb der Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) jederzeit aufheben oder ändern. Auch der Steuerpflichtige kann gem. § 16...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Wirkung

Rz. 36 Der Grundlagenbescheid ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der gesondert bekannt gegeben wird und auch gesondert anzufechten ist. Der Folgebescheid baut zwingend auf dem Grundlagenbescheid auf. Demzufolge kann man gegen den Folgebescheid nicht mit der Begründung Einspruch einlegen, der Grundlagenbescheid sei rechtswidrig, § 351 Abs. 2 AO. Soweit der Grundlagenbesc...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Änderung von Folgebescheiden, § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 24 Soweit ein Grundlagenbescheid gem. § 171 Abs. 10 AO (z.B. ein Feststellungsbescheid oder ein Steuermessbescheid) geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu ändern. Wird ein Grundlagenbescheid übersehen, kommt statt einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO auch eine Änderung nach § 129 AO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Betracht.[44] Dies kann im Hinblick auf die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile

Leitsatz 1. Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters ‐‐ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile‐‐ rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteil...Urteils des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2015 ‐ II R 8/13BStBl II 2015, 553mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.6.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Steuerhinterziehung durch U... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt nicht automatisch als informiert gilt, wenn steuerrelevante Daten zwar elektronisch abrufbar, aber nicht in der Steuerakte gespeichert sind. Die verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung kann daher auch dann greifen, wenn das Finanzamt die Daten technisch hätte abrufen können, dies aber nicht getan hat.mehr

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Steuerhinterziehung durch U... / Entscheidung

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Entscheidend war, ob das Finanzamt im maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich über die für die Steuerfestsetzung wichtigen Informationen verfügte. Dabei stellte der BFH klar: Kenntnis des Finanzamts: Das Finanzamt gilt nur dann als informiert, wenn die relevanten Daten in der Papierakte oder der elektronischen Akte gespeichert sind. Daten, die ledig...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 9 Rechtsvorschriften

Aufbewahrungsfristen § 147 AO Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten §§ 259, 260 BGB, § 238 HGB, § 140 AO, § 63 AO, §§ 15, 22 UStG Festsetzungsfrist §§ 169 Abs. 2 Satz 1, 171 AO Sportliche Veranstaltungen § 67a AO Zahlungen von dritter Seite § 38 Abs. 1 EStG Zeitnahe Mittelverwendung § 55 Abs. 1 AO Zweckgebundene Rücklagen § 62 Abs. 2 Nr. 1 AOmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

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Kindergeld / 20 Festsetzung und Zahlung des Kindergelds nach § 70 Abs. 1 EStG

Da das Kindergeld eine Steuervergütung ist[1], sind nach § 155 Abs. 6 AO für die Kindergeld-Festsetzung die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Das Kindergeld wird von den Familienkassen nach § 70 Abs. 1 EStG stets durch Bescheid festgesetzt.[2] Damit ist auch in folgenden Fällen ein schriftlicher Kindergeldbescheid zu erteilen bei Kindergeld-...mehr

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Kindergeld / Zusammenfassung

Überblick Das Kindergeld ist im EStG geregelt und unterliegt daher den im Steuerrecht geltenden Grundsätzen. Das daneben noch bestehende sozialrechtliche Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besitzt kaum noch praktische Bedeutung. Das Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. In bestimmten Fällen auch darüber hinaus....mehr

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Kindergeld / 20.3 Bindungswirkung bestandskräftiger ablehnender Kindergeld-Festsetzungen

Eine Bindungswirkung für die Zukunft haben nur positive Kindergeld-Festsetzungen, d. h. Bescheide, mit denen Kindergeld für ein bestimmtes Kind bzw. für bestimmte Kinder in bestimmter Höhe festgesetzt wird.[1] Der Bescheid, mit dem eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben (= Aufhebungsbescheid) oder abgelehnt (Ablehnungsbescheid) wird, trifft eine Entscheidung zum Kindergeldans...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im Besteuerungsverfahren gibt es eine Vielzahl von Informationspflichten. Dazu gehören die > Mitteilungspflichten, die insbesondere iRd > Elektronische Kommunikation von zunehmender Bedeutung sind, um einerseits den Steueranspruch durchzusetzen und andererseits das Verfahren der Steuerfestsetzung zu vereinfachen. Vgl dazu > Abgeordnete Rz 9, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Zuständige Behörde

Rz. 95 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für Verständigungsverfahren nach einem DBA (> Rz 67 ff), dem BEPS-MLI-Anwendungsgesetz (> Rz 306) und dem EU-DBA-SBG (> Rz 80 ff) sowie für den Internationalen Rechtshilfeverkehr in Einzelfällen. Zum Verfahren vgl BMF vom 24.09.2025 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Sch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.2 Mitteilung über die Ergebnislosigkeit der Prüfung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 15 Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so genügt es nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wenn dies dem Stpfl. schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird. Die Mitteilung erfüllt ebenso wie der Prüfungsbericht eine Dokumentations- und Protokollfunktion.[1] Der Stpfl. soll nicht im Unklaren darüber gelassen werden, ob er aufgrund der Prüfung mit d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Nacherhebung von Zöllen gilt bei vorsätzlichen Zollhinterziehungen – statt der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Art. 103 Abs. 1 UZK) die Zehnjahresfrist (Art. 103 Abs. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.5 Ende der Festsetzungsfrist (§ 14 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 39 Im Auszug aus der amtlichen Begründung heißt es: „Die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 Satz 1 ErbStG soll verhindern, dass mehrere Teilerwerbe gegenüber einem einheitlichen Erwerb steuerlich nicht nur durch mehrfache Ausnutzung des persönlichen Freibetrages des Erwerbers, sondern auch durch Progressionsvorteile begünstigt werden. Das Ziel der Gleichstellung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.7 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 3 S 3 letzter Hs KStG gilt § 10b Abs 4 S 5 EStG entspr. Nach dieser Vorschrift läuft die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Zuwendungsempfänger geschuldete KSt für den VZ nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Beginn der Festsetzungsfrist

Rz. 470 [Autor/Stand] Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Grundsteuer richtet sich nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3, § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Rz. 115) oder die Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG (Rz. 123) beim zuständigen F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Festsetzungsfrist

Rz. 469 [Autor/Stand] Für den Erlass von GrSt-Messbescheiden gelten die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO entsprechend.[2] Die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 AO wird nur durch Bekanntgabe des Messbescheids, nicht aber durch die Mitteilung nach § 184 Abs. 3 AO an die Gemeinden (Rz. 47...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 6. Neuveranlagung, Nachveranlagung oder Aufhebung nach Ablauf der Festsetzungsfrist (Abs. 4)

Rz. 374 [Autor/Stand] So wie nach § 8 Abs. 3 HGrStG eine unterbliebene Hauptveranlagung, für die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, mit Wirkung für einen späteren, noch nicht verjährten Veranlagungszeitpunkt nachgeholt werden kann (Rz. 333), regelt § 12 Abs. 4 diese Möglichkeit für Neuveranlagungen, Nachveranlagungen und Aufhebungen. Die Vorschrift ist mit § 226 BewG ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Verjährung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 88 Sofern der Anzeigeverpflichtung fristgerecht Genüge getan wird, das Finanzamt zeitnah die Steuererklärung anfordert und den Steuerbescheid erlässt, wird niemand die ursprüngliche Anzeige näher in Augenschein nehmen. Anders ist es jedoch, wenn – durch wessen Verschulden auch immer – die Festsetzungsverjährung der AO (§§ 169 bis 171) ins Spiel kommt. Durch Eintritt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Die Festsetzungsverjährung, NWB Fach 2, 6513; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2003, 2281; Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Hinterziehung von Vermögensteuer – Strafrechtliche Aspekte, Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Nachholung einer unterbliebenen Hauptveranlagung (Abs. 3)

Rz. 333 [Autor/Stand] § 8 Abs. 3 HGrStG ermöglicht es in Fällen, in denen eine Hauptveranlagung unterblieben und die Festsetzungsfrist nach § 169 der Abgabenordnung bereits abgelaufen ist, die Hauptveranlagung mit Wirkung für einen späteren Veranlagungszeitpunkt vorzunehmen, für den die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Rz. 334 [Autor/Stand] Diese Norm, die mit § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Dauer der Anzeige- und Berichtigungspflicht

Rz. 349 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO besteht bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist [2]; dabei ist es unerheblich, ob bereits ein Steuerbescheid ergangen ist[3]. Die zeitliche Begrenzung auf den Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) beruht darauf, dass nach Ablauf dieser Frist eine Steuerfestsetzung oder eine Änderung eines ber...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Gesonderte Feststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist

Rz. 12 Nach § 181 Abs. 5 Satz 1 AO kann ausnahmsweise auch nach Ablauf der Feststellungsfrist eine gesonderte Feststellung erfolgen, soweit diese für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (R B 151.2 Abs. 4 Satz 4 ErbStR). Dies ist bspw. erforderlich, wenn für einen früheren Erwerb wegen Unterschreitens des Freibetra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Antrag und Wahlrecht

Rz. 64 Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht zwischen der Regelbesteuerung in Form der Sofortbesteuerung nach dem Kapitalwert und der Jahresbesteuerung. Dies ergibt sich aus der im Gesetzestext verwendeten Formulierung "nach Wahl des Erwerbers". Dabei kann das Wahlrecht von dem Erwerber für jedes ihm zustehende Recht auf Rente oder wiederkehrende Leistungen gesondert ausübt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Ablaufhemmung

Rz. 6 Eine Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungs- und Feststellungsfrist für die Steuern, auf die sie sich erstreckt (§§ 171 Abs. 4, 181 Abs. 1 AO). Somit läuft im Fall des § 156 BewG die Festsetzungsfrist für die gesondert festzustellenden Werte so lange nicht ab, bis die aufgrund der Außenprüfung ergangenen Feststellungsbescheide bestandskräftig geworden sind (BFH...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Gesetzliche Frist

Die Frage der Wiedereinsetzung stellt sich überhaupt nur bei gesetzlichen Fristen, also bei Fristen, deren Dauer im Gesetz bestimmt ist. Und zwar muss eine Frist versäumt worden sein, innerhalb der eine Rechtshandlung (Antragstellung, Einspruch, Klage usw.) vorzunehmen gewesen wäre. Nach allgemein anerkannter und auch im Steuerverfahrensrecht geltender Definition sind Fristen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 23 [Autor/Stand] Eine weitere Möglichkeit, Einheitswertbescheide auf "verjährte" Stichtage zu erlassen, eröffnet § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 AO. Danach können Feststellungsbescheide auf Stichtage erlassen werden, für die die Feststellungsfrist abgelaufen ist, wenn von dem Feststellungsbescheid Folgesteuern abhängen, für die die Festsetzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Minderung des Sanierungsertrags nach § 3a Abs 3 S 1 EStG

Rn. 38 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für die Ermittlung des Untergangs von Verlustpotenzial ist in einem 1. Schritt der Sanierungsertrag um die nicht abziehbaren Beträge des § 3c Abs 4 EStG zu kürzen, vorausgesetzt, der steuerfreie Sanierungsertrag und die BV-Minderung oder BA stehen im unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang (sog Sanierungskosten). Ergebnis ist der sog gemin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3 Folgen

Rz. 183 Die Anwendung von § 2 Abs. 3 ErbStG hatte zur Folge, dass der Vermögensanfall insgesamt den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen war. Der Steuerpflichtige hatte damit Anspruch auf die deutlich höheren Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG. Dies hatte aber auch zur Folge, dass für den Erwerb die gegenständliche Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf das I...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Folge der Anwendung des § 29 ErbStG ist, dass die Steuer für die ursprüngliche Zuwendung rückwirkend erlischt. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid unter Durchbrechung einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist. Nach zutreffender Ansicht hat dies auch zur Folg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergeldes auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs 3 EStG idF v 23.06.2017 aF)

Rn. 120 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die durch das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) v 23.06.2017, BGBl I 1682 mwV 01.01.2018 eingefügte und durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066 mWv 18.07.2019 aufgehobene Regelung sollte nach der Gesetzesbegründung verhindern, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Ablaufhemmung

Rz. 472 [Autor/Stand] Die Ablaufhemmungen nach § 171 AO sind nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO sinngemäß anzuwenden.[2] Im Falle der Änderung oder Aufhebung des GrSt-Messbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den GrSt-Bescheid nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (GrSt-Messbescheid...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erklärungspflichtiger

Rz. 3 Die überwiegende Anzahl der Erb- und Schenkungsfälle wird aufgrund der hohen persönlichen Freibeträge von der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung verschont bleiben. Gelangt das FA nach Durchsicht der gesammelten Unterlagen (wie z. B. Anzeigen, Kostenberechnungen der Nachlassgerichte usw.) jedoch zu der Erkenntnis, dass eine Steuerfestsetzung in Betracht komme...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Mehrere Zuwendungsgegenstände

Rz. 133 Während beim Erwerb von Todes wegen eine Universalsukzession vorliegt, handelt es sich bei freigebigen Zuwendungen unter Lebenden jeweils um eine Einzelrechtsnachfolge. Daher kann bei Übertragung mehrerer Schenkungsgegenstände zur gleichen Zeit oder jedenfalls in zeitlicher Nähe die Frage auftreten, ob es sich hierbei um eine einheitliche Zuwendung mehrerer Vermögens...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Verschonungsregeln im engeren Sinne (§§ 13a, 13b ErbStG) bis 26 Mio. EUR

Rz. 11 a) Grundoption Regelverschonung (15 % Steuerpflicht/5 Jahre Kontinuität) Tabelle 1mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (4) Rechtscharakter der Grundsteuererklärung und der Anzeige (§ 228 Abs. 5 BewG)

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Charakterisierung der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" i.S.d. § 228 Abs. 1 BewG (Rz. 116) und der Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG (Rz. 123) als Steuererklärungen (§ 228 Abs. 5 BewG) gilt auch landesrechtlich. Diese Charakterisierung hat bspw. Auswirkungen auf den Beginn der Festsetzungsfrist (Rz. 470), der Möglichkeit zur Festsetzung eines Ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Die Behaltensregelung bei § 19a ErbStG – Nachversteuerung

Rz. 10 Nach R E 19a.3 Abs. 1 Satz 1 ErbStR fällt der Entlastungsbetrag ex tunc weg (mit Wirkung für die Vergangenheit), soweit der Erwerber innerhalb der fünfjährigen Kontinuitätsfrist gegen eine Behaltensregel des § 13a Abs. 6 ErbStG verstößt. Diese Sanktion wird als spezieller Anwendungsfall von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO interpretiert. Nach R E 19a.3 Abs. 2 ErbStR entfäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (a) Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Steuerpflichtigen sind zur Mitwirkung im Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags verpflichtet (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 90 Abs. 1 Satz 1 AO). Die wichtigsten Pflichten sind die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Rz. 116 ff.) und die Anzeigepflichten (Rz. 123). Die verspätete Abgabe oder die Nichtabgabe der Steuererk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.5. Anzeigepflicht

Rz. 288 Der Erwerber hat dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt eine Änderung der Bestimmungen nach Satz 1 oder der tatsächlichen Verhältnisse, also bei einem Verstoß gegen die Entnahme- oder Verfügungsbeschränkung oder einer erhöhten Abfindung, innerhalb einer Frist von einem Monat anzuzeigen (Abs. 9 Satz 6 Nr. 1), und zwar unabhängig davon, ob die Änderung zu einer Nachv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensvorschriften (§ 3a Abs 4 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Im Falle des Sanierungsertrages bei einer Mitunternehmerschaft oder bei Gewinneinkünften eines Einzelunternehmers regelt § 3a Abs 4 S 1 EStG, dass der Sanierungsertrag sowie die mindernden Beträge nach § 3a Abs 3 S 2 Nr 1–6 und 13 EStG für den Einzelunternehmer gesondert und für den Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / dd) Bindungswirkung des Messbescheids (§ 184 Abs. 1 Satz 4, § 182 Abs. 1 AO)

Rz. 463 [Autor/Stand] Durch den GrSt-Messbesch. wird keine Steuer, sondern ein Messbetrag als Besteuerungsgrundlage festgesetzt[2] (Rz. 446, Rz. 453). Durch den gesetzlichen Verweis in § 184 Abs. 1 Satz 4 AO auf § 182 Abs. 1 AO wird angeordnet, dass der GrSt-Messbescheid für einen Folgebescheid bindend ist, soweit die getroffene Festsetzung für den folgenden GrSt-Bescheid vo...mehr