Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerliche Berater

Rz. 81 [Autor/Stand] Auch wenn der Stpfl. mit der Erledigung seiner Steuerangelegenheiten selbständige Steuerfachleute, z.B. Steuerberater oder -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, u.a., vgl. § 3 StBerG (im Folgenden steuerliche Berater), beauftragt, ist er der eigenen Verantwortlichkeit nicht ohne weiteres enthoben[2]. Ein leichtfertiges Handeln des S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einführung

Rz. 105 [Autor/Stand] Für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (im Folgenden "Steuerberater" oder "steuerliche Berater"), die "mitten im Spannungsfeld zwischen Stpfl. und der FinVerw. stehen"[2], ist die Gefahr sehr groß, wegen einer Steuerverfehlung in ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren verwickelt zu werden. Häufig ergibt sich ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehun...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.9 Haftung des Abschlussprüfers

Rz. 57 Nachdem der Aufgabenbereich des Abschlussprüfers und die von ihm zu beachtenden Prüfungsvorschriften für die Pflichtprüfung des Jahres- bzw. Einzelabschlusses und des Lageberichts grundlegend aufgezeigt wurden, stellt sich die Frage, wie und in welchem Umfang der Abschlussprüfer im Falle von Pflichtverletzungen haftet. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB legt in diesem Zusammenha...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.5 Haftung des Konzernabschlussprüfers

Rz. 81 Der Konzernabschlussprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zum Schadensersatz verpflichtet, sofern sie ihre Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung, ihre Verschwiegenheitspflicht sowie das Verbot der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen fahrlässig oder vorsätzlich v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftung des Ausstellers einer unrichtigen Bestätigung (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG haftet derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, für die entgangene Steuer, dh für die ESt, die aufgrund des auf § 10b Abs 4 S 1 EStG beruhenden Vertrauensschutzes vom Zuwendenden nicht erhoben werden kann; zur Haftung für KSt und GewSt vgl § 9 Abs 3 S 2 KStG bzw § ...mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / VI. Keine Entreicherung – keine Verjährung

Das OLG Schleswig sieht den grundsätzlichen Einwand der Entreicherung aus wertenden Gesichtspunkten eingeschränkt, weil die Verwirkung Strafcharakter inne habe und den Insolvenzverwalter bei Meidung des Verlustes seiner Vergütung dazu anhalten solle, die ihm gegenüber seinem Auftraggeber obliegende Treuepflicht zu wahren (BGH, Beschl. v. 22.11.2018 – IX ZB 14/18, NJW 2019, 9...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.4 Haftung

Der ausländische Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitgeber gegenüber bei schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten nach den Grundsätzen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung grundsätzlich wie ein deutscher Arbeitnehmer.[1] Auf die Beurteilung der Fahrlässigkeit können sich besondere, in der Person des ausländischen Arbeitnehmers, aber auch in der mangelnden Aufklärung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / I. Sanktionierung

„ § 379 AO Steuergefährdung [1] [...] (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig [...]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 282 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG haftet derjenige, der veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ab dem VZ 2013 ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, BT-Drucks 17/11316, 15; Brandl in Brandis/Heuermann, § 10b EStG Rz 149 (Mai 2021). Bei der Veranlasserha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1 S 1 EStG enthält die Begriffsbestimmung für den Begriff der "Zuwendung" (= Spenden und Mitgliedsbeiträge) und regelt, dass Zuwendungen in dem durch § 10b Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG begrenzten Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. § 10b Abs 1 S 2 EStG regelt die weiteren Voraussetzungen für den Sonderausgaben-Abzug in Bezu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 u Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vertrauensschutz des StPfl (§ 10b Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 260 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der gutgläubige StPfl, der eine Zuwendung zur Förderung eines der in § 10b Abs 1 S 1 EStG genannten steuerbegünstigten Zwecke an einen in der Vorschrift genannten Zuwendungsempfänger erbracht hat, darf grds auf die Richtigkeit der Bestätigungen des Empfängers über die Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, sofern im Falle der Richtigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Haftungsumfang (§ 10b Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Umfang der Haftung beträgt ab dem 01.01.2007 pauschal 30 % (vorher 40 %) des zugewendeten Betrages. Maßgebend für die Anwendung der Haftungsquote von 30 % (bzw 40 %) ist dabei der Zeitpunkt, in dem der Haftungsbescheid erlassen wird, nicht aber der Zeitpunkt, in dem die Zuwendung erfolgt ist. In den Fällen der Ausstellerhaftung berechnet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Patent, buchhalterische Beh... / 3 Patente: Begriffserklärung

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung, das den Inhaber berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.[1] Nach § 1 Abs. 3 PatG werden als Erfindungen insbesondere nicht angesehen: Entdeckungen sowie wissenschaftli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.3 Haftung des Übermittlungspflichtigen nach § 72a Abs. 4 AO

Rz. 54 Nach § 72a Abs. 4 AO ("Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden") haftet für die entgangene Steuer, wer nach Maßgabe des § 93c AO Daten an die Finanzbehörden zu übermitteln hat und vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt oder Daten pflichtwidrig nicht übermittelt. § 72a Abs. 4 AO enthält einen "allgemeinen Haftun...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 501 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 502 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den d...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / aa) Objektive Pflicht und subjektiver Tatbestand

Erkennen der Fehlerhaftigkeit der eDaten: § 153 AO verpflichtet den Steuerpflichtigen zwar nicht, nach Unrichtigkeiten zu suchen, denn ein Erkennenmüssen oder Erkennenkönnen löst weder die Anzeige- noch die Berichtigungspflicht insoweit aus. Erst das Erkennen i.S.d. positiven Wissens von Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit sowie die Erkenntnis, dass es durch die Erklärung z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsbereich

Rz. 4 Die Fälligkeitsregelung gilt für die Miete von Wohnraum und sonstigen Räumen (§ 579 Abs. 2). Die Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte. Ist für die gesamte Mietzeit eine Festmiete (Einmalmiete) vereinbart, so ist diese am Anfang der gesamten Mietzeit fällig (Schmidt-Futterer/Lehmann-Rich...mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / bb) Steuerrechtliche Rechtsprechung

Leichtfertige Steuerverkürzung durch Unterlassen: Die steuerrechtliche Rechtsprechung problematisiert die Frage nach dem Vorliegen von leichtfertiger Steuerverkürzung im Zusammenhang mit der Änderung von Steuerbescheiden, insb. gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. der nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO verlängerten Festsetzungsfrist. So hat der BFH in seinem Urteil vom 23.7.2013 (BFH v....mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.3 Verhaltenstipps bei einer Steuerstraftat

Insbesondere im Steuerstrafrecht ist eine zeitnahe und einzelfallbezogene Beratung erforderlich. Als Leitlinie sollen hier 3 Empfehlungen gegeben werden: Der Geschäftsführer, der sich durch seine Aussage dem Verdacht einer Straftat aussetzen würde, darf schweigen. Dieses Schweigerecht sollte der Geschäftsführer als Schweigepflicht betrachten. Gegenüber Steuerfahndungsbeamten ...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.2 Beratungspflicht

Rz. 4 Auch die Beratungspflicht ist als ganzheitliche, dem Gedanken der globalen Generalprävention Rechnung tragende Aufgabe zu verstehen. Wie die Überwachung wird die Beratung von den Aufsichtspersonen (§ 18) wahrgenommen. Sie kann sich nicht nur auf den zuständigen Betrieb, sondern auch auf die mittelbar betroffenen Lieferanten oder Hersteller beziehen. Die Nichtbeachtung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Inanspruchnahme des GF bei Auszahlung der Nettolöhne

Falls die zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen Löhne einschließlich des Steueranteils nicht ausreichen, darf der GmbH-GF die Löhne nur gekürzt auszahlen und muss aus den übrig gebliebenen Mitteln die darauf entfallende Lohnsteuer an das FA abführen. Das gilt auch dann, wenn zwar vor dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt der Lohnsteuer beim Insolvenzgericht e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.1 Allgemeines

Rz. 37 Da die Haftung der Gläubiger der GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. Die Vermögenssphäre der GmbH ist von der ihrer Gesellschafter zu trennen, sodass das Stammkapital den Charakter von Garantiekapital hat, welches als genau definierte und garantierte Haftungsgrundlage den Gläubigern zur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Gewährleistungsansprüche

Rz. 7 Die Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben von seiner Pflicht zu Duldung der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen unberührt. Der Mieter kann also vom Vermieter sowohl die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes – unter Berücksichtigung der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme – verlangen als auch mindern. Die Mietvertragsparteien können aber gem....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Verwaltungsbeirat / C. Organisation, Entschädigung, Haftung

Rz. 18 Besteht der Verwaltungsbeirat aus mehreren Mitgliedern, ist gem. § 29 Abs. 1 S. 2 WEG ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Das Gesetz lässt offen, wer den Beiratsmitgliedern ihre Funktionen zuweist. Es kann bereits bei der Wahl festgelegt werden, wer Vorsitzender, Stellvertreter oder "einfaches Beiratsmitglied" soll. Zulässig und üblich ist es aber, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.6 Haftung (§ 6 DRK-TV)

In § 6 DRK-Reformtarifvertrag ist § 10 DRK-TV a. F. wortgleich übernommen worden, wonach der Arbeitnehmer nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung seiner Dienstpflichten für entstandene Schäden haftet. Der TVöD hingegen hat diese Haftungserleichterung, die auch in § 14 BAT enthalten war, nicht übernommen. Für den öffentlichen Dienst gelten somit die durch Richt...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen

Rz. 322 Wenn der Verwalter die Pflichten schuldhaft verletzt, die ihm sein Verwaltervertrag, das Gesetz und die Gemeinschaftsordnung gegenüber der Gemeinschaft auferlegen, ist er gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Den Verwalter kann außerdem eine deliktische Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treffen. Völlig anders gelagert ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte und Pflichten be... / III. Einwände: Verjährung, Verwirkung, Ungleichbehandlung u.a.

Rz. 82 Für Unterlassungsansprüche gilt theoretisch die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Die Kenntnis oder ...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Der Anspruch auf Rückabwicklung

Rz. 44 Die (außerordentliche) Kündigung des Bauträgervertrags bzw. des Bauerrichtungsteils ist gem. § 650u Abs. 2 BGB ausgeschlossen (weil die Regelung des § 648a BGB – Kündigung aus wichtigem Grund – ausgeschlossen wird). Der Gesetzgeber ist der Auffassung, die Einheitlichkeit des Bauträgervertrags dürfe auch im Fall von Leistungsstörungen nicht durchbrochen werden.[120] A ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab; er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 4.1 Allgemeine Hinweise

Ein Grundsteuererlass ist nur zu gewähren, soweit eine Ertragsminderung um mehr als 50 % (erste Billigkeitsstufe) bzw. um 100 % (zweite Billigkeitsstufe) zu bejahen und diese vom Grundstückseigentümer nicht zu vertreten ist. Der Begriff des "Vertretenmüssens"[1] ist dabei weit auszulegen. Er greift weiter als eine bloße Vermeidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Zusammenha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 1 Grundlagen

Die Arbeitnehmerhaftung erfasst im weitesten Sinne die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche[1] sein. Gegenüber Dritten (Kunden, andere Arbeitnehmer) ergeben sich mang...mehr

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zfs 07/2022, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG das Vorliegen eines Versicherungsfalls gemäß § 28 Nr. 4a) 4. Spiegelstrich GWW 2014 verneint. Danach liegt ein Einbruchdiebstahl vor, "wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat". 1. Die Tatsachenfeststellung des LG, wo...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Verjährung bei Einkommens-, Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 271 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO i.V.m. § 170 Abs. 2 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 AO), die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steu...mehr

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zfs 07/2022, Abgrenzung ein... / Sachverhalt

Gegen die Betroffene erging wegen des Vorwurfs der "Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte", eine Geldbuße in Höhe von 200 EUR mit Fahrverbot von einem Monat. Nach Einspruch verurteilte das AG die Betroffene in ihrer Anwesenheit wegen "Nichtbeachtung eines Wechsellichtzeichens – Rotlicht länger als 1 S...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Subjektiver Tatbestand

Rz. 434 Die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 16 AÜG können sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden (vgl. Einleitungssatz § 16 Abs. 1 AÜG).[1054] Vorsatz liegt vor, wenn der Täter alle Umstände kennt, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, und den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs zumindest billigend in Kauf nimmt.[1055] Fahrlässigkeit liegt demgegenü...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / cc) Auswirkungen auf die Vergangenheit – Rückforderung von Honoraren

Rz. 139 Vielfach beginnen Streitigkeiten über die Arbeitnehmereigenschaft damit, dass der vermeintliche oder echte Freie Mitarbeiter Feststellungsklage erhebt, dass zwischen den Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestehe, welches nicht durch Kündigung oder Befristung beendet sei, und das beklagte Unternehmen (Hilfs-/Eventual-) Widerklage mit Rückfor...mehr

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zfs 07/2022, Wirksamkeit de... / Leitsatz

1. Die sog. erweiterte Schlüsselklausel in der Einbruchdiebstahlversicherung, wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter "in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat", stellt eine primäre Risikobeschreibung dar und keine sog. verhüll...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 6. Ordnungswidrigkeit für den Verleiher

Rz. 153 Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die gesetzliche Überlassungshöchstdauer stellt für den Verleiher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann (§ 16 Abs. 1 Nr. 1e, Abs. 2 AÜG). Ein Verstoß liegt aber dann nicht vor, wenn die längere Überlassung durch tarifliche oder betriebliche Regelungen nach § 1 Abs. ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Informationspflicht

Rz. 243 Flankiert wird die zwingende Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher und die Konkretisierung der eingesetzten Leiharbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 S. 5, 6 AÜG durch eine Pflicht des Verleihers, den Leiharbeitnehmer darüber zu informieren, dass er an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. In § 11 Abs. 2 S. 4 AÜG hieß es in der ab dem 1...mehr

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zfs 07/2022, Abgrenzung ein... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und im Hinblick auf die Sachrüge auch in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingelegt und begründet worden. 2. In der Sache führt das Rechtsmittel nicht zum Erfolg. Die Überprüfung des Urteils hat auf die Sachrüge hin keine Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen aufgedeckt. Die vom AG getroffenen Feststellungen tragen die Verur...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.2.2 Überblick einiger Entscheidungen zum AGB-Recht

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / IV. Verschulden

Rz. 13 Auch im Bereich der Testamentsvollstreckung gilt der allgemeine haftungsrechtliche Grundsatz: "Keine Haftung ohne Verschulden". Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seiner besonderen Vertrauensstellung auch zu besonderer Sorgfalt verpflichtet ist. Das Maß seines Verschuldens bestimmt sich nach § 276 BGB,[26] erfasst also jede Art ...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 1. Erlöschen der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis

Rz. 17 Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis des Erben erlischt mit dem Wirksamwerden der Anordnung der Nachlassverwaltung, regelmäßig also mit der Zustellung, nicht erst der Bekanntmachung. Als Rechtsfolge sind die Rechtshandlungen des Erben den Nachlassgläubigern gegenüber unwirksam. Dies folgt bereits aus dem Verweis in § 1984 Abs. 1 S. 2 BGB auf die Vorschriften der §§...mehr