Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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Grobes Verschulden des Steu... / b) Inhalt des groben Verschuldens

Inhaltlich knüpft das Verschulden im Steuerverfahren an die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen an (Koenig in Koenig AO, 4. Aufl., § 173 AO Rz. 112; Kühn / Hofmann, AO, 17. Aufl., § 173, Tz. 6 lit. a.). Daher bezieht sich das Verschulden im Kontext des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sowohl auf die Verletzung der Pflicht zur Angabe von steuerlich vollständigen, w...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.1 Eintritt der Verjährung

Die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Hausgeld verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren.[1] Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt der Lauf der Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Hausgeldanspruch entstanden ist (Entstehung) und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person de...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / III. Ergebnis

Es kann festgestellt werden, dass das grobe Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO an die Verletzung gesetzlicher Mitwirkungspflichten anknüpft. Grobes Verschulden liegt in Abgrenzung zum leichten Verschulden vor, wenn der Steuerpflichtige Mitwirkungspflichten verletzt und die Erfüllung der konkret verletzten Mitwirkungspflicht verhältnismäßig gewesen wäre. Deshalb liegt gro...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / 1. Allgemeines

Inhaltlich ist das Verschulden auf das nachträgliche Bekanntwerden gerichtet (vgl. hierzu Szymczak in Koch/Scholz, AO, 5. Aufl., § 173 Rz. 19) und resultiert – nicht zuletzt auch hinsichtlich der verschuldensabhängigen bzw. verschuldensunabhängigen Differenzierung nach steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen und Beweismitteln – aus der Steuererklärungspflicht als der...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / VII. Exkurs: Fahrlässigkeit/Vorsatz?

Rz. 90 Das tatrichterliche Urteil muss Feststellungen enthalten, aus denen sich ableiten lässt, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung entweder vorsätzlich oder "nur fahrlässig" begangen hat (zur Beweiswürdigung OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.2.2022 – 1 OWi 2 SsBs 113/21, NZV 2022, 348 = DAR 2022, 401;). Ist der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Geschwindig...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / III. Anforderungen an das tatrichterliche Urteil

Rz. 114 Die Anforderungen an das tatrichterliche Urteil sind nicht bei allen Messverfahren gleich, sondern je nach dem verwendeten Messverfahren unterschiedlich (zum Urteil Burhoff/Gieg/Krenberger, OWi, Rn 147 ff.). Wegen der erforderlichen Feststellungen zur Fahrlässigkeit/Vorsatz wird verwiesen auf Burhoff/Gieg/Krenberger, OWiG; Rn 139 ff. (aus der Rspr. BayObLG, Beschl. v...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 12. Wirkungen

Rz. 66 Dem ENZ kommen nahezu die gleichen Wirkungen wie einem deutschen Erbschein zu:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 5 Beispiele

Rz. 12 Auslegung von Verwaltungsakten Anders als bei tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, an die das Revisionsgericht grundsätzlich gemäß § 163 gebunden ist, kann es die Auslegung von Verwaltungsakten frei nachprüfen, weil es sich insoweit um die rechtliche Würdigung der Erklärung und die richtige Anwendung von Auslegungsgrundsätzen handelt (vgl. BSG, Urteil v....mehr

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zfs 10/2022, Beweis des Aus... / 2 Aus den Gründen:

Dem Kl. steht der geltend gemachte Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nicht zu, denn die Bekl. ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Kl. gemäß § 81 Abs. 2 VVG vollständig von der Leistung frei. Dies ergibt sich aus einer Bewertung der Schwere des Verschuldens des Kl., das eine Leistungskürzung auf Null rechtfertigt und gebietet. 1) Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haftungsausschluss bei gutgläubigen Leistungsempfängern

Rn. 77 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 3 S 2 EStG haftet der Leistungsempfänger nicht, wenn ihm im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen konnte. Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Zum Begriff der Gegenleistung s § 48 Rn 125ff (Wienbergen). Wegen des "Zeitpunkts...mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / Leitsatz

1. Ohne eine pathologisch fassbare Auswirkung sind auch Depressionen, Schlafstörungen, Alpträume, Seelenschmerzen, Weinkrämpfe, Gefühle des "Aus-der-Bahn-geworfen-seins" und vorübergehende Kreislaufstörungen bis hin zu Kollaps-Belastungen, in denen sich nach der Wertung des Gesetzes lediglich das "normale" Lebensrisiko der Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht...mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / 2 Aus den Gründen:

[13] II. Die zulässige Berufung hat nur hinsichtlich des Feststellungsbegehrens Erfolg. [14] 1. Dass der Kläger seinen Zahlungsantrag zwischenzeitlich für erledigt erklärt und dies dann widerrufen hat, ist im Ergebnis unbeachtlich. Unabhängig von der Zulässigkeit eines solchen Widerrufs wäre die Rechtsfolge einer bis dahin lediglich einseitigen Erledigungserklärung die Umdeut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abfragemöglichkeiten beim BZSt (§ 48b Abs 6 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48b Abs 6 S 1 EStG speichert das BZSt die in § 48b Abs 3 S 1 EStG genannten Daten aus der Freistellungsbescheinigung. Die Regelung ersetzt die frühere Vorschrift über eine gesetzlich fingierte Zustimmung des Leistenden zur Datenspeicherung und Auskunftserteilung (§ 48b Abs 6 S 2 EStG aF). Die frühere Vorschrift stand mit den Vorgabe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Aufhebung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 4 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Freistellungsbescheinigung kann, wenn sie rechtswidrig ist, unter den Voraussetzungen des § 130 Abs 2 AO mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Die vergangenheitsbezogene Rücknahme hat zur Folge, dass die Steuerabzugsverpflichtung für den Leistungsempfänger nachträglich wieder auflebt (Tz 77 BMF BStBl I 2022, 1229). Da d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Grundzüge der Einziehung

Rz. 305 [Autor/Stand] Die Einziehung des unmittelbar durch die Tat Erlangten bei dem Täter oder Teilnehmer einer rechtswidrigen Tat erfolgt im Urteil nach § 73 StGB (z.B. Stehlgut). Die endgültige Wertersatzeinziehungsanordnung wird im Urteil ausgesprochen. Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) kommt dennoch eine selbstän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellungsbescheinigung (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 S 1 EStG vorlegt (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG). Der Leistende hat die Wahl, ob er im Zusammenhang mit der Bauleistung eine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Wird die F...mehr

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zfs 10/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Für den geltend gemachten Schaden besteht nach dem Versicherungsvertrag keine Deckung; insbesondere fehlt es am Nachweis eines Versicherungsfalles der "unbenannten Gefahr" in versicherter Zeit und überdies ist der geltend gemachte Schaden als Schaden durch "Verseuchung" nicht gedeckt. Eine Regulierungszusage durch den Zeugen R. nach ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung II / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wahl des A entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Der Umstand, dass ein Verwaltungsbeirat, jedenfalls ein – wie hier – unentgeltlicher, eine fehlerhafte Jahresabrechnung nicht beanstandet habe, stehe seiner Wiederwahl nicht entgegen. Dies ergebe sich schon aus der Haftungsbegrenzung des § 29 Abs. 3 WEG, nach welcher der Verwaltungsbeirat nur für Vorsat...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 4.3 Der rechtmäßige Überbau

Haben Sie dem Grenzüberbau vorher zugestimmt, spricht man nicht mehr von einem Überbau. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Zustimmung in einem notariellen Vertrag mit dem Nachbarn regeln. Stimmen Sie dem Überbau zu, wird der überbauende Nachbar Eigentümer des gesamten Bauwerks. Haben Sie dem Überbau nicht zugestimmt und hat der Bauherr ohne Vorsatz oder grobe Fahrl...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / III. Durchsetzbarkeit der Rückforderung – "unmöglich oder übermäßig erschwert"

Unmöglichkeit oder übermäßige Erschwerung: Zunächst will das FG Münster vom EuGH wissen, ob es in dem Fall, dass sich die Leistenden auf die Einrede der Verjährung berufen, für den Kläger "unmöglich oder übermäßig erschwert" ist, seine zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückzahlung der Steuerbeträge durchzusetzen. Es führt aus, bisher habe der Gerichtshof immer über Fälle entsch...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.4 Auskunftspflichtige i. S. d. Abs. 3

Rz. 20 Hier sind 2 Fallgruppen zu unterscheiden – zum einen diejenigen, die eine der in Abs. 2 genannten Leistungen noch nicht erbracht haben, aber hierzu verpflichtet sind. Insoweit kann auf die obige Kommentierung verwiesen werden. Es muss sich auch hier um eine rechtliche, nicht nur eine sittliche Verpflichtung handeln. Rz. 21 Zum anderen sind in der Norm die kontoführende...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abgrenzung zur Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz

Rz. 55 [Autor/Stand] Allgemein anerkannt wird, dass die Leichtfertigkeit einen gegenüber der Fahrlässigkeit gesteigerten Grad der Schuld darstellt[2]. Diese Auffassung wird auch durch die Entstehungsgeschichte des AO-Änderungsgesetzes vom 11.5.1956 bestätigt. Nach der Begründung des Gesetzes war die von Rechtswissenschaft und Wirtschaft erhobene Forderung, nicht jede fahrläs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Stellungnahme

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Auffassung von Kopacek löst das Problem nicht, sondern verlagert es nur. Die Frage, ob ein leichtfertiges Handeln vorliegt oder nicht, hängt danach davon ab, wieweit im Einzelfall die sog. normalen Sorgfaltspflichten reichen und wo die zusätzlichen beginnen. Dies trägt nicht dazu bei, die Entscheidung im Einzelfall zu erleichtern[2]. Andererseits leuc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Darstellung der vertretenen Meinungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Auffassungen weichen voneinander ab, soweit es darum geht, den höheren Grad an Fahrlässigkeit, der die Leichtfertigkeit auszeichnet, näher zu bestimmen. Im Wesentlichen lassen sich drei Meinungen unterscheiden. Die h.M. geht von der Überlegung aus, dass sich der Begriff der Leichtfertigkeit im StGB und in anderen strafrechtlichen Nebengesetzen, vorneh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einführung

Rz. 54 [Autor/Stand] Seit dem AO-Änderungsgesetz vom 11.5.1956[2] kann die nicht vorsätzliche Steuerverkürzung nur noch geahndet werden, wenn der Täter leichtfertig gehandelt hat. Einfache Fahrlässigkeit genügt nicht mehr. Ob ein Stpfl. leichtfertig gehandelt hat, ist im Wesentlichen Tatfrage, über die i.d.R. die Strafgerichte durch den Tatrichter entscheiden. Im summarische...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Pflicht zur Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung?

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Frage der straf-/bußgeldrechtlichen Relevanz einer der Steuererklärung zugrunde gelegten, von der höchstrichterlichen und/oder von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung abweichenden Rechtsauffassung stellt sich für einen mit dem Steuerrecht regelmäßig nicht vertrauten steuerpflichtigen Laien nicht im gleichen Maße wie für den steuerlichen Bera...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Stpfl. ist nicht daran gehindert, die Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Dritten (Mitgesellschaftern, Angestellten oder freiberuflich tätigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) zu übertragen (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Zuziehung Dritter entbindet ihn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. So darf er nur solche Personen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sorgfaltspflichten

Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, bei Anwendung des § 4...mehr

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zfs 09/2022, zfs Aktuell / Kein Anspruch aus § 852 S. 1 BGB bei Neuwagenkauf von einer Tochtergesellschaft der VW AG (Urt. v. 14.7.2022 – VII ZR 422/21)

Mit Urt. v. 14.7.2022 (VII ZR 422/21) hat der BGH eine Klage auf Schadensersatz einer Käuferin eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung (Motor Typ EA 189) ausgestatteten Pkws der Marke Audi gegen die VW AG abgewiesen. Der von der Klägerin geltend gemachte Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB sei verjährt. Das Berufungsgericht habe rechtsfehlerhaft angenommen, die Kl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Subjektiver Tatbestand – Leichtfertigkeit

Schrifttum: Bilsdörfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2008, 1362, NJW 2010, 1431; Braun, Steuerhinterziehung im Sport, PStR 2006, 202; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, INF 1990, 488; Franz, Subjektive Elemente im Steuerstrafrecht: Ein Nachruf? ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.3 Vereinbarung zwischen Kranken- und Rentenversicherung

Rz. 45 Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente (ErstVfVb) zwischen dem VDR einerseits sowie dem AOK-Bundesverband, dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, dem IKK-Bundesverband, dem BLK, dem VdAK und dem AEV andererseits vom 2.10.1991 i. d. F. vom 1.1.2001 A. Abrechnung der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einzelfragen der individuellen Vorwerfbarkeit

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Arbeitsüberlastung lässt sich die unterlassene oder verspätet abgegebene Steuererklärung (s. § 370 Rz. 323 ff.) nicht entschuldigen. Beispiel 168 A gab jahrelang Steuererklärungen zum Teil verspätet, zum Teil gar nicht ab. Er berief sich darauf, er sei mit der Aufrechterhaltung seines Unternehmens vollauf beschäftigt gewesen. Außerdem habe er einen A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 378 AO und § 370 AO

Rz. 158 [Autor/Stand] Werden durch dieselbe Handlung, z.B. durch Abgabe einer Steuererklärung, Steuern teils vorsätzlich, teils leichtfertig verkürzt, so wird die Steuerordnungswidrigkeit durch den Straftatbestand des § 370 AO verdrängt (Gesetzeskonkurrenz). § 378 AO ist gem. § 21 Abs. 1 OWiG gegenüber § 370 AO subsidiär (zum Begriff der Subsidiarität s. § 370 Rz. 883). Maßg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die erste dem heutigen § 378 AO vergleichbare Vorschrift war § 367 RAO 1919. Zwar enthielten schon vorher die meisten der zahlreichen Steuergesetze des Reiches und der Länder entsprechende Regelungen über die nicht vorsätzliche Steuerverkürzung[2], mit § 367 RAO 1919 wurde jedoch erstmals eine allgemeine, im ganzen Reichsgebiet geltende Vorschrift eingefü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einführung

Rz. 105 [Autor/Stand] Für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (im Folgenden "Steuerberater" oder "steuerliche Berater"), die "mitten im Spannungsfeld zwischen Stpfl. und der FinVerw. stehen"[2], ist die Gefahr sehr groß, wegen einer Steuerverfehlung in ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren verwickelt zu werden. Häufig ergibt sich ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerliche Berater

Rz. 81 [Autor/Stand] Auch wenn der Stpfl. mit der Erledigung seiner Steuerangelegenheiten selbständige Steuerfachleute, z.B. Steuerberater oder -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, u.a., vgl. § 3 StBerG (im Folgenden steuerliche Berater), beauftragt, ist er der eigenen Verantwortlichkeit nicht ohne weiteres enthoben[2]. Ein leichtfertiges Handeln des S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Überprüfung von Spendenbescheinigungen

Rz. 93 [Autor/Stand] Im Bereich der sog. Parteienfinanzierung [2] wurde 1989 mit dem Vereinsförderungsgesetz[3] eine Vertrauensschutzregelung für Spender, die an politische Parteien spenden, in § 10b Abs. 4 EStG eingeführt. Demnach darf der Stpfl. "auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unla...mehr

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zfs 09/2022, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urt. v. 16.12.2020 BGHZ 228, 56) entschieden und im Einzelnen begründet hat, wird erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt (…). Dabei erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Beachtung der eigenen Leistungsfähigkeit

Rz. 120 [Autor/Stand] Sorgfaltswidriges Verhalten in Form des Übernahmeverschuldens kann gegeben sein, wenn der steuerliche Berater Aufträge annimmt, denen er fachlich nicht gewachsen ist (s. auch § 377 Rz. 58)[2]. Beispiel 103 A hatte sich verpflichtet, die laufenden Buchführungsarbeiten eines Betriebes zu überwachen und Steuererklärungen anzufertigen. Es handelte sich um ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Allgemeines zu den straf- und bußgeldrechtlich relevanten Pflichten des Steuerberaters

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Maßstab für die anzuwendende Sorgfalt bei steuerlichen Beratern richtet sich – wie generell bei Fahrlässigkeitstaten – zuvorderst nach objektiven Kriterien. Nach st. Rspr. ist auf die Durchschnittsanforderungen des jeweiligen Verkehrs- oder Berufskreises abzustellen, dem der Handelnde angehört[2]. Es stellt sich damit die Frage, welche Sorgfalt bzw....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung wegen Verzuges mit der Kaution

Rz. 15a Durch das Mietrechtsänderungsgesetz ist erstmals eine fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Verzuges mit der Kaution eingeführt worden. Bisher war umstritten, ob eine solche Kündigung gerechtfertigt war. Für Gewerberaum hat die Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 21.3.2007, XII ZR 36/05, NZM 2007, 400; OLG Nürnberg, Urteil v. 10.2.2010, 12 U 1306/09, ZMR 201...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.9 Haftung des Abschlussprüfers

Rz. 57 Nachdem der Aufgabenbereich des Abschlussprüfers und die von ihm zu beachtenden Prüfungsvorschriften für die Pflichtprüfung des Jahres- bzw. Einzelabschlusses und des Lageberichts grundlegend aufgezeigt wurden, stellt sich die Frage, wie und in welchem Umfang der Abschlussprüfer im Falle von Pflichtverletzungen haftet. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB legt in diesem Zusammenha...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.5 Haftung des Konzernabschlussprüfers

Rz. 81 Der Konzernabschlussprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zum Schadensersatz verpflichtet, sofern sie ihre Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung, ihre Verschwiegenheitspflicht sowie das Verbot der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen fahrlässig oder vorsätzlich v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftung des Ausstellers einer unrichtigen Bestätigung (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG haftet derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, für die entgangene Steuer, dh für die ESt, die aufgrund des auf § 10b Abs 4 S 1 EStG beruhenden Vertrauensschutzes vom Zuwendenden nicht erhoben werden kann; zur Haftung für KSt und GewSt vgl § 9 Abs 3 S 2 KStG bzw § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / I. Sanktionierung

„ § 379 AO Steuergefährdung [1] [...] (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig [...]mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / VI. Keine Entreicherung – keine Verjährung

Das OLG Schleswig sieht den grundsätzlichen Einwand der Entreicherung aus wertenden Gesichtspunkten eingeschränkt, weil die Verwirkung Strafcharakter inne habe und den Insolvenzverwalter bei Meidung des Verlustes seiner Vergütung dazu anhalten solle, die ihm gegenüber seinem Auftraggeber obliegende Treuepflicht zu wahren (BGH, Beschl. v. 22.11.2018 – IX ZB 14/18, NJW 2019, 9...mehr