Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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zfs 01/2025, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

2. Das BG hat auch eine Verletzung der Obliegenheit aus B § 8 Nr. 1a) aa) VGB 2014 mit nicht tragfähiger Begründung verneint. a) Ob eine Klausel in AVB, die dem VN die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften auferlegt, dem Transparenzgebot genügt, ist allerdings umstritten. Der Senat hat in einer früheren Entscheidung ...mehr

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Italien / VI. Vertragliche Erbfolge (Möglichkeit bindender Verfügungen)

Rz. 175 Das italienische Gesetz verbietet zur Wahrung der jederzeitigen Testierfreiheit und zum Schutz des Erblassers vor Beeinflussung sowohl den Erbvertrag (Art. 458 c.c.)[267] als auch das gemeinschaftliche Testament (Art. 589 c.c.)[268] (siehe Rdn 103). Verboten sind patti istitutivi [269] (über den eigenen Nachlass), patti dispositivi (über voraussichtlich zufallende Erb...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Erweiterung des Pfändungsschutzes §§ 850k Abs. 2, 899 ff. ZPO

Rz. 374 Lebt der Schuldner mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft oder gewährt er anderen Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt, so berücksichtigt § 850k Abs. 1 ZPO den notwendigen Unterhaltsbedarf nicht hinreichend. Deshalb wird der Freibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO um die Freibeträge nach § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO erhöht. Für die erste unterhalt...mehr

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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K / 4 Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 2926]

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D / 14 Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 1907]

Rdn 1908 Literaturhinweise: Adler, Legendierte Kontrollen, Krim 2019, 266 Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533 ders., Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr im Verzug" i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG, NStZ 2001, 337 Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 S...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.1.2.2 Gesellschaftsvertragliche Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabs

Rz. 797 § 52 Abs. 1 GmbHG verweist hinsichtlich der Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats zur entsprechenden Anwendung auf Vorschriften des Aktiengesetzes, "soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist". Im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH ist zudem ausdrücklich geregelt, dass die Aufsichts...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.4.3 Verzug über längeren Zeitraum in Summe von zwei Monatsmieten

Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB kann der Vermieter außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate erreicht. Auch hier bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung. Praxis-Beispiel Der Mieter zahlt ab August 2019 statt de...mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.3.2 Schicksal des Räumungsguts

Nach der Bestimmung des § 885a Abs. 3 ZPO kann der Vermieter die beweglichen Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, wegschaffen. Er hat sie allerdings zu verwahren. Die Gegenstände können also nach der Herausgabevollstreckung vom Vermieter aus dem Mietobjekt geräumt und etwa in einem Keller oder Lagerraum verwahrt werden. Die Gegenstände können freilich a...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.1 Voraussetzung: Verzug

Voraussetzung der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung ist, dass sich der Mieter in Verzug mit Mietzahlungen befindet. Vom Begriff "Miete" sind die Grundmiete sowie Nebenkostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen umfasst. Dies gilt auch für etwa daneben zu leistende Heizkostenvorschüsse. Haben Mieter und Vermieter eine Inklusivmiete vereinbart, ist diese...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.3 "Kalte" Räumung

Auch wenn der Mieter nach Zugang der Kündigung die Mieträume verlassen hat, kann der Vermieter nicht einfach eigenmächtig die Mieträume wieder in Besitz nehmen und etwa das Schloss austauschen. Hiermit greift er widerrechtlich in das Besitzrecht des Mieters ein.[1] Die Räumung darf nicht im Wege der Selbstjustiz durchgesetzt werden, sondern unterliegt den staatlichen Vollstr...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 5 Beweislast und Verjährung des Haftungsanspruchs

Hinsichtlich der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder liegt es in den Händen der Genossenschaft, den verursachten Schaden dem Grund und der Höhe nach zu beweisen. Dies betrifft auch die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung des Aufsichtsrats für den entstandenen Schaden. Dabei kann sich die Genossenschaft auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO berufen. Die Beweislast für ih...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.8.4 Ausschlussgründe

Rz. 192 Das Genossenschaftsgesetz selbst sieht seit dem Jahr 2006 keinen normierten Grund mehr für ein Ausschließungsverfahren vor. Aber auch vorher regelte es hierzu nicht viel, sondern enthielt nur einen – zumindest für die Praxis der Wohnungsgenossenschaften völlig unbedeutenden – Grund: nämlich das Betreiben eines gleichartigen Geschäfts am selben Ort. Rz. 193 Daher kommt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.8.5 Das Ausschlussverfahren

Rz. 199 Da sich die Gerichte erfahrungsgemäß eher weniger gerne mit den inhaltlichen Fragen eines Ausschlusses beschäftigen, wie z. B. der Frage, ob der vorgetragene Ausschlussgrund auch wirklich vorliegt oder gravierend genug ist, den Ausschluss begründen zu können, sondern ein Ausschlussverfahren viel lieber an den Formalien scheitern lassen, muss unbedingt darauf geachtet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 13 Sachschä... / 2.3 Antrag

Rz. 22 Während die anderen Leistungen der Unfallversicherung von Amts wegen gewährt werden, ist gemäß Satz 1 der Ersatz der Sachschäden und Aufwendungen von dem Antrag des Berechtigten abhängig. Diese Gestaltung räumt dem Geschädigten ein Wahlrecht ein. Er kann entweder seine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche selbst einfordern und durchsetzen oder auf seinen Antrag hi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Überschuldung wird grundsätzlich im Wege einer 2-stufigen Prüfung festgestellt u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Im Jahr 2023 haben in Deutschland 17.814 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rd. 3.200 (+ 22,1 %) mehr als in 2022.[1] Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Oktober 2024 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+ 6,3 %) liegt die Zuwachsrate damit se...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzüberbau / 2.3 Grenzüberschreitung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

Als Nachbareigentümer oder sonst bei den Fallgestaltungen oben in Kap. 2.2.1 Betroffener müssen Sie einen Überbau dann nicht dulden, wenn der Überbauende vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders gravierender Weise außer Acht lässt und es vor allem bei einem Bau an der Grundstücksgrenze unterläss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzüberbau / 3 Rechtsfolgen des entschuldigten Überbaus

Denken Sie daran, dass es nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des BGH vier Fallgestaltungen des entschuldigten Überbaus gibt: Regelfall des § 912 Abs. 1 BGB Zum einen den normalen Überbau des § 912 Abs. 1 BGB, bei welchem der Bauherr ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit über die Grenze zum Nachbargrundstück hinüber baut und der Nachbar nicht vor oder sofort nach der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1.1 Rechtsfolgen: Ersatz von Verzugsschaden und Verzugszinsen

Die Rechtsfolgen des Verzugs sind in den §§ 280, 287 und 288 BGB geregelt. Danach hat der Schuldner dem Gläubiger den Verzugsschaden zu ersetzen (§§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB). Bei Geldschulden stehen dem Gläubiger Verzugszinsen zu (§ 288 BGB). Hinweis Höhe der Verzugszinsen Gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 2.3 Nur zwangsläufige Aufwendungen

Zwangsläufigkeit nimmt das Gesetz[1] an, wenn sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Ist der Sachverhalt im Ausland angesiedelt, wird darüber gestritten, ob bzw. in welchem Umfang oder bei welchen Fallgruppen die Zwangsläufigkeit allein nach inländischen Maßstäben zu beurteilen ist.[2] Umstritten ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.2.4 Kostenerstattung

Weil dieser Weg umständlich und zeitaufwendig ist, kann die Entfernung der störenden Zweige auch einem Fachbetrieb überlassen und vom Nachbarn Kostenerstattung verlangt werden.[1] Der Kostenerstattungsanspruch setzt aber voraus, dass dem Eigentümer des Baumes zuvor Frist nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzt worden und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.[2] Hinweis Baumschut...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzwand und Nachbarwand / 2.1.2 Das Zustimmungserfordernis

Weil die Nachbarwand zum Teil auf fremdem Grund und Boden steht, ist die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks Voraussetzung dafür, dass die Nachbarwand legal errichtet wird; gehört das Nachbargrundstück mehreren Personen, müssen alle zustimmen. Wird eine Nachbarwand ohne Zustimmung des Nachbarn auf die Grundstücksgrenze gesetzt, handelt es sich um einen Grenzübe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.2.2 Selbsthilferecht

Liegt eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung in dem oben dargestellten Sinn vor, kann der Grundstückseigentümer von seinem Selbsthilferecht nach § 910 BGB Gebrauch machen und die überwachsenden Zweige abschneiden und behalten. Das gilt auch, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.[1] Achtung Umfang des Rückschnitts Die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gartenteiche und Schwimmbec... / 4 Haftungsmaßstab

Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.[1] Sie haften dann nur bei grober Fahrlässigkeit.[2] Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf andere Personen als die Eltern kommt wegen des familienrechtlich geprägten Ausnahmecharakters dieser Vorschrift nic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudeeinsturz und herabfa... / 4 Sturmschadenversicherung

Sturmschäden an Gebäuden, Hausrat und Fahrzeugen werden von den meisten Versicherungsgesellschaften erst ab Windstärke 8, mitunter erst ab Windstärke 9 ersetzt. Wegen des hohen Haftungsrisikos ist der Abschluss einer Sturmschadenversicherung ratsam.[1] Allerdings hat der Sturmschadenversicherer lediglich für Schäden einzutreten, welche durch eine unmittelbare Einwirkung des S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.[1] Es werden nur Person...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 3 Schäden durch Hilfemaßnahmen Dritter

Wenn der Eigentümer eines mehrstöckigen Hauses bei drohenden Dachlawinen nicht selbst in der Lage ist, die Gefahr zu beseitigen, sollte er einen Handwerker oder aber bei großer Dringlichkeit die Feuerwehr einschalten. Doch wie sieht es mit deren Haftung aus, wenn die Feuerwehrleute bei der Sicherungsmaßnahme Gebäudeschäden verursachen? Praxis-Beispiel Haftung der Feuerwehr Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Prinzip des Direktanspruchs im Mehrwertsteuerrecht

Rz. 59a Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG berechtigt nur die in einer Rechnung ausgewiesene Steuer zum Vorsteuerabzug, die für die in Rechnung gestellte Leistung auch gesetzlich geschuldet wird. Folge dieser dem Unionsrecht nach dem EuGH-Urteil Genius Holding[1] entsprechende Rechtslage ist, dass der Leistungsempfänger eine gezahlte und nur in Rechnung gestellte, nicht aber g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.7 Absehen von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes bei Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens (Abs. 2 S. 6)

Rz. 40 Nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. ist von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes abzusehen, wenn der Stpfl. glaubhaft macht, dass die Mitwirkungsverzögerung entschuldbar ist. Ebenso wie die Festsetzung nach Abs. 2 S. 1 stellt auch das Absehen von der Festsetzung nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. eine gesetzlich gebundene Entscheidung dar, die der zuständigen Behörde ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bodenerhöhungen und Grundst... / 1 Einführung

Veränderungen des Geländeniveaus durch Bodenerhöhungen und Grundstücksvertiefungen bedeuten für angrenzende Nachbargrundstücke eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Immerhin können bei Bodenerhöhungen Erd- und Sandmassen abhängig von dem gewählten Böschungswinkel über die Grundstücksgrenze auf Nachbargrundstücke abrutschen oder etwa bei Regen abgeschwemmt werden. Gre...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.4 Genügende anderweitige Befestigung

Eine Grundstücksvertiefung ist nach dem Gesetz zulässig, wenn für eine "genügende andere Befestigung" gesorgt wird. Das kann bei ausreichendem Abstand von der Grenze zum Nachbargrundstück eine ausreichend dimensionierte Böschung sein, die ein Abrutschen der Erde vom Nachbargrundstück vermeidet. In Betracht kommen auch Stützmauern oder bei einem Baugrubenaushub Spundwände bis ...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

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zfs 12/2024, Zu Begriff der groben Fahrlässigkeit

BeamtStG § 48; StVO § 9 Abs. 1 § 3 u. 5 Leitsatz Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhält sich ein Beamter grob fahrlässig im Sinne der vorstehenden Vorschrift, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder die einfachsten, ganz naheliegenden Überlegunge...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 66 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.[20] Rz. 67 Während der Maßstab der einfachen Fahrlässigkeit (§ 276 BGB) ausschließlich objektiv ist, sind bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive, in der Indi...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / I. Grobe Fahrlässigkeit/Repräsentant

1. Rechtslage Rz. 139 Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig verursacht hat, ist der Versicherer berechtigt, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen" (§ 81 Abs. 2 VVG). Der Rahmen der zulässigen Kürzung bewegt sich in einem Bereich von 0 % bis 100 %.[74] Wenn ein Versicherun...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / V. Grobe Fahrlässigkeit (§ 81 VVG)

Rz. 183 In den meisten Deckungsprozessen geht es um den Vorwurf, der Versicherungsnehmer oder sein Fahrer habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Die Grenzen zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sind fließend, die Rechtsprechung ist ebenso unübersichtlich wie uneinheitlich. Rz. 184 Da im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit bei der groben Fahrlässi...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VIII. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 17 Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, "ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen" (§ 81 Abs. 2 VVG). Die Quotelung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 100.[6]mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Einwand grober Fahrlässigkeit bei Einbruchdiebstahl

Rz. 164 Bisweilen wenden die Versicherer ein, der Versicherungsnehmer habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt und kürzen deshalb die Leistung entsprechend dem Grad der Schwere des Verschuldens nach B 3.3.3.1 VHB 2022 bzw. § 28 Abs. 2 S. 2 VVG. Rz. 165 Sachverhalt: Aufgrund eines unstreitigen Einbruchsdiebstahls hat der Versicherer seine Leistung auf 50 % der ...mehr

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zfs 12/2024, Zu Begriff der... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung des Beklagten hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat der Klage zu Unrecht stattgegeben, weil die angegriffenen Bescheide rechtmäßig sind und den Kläger daher nicht in seinen Rechten verletzen, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Der Kläger ist dem Beklagten gegenüber gemäß § 48 BeamtStG zum Ersatz des am 3.4.2018 an dem Dienstfahrzeug Pkw Passat entstandenen Scha...mehr

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zfs 12/2024, Zu Begriff der... / 1 Sachverhalt

Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme zum Ersatz des Schadens, der dem Beklagten bei einem Verkehrsunfall an einem Dienstfahrzeug entstanden ist. Der Kläger steht als Polizeimeister im Dienst des Beklagten. Am 3.4.2018 gegen 13.45 Uhr kam es in L … (P … -Straße Richtung S … straße Höhe Hausnummer 50a, ca. 250 m nach der Straßenbahnhaltestelle "J …") zu einer Koll...mehr

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zfs 12/2024, Zu Begriff der... / Leitsatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhält sich ein Beamter grob fahrlässig im Sinne der vorstehenden Vorschrift, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder die einfachsten, ganz naheliegenden Überlegungen nicht anstellt. Allgemein ist davon auszugehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Subjektiver Tatbestand

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden. Neben dem Vorsatz im Hinblick auf die Tatverwirklichung sind keine weiteren subjektiven Elemente erforderlich, weshalb es z. B. auf ein etwaiges Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Bereicherungsabsicht nicht ankommt. Vorsatz ist das "Wissen und Wollen der Tatbes...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 6. Allgemeine Straftaten (§ 2i bb ARB 2010)

Rz. 29 Für Straftaten außerhalb des Verkehrsrechts besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie (auch) fahrlässig begangen werden können. Verbrechen sind ohnehin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, selbst wenn es zu keiner Verurteilung kommt. Rz. 30 Bei einem Delikt, das vorsätzlich und fahrlässig begangen werden k...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Subjektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 1 VVG)

Rz. 57 Wenn der Versicherungsnehmer selbst die Gefahrerhöhung vornimmt, spricht man von einer willkürlichen oder subjektiven Gefahrerhöhung. Beispiel Ein versichertes Gebäude steht längere Zeit leer, so dass die Gefahr von Brandstiftung oder Vandalismus vergrößert wird. Rz. 58 Rechtsfolgen der Gefahrerhöhung treten nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder gr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel für haftungsmildernde Klauseln

Rz. 1026 Haftungsmilderung Für Schäden, die dem Arbeitgeber aufgrund einer Verletzung der in § (…) (Ziffer) genannten Verpflichtungen entstehen, haftet der Arbeitnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Variante Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit haftet der Arbeitnehmer bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung für den gesamten verursachten Schaden. Für grob fahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Gutgläubigkeit des Erwerbers

Rz. 44 Vorab ist auf die obigen Ausführungen (Rz. 11 f.) zu verweisen, wonach der gute Glaube an Bestehen, Nichtbestehen des Anteils etc. nicht, vielmehr lediglich der gute Glaube an die durch die Gesellschafterliste ausgewiesene Verfügungsbefugnis geschützt ist (vgl. Noack § 16 Rz. 26). Nur das Vertrauen darauf, dass die in die Gesellschafterliste eingetragene Person Gesell...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 4. Klageerwiderung

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.6: Klageerwiderung Grobe Fahrlässigkeit/Repräsentant Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) Az.: _________________________ In Sachen Sabine Müller ./. _________________________ Versicherung AG bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Schadenshaftung

Rz. 465 Die vom BAG entwickelten Grundsätze zur Haftung des Arbeitnehmers bei Schäden, die aus Anlass der Ausübung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit auftreten, gelten auch bei mobiler Arbeit.[1172] Danach haftet der Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit nach Billigkeitsgesichtspunkten mit einer angemessenen Quote und nur ...mehr