Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.3.1 § 34 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu...mehr

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B. AVB D&O / 1. Nachmeldefrist

Rz. 16 A-5.3. AVB D&O und A-5.4. AVB D&O enthalten Regelungen zur Nachmeldefrist und die sog. Umstandsmeldung. Endet der Versicherungsvertrag, was auch dadurch geschehen kann, dass der Versicherer diesen nicht mehr verlängert, bestünde wegen des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made-Prinzip) nur Versicherungsschutz für bereits während der Vertragslaufzeit geltend gemachte ...mehr

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B. Allgemeiner Teil / IV. Speziell: Aufklärungsobliegenheit (B3-3.2 c AVB D&O)

Rz. 19 In B3-3.1 c AVB D&O ist vertraglich eine Aufklärungsobliegenheit verankert. Die Erfüllung der Aufklärungsobliegenheit ist für den Versicherer von zentraler Bedeutung. Durch diese wird er in die Lage versetzt den Haftungsfall und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu prüfen. Genauso wichtig wie die Prüfung des geltend gemachten Ersatzanspruchs ist für den Versich...mehr

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B. AVB D&O / IV. Übergang von Rückgriffansprüchen gegen die Versicherungsnehmerin?

Rz. 32 Da die Gesellschaft selbst nicht zu den versicherten Personen gehört, könnten – nach Regulierung des Schadens bei einem Dritten – Rückgriffansprüche des Organs oder Ansprüche des Dritten gegen die GmbH, die ggf. neben dem Organ gesamtschuldnerisch haftet – gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf den Versicherer übergehen.[1] Dieses Ergebnis überrascht, zumal die GmbH, die di...mehr

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B. AVB D&O / VI. Verzicht auf Ersatzansprüche

Rz. 44 A-8.3 AVB D&O sieht vor, dass dann, wenn eine versicherte Person auf einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten oder auf ein zu dessen Sicherung dienendes Recht verzichtet, der Versicherer dem Versicherten gegenüber nur insoweit verpflichtet bleibt, als dieser Person nachweist, dass die Verfolgung des Anspruchs ergebnislos geblieben wäre. Dies kann indes nur insoweit ge...mehr

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B. AVB D&O / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 25 Die Haftungsfrage ist von der Deckung zu trennen. Dies bedeutet, dass die Frage der Haftung unabhängig von der Frage der versicherungsrechtlichen Deckung festgestellt wird (Trennungsprinzip[1]). Gleichwohl kann der Versicherer die Feststellungen im Haftungsprozess nicht ausblenden und die Haftungsfrage eigenständig für die Deckung prüfen. Die Bindungswirkung folgt aus...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

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B. AVB D&O / 3. Zweite Fallgruppe: Unterlassener oder der unzureichende Abschluss und Fortführung des Versicherungsschutzes

Rz. 121 Vergisst der Geschäftsführer den Abschluss einer gebotenen Versicherung bzw. einer gebotenen Gefahr oder versäumt er nach Beendigung eines Versicherungsvertrags Anschlussdeckung zu vereinbaren, läge eine Pflichtverletzung nach der zweiten Fallgruppe vor, wo dem Versicherten zum Vorwurf gemacht wird, er habe den ausreichenden Abschluss oder die Fortführung des Versich...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss

B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss B3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brie...mehr

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B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

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B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft, hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses.[1] Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustell...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / C. Haftung aus Vertrauen

Rz. 1 Wer Vertrauen schafft bzw. für sich in Anspruch nimmt kann, wenn er dieses Vertrauen enttäuscht und dadurch bei anderen Vermögensschäden entstehen für diese haften. Die Haftung aus Vertrauen stützt sich auf eigenständige Anspruchsgrundlagen. Ein geschlossenes in sich widerspruchsfreies System der Anspruchsgrundlagen existiert nicht. Im Wesentlichen hat die Rechtsprechu...mehr

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B. AVB D&O / V. Rückgriffsansprüche der versicherten Personen

Rz. 36 A-8.2 AVB D&O ordnet an, dass Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne weiteres auf diesen übergehen. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nach...mehr

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B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z. B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ve...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 A-3 AVB D&O enthält die sog. Company-Reimbursement-Klausel, auch Side-B-Deckung oder Firmenenthaftungsklausel genannt. Reimbursement in diesem Zusammenhang meint Erstattung der von der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft geleisteten Zahlung. Mit dem Versicherer kann wie dies in A-3 AVB D&O geschehen ist, vereinbart werden, dass der Versicherer eintritt...mehr

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B. AVB D&O / 3. Auswirkungen von Verhalten und Kenntnissen der Versicherungsnehmerin bzw. anderer Versicherter

Rz. 10 Auf der Grundlage eines jeweils zugunsten des betroffenen Versicherten einzeln bestehenden Versicherungsvertrags ist zu beurteilen, wie sich Verhaltensweisen und die Kenntnis bzw. das Wissen anderer Versicherter bzw. der Versicherungsnehmerin auf den Direktanspruch bzw. den Bestand des Versicherungsschutzes auswirken. Rz. 11 Die Parteien wollten bei der D&O-Versicherun...mehr

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B. AVB D&O / III. Einstweilige oder vorläufige Abwehrdeckung

Rz. 11 Steht der Vorwurf der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls oder der wissentlichen Pflichtverletzung im Raum, bestreitet der Versicherte diese jedoch, muss entschieden werden, ob ihm vorläufig bis zur rechtskräftigen Klärung Versicherungsschutz zu gewähren ist. Gerade bei hohen Forderungen ist der Versicherte auf die Übernahme der Kosten angewiesen, um si...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z. B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z. B. zum Prod...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / III. Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten

1. Aufhebung gem. § 4c InsO Durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001 (BGBl I, 2710) wurde mit den §§ 4a bis 4d InsO ein Modell zur Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren eingeführt, um völlig mittellosen Personen (natürlichen Personen) den Zugang zum Insolvenzverfahren zu eröffnen und über eine Restschuldbefreiung eine...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung von ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG ist zuzustimmen. Das Gericht hat die entsprechende Aufforderung zur Einreichung der Erklärung gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO der PKH-Partei förmlich zukommen zu lassen, entweder durch entsprechende Zustellung analog gem. § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO oder durch förmliche Bekanntmachung analog § 15 Abs. 2 FamFG. Der PKH-Partei ist dabei gem. §§ 120a Abs. 4 S. 2, ...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.8 Schadensersatz wegen des Verschweigens von Versorgungsanrechten

Es liegt nun eine weitere Entscheidung – nunmehr des Amtsgerichts Lübeck[107] – zur unterlassenen Angabe eines Anrechts im Versorgungsausgleichsfahren vor. (Zuvor bereits Amtsgericht Kirchhain[108] und Amtsgericht Ludwigshafen[109]). Dieser Rechtsprechung ist im Ergebnis zuzustimmen. Anspruchsgrundlage ist § 280 Abs. 1 BGB . Der Antrag im Verfahren des Amtsgericht Lübeck wurde ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.8 Neue Vertrauensschutzregelung bei Mittelweitergaben in § 58a AO

Tz. 106 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde in § 58a ein Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe eingeführt. Vgl auch den geänderten AEAO Nr 1–3 zu § 58a (s BMF-Schr v 06.08.2021). St-begünstigte Kö dürfen ihre Mittel grds nur dann anderen st-begünstigten Kö überlassen, wenn der Empfänger der Mittel damit st-begünstigte Zwecke verwirklicht. Entfä...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt aus ihr abgetretenem Recht der Zeugin L. von dem beklagten Notar Schadensersatz aufgrund der Beurkundung eines Übertragungsvertrags vom 8.3.2013, mit dem der inzwischen verstorbene Vater der Zeugin M. sein Grundvermögen V.-straße N01 und N02 in G. an diese gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts übertrug. Sie wirft dem Beklagten vor, durch ...mehr

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zfs 03/2025, Abbremsen im Z... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Revision ist zulässig und hat im ausgesprochenen Umfang Erfolg. 1. Die Berufungskammer hat im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen: Am 16.12.2021 gegen 15.00 Uhr fuhr der Angeklagte, ein mittlerweile pensionierter Polizeibeamter, als Führer eines Pkws auf der Bundesstraße B 8 zwischen Diebach und Neustadt a.d. Aisch. Vor dem Angeklagten war der Geschädigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie keinen Erfolg. 1. Die Klägerin hat keine weiteren Ansprüche gegen die Beklagten gem. § 844 Abs. 3 BGB, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB, § 115 Abs. 1 S. 4 VVG. a) Ein Fall höherer Gewalt lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollmacht / 3.3 Missbrauch der Vertretungsmacht

Häufig bestehen zwischen dem rechtlichen Dürfen im Innenverhältnis und dem rechtlichen Können im Außenverhältnis Diskrepanzen. Das Risiko eines Missbrauchs der Vertretungsmacht trägt insoweit grundsätzlich der Vertretene, d. h. überschreitet der Vertreter seine Pflichten aus dem Innenverhältnis, ist die Vertretung gleichwohl grundsätzlich wirksam; zu denken ist hier insbeson...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 1 Absicherung für Firma und Chef

Ihr unternehmerisches Risiko nimmt Ihnen keine Versicherungsgesellschaft ab. Eine Versicherung kann nur für den finanziellen Ausgleich zwischen Glück und Unglück sorgen. Sie kann nur deshalb im Schadenfall auch große Summen an die Betroffenen zahlen, weil viele Versicherungsnehmer regelmäßig ihren Beitrag (Prämie) entrichten, ohne einen Schaden zu erleiden. Nicht alles ist ve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.4.5 Schadenshaftung

Der TVA-L BBiG enthält – im Gegensatz zum TVAöD-BBiG – keine Regelung zur Schadenshaftung für Auszubildende, sodass insoweit die allgemeinen arbeitsrechtlichen Haftungsgrundsätze gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts heranzuziehen sind.[1] Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen[2] gilt Folgendes: Arbeitnehmer haften für vorsä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 3 Übertragung auf den Mieter

In der Praxis ist es üblich, dass die Schönheitsreparaturen durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter übertragen werden. Erforderlich ist stets eine ausdrückliche Regelung. Wichtig Keine Verkehrssitte Eine Verkehrssitte, wonach der Mieter auch ohne vertragliche Vereinbarung die Schönheitsreparaturen zu tragen hätte, besteht nicht. Enthält der Mietvertrag keine wirksam...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 4 Unrechtmäßige Kündigung durch den Vermieter

Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis, obwohl kein Kündigungsgrund vorliegt, muss er dem Mieter den durch die Kündigung entstehenden Schaden ersetzen.[1] Voraussetzung ist, dass der Vermieter schuldhaft gehandelt hat. Hierbei genügt einfache Fahrlässigkeit. Das Risiko einer fehlerhaften Beurteilung der Rechtslage trägt der Vermieter; deshalb ist der Vermieter auch dann zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.3.4 Schadenshaftung, § 5 Abs. 3 TVAöD

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – vom 13.9.2005 ist § 5 TVAöD um einen Abs. 3 erweitert worden. Dieser regelte bis zum 28.2.2017 die Schadenshaftung der Auszubildenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.2 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden sonstigen Belastungen oder die Begründung neuer Belastungen zugunsten des Verkäufers

Rz. 4g Nach §§ 433 Abs. 1 S. 2, 435 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den verkauften Gegenstand frei von Rechtsmängeln zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer die Grundstücksbelastung bei dem Abschluss des Kaufs kennt.[1] Eine Ausnahme gilt allerdings für den Fall g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4 Subjektiver Tatbestand – § 372 Abs. 1 AO

Rz. 12 § 372 AO setzt ein vorsätzliches Handeln voraus, wobei Handeln mit Eventualvorsatz genügt. Eventualvorsatz (auch als bedingter Vorsatz bzw. dolus eventualis bezeichnet) kommt in Betracht, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung weder anstrebt, noch für sicher, sondern nur für möglich hält. Der Täter muss dabei mit dem Eintritt des Erfolges in dem Sinne einverstan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 4.1 Allgemeine Hinweise

Ein Grundsteuererlass ist nur zu gewähren, soweit eine Ertragsminderung um mehr als 50 % (erste Billigkeitsstufe) bzw. um 100 % (zweite Billigkeitsstufe) zu bejahen und diese vom Grundstückseigentümer nicht zu vertreten ist. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.6 Haftungsbeschränkung

Durch Individualvereinbarung kann die Haftung des Verwalters beschränkt werden, wobei eine Haftung für Vorsatz allerdings nicht ausgeschlossen werden kann (§ 276 Abs. 3 BGB). Ein Haftungsausschluss für grobe und einfache Fahrlässigkeit wäre allerdings möglich. Individualvereinbarungen spielen in der Praxis jedoch keine Rolle. Allgemeine Geschäftsbedingungen In aller Regel hand...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte des Verwaltungsbeira... / 5 Haftung

In aller Regel wird das Amt des Verwaltungsbeirats ehrenamtlich ausgeübt. Es wird von Wohnungseigentümern ausgeübt, die über keine besonderen kaufmännischen oder technischen Kenntnisse verfügen müssen. Sie müssen lediglich die Sorgfalt an den Tag legen, die ein ordentliches Mitglied walten lässt. Bezüglich der Haftung der Beiratsmitglieder unterscheidet das Gesetz demnach au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.2 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Verwalter für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet er also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder versprich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte des Verwaltungsbeira... / 4.4.1 Grundsätze

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG bzw. der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um eine Sollvorschr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte des Verwaltungsbeira... / 1 Überblick

§ 29 Abs. 1 WEG ermöglicht den Wohnungseigentümern zunächst auf ihre Anlage zugeschnitten, die Mitgliederzahl des Verwaltungsbeirats flexibel zu regeln. Zur Bestellung von Nichtwohnungseigentümern zum Verwaltungsbeirat siehe Kap. B.I.7.2.1.2. Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG unterstützt und überwacht der Verwaltungsbeirat den Verwalter. Sein Vorsitzender fungiert gemäß § 9b Abs. 2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte des Verwaltungsbeira... / 4.3.1 Überblick

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG unterstützt der Verwaltungsbeirat den Verwalter nicht nur bei der Durchführung seiner Aufgaben, sondern hat ihn dabei auch zu überwachen. Nach Auffassung des Gesetzgebers wird dadurch der gestiegenen Bedeutung der Rolle des Verwaltungsbeirats Rechnung getragen.[1] Da § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG dem Beirat indes keine Verwalterkompetenzen einräumt, bes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.1 Vertragsgestaltung

Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Formularvertrag handelt, der der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt, kann der Verwalter für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten seine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder dem Grunde noch der Höhe nach begrenz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.2.2.4 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 3.3.1 Beschädigung von Sondereigentum

Es bedarf keiner besonderen Problematisierung, dass ein Wohnungseigentümer im Fall der Beschädigung des Sondereigentums eines anderen Wohnungseigentümers diesem gegenüber haftet. Von praxisrelevanter Bedeutung sind aber die Fälle, für die eine Versicherung abgeschlossen ist. Praxis-Beispiel Der geplatzte Waschmaschinenschlauch Ein Wohnungseigentümer hatte einen Waschgang gesta...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.7 Konsequenzen der Entlastung des Verwalters

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl ist entsprechend der Rechtsgedanken des allgemeinen Verbandsrechts auch im Bereich des Wohnungseigentums das Rechtsinstitut der Entlastung des Verwalters anerkannt. Im Verbandsrecht kennt jedenfalls das GmbH-Recht und das Aktienrecht die Entlastung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer wie auch d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 9.2.1 Bußgeld

Bei Verstößen gegen die DSGVO können die Aufsichtsbehörden nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO Bußgelder verhängen. Der Höhe nach müssen sie "verhältnismäßig und abschreckend" sein, weshalb das Bußgeld im Einzelfall eine empfindliche Höhe erreichen kann. Die Höhe der jeweiligen Geldbuße hängt von den Maßgaben des konkreten Einzelfalls ab. Nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO sind u. a. folgende ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.6.1 Grundsätze

Der Versammlungsleiter ruft die einzelnen Punkte der Tagesordnung in der Reihenfolge auf, die in der Einladung angegeben ist. Er hat den Wohnungseigentümern Gehör im Rahmen der Diskussion über die einzelnen Beschlussgegenstände zu verschaffen. Er informiert die Teilnehmer über den Sachstand des jeweils aufgerufenen Tagesordnungspunkts und erläutert die Notwendigkeit einer En...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.3 Haftung für Erfüllungsgehilfen

Eine Haftung kann den Verwalter stets auch dann treffen, wenn er sich nicht selbst in Person einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern einem seiner Mitarbeiter der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu machen ist. Nach § 278 Satz 1 BGB hat der Schuldner nämlich ein Verschulden der Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Um...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.4 Vorbehaltlose Abnahme

Gemäß § 640 Abs. 3 BGB verliert der Besteller seine Mängelrechte nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB, wenn er ein mangelhaftes Werk rechtsgeschäftlich abnimmt, obwohl er den Mangel kennt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Von großer praktischer Bedeutung ist diese Vorschrift nicht, da es in aller Regel bereits an der K...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.2 Haftungsausschluss

Grundsätzlich können die Parteien eines Werkvertrags die Haftung des Unternehmers beschränken oder ausschließen. Auf eine derartige Vereinbarung kann sich der Unternehmer nach § 639 BGB aber nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat. Da es sich bei der GdWE nach h. M. (siehe insoweit Kap. B.I.3....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 160 Änderun... / 2.2.2 Unverschuldete Veranlagung zu einer zu hohen Gefahrklasse (Nr. 2)

Rz. 24 Ein Veranlagungsbescheid wird ebenso mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben, soweit die Veranlagung zu einer zu hohen Gefahrklasse erfolgt ist, jedoch der Unternehmer die Ursachen, die zu der Anhebung der Gefahrklasse geführt haben, nicht zu vertreten hat (Nr. 2). Rz. 25 Ein Unternehmer hat nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 daher nur dann einen Anspruch auf Aufhebung mit W...mehr