Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 14 Kaskoversicherung / 3. Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 30 Die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls im Zustand der Fahruntüchtigkeit aufgrund der Einnahme berauschender Mittel ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. So verwundert es auch nicht, dass im Bereich der Kraftfahrtversicherung für diese Fälle eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Ziff. D.1.2 AKB 2015 (bzw. Ziff. D.2.1 AKB 2008) sieht folgende, speziell f...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / II. Quotenbildung und die Beweislastverteilung

Rz. 53 Einigkeit besteht darüber, dass der Versicherer auch nach neuem Recht im Einklang mit den bisherigen Rechtsprechungen die Voraussetzungen für eine Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung beweisen muss, während sich der Versicherungsnehmer nach einer festgestellten Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung von einer vermuteten groben Fahrlässigkeit zu exkulpieren...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / A. Schmerzensgeld

Rz. 1 Während sich die vorangegangenen Ausführungen allein damit beschäftigten, welche unmittelbaren und mittelbaren Schadensersatzansprüche aus der Beschädigung von Sachen aus Anlass eines Verkehrsunfalls resultieren, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die durch die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit verursachten Schadenspositionen. Rz. 2 Sämtliche Pers...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fahrlässig geschaffene Gefahrenlage

Rz. 41 Es genügt zur Annahme der Unfreiwilligkeit auch das Vorliegen sog. bewusster Fahrlässigkeit. Derjenige, welcher sich bewusst Gefahren aussetzt, erleidet somit eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung, wenn er sich diese zwar als möglich vorstellt, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten wird. Dies gilt auch, wenn er sich bewusst einem hohen Risiko aussetzt, abe...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / III. Unklare Inhaberschaft

Das LG sah die Beschwerde teilweise als begründet an. Nämlich insoweit, als dass die Inhaberschaft des Vergütungsanspruchs unklar sei. Folgerichtig sah es den Antrag als begründet an, den Betrag zu hinterlegen. Nach Ansicht des Beschwerdegerichts ergibt sich dies aus § 372 S. 2 BGB. Es bestehe aus Sicht des Schuldners eine nicht auf Fahrlässigkeit beruhende Ungewissheit über...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / cc) Kausalität zwischen Sturm und Schaden

Rz. 74 Der an der versicherten Sache eingetretene Schaden muss "durch" den Sturm verursacht worden sein. Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass es sich bei den vorliegenden Schäden nicht um Schäden handelt, die vor dem Sturm vorhanden waren.[71] Die geforderte Kausalität setzt jedoch nicht voraus, dass die an der versicherten Sache eingetretenen Schäden auch ta...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Aufgaben der Sachverständigen

Rz. 252 Aufgabe der Sachverständigen ist es, die Höhe des Schadens festzustellen. Hierzu gehört es im Einzelnen, den Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbarer vor dem Schaden und die Höhe des Schadens und den Versicherungswert nach dem Schaden zu ermitteln.[272] Darüber hinaus ist es Aufgabe der Sachverständigen, Aussagen über die technische Abgrenzung des Schad...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Unerkannte Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 2 VVG)

Rz. 160 Wenn der Versicherungsnehmer nachträglich erkennt, "dass er ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet" hat, hat er die Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (§ 23 Abs. 2 VVG). Die Rechtsfolgen dieser nachträglich erkannten Gefahrerhöhung sind dieselben wie bei der objektiven Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 3 VVG: ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Führerscheinklausel

Rz. 84 Nach D.1.1.3 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalls auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Dabei führt in der Kaskoversicherung ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Führerscheinklausel zur völligen Leistungsfreiheit, während die Leistung bei grober Fahrlässi...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen

Rz. 158 Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit erfolgt eine Leistungskürzung nach dem Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers, § 28 Abs. 2 VVG n.F., Ziff. 26.2 AHB. Dies hat zur Folge, dass bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung eine Leistungsfreiheit des Versicherers besteht, bei leicht fahrlässiger Verletzung hingegen eine volle Leistungspflicht. Bei...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / H. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten

Rz. 167 Verletzt die Versicherungsnehmerin eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer nach Maßgabe der Ziff. B3–3.1.2 AVB D&O (vgl. § 28 Abs. 1 VVG) kündigen, es sei denn, die Versicherungsnehmerin weist nach, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Kausalität

Rz. 95 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung setzen nach § 28 Abs. 3 VVG sowohl bei Vorsatz als auch bei grober Fahrlässigkeit voraus, dass die Obliegenheitsverletzung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls oder für die Feststellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall oder den Umfang der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen ist. Dabei reicht es nicht ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / aa) Mögliche Rechtsfolgen

Rz. 178 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 a.F. VVG zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt und wurde darüber hinaus gegebenenfalls nach § 21 VVG leistungsfrei. Sofern und sobald das VVG 2008 auf den konkreten Versicherungsvertrag Anwendung findet (vgl. hierzu Rdn 4 ff.), besteht ein unei...mehr

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§ 33 Sonstiges / C. Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 33.5: Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls Sehr geehrter Herr _________________________, zwischenzeitlich dürfte Ihnen ebenfalls der Strafbefehl des Amtsgerichts _________________________ zugegangen sein. Das Amtsgericht _________________________ hat eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 EUR verhängt. ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG)

Rz. 179 Gemäß § 86 Abs. 1 VVG gehen alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um diesen Anspruch gegen den Schädiger aufrechtzuerhalten, er darf insbesondere nicht auf diesen Anspruch verzichten. Der Versicherungsnehmer muss bei der Durchsetzung der ...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XXII. Verwaltungsbeirat

Rz. 50 Ein Verwaltungsbeirat ist künftig das Kontrollorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – § 29 Abs. 2 WEG. Er unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Verwaltungsbeirat haftet, wenn er unentgeltlich tätig ist, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein Aufwendungsersatz ist kein Entgelt und steht der Haftungsprivilegieru...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 339 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im Üb...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / i) Abstellen des Kfz

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 187 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Fettdruck oder schwarzer Balken genügen.[194]mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 184 Der Versicherungsnehmer hat für das Fehlverhalten Dritter bei der Verletzung von Obliegenheiten oder der Herbeiführung des Versicherungsfalls nur in Ausnahmefällen einzustehen.[254] In der Kaskoversicherung wirkt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. F.3 AKB auch gegenüber allen mitversicherten und sonstigen Personen, die Ansprü...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. § 81 VVG und § 28 VVG

Rz. 241 Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt und außerdem eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung begangen hat, kommt eine mehrfache Quotelung in Betracht.[340] Eine Addition dürfte nicht in Betracht kommen.[341] Auch hier dürfte, wie bei mehrfachen Obliegenheitsverletzungen, vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles eine...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Aufwendungsersatz (§ 83 VVG)

Rz. 288 Wenn der Versicherungsnehmer Aufwendungen nach Weisungen des Versicherers macht, sind diese auch dann zu ersetzen, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen (§ 83 Abs. 3 VVG). Entscheidend ist nicht, ob die Maßnahme objektiv geboten war. § 83 Abs. 1 VVG billigt Aufwendungsersatz zu, soweit der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen "den Umständen nach für geboten ha...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 535 Ist eine Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzt, so behält der Versicherungsnehmer seinen Leistungsanspruch nach § 28 Abs. 3 VVG dann, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung Einfluss weder auf die Fes...mehr

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B / 56 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeine Verfahrensgrundsätze [Rdn 1535]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Quotelung

Rz. 198 Es entspricht dem Grundanliegen von § 28 Abs. 2 S. 2 VVG, dem Einzelfall gerecht zu werden.[209] Die Rechtsprechung wird voraussichtlich zu "greifbaren" Quoten führen, wie sie bereits zu § 254 BGB entwickelt worden sind. Quoten von 10 % und weniger dürften wenig praxistauglich sein, so dass die Kürzungsquoten im Bereich von 20 % bis 80 % anzusiedeln sein dürften.[210...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Beweislast bei Obliegenheitsverletzungen

Rz. 244 Dass der Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung objektiv vorliegt, hat der Versicherer zu beweisen. Auch die Beweislast für die Vorsätzlichkeit der Obliegenheitsverletzung trägt der Versicherer. Dagegen hat der Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass die Obliegenheitsverletzung mit einem geringeren Verschulden als grober Fahrlässigkeit begangen wurde. Der Versicheru...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 7. Gefahränderung (Ziff. 5 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 89 Nach Ziff. 5.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 2.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 darf der Versicherungsnehmer die Gefahr ändern, insbesondere erhöhen, und die Änderung durch einen Dritten gestatten. Bei der Gefahränderung geht es um Umstände, die nach dem Abschluss des Vertrags eintreten, während gefahrerhebliche Umstände vor Vertragsabschluss die vorvertragliche Anzeigep...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (2) Einsteigen

Rz. 32 Das Einsteigen im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt voraus, dass der Täter die zum Eintritt in einen Raum eines Gebäudes bestehenden Hindernisse dadurch überwindet, dass er einen nicht bestimmungsgemäßen Zugang zum Versicherungsort gebraucht.[40] Dabei muss der Täter auf einem unüblichen Weg in das Gebäude gelangen. Im Rahmen des Einbruchdiebstahls ersetzt die ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Repräsentant

Rz. 245 Grundsätzlich haftet der Versicherungsnehmer als Partner des Versicherungsvertrages nur für eigenes Verschulden. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles oder Obliegenheitsverletzungen wirken sich daher nur dann aus, wenn der Versicherungsnehmer sich selbst schuldhaft verhalten hat. Es würde jedoch nicht der Risikoverteilung entsp...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / 1. Objektive Kriterien und normative Vorprägung

Rz. 73 Ausgangspunkt für die Quotenbildung ist mithin erst einmal das objektiv festzustellende Verschulden. Dabei enthält der Goslarer Orientierungsrahmen folgenden Hinweis: "Zu berücksichtigen sind normative Vorprägungen aus anderen Rechtsgebieten ebenso wie die einschlägige Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit. Der Rückgriff auf die Rechtsprechung schließt allerdings n...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Folgen von Obliegenheitsverletzung

Rz. 765 Wegen der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen wird im Übrigen auf die Ausführungen im Allgemeinen Teil (§ 1) dieses Handbuches verwiesen. Rz. 766 Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH[527] zu den Rechtsfolgen einer versäumten Anpassungsmöglichkeit von AVB ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablehnung einer geltungserhaltenden Reduktion bei Altverträgen ohne Be...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit (§ 28 Abs. 4 VVG)

Rz. 204 Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles umfassende Auskunfts- und Aufklärungspflichten, die es dem Versicherer ermöglichen sollen, seine Eintrittspflicht dem Grund und der Höhe nach festzustellen. Auch hier führen Vorsatz zur völligen und grobe Fahrlässigkeit zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich die Obliegenheitsverle...mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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§ 14 Kaskoversicherung / J. Checkliste: Kaskoversicherung

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§ 18 Transportversicherung / t) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls (Ziff. 6.20 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 209 Nur die Haftung für vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Versicherungsnehmers ist vom Deckungsumfang der Versicherung ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit i.S.d. § 435 HGB bleibt versichert. Den Vorsatz, der sich neben der Schädigungshandlung auch auf den Schädigungserfolg beziehen muss, hat der Versicherer zu beweisen. Rz. 210 Der Versiche...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz von 2008 (VVG)

Rz. 7 Die Neufassung des noch aus dem Kaiserreich (1908) stammenden VVG ist von einer Expertenkommission vorbereitet worden, die den Entwurf eines fertig ausformulierten Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt hat. Obgleich in dieser aus 21 Mitgliedern bestehenden Kommission die Vertreter der Assekuranz zahlenmäßig dominierten, konnte dieser Entwurf als ausgewogen bezeichnet...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Risikoausschluss/Obliegenheit

Rz. 216 Während bei einer Risikobegrenzung der Versicherer nur den Tatbestand des Risikoausschlusses beweisen muss, führen Obliegenheitsverletzungen gem. § 28 VVG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Haftungsausschluss. Die Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikoausschluss ist somit von großer praktischer Bedeutung und Gegenstand einer Vielzahl höchstrichterlich...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / B. Gegenstand der Versicherung

Rz. 15 Musterbedingungen des GDV existieren für die VSV nicht. Damit kommt den Bedingungswerken der Versicherer für die konkrete Ausgestaltung des Versicherungsschutzes maßgebliche Bedeutung zu. Nachdem der Marktführer, die Euler Hermes S.A., bereits seit 2002 von der Allianz-Gruppe gehalten wird, fand im Jahr 2022 die Eingliederung unter den Markennamen Allianz Trade statt....mehr

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§ 20 Unfallflucht (§ 142 StGB) / 3. Verteidigungsansätze bei §§ 142 Abs. 1, 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Rz. 41 Der Schaden muss alle Merkmale des äußeren Tatbestands umfassen. Der Täter muss daher auch wissen, dass etwas passiert ist und er nicht völlig belanglosen Sachschaden verursacht haben kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies gerade bei älteren Fahrzeugen, die schon Gebrauchsspuren aufweisen, nicht ohne weiteres für den Laien zu erkennen sein wird. Diese Kratzer k...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Beweislastverteilung

Rz. 131 Der Versicherer trägt die Beweislast für den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung. Der Versicherer trägt auch die Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer die aufklärungspflichtige Tatsache gekannt hat.[222] Sobald der objektive Tatbestand nachgewiesen ist, wird grobe Fahrlässigkeit nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG vermutet und die Leistung kann entsprech...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / h) Bestimmungswidriger Austritt

Rz. 42 Voraussetzung jedes Leitungswasserschadens ist, dass das Wasser bestimmungswidrig aus der betreffenden Anlage oder Einrichtung austritt. Danach muss das Wasser entgegen dem Willen und den Planungen des Versicherungsnehmers oder der berechtigten Personen austreten.[28] Dies ist zweifelsfrei dann der Fall, wenn es zu Undichtigkeiten in der Wasserversorgung kommt oder da...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / E. Zur Bildung der Kürzungsquote

Rz. 47 Das VVG sieht in den Fällen der Gefahrerhöhung, der Obliegenheitsverletzung, der Schadensherbeiführung und der Verletzung der Pflicht zur Minderung des Schadens statt des bisher geltenden "Alles-oder-Nichts-Prinzips" vor, dass sich der Versicherer (lediglich) auf eine quotale Leistungsfreiheit berufen kann, die sich an der Schwere des Verschuldens des Versicherungsneh...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Rettungsmaßnahmen, Weisungen

Rz. 209 Die Kosten von Rettungsmaßnahmen, zu denen der Versicherungsnehmer nach B 3.3.2.1 VHB 2022 verpflichtet ist, fallen dem Versicherer zur Last. Die Klausel entspricht § 82 VVG. Der Versicherungsnehmer ist danach verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicher...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Vertragliche Obliegenheiten (§ 28 VVG)

Rz. 190 Die Rechtsfolgen der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten treten nur ein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Schuldlos oder leicht fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzungen sind folgenlos. Die Leistungsfreiheit des Versicherers hängt nicht (mehr) davon ab, ob der Vertrag gekündigt worden ist oder ob die Obliegenhe...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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§ 18 Transportversicherung / o) Mängel im Betrieb des Versicherungsnehmers (Ziff. 6.15 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 204 Dieser Ausschluss betrifft Ansprüche, die durch einen Mangel im Betrieb des Versicherungsnehmers (z.B. mangelnde Schnittstellenkontrolle) entstanden sind, dessen Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist der Versicherer unter Ankündigung der Rechtsfolgen (Risikoausschluss) verlangt hat. Dieser Risikoausschluss stellt eine verhüllte Obliegenheit dar,[216] denn er...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 60 Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis, kann der aufgrund dessen zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [242] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit der Bearbeitung des Mandats verbunden ist. Er bedie...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Rettungsaufwendungen

Rz. 137 Der Versicherungsnehmer ist nicht dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein unter Versicherungsschutz fallender Schaden gar nicht erst eintritt. Wendet der Versicherungsnehmer dennoch einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall ab oder mindert er ihn, eröffnet ihm § 90 VVG die Möglichkeit des Kostenersatzes. Der in § 83 VVG geregelte Kostenersatz für Aufwen...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 6. Verschulden des Versicherungsnehmers (Ziff. 3 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 33 ADS 1919)

Rz. 85 Ziff. 3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 33 ADS 1919 enthält einen subjektiven Risikoausschluss, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.[99] Hieraus folgt keine Schadenverhütungspflicht des Versicherungsn...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren, A § 3 Nr. 1 VGB 2010, A 4.3.1 VGB 2022

Rz. 60 Versicherungsschutz ist zu gewähren für Schäden an bestimmten Sachen, die durch Frost oder durch Bruch herbeigeführt werden. Die Betonung liegt dabei auf Schäden, die an den Sachen eintreten. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst werden hingegen Folgeschäden derartiger Frost- oder Bruchschäden. Martin [53] nennt als Beispiel für einen nicht vom Versicherungsschutz mitu...mehr