Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.2.3 Innere Tatseite/Irrtümer

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331 Abs. 1 Nr. 1a HGB stellt vorsätzliches (vgl. Tz. 41 ff.) und im Unterschied zu § 331 Abs. 1 Nr. 1, 2, und 4 HGB auch leichtfertiges Handeln unter Strafe (Abs. 2). Letzteres kann insbes. mit Blick auf das Merkmal der Unrichtigkeit praktisch bedeutsam werden: Der völlige Verzicht auf die Überprüfung eines von Angestellten der Buchhaltung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2.2.3 Innere Tatseite/Irrtümer

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der subjektive Tatbestand von § 331a HGB setzt vorsätzliches Handeln oder leichtfertiges Handeln voraus. Für die Annahme von Vorsatz genügt Eventualvorsatz (vgl. Tz. 41 ff., auch zu verschiedenen Irrtumskonstellationen). Die Versicherung "nach bestem Wissen", dass der Abschluss oder Lagebericht ein zutreffendes Bild des Unternehmens vermittel...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.3 Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Reaktion auf diverse Bilanzskandale hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Abgabe einer Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung implementiert. Diese ergibt sich für den Lagebericht aus § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, für den JA aus § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB. Damit soll – ähnlich w...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.1 Vorstand der AG

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verletzt der Vorstand seine Pflichten, haftet er gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG auf Schadensersatz. Die Rechnungslegungspflicht trifft den Vorstand als Organ, jedoch kann intern über die Zuständigkeit disponiert werden. Nicht mit der Rechnungslegung befasste Vorstandsmitglieder haben jedoch für ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrer mit de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.2.1.4 Verschulden

Rz. 225 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Betrachtet man die Verhängung eines Ordnungsgelds (nicht die bloße Androhung) als repressives Instrument i. w. S. (vgl. Tz. 215), ist ein schuldhaftes Verhalten zu fordern.[1] Der Grundsatz, dass eine Strafe nur verhängt werden kann, wenn dem Täter seine Tat persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann ("nulla poena sine culpa"), genießt als T...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.1 § 318 HGB

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) 1Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. 2Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Si...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die kriminalpolitische Bedeutung der Vorschrift war bisher sehr gering.[1] Es finden sich keine veröffentlichten strafrechtlichen Entscheidungen. Neben den oben (vgl. Tz. 7 und 27 zu § 331 HGB) genannten Gründen dürfte speziell bei § 332 Abs. 1 HGB eine Rolle spielen, dass die Unrichtigkeit jedenfalls nach der bisher h. M. ausschließlich subj...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Maßstab des Verschuldens im Rahmen der Änderungsvorschrift nach § 173 AO

Leitsatz Steuerbescheide sind zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden trifft. Fehler und Nachlässigkeiten, die üblicherweise vorkommen und mit denen immer gerechnet werden muss, stehen der Änderung nicht entgegen. Sachver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 1: Einführung u... / 2.1 Europa

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 3.3 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 2.2 Kostenregress beim Verwalter

Nach der nicht mehr geltenden Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. konnten dem Verwalter die Kosten insbesondere eines Anfechtungsverfahrens auferlegt werden, wenn er dieses aufgrund groben Verschuldens zu verantworten hatte. § 49 Abs. 2 WEG a. F. ist mit Inkrafttreten des WEMoG deshalb entfallen, weil seit jeher ein materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Verw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 7.2.2 Aufwandsentschädigung

Das Gesetz behandelt das Amt des Verwaltungsbeirats als Ehrenamt, eine Vergütung ist jedenfalls nicht geregelt. In aller Regel wird das Amt des Verwaltungsbeirats von den betreffenden Wohnungseigentümern auch unentgeltlich ausgeübt. Abhängig davon, wie groß der Arbeitsaufwand und der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats je nach Größe der Wohnungseigentumsanlage ist, kann a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 388 Verbind... / 2.3 Folgen eines pflichtwidrigen Verhaltens (Abs. 3)

Rz. 10 Der Hersteller oder Anbieter eines informationstechnischen Systems kann auf Unterlassen des Inverkehrbringens in Anspruch genommen werden, wenn er gegen seine Pflichten nach Abs. 1 verstößt (Satz 1). Betroffen sind sowohl neue Systeme, die ohne Zertifikat in Betrieb genommen werden, als auch Bestandssysteme nach einer wesentlichen Änderung ohne neue Zertifizierung. Rz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.4 Verschulden

Rz. 21 Die Ordnungswidrigkeit setzt neben dem objektiven Tatbestand der Nichterfüllung der Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten subjektives Verschulden in Form von Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus. Diese Verschuldensmerkmale sind nachträglich mit Wirkung zum 1.1.1990 eingefügt worden (Rz. 1). Die Notwendigkeit eines subjektiven Verschuldens ergibt sich bereits aus dem...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.5 Höhe der Geldbuße (Abs. 3)

Rz. 32 Die Höhe der Geldbuße kann bei Verstößen gegen Abs. 1 bis zu 50.000,00 EUR betragen. Die Höhe dieses Bußgeldrahmens berücksichtigt einerseits den typischen Täterkreis der Leistungserbringer und hat andererseits stark präventiven Charakter. Die Geldbuße für Verstöße nach Abs. 2 ist auf 2.500,00 EUR begrenzt. Für Verstöße nach Abs. 2a ist eine Geldbuße bis zu 300.000,00...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Folgenbeseitigung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es jenseits seiner prozessualen Einkleidung um die Frage, wie man in einer Wohnungseigentumsanlage damit umgeht, dass ein Erhaltungs- oder Gestattungsbeschluss für ungültig erklärt worden ist. Folgenbeseitigungsanspruch Voraussetzung des Folgenbeseitigungsanspruchs ist, dass ein Beschluss rechtskräftig für ungültig erklärt oder seine Nichtigkeit fe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 7 Fehlendes Verschulden

Rz. 18 Die Dienstverhinderung muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen eingetreten sein. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstoßen hat. Insoweit gilt derselbe Verschuldensbegriff wie im Rahmen von § 3 Abs. 1 EFZG [1]. Es handelt sich um ein Versc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertrauensschutz für den gutgläubigen Zuwendenden/Spender

Tz. 128 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein Steuerpflichtiger genießt grundsätzlich einen Vertrauensschutz in die Richtigkeit einer Zuwendungsbestätigung. Das bedeutet, dass der Spendenabzug nicht rückgängig gemacht wird, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Zuwendungsbestätigung unrichtig ist. Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt hinsichtlich derjenig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anbieterhaftung ab VZ 2018

Rn. 24 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Durch das BetriebsrentenstärkungsG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) ist ab dem VZ 2018 eine Verschärfung der Anbieterhaftung eingetreten. Der Gesetzgeber schließt eine Regelungslücke (vgl BT-Drucks 168/11286, 68). Nach der früheren Rechtslage kann der Anbieter nicht für entgangene Steuern in Haftung genommen werden. Dies ist dann der Fall, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonderausgaben erfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Subjektiver Tatbestand

Rz. 275 [Autor/Stand] Der Täter muss die Bußgeldtatbestände nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–8 AO vorsätzlich oder leichtfertig begehen. Der Vorsatz muss sich auf den gesamten objektiven Tatbestand des Abs. 1 beziehen, d.h. auch darauf, dass der Beleg in tatsächlicher Hinsicht unrichtig ist (Nr. 1), die Weitergabe der Belege gegen Entgelt gezielt geschieht (Nr. 2), die Nicht- ode...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.1 Fahrlässiges Handeln

Rz. 10 Der Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass die Pflichtverletzung schuldhaft begangen ist. Fahrlässigkeit ist ausreichend. Eine gesetzliche – auch für öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche geltende – Definition der Fahrlässigkeit ist in § 276 Abs. 2 BGB enthalten (BAG, Urteil v. 8.12.1981, 3 AZR 71/79). Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.5 Beweislast

Rz. 18 Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzung nach § 62 hat der Grundsicherungsträger (allg. Meinung: Hlava, in: Gagel, SGB II, § 62 Rz. 14; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 62 Rz. 19). Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Schuldner darzulegen und zu beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch im öffentlichen Recht, soweit eine öf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.3 Schuldhaftes Handeln

Rz. 29 Aus dem Rechtsstaatsprinzip und Art. 1 Abs. 1 GG folgert das BVerfG den Grundsatz "nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. § 63 Abs. 1 verlangt daher bei allen Tatbeständen vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 63 Rz. 4, 8-10). Vorsatz setzt wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung voraus. Dabei wird zwische...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.3 Vorsätzliches Handeln

Rz. 12 Vorsätzlich handelt, wer den Schaden bewusst herbeiführen will; ebenso, wer zwar den Schadeneintritt nicht herbeiführen will, diesen jedoch billigend in Kauf nimmt und sicher weiß, dass der Schaden eintreten wird. Der in der Praxis häufigste Fall des Vorsatzes ist jedoch der sog. bedingte Vorsatz. Er liegt bereits dann vor, wenn der Handelnde erkennt, dass aufgrund sei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.2 Fahrlässiges Handeln von Erfüllungsgehilfen

Rz. 11 Zuletzt haftet der Verpflichtete auch, wenn er selbst korrekt handelt, sich aber eines fahrlässig handelnden Dritten zur Erfüllung seiner Verpflichtung bedient. Der auskunfts- oder bescheinigungspflichtige Arbeitgeber, Werkunternehmer oder Besteller muss für die Fahrlässigkeit seines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB einstehen. Er kann sich nicht dadurch entschuldigen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.6 Verjährung

Rz. 19 Der Schadenersatzanspruch verjährt nach der allgemeinen Vorschrift der §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Träger der Grundsicherung von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat oder infolge grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ungeachtet der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 22 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grundsätze des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 3.11.2022[1] ging es um den sog. Direktanspruch in der Umsatzsteuer. Der BFH fragte den EuGH: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.3.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) zu, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 5 Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt – soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist – mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, § 199 Abs. 1 BGB. Rz. 6 Bisweilen kann zweife...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 82 Rechtsbeschwerde, Verschlechterungsverbot [Rdn 1207]

Rdn 1208 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 1045. Rdn 1209 1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt – wie im Revisionsverfahren – das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2, der über § 79 Abs. 3 OWiG entsprechend anwendbar ist (OLG Düsseldorf MDR 1999, 500; OLG Hamm VRS 46, 194; 52, 131). Das bedeutet, dass die angefochtene amtsri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenbeschwer... / III. Kostenbeschwerde

Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die im Urteil des LG enthaltene Kostenentscheidung hatte in der Sache (nur) teilweise Erfolg. 1. Zuständigkeit Da der Angeklagte neben der Revision gegen seine Verurteilung gleichzeitig sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung eingelegt habe, sei der Senat zur Entscheidung über beide Rechtsmittel berufen gewesen (§ 464 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 19 Berufung, Beschränkung, Beschränkbarkeit [Rdn 239]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 240 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Beschränkung, Allgemeines, Teil A Rdn 228. Rdn 241 1.a) Die Berufung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 42 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Checkliste [Rdn 535]

Rdn 536 Auf der Grundlage der Ausführungen bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines, Teil B Rdn 521, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen, Teil B Rdn 538, sollte der Rechtsanwalt des Antragstellers seinen Klageerzwingungsantrag vor Absendung noch einmal sorgfältig überprüfen (auch FA Strafrecht-Lang, Teil 7, Kap 25 Rn 107). Rdn 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Taktiken während de... / F. Klageänderung

Rz. 15 Stellt sich für den Kläger während des Verfahrens heraus, dass er z.B. die falsche Person verklagt hat, dass er statt einer Auskunft nunmehr Zahlung beanspruchen möchte oder dass er für sein Klageziel einen anderen Antrag ankündigen muss, dann sollte er seine Klage ändern. Als Klageänderung kommen prozessuale Änderungen des Streitgegenstands (objektive Klageänderung, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Modifikation der Rechtsfolge des § 160 AO

a) Allgemeines ... erst dann genau bezeichnet, ... Rz. 65 [Autor/Stand] Rechtsfolgenerweiterung gegenüber § 160 AO. Bereits in Rz. 55 wurde auf die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO hingewiesen. Die Worte "so ist erst dann genau bezeichnet" machen deutlich, dass die Bezugnahme i.S. einer Rechtsfolgenerweiterung zu verstehen ist. Während es nach § 160 AO ausreicht, wenn der Steu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.3 Lohnzahlung durch Dritte (Abs. 1 S. 3)

Rz. 56 Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nur von solchen Lohnzahlungen LSt einzubehalten, bei denen er in irgendeiner Form in die Lohnzahlung rechtlich oder tatsächlich eingeschaltet ist.[1] Hierzu gehören auch sog. unechte Lohnzahlungen eines Dritten, die dem Arbeitgeber unmittelbar als eigene Zahlung i. S. d. § 38 Abs. 1 S. 1 EStG zugerechnet werden (Rz. 57).[2] Dem LSt-Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.4 Verschulden des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat. Dabei geht es um das Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst. Hinweis Verschulden Der Verschuldensbegriff aus § 276 BGB (Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegenüber Dritten) ist bei der selbstverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / e) Todesfälle

Auch bei Todesfällen innerhalb einer Kanzlei ist aus Verfassersicht eine unverschuldete Verhinderung anzunehmen, wenn es sich hierbei um einen mandatsverantwortlichen Berufsträger handelt, weil insoweit weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit anzunehmen sind. Dies gilt umso mehr, je näher der Tod des mandatsverantwortlichen Berufsträger im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / b) Unverschuldete Verhinderung in Beratenenfällen als Anknüpfungspunkt

Gesetzgeberischer Wille: Damit überhaupt eine Ermessensentscheidung des FA eröffnet ist, muss eine unverschuldete Verhinderung vorliegen. Hierzu werden nach h.M. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur unverschuldeten Verhinderung bei der Wiedereinsetzung nach den §§ 110 AO, 56 FGO auch in Bezug auf § 109 Abs. 2 AO herangezogen (vgl. zum gesetzgeberischen Will...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Verjä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Verjährung für Vor- und Nachschüsse beginnt. Hausgeld und Verjährung Die Ansprüche auf Zahlung von Hausgeld verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem das jeweilige Hausgeld fällig war (§ 199 Abs. 1 BGB). Der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG führt nicht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.8 Haftung der Selbstverwaltungsmitglieder

Rz. 38 Eine Haftung eines Selbstverwaltungsmitglieds kommt in Betracht, wenn aus seinem pflichtwidrigen Verhalten heraus ein Vermögensschaden entstanden ist, weil die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus hoheitlicher Tätigkeit des Selbstverwaltungsmitglieds haftet (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus nicht hoheitlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2.1 Verschulden

Rz. 33 Eine Unentziehbarkeit von Aufwendungen kann dann unbeachtlich sein, wenn der Stpfl. die Ursache durch freiwilliges Verhalten selbst gelegt hat und für die Folgen selbst verantwortlich ist. In solchen Fällen ist eine Zwangsläufigkeit nicht gegeben.[1] Rz. 34 Die Reichweite der Ursachenforschung ist begrenzt. Eine dezidierte Ausforschung privater oder familiärer Umstände...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.20 Tierhalterhaftung, Tierarztkosten

Rz. 113 Kosten für die Haltung und Haftung von Tieren bzw. durch Tiere verursachte Schäden (§§ 833 und 834 BGB) sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da die Tierhaltung regelmäßig auf freiwilliger Basis erfolgt und Aufwendungen daher nicht zwangsläufig erwachsen. Darüber hinaus sollte vom Stpfl. regelmäßig erwartet werden können, eine Tierhalterhaftpflichtve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / g) Vertrauensschutz in Zuwendungsbestätigung (BFH v. 16.11.2022 – X R 17/20)

Mit Urt. v. 16.11.2022 – X R 17/20, BStBl. II 2023, 484 = ErbStB 2023, 167 [Schwetlik], entschied der BFH in der Hauptsache zur Bewertung einer Sachspende in Gestalt eine stark disquotal ausgestalteten GmbH-Anteils. Für das Gemeinnützigkeitsrecht hervorzuheben ist an dieser Stelle aber der formale Aspekt der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. In dem angegriffenen Ur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung: Besondere... / 3.7 Haftung des minderjährigen Auszubildenden

Es wurde bereits erwähnt, dass das Bundesarbeitsgericht dem Grunde nach keine Unterschiede zwischen der Haftung von Arbeitnehmern und der Haftung von Auszubildenden macht.[1] Da die grundlegende Entscheidung sogar zu einem zum Zeitpunkt der Schadensverursachung minderjährigen (ca. 16,5 Jahre) Auszubildenden erging, bleibt es dem Grunde nach bei den geschilderten Rechtsgrunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 7. Haftungsbeschränkung

Rz. 61 Nach § 52 BRAO hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, mit dem Mandanten eine Haftungsbeschränkung zu vereinbaren. So kann der Rechtsanwalt nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO durch schriftliche Individualvereinbarung für fahrlässig – auch grob fahrlässig – verursachte Schäden eine Haftungsbeschränkung bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR erreichen. Ferner...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung: Vergütung... / 2 Haftung des Auszubildenden

Die Haftung des Auszubildenden bei Verstoß gegen die ihn treffende Pflicht, beispielsweise ihm überlassene Arbeitsmittel, Maschinen oder sonstige Sachen des Ausbildenden nicht zu beschädigen, richtet sich dem Grunde nach wie nach den für Arbeitnehmer geltenden Rechtsgrundsätzen.[1] Das Bundesarbeitsgericht (BAG) differenziert bei Schäden, die durch eine betrieblich veranlass...mehr