Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 181 Grundsätzlich finden auf den Ausschluss der Haftung die für Verbraucher geltenden Bestimmungen Anwendung (vgl. hierzu Rdn 78 ff.). Zwar wird § 309 Nr. 7 BGB über § 310 Abs. 1 BGB für Verträge zwischen Unternehmern ausgeschlossen; jedoch entfalten die Wertentscheidungen des § 309 Nr. 7 BGB auch insoweit eine Indizwirkung im Rahmen der Anwendung des § 307 BGB. Eine Fre...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / a) Objektive Voraussetzungen

Rz. 33 Ausgangspunkt für die Bestimmung der groben Fahrlässigkeit ist die gesetzliche Regelung für einfache Fahrlässigkeit (§ 276 BGB): "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt".mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Leistungsarten

Rz. 141 In § 2 ARB 2008/2000/94 sind die Leistungsarten festgelegt, in denen Rechtsschutz gewährt wird. In § 2j ARB 2008/2000/94 ist der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz geregelt. In § 2i ARB 2008/2000/94 ist der Strafrechtsschutz geregelt. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist in § 2g ARB 2008/2000/94 geregelt. Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht Versicherungssc...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / V. Muster: Klage gegen Hausratversicherung

Rz. 63 Muster 52.4: Klage gegen Hausratversicherung Muster 52.4: Klage gegen Hausratversicherung An das Landgericht Halle Klage des Angestellten Wilhelm Weber, Universitätsring 6, 06108 Halle – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Domus-Versicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinrich Dankwart, Holzwegstraße 13, 8...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Entwicklungsvertrag

Rz. 19 Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Entwicklungsvertrag zwischen X – nachfolgend auch "Kunde" genannt – und Y – nachfolgend "Y" genannt – Präambel Y bietet ihren Kunden die Entwicklung und Herstellung von bestimmten Produkten an. Diese Entwicklung und Herstellung möchte der Kunde in Anspruch nehmen. Diese Vereinbarung bestimmt die Begriffe, Be...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 7. Haftungsfragen

Rz. 70 Die Stiftung haftet[128] gegenüber Dritten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan, ein Organmitglied oder ein sonstiger für die Stiftung Mitwirkender in Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben schuldhaft verursacht (Außenhaftung); grundsätzlich kann die Stiftung Rückgriff gegenüber den betreffenden Organmitgliedern nehmen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster 41.6: Mandatsbedingungen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ wegen _____ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). 2. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle le...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste: Haftungsausschluss (ohne Verzug/Unmöglichkeit)

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§ 52 Versicherungsrecht / 13. Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles (§§ 81, 103 VVG)

Rz. 31 Während § 81 VVG die Leistungspflicht des Schadenversicherers bei Vorsatz des Versicherungsnehmers völlig und bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers partiell ausschließt, ist der Haftpflichtversicherer für jede, auch grobe Fahrlässigkeit eintrittspflichtig (§ 103 VVG). Im Versicherungsrecht gilt der zivilrechtliche Vorsatzbegriff. Dolus eventualis genügt, im...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Regress des Versicherers

Rz. 419 Soweit der leistungspflichtige VR gegenüber dem VN oder mitversicherten Personen ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit ist, berührt dies grds. nicht den Anspruch des Geschädigten, sondern hat nur Wirkung im Innenverhältnis zum VN und zu mitversicherten Personen mit der Maßgabe, dass diesen gegenüber Regress genommen werden kann. Leistet der VR, so geht ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB)

Rz. 184 Muster 2.40: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Muster 2.40: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzu...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 13 Eine Haftungsbegrenzung ist aufgrund der Komplexität ausländischer Rechtslagen ratsam.[53] Für eine Freizeichnung bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten:[54]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen

Rz. 404 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[475] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwischen der subjektiven und der objekti...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB)

Rz. 186 Muster 2.41: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Muster 2.41: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Unmöglichkeit der _____ (Lieferung/Leistung) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)

Rz. 182 Muster 2.39: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit) Muster 2.39: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit) (1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzun...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Haftungsausschluss (Verkauf-AGB) – ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit

Rz. 85 Muster 2.11: Haftungsausschluss (Verkauf-AGB) – ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit Muster 2.11: Haftungsausschluss (Verkauf-AGB) – ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit (1) Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Beimehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Rz. 3 Das Privatversicherungsrecht befasst sich ausschließlich mit der Binnenversicherung, nicht mit der Seeversicherung. Das VVG ist lex specialis zum BGB, es gilt für alle Versicherungszweige, soweit nicht einzelne Vorschriften durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abgeändert worden sind. Das (neue) VVG ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten und gilt ab 1.1.2009 f...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 280 Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Vereinbarung über die Kraftfahrzeugbenutzungmehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 33 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Muster: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs"

Rz. 17 Muster 25.2: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. kick-backs Muster 25.2: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs" An die XY-Bank Anschrift Mandantenname ./. XY-Bank Z-Filmfonds Sehr geeh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt

Rz. 433 Muster 51.51: Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Muster 51.51: Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Ausweislich der beiliegenden Vollmacht beauftragte mich Ihr Versicherungsnehmer, Herr _____ aus _____, mit der Wahrnehmung seiner Interessen in der im Betreff genannten Angelegenheit. Anlass zur Beauf...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 20 Die Gründung einer OHG oder KG (incl. GmbH oder UG & Co. KG) kommt nach geltender Rechtslage nicht in Betracht, da Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Anwälte kein (Handels-)Gewerbe betreiben.[29] Das BMJV hat allerdings am 18.11.2020 den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" vorgelegt. Das Personengesellschaftsrechtsmo...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 7. Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG)

Rz. 15 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung nach Vertragsschluss ungünstig verändern und hierdurch der Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher wird.[9] Das VVG unterscheidet zwischen der Gefahrerhöhung, die vom Versicherungsnehmer selbst veranlasst oder einem Dritten gestattet wird (subjektive Gefahrerhöhung) und der Gefahrerh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 231 In einer Kfz-Überlassungsvereinbarung sollte stets festgelegt werden, welche Pkw-Kategorie (Fabrikat, Typ, Ausstattung usw.) geschuldet wird und wer die Auswahl des Dienstwagens vornimmt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer). Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auswählen, sollte eine Preisobergrenze für die Anschaffung festgelegt werden. Wird das vertraglich geschuldete ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Kostentragung bei einer unberechtigten Mängelrüge

Rz. 179 Anders als gegenüber einem Verbraucher dürfte es nach § 307 Abs. 1 BGB zulässig sein, einen unternehmerischen Auftraggeber auch dann zum Ersatz aller Kosten und Aufwendungen des Auftragnehmers zu verpflichten, die diesem aus einer objektiv unberechtigten Mangelrüge entstehen – also auch, wenn der Auftraggeber insoweit ohne Verschulden handelt. Dies betrifft die Aufwe...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (Verkauf-AGB)

Rz. 91 Muster 2.12: Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (Verkauf-AGB) Muster 2.12: Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (Verkauf-AGB) (1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Auss...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Rügepflicht des Käufers, Kostentragung bei unberechtigter Mangelrüge (Verkauf-AGB)

Rz. 69 Muster 2.8: Rügepflicht des Käufers, Kostentragung bei unberechtigter Mangelrüge (Verkauf-AGB) Muster 2.8: Rügepflicht des Käufers, Kostentragung bei unberechtigter Mangelrüge (Verkauf-AGB) Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von _____ Wochen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer in Textform anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung ...mehr

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§ 42 Transportrecht / d) Versicherung

Rz. 85 Zur Versicherung des Lagergutes ist der Lagerhalter nur auf Verlangen des Einlagerers verpflichtet, § 472 Abs. 1 HGB. Deshalb sollte im Vertrag klargestellt werden, ob der Lagerhalter eine Lagerversicherung eindecken soll oder nicht. Zum einen sollte zweckmäßigerweise festgehalten werden, welcher Versicherungsschutz eingedeckt werden soll (Risiken: Feuer, Einbruchdieb...mehr

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§ 29 Maklerrecht / II. Zulässige AGB-Klauseln

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 52 Versicherungsrecht / d) Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit (§ 28 Abs. 4 VVG)

Rz. 42 Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles umfassende Auskunfts- und Aufklärungspflichten, die es dem Versicherer ermöglichen sollen, seine Eintrittspflicht dem Grund und der Höhe nach festzustellen. Auch hier führen Vorsatz zur völligen und grobe Fahrlässigkeit zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich die Obliegenheitsverlet...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Verjährung

Rz. 69 Gem. §§ 195, 199 BGB gilt nunmehr eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Es kommt einheitlich bei allen Ansprüchen darauf an, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können. Die dreijährige Verjährungsfrist wird nicht tagesgenau berechnet, so...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 8. Forderungsübergang (§ 86 VVG)

Rz. 17 Soweit der Versicherer den Schaden reguliert, gehen die Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger gem. § 86 VVG auf den Versicherer über (cessio legis). Übergangsfähig sind alle kongruenten Ansprüche, auch vertragliche Ansprüche, Bereicherungsansprüche, Ausgleichsansprüche (§§ 426, 840 BGB). Es muss Kongruenz zwischen Schadenersatz und Versic...mehr

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§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 6 Vereinbarungen über Haftungsbeschränkung oder vorformulierte Honorarbedingungen sind regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 BGB.[12] Bei einem mündlichen Vertragsschluss hat der Rechtsanwalt während des Gespräches ausdrücklich auf seine AGB hinzuweisen[13] oder diese unterschreiben zu lassen, damit diese rechtswirksam einbezogen sind. Formularmäßige Ve...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 9. Verkäufer und Rechtsinhaberschaft

Rz. 32 Bei KG-Anteilen ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen. Seit 2008 können jedoch die Anteile an der Komplementär-GmbH gutgläubig erworben werden. Demgemäß gilt der Inhalt einer für drei Jahre unwidersprochenen Gesellschafterliste dem Erwerber gegenüber als richtig. Eine unrichtige Eintragung gilt dem Erwerber gegenüber auch als richtig, wenn die Eintragung weniger ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Sanktionen Ersttäter

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Berücksichtigung neuer Tatsachen, § 173 AO

Rz. 29 Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide berichtigt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Wenn eine niedrigere Steuer festzusetzen ist, ist zudem erforderlich, dass den Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Sind die Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen, ist eine Beri...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Insolvenzverschleppungshaftung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO

Rz. 34 § 15a InsO ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.[28] Eine verspätete oder unterlassene Antragstellung führt daher u.U. zu einer zivilrechtlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO. Die Haftung setzt einen sog. Insolvenzverschleppungsschaden voraus, welcher nach der Differenzhypothese ermittelt wird.[29] Zu ersetzen ist zum ein...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Adressaten des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rz. 200 Das außergerichtliche Einigungsverfahren sollte alle Gläubiger umfassen, die eine Forderung gegen den Schuldner geltend machen. Daher besteht ein großer Teil der anwaltlichen Arbeit in dem Sortieren von Unterlagen des Schuldners, der häufig den Überblick über die gegen ihn gerichteten Forderungen verloren hat. Empfehlenswert ist das Einholen von Auskünften aus Schuld...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Präklusion neuen Vorbringens gem. § 531 ZPO

Rz. 171 Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug zurückgewiesen worden sind, bleiben gem. § 531 ZPO auch im Berufungsverfahren ausgeschlossen. Hier ergibt sich keine Änderung gegenüber der früheren Rechtslage. Von dieser Regelung ist nur streitiges Vorbringen erfasst. Unstreitiges Vorbringen darf auch in der Berufungsinstanz Berücksichtigung finden. Nach § 5...mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Fälligkeit und Verjährung des Provisionsanspruchs

Rz. 54 Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages. Mangels anderweitiger Vereinbarung wird der Provisionsanspruch dann sofort fällig. Außer im kaufmännischen Verkehr ist der Makler zur Erteilung einer Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet; Fälligkeitsvoraussetzung ist die Rechnungslegung ohnehin nicht,[173] ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 9. Verkäufer und Rechtsinhaberschaft

Rz. 15 Seit 2008 können GmbH-Anteile gutgläubig erworben werden. Demgemäß gilt der Inhalt einer für drei Jahre unwidersprochenen Gesellschafterliste dem Erwerber gegenüber als richtig. Eine unrichtige Eintragung gilt dem Erwerber gegenüber auch als richtig, wenn die Eintragung weniger als drei Jahre besteht, die Unrichtigkeit aber dem Berechtigten zuzurechnen ist. Da die Ein...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) CMR-Haftung

Rz. 37 Auch die CMR geht von einer verschuldensunabhängigen Haftung bei Güter- und Verspätungsschäden aus. Da die CMR "Pate" für das deutsche Frachtrecht gestanden hat, gelten hier nahezu die gleichen Haftungsstrukturen. Abweichend vom deutschen Frachtrecht kennt die CMR u.a. eine Garantiehaftung des Frachtführers für Fahrzeugmängel, Art. 17 CMR.[46] Auch nach der CMR ist nur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bestimmung des Verschuldensgrades

Rz. 399 Für die Quotenbildung ist zu prüfen, ob es sich eher um einen Grenzfall zur einfachen Fahrlässigkeit oder aber zum bedingten Vorsatz handelt.[468] Von besonderer Bedeutung ist dabei die vom Verhalten des VN ausgehende Gefahr als objektiver Gesichtspunkt.[469] Dies erst recht, wenn es sich um einen offenkundigen Pflichtenverstoß handelt.[470] Für die Quotenbildung ist...mehr