Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bestimmung des Verschuldensgrades

Rz. 399 Für die Quotenbildung ist zu prüfen, ob es sich eher um einen Grenzfall zur einfachen Fahrlässigkeit oder aber zum bedingten Vorsatz handelt.[468] Von besonderer Bedeutung ist dabei die vom Verhalten des VN ausgehende Gefahr als objektiver Gesichtspunkt.[469] Dies erst recht, wenn es sich um einen offenkundigen Pflichtenverstoß handelt.[470] Für die Quotenbildung ist...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Information des Mandanten zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Da die Rechtsprechung die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts teilweise überspannt, empfiehlt es sich, die Haftung zu beschränken. § 52 BRAO lässt solche Haftungsbeschränkungen für fahrlässig verursachte Schäden ausdrücklich zu,mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _____, – Vermieter – und _____, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _____ in _____-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend aus _____ Zimmern, _____ Küche, _____ Diele, _____ Flur, _____ Bad/Dusche, _____ WC. Die Wohnfläch...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 21. Checkliste: Anspruch aus Versicherungsvertrag

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 115 Siehe Rdn 54 ff. Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _____, gemeinnützige Stiftung für _____, mit Sitz in _____ Präambel _____ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftung _____ (2) Die Stiftung hat ihren Sitz in _____ (3) Die Stiftung ist eine auf unb...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / d) Muster: Haftungsbeschränkung durch allgemeine Mandatsbedingungen

Rz. 27 Muster 57.8: Haftungsbeschränkung durch allgemeine Mandatsbedingungen Muster 57.8: Haftungsbeschränkung durch allgemeine Mandatsbedingungen Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte _____mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 6. Muster: Individualvertragliche Vereinbarung mit Beschränkung der Haftung auf einzelne Sozietätsmitglieder

Rz. 15 Muster 22.3: Individualvertragliche Vereinbarung mit Beschränkung der Haftung auf einzelne Sozietätsmitglieder Muster 22.3: Individualvertragliche Vereinbarung mit Beschränkung der Haftung auf einzelne Sozietätsmitglieder In Sachen _____ erfolgt die Bearbeitung des Mandats _____ durch die Sozietätsmitglieder _____ und _____. Die Haftung wird auf diese jeweils bis zur Hö...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Abweichende Vereinbarungen

Rz. 104 Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433–435, 437, 439–443, 474–479 BGB abweichen, sind unzulässig, soweit sie vor der Mitteilung eines Mangels durch den Verbraucher getroffen wurden (§ 476 Abs. 1 S. 1 BGB). Eine Abweichung zum Nachteil des Verbrauchers besteht immer dann, wenn dessen gesetzliche Rechte ausgeschlossen oder in irgendeiner Weise...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 42 Transportrecht / V. Muster: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter

Rz. 97 Muster 42.2: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter Muster 42.2: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Einlagerer übergibt dem Lagerhalter alle für den Raum _____ (ggf. Verteilungsbezirk konkretisieren) bestimmten Güter und erteilt dem Lagerhalter rechtzeitig alle für ihre sachgerechte Lagerung und Behandlung erf...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Gewährleistung, Garantien, Aufklärungspflicht

Rz. 189 Der Anteilskauf (share deal) ist grundsätzlich Rechtskauf. Demgegenüber ist er nach dem BGH ein Sachkauf, wenn beim Erwerb (nahezu) sämtlicher Anteile nach der Vorstellung der Parteien und objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sich der Kauf auf den Erwerb des von der GmbH betriebenen Unternehmens richtet; dann sind die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. B...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Überblick

Rz. 393 Von besonderer Bedeutung ist die Neufassung des VVG, die ab dem 1.1.2008 in Kraft getreten ist und für den VN viele Verbesserungen brachte und für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge gilt. Dem VR wurde gem. Art. 1 Abs. 3 EGGVG ein Zeitraum bis zum 1.10.2009 eingeräumt, innerhalb dessen er seine AGB dem neuen VVG anpassen konnte. Dabei musste er dem VN d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Darlegungs- und Beweislast, Verjährung

Rz. 338 Nach Trihotel (vgl. Rdn 332) trägt "grundsätzlich" die GmbH die Darlegungs- und Beweislast für alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 826 BGB, insb. die Kausalität.[1251] Die vom BGH in der vorherigen Rspr. aufgestellten Beweiserleichterungen[1252] gelten mE fort. 2008 hat der BGH geradezu apodiktisch den Gerichten zu beachten aufgegeben, dass die ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 5. Veröffentlichung

Rz. 22 Die Veröffentlichungsbefugnis ergibt sich aus § 103 UrhG. Danach kann ein Urteil nach Eintritt der Rechtskraft bekannt gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die obsiegende Partei ein berechtigtes Interesse daran vorträgt. Bei einer Marktverwirrung wird man dies regelmäßig bejahen. Die Art der Bekanntmachung richtet sich nach dem Zweck, den sie verfolgt. Sie muss so ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 117 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Garantie

Rz. 67 § 443 Abs. 1 BGB definiert die Garantie als jede zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Verkäufers, des Herstellers oder eines sonstigen Dritten, den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkauf-Verträgen sind unbeschadet der §§ 307 bis 309 BGB grds. dispositiv (§ 476 Abs. 3 BGB). Bestreben des Verkäufers ist es, den Ausschluss zu erstrecken auf:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Ausstattung und Funktion von Messgeräten

Rz. 17 An die Geschwindigkeitsmessgeräte sind nach heutigem Stand der Technik hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung und Funktionsweise folgende Anforderungen zu stellen:mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Rz. 35 Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Allgemeine Geschäftsbedingungen der _____ (Firma, Anschrift) – Verkäuferin – für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferin mit ih...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / O. Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Rz. 360 U.a. juristische Personen müssen aufgrund §§ 19 f. des Geldwäschegesetzes (GWG)[1322] ihre "wirtschaftlich Berechtigten" (nach § 19 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 GWG ist das, wer mehr als 25 % der Kapitalanteile hält bzw. Stimmrechte kontrolliert oder "auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt") zum Transparenzregister melden und die Angaben aktuell halten. Es besteh...mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _____; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _____. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck (1) Zwec...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 57 Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _____ (bei Bedarf kurze Vorstellung des Herstellers und des Vertr...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Rechtswidrigkeit, Vorsatz und Schuld

Rz. 55 Die Frage der Schuldfähigkeit bzw. die Aufhebung der Schuldfähigkeit gem. § 20 StGB oder die Einschränkung der Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB betreffen im Bereich des Straßenverkehrsrechts regelmäßig die Fälle der Alkoholisierung und des Drogenkonsums. Bei BAK-Werten von 3 ‰ und mehr kann ohne Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen über die Frage der Schuld...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / II. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Ebenso wie die Frage der Vergütung bedarf auch die Frage des Haftungsumfangs einer separaten Vereinbarung zwischen dem Berater und seinem Mandanten.[40] Während die Haftung für einen durch Vorsatz verursachten Schaden nicht im Voraus beschränkt werden kann (§ 276 Abs. 3 BGB), ist eine Haftungsbeschränkung für fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich zulässig. Für ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Rechtsmängel, § 523 BGB

Rz. 192 § 523 BGB regelt die Haftung des Schenkers für Rechtsmängel des Schenkungsgegenstandes. Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde § 523 Abs. 2 S. 2 BGB dabei an die neuen Vorschriften über die Rechtsmängelhaftung des Verkäufers angeglichen.[146] Gegenüber den allgemeinen Vorschriften beinhaltet § 523 BGB einen zugunsten des Schenkers abgeschwächten Haftungsrahmen.[147] Ein...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Ordnungsmäßige Verwaltung (§ 2120 S. 1 BGB)

Rz. 48 Der Vorerbe hat das auf Substanzerlangung und Substanzerhaltung gerichtete Erbschaftsinteresse des Nacherben zu wahren.[88] Daher ist bei Eintritt des Nacherbfalls der Nachlass in dem Zustand an den Nacherben herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt (§ 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 49 Das Nachlassvermögen ist fre...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / ee) Gesellschafterliste

Rz. 284 Seit Inkrafttreten des MoMiG ist nach § 16 Abs. 3 GmbHG auch der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Veräußerer in die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG eingetragen ist. Handelt es sich bei dem Eingetragenen um einen Nicht-Gesellschafter, setzt der gutgläubige Erwerb des Geschäftsanteils voraus, dass die Gesellschaf...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / e) Bilanzgarantie

Rz. 122 Wegen der besonderen Bedeutung der so genannten Bilanzgarantie (etwa die Hälfte aller geltend gemachten Garantieansprüche stützte sich in der Vergangenheit auf die Verletzung der Bilanzgarantie), soll diese kurz genauer dargestellt werden. Kurz gesagt garantiert der Verkäufer mit der Bilanzgarantie in der Regel, dass die Bilanz zum letzten Bilanzstichtag (oder weiter...mehr

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Praktikanten / 2.5.4 Haftung, § 5 Abs. 3

Für die Schadenshaftung der Praktikantinnen/Praktikanten finden gem. § 5 Abs. 3 TVPöD die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des TVöD entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist die Schadenshaftung der Praktikantinnen und Praktikanten bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 3 Abs....mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

a) § 599 BGB (Leihe) Rz. 7 § 599 BGB: Haftung des Verleihers Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 8 Diese Vorschrift ist nur für Pflichtverletzungen des Verleihers anwendbar, die das Erfüllungsinteresse des Entleihers an der Gebrauchsgestattung betreffen. Bei Verletzung von Schutz- und Verkehrssicherungspflichten, die zu Schäden des Entleihe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Fahrlässigkeit

Rz. 142 Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Damit ist das auch für das Deliktsrecht maßgebliche Verschuldensprogramm gesetzlich umschrieben. Da schon fahrlässiges Verhalten meist die deliktische Haftung begründet, spielt die Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Deliktsrecht nicht die gleiche ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Verschulden

Rz. 293 Der Erstattungsanspruch setzt Verschulden voraus. Neben Vorsatz genügt grobe Fahrlässigkeit (siehe bereits Rdn 290). Das Verschulden muss dem Unternehmer selbst zuzurechnen sein. Eine Gehilfenhaftung gibt es, sieht man von § 111 SGB VII ab, bei dem Rückgriffsanspruch nicht. Rz. 294 Für den Fall des Vorsatzes haften sowohl der Unternehmer als auch der Arbeitskollege na...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Der persönliche Haftungsmaßstab (§ 277 BGB)

Rz. 21 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. Rz. 22 Die Vorschrift des § 277 BGB ist im Kontext zu § 276 BGB zu sehen. Nach § 276 BGB hat der Schuldner grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertre...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Auswirkungen der Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften im Rahmen des § 110 SGB VII

Rz. 340 Die schuldhafte Außerachtlassung von Unfallverhütungsvorschriften erfüllt zwar regelmäßig den Tatbestand der Berufsfahrlässigkeit. Dies rechtfertigt für sich genommen indessen nicht ohne weiteres bereits die Annahme grober Fahrlässigkeit.[427] Rz. 341 Der Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift, die mit eindeutigen Sicherungsanweisungen vor tödlichen Gefahren sc...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / d) Haftungsbeschränkung innerhalb von Arbeitsverhältnissen/gefahrgeneigter Arbeit

Rz. 13 Dass entgegen der Vorschrift des § 276 BGB ein Arbeitnehmer nicht für jede Form des Verschuldens haftet, sondern hier eine Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens vorzunehmen ist, ist eine Auffassung, die die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, entwickelt hat.[22] Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat infolge der lückenhaften Regelung durch d...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / C. Stillschweigender Haftungsverzicht/Gefälligkeitsfahrt/Probefahrt/­Einwilligung/Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 30 Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen können auch stillschweigend/konkludent vereinbart werden. Ihr Anwendungsbereich ist auf Fälle der Gefährdungshaftung und einfacher Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Haftungsverzicht für grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ausdrückliche Abrede.[52] Die Rechtsprechung ist mit der Annahme stillschweigender Haftungsausschlüsse mi...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / d) Gewichtung

Rz. 34 Die nach Vorstehendem bei § 254 BGB primär vorzunehmende Schätzung von (Mitverursachungs-)Wahrscheinlichkeiten (Gefährdungspotenzial) des Verhaltens der Beteiligten sowie die normative Bewertung etwaigen Verschuldens sind schon im Ausgangspunkt mit einer gewissen Unschärfe behaftet. Erst Recht rechtfertigt deren Gegenüberstellung naturgemäß lediglich mehr oder weniger...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / c) § 680 BGB (GoA)

Rz. 11 § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 12 Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis.[16] Soll die Geschäftsführung von dem Geschäftsherrn eine dringend...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Verschulden und Entlastung

Rz. 75 Der Schuldner ist zur Leistung von Schadensersatz nicht verpflichtet, wenn er nachweisen kann, dass ihn an der Pflichtverletzung kein Verschulden trifft und dass er sie auch sonst nicht zu vertreten hat, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Vorschrift macht die früher für Unmöglichkeit (§ 282 BGB a.F.) und Verzug (§ 285 BGB a.F.) gültige Regelung zu einem für alle Pflichtverl...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VI. Mitverschulden; Abwägungsgrundsätze; Haftungsausschluss

Rz. 42 Die Haftung des Bahnbetriebsunternehmers setzt als Gefährungshaftung kein Verschulden voraus. Das Eigenverschulden des Geschädigten kann seine Haftung gemäß § 254 BGB jedoch mindern oder ausschließen, wie der Gesetzesverweis in § 4 HaftpflG klarstellt. Für einen Unfall im Straßenverkehr, der bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs und einer Schienenbahn verursacht worden...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Grad des Verschuldens

Rz. 144 Der Grad des Verschuldens ist rein haftungsrechtlich betrachtet grundsätzlich ohne Bedeutung. Auch bei geringem Verschulden haftet der Schädiger in vollem Umfang. Eine Verteilung des Schadens aufgrund verschiedener Ursachenbeiträge ist dem deutschen Recht fremd. Mehrere Schädiger haften gemäß § 840 BGB als Gesamtschuldner, soweit nicht eine Rangfolge der Haftung vorg...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / B. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

Rz. 6 Eine dem Grunde nach infrage kommende Haftung des einen Ehepartners gegenüber dem anderen wegen der Folgen eines Unfallereignisses kann in verschiedenen Richtungen eingeschränkt oder auch ausgeschlossen sein. Rz. 7 Allgemein ist der Haftungsmaßstab für das Verhältnis der Ehegatten untereinander durch die gesetzliche Regelung des § 1359 BGB gegenüber anderen Haftungsbezi...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / C. Haftungsmaßstab und Haftungsbeschränkung

Rz. 8 Entsprechend der im Verhältnis der Ehegatten untereinander geltenden Regelung des § 1359 BGB ist auch für die Haftung der Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber der Haftungsmaßstab grundsätzlich verändert. Nach § 1664 Abs. 1 BGB haben die Eltern bei Pflichtverletzungen für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pfl...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) § 521 BGB (Schenkung)

Rz. 9 § 521 BGB: Haftung des Schenkers Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 10 Dieselbe Problematik ergibt sich bei einer Schenkung. Verletzt der Schenker eine Schutzpflicht, haftet er für jeden Grad der Fahrlässigkeit.[13] Die Haftungsmilderung des § 521 BGB greift nicht ein, wenn es um die Verletzung von Schutzpflichten geht, die nicht im ...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr