Fachbeiträge & Kommentare zu ERP-Software

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3.7 Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft

Wie oben dargestellt sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle unmittelbar durch die Anschaffung verursachten Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren. Zur Herstellung der Betriebsbereitschaft können z. B. folgende Aufwendungen anfallen: Aufwendungen für das Customizing, um die Software an die betrieblichen Prozesse des erwerbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 4.4.1 Bilanzierung dem Grunde nach

Auch steuerlich ist ein ERP System als einheitliches immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen. Dies gilt auch bei stufenweiser Einführung der Module. Analog zum Handelsrecht sind Ausgaben für eine ERP-Software bei entgeltlichem Erwerb zu aktivieren. Stellt ein Unternehmer eine ERP-Software des Anlagevermögens indes selbst her, greift steuerlich das Verbot zur Aktivierung selbst ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.1 Erscheinungsformen von Software

Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronischen Geräten eingebettet ist und nur ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.5 Softwareüberlassung im Zuge eines Dauerschuldverhältnisses (Software as a service)

Die bisherigen Formen der Softwareüberlassung in Form des Erwerbs oder des Leasings einer Softwarelizenz wird zunehmend durch die Nutzung von Software als Dienstleistung abgelöst. Darunter fallen z. B. Vereinbarungen zur Nutzung von Software mit jährlicher oder monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Dabei sind z. B. die folgenden Formen anzutreffen: Die Software wird als Cloud-So...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Warenverbuchung, getrennte ... / 1 So kontieren Sie richtig

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3.6 Abgrenzung zwischen Herstellung und Anschaffung

Eine Software ist entgeltlich erworben, wenn dem Erwerber von einem Dritten im Zuge eines Rechtsgeschäfts (oder eines Hoheitsakts) das wirtschaftliche Eigentum an einer Software gegen Gewährung einer Gegenleistung verschafft wird. Im Fall von Software erfolgt dies i. d. R. durch Einräumung eines Nutzungsrechts. Dabei genügt es, dass das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Re...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3.4 Einordnung erworbener Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand

Software wird oftmals zusammen mit Hardware beschafft oder es werden mehrere Softwareprodukte gemeinsam beschafft. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes ergibt sich daher bei vielen Anschaffungsvorgängen die Notwendigkeit, die erworbenen Vermögensgegenstände voneinander abzugrenzen und den Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen. Eine Software k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Tabellen

Rn. 192 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anhand der branchenüblichen Nutzungsdauer ermittelt wird (s Rn 193), liegt es nahe, für solche WG, deren Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig abhängig ist, branchengebundene Erfahrungssätze über die Nutzungsdauer zusammenzustellen. Rn. 192a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Drucker / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Eigenständiges Wirtschaftsgut Anschaffungskosten Sammelposten/GWG Abschreibung Hinweis Das BMF veröffentlichte am 22.2.2022 ein Schreiben (BMF, Schreiben vom 22.2.2022, IV C 3 – S 2190/21/10002 :025), in dem nochmals die Grundsätze für die Abschreibung von Hardware und Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) innerhalb einer betriebsgewöhnliche Nutzun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.2 Wann ist ein Vermögenswert derivativ?

Angesichts der Komplexität der in IAS 38 enthaltenen Regelungen mag sich mancher das alte HGB-System zurückwünschen: Aktivierungspflicht für derivative und Aktivierungsverbot für originäre immaterielle Vermögenswerte. Bei näherer Betrachtung war aber auch dieses System nicht ganz so einfach. Die Grenzen zwischen derivativer und originärer Entstehung sind fließend, wie sich z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Modifikation eines immateriellen Vermögensgegenstands

Rz. 196 Eine Modifikation liegt vor, wenn ein immaterieller VG erweitert oder wesentlich über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert wird. Erweiterungen äußern sich in zusätzlichen betrieblichen Einsatz- oder Nutzungsmöglichkeiten im Vergleich zum ursprünglichen Zustand des VG. Zu einer wesentlichen Verbesserung führen Maßnahmen, die die Gebrauchsfähigkeit des immat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Herstellung eines neuen Vermögensgegenstands

Rz. 184 Die bei Ausübung des Ansatzwahlrechts nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB zu aktivierenden Aufwendungen müssen sich in sachlicher und zeitlicher Hinsicht als HK qualifizieren. Sachlich sind Aufwendungen angesprochen, die bei der Entwicklung eines VG anfallen. Negativ dürfen sie nicht der Forschungsphase zuzurechnen sein.[1] Als Forschung gelten solche Aktivitäten des Unt, di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.3 Softwareleasing

Rz. 45 Nach der Rechtsprechung des BGH[1] sind Standard- und Individual-Software bewegliche Sachen, die damit auch Gegenstand üblicher Leasingverträge sein können.[2] Die Zurechnung erfolgt damit gem. den steuerlichen Leasingerlassen; d. h., auch hierbei ist grds. zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen zu differenzieren. Die Klassifizierung eines Softwareleasingvertra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 4. Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich seit 2025

VAT in the Digital Age (ViDA): In der EU war man sich über das Ziel einig. Es sollte eine E-Rechnung für den zwischenunternehmerischen Bereich (B2B) eingeführt werden, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Umgesetzt werden sollte dieses Ziel mit Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format und einer Meldung der Umsätze in Echtzeit an die Finanzverwaltungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 4 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Das BMF hat bereits im Jahr 2021 ein Schreiben[1] zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter veröffentlicht, das binnen Jahresfrist durch ein in Teilen geändertes Schreiben[2] ersetzt wurde. Die wichtigsten Eckpunkte der erstmals auf die Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr 2021 bzw. abweichende Wirtschaftsjahr 2020/2021 anzuwendenden Verwaltungsanweisung lassen sich w...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, degressive / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung degressiver Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt wurden

Die Huber-GmbH, deren Geschäftsführer Herr Huber ist, hat am 1.1.2026 zwei Maschinen und eine Produktionssteuerungssoftware mit folgenden Daten angeschafft: Zunächst prüft die Huber-GmbH die Anwendbarkeit der degressiven Abschreibung für ihre Investiti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 6.2 Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer bei digitalen Wirtschaftsgütern

Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022, Rz. 1.1 [1] ist für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer von Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung und Computerhardware grundsätzlich ein Zeitraum von einem Jahr anzunehmen. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 2.3 Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter

Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen werden.[1] Nicht aufgenommen werden dürfen jedoch selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.[2] In der Steuerbilanz sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 3.2 Softwarebegriff und Nutzungsdauer

In dem aktualisierten BMF-Schreiben[1] äußert sich die Finanzverwaltung u. a. zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Der Begriff "Software" im Sinne des BMF-Schreibens erfasst die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu gehören auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 2.1 Abschreibungsmöglichkeiten für Software

Immaterielle Wirtschaftsgüter sind i. d. R. abnutzbar, weil ihre Nutzbarkeit für den Betrieb zeitlich begrenzt ist. Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die AfA nach § 7 EStG anzusetzen.[1] Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften s...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Software

Softwareprogramme stellen i. d. R. selbstständig nutzungsfähige und abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände dar. Anschaffungskosten für betrieblich verwendete Software können einkommensteuerlich im Wege der Abschreibung (AfA) über die jeweilige Nutzungsdauer als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hinweis Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung Mit BMF-Schreiben vom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 3.6 Anwendungsregelungen

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens zu den Abschreibungserleichterungen für Computerhardware und Software finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Rechnungslegung für Software, DStR 1988, 727; Pensel/Hild, Benutzungsgebühren und HK, DB 1989, 2348; Voss, Steuerbilanzielle Behandlung von PC-Software, FR 1989, 358; von Westphalen, Zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragen beim Software-Leasing, DB Beil 3/1989; Stapperfend, Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung von Software, Diss Bochum 1990/91; Welf Müller, DStZ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Glade, Immaterielle Anlagewerte in HB und StB 1991; Welf Müller, Innovation – Probleme der Aktivierung und Passivierung, DStZ 1991, 385; Schubert, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1994, 362; Hayn, Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte im internationalen Vergleich, IStR 1996, 355/405; Kronner, Entgeltlicher Erwerb und Erwerb im Tauschwege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.8 Spezialregelung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Mit 2 BMF-Schreiben[1] hat sich die Finanzverwaltung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert. Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 des BMF-Schreibens näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Be...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Spezialleasing

Tz. 125 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis kann nach IFRS 16.63 (e) zudem angenommen werden, wenn das Leasingobjekt von einer so speziellen Beschaffenheit (specialised nature) ist, dass es ohne wesentliche Veränderungen (without major modifications) nur vom Leasingnehmer genutzt werden kann. In diesen Fällen besteht keine wirtschaftlich sinnvo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Process Mining als Instrume... / 4.2 Grundkonzept

Heute werden Geschäftsprozesse in Unternehmen, aber auch Organisationen, umfassend durch IT-Systeme unterstützt. Idealerweise integriert in einer ERP-Software, zum Teil aber auch über mehrere Systeme hinweg. Dabei entsteht ein digitaler "Fußabdruck" in Form von Buchungsbelegen, Protokolldaten, etc.. Mithilfe der Big Data Technologien und Methoden werden diese digitalen Spure...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 4.1.3 Anwendungsregelungen

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 4.1.2 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr

Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Betriebs- und Anwendersoftware" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.[1] Das BMF[2] stellt klar, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dekarbonisierung in der Lie... / 5 Erstellung des Produkt Carbon Footprint als Grundlage für Produktinnovationen und Anforderungen des Marktes

Immer mehr Unternehmen setzen sich quantitative CO2-Einsparverpflichtungen – will man aber als Einkäufer zum Erreichen dieser CO2-Reduktionsziele beitragen, setzt das natürlich zuvorderst das Wissen um die Treibhausgasbilanzen der zu kaufenden Waren voraus. Unternehmen erhalten immer mehr Anfragen von Kunden nach den CO2-Emissonen der von ihnen bezogenen Produkte. Aber wie k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Computerprogramme

Selbstständige Computer-Anwendungsprogramme aller Kategorien – Software – sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter, die gesondert neben der Datenverarbeitungsanlage (Hardware) als körperlichem Wirtschaftsgut stehen.[1] Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist.[2] Auch eine etwa bestehende ur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.1 Planmäßige Abschreibung

Rz. 82 Aufgrund der wirtschaftlichen Entwertung gilt auch Software grundsätzlich als abnutzbarer Vermögensgegenstand mit einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer.[1] Hierfür gelten die allgemeinen Abschreibungsregelungen der § 253 HGB bzw. § 6 EStG und § 7 EStG. [2] Die planmäßige Abschreibung beginnt dabei mit Erlangung der Betriebsbereitschaft. Rz. 83 Handelsrechtlich kann So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.1 Software als selbstständige Bilanzierungseinheit

Rz. 51 Voraussetzung für das Vorliegen eines Wirtschaftsgutes ist nach der Rechtsprechung des BFH, dass es sich um eine Sache, ein Recht oder einen vermögenswerten Vorteil handelt, dem ein eigenständiger Wert beigelegt werden kann, der einen Nutzen über mehrere Wirtschaftsjahre abgibt und der allein oder zusammen mit dem Betrieb verkehrsfähig ist, also auf einen Dritten über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.4 Softwareinstallation und -anpassung

Rz. 72 Ein weiteres Problem hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung besteht dann, wenn Software erworben und anschließend von Mitarbeitern des Erwerbers bzw. mit Unterstützung von Dritten auf Basis eines Dienstvertrags installiert bzw. angepasst wird. In diesem Zusammenhang ist daher auch die Thematik der "nachträglichen Herstellungskosten" zu betrac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 2 Abgrenzung von Hard- und Software

Rz. 2 Eine EDV-Anlage setzt sich aus Hard- und Software zusammen. Die Hardware [1] umfasst sämtliche körperlichen, also greifbaren Komponenten der EDV-Anlage, d. h. die Rechner bzw. Computer[2] – wozu auch Desktop-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Notebooks (evtl. mit Dockingstation), Smartphones oder Tablets zählen – samt Arbeitsspeicher, Prozessoren, internen Lau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.5 Isolierte Aktivierung von Konfigurations- bzw. Customizing-Aufwendungen

Rz. 108 Die Aufwendungen, die oftmals anlässlich von Einführungsprojekten der zuvor erläuterten Cloudlösungen anfallen, um die Dienste betrieblich zweckgerecht nutzen zu können bzw. in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen, können beträchtlich sein. Dies betrifft vor allem die Aufwendungen für Implementierung, Konfiguration und Customizing. Liegt für einen solchen Dienst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.4 Einsatz von DV-Fachprüfern

Rz. 64 Um eine unter Effizienzgesichtspunkten sinnvolle Ausübung insbesondere des Z1-Zugriffs zu gewährleisten, werden oftmals von den Außenprüfern sog. DV-Fachprüfer herangezogen. Bei diesen DV-Fachprüfern handelt es sich um Betriebs-, Lohnsteueraußen- oder Umsatzsteuersonderprüfer, die intensiv im Umgang mit einer ERP-Software, z. B. SAP/R3, oder einer sonstigen Buchhaltun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.2 Der Einsatz des Z1-Zugriffs bei Groß- und Größtunternehmen

Rz. 54 In der Prüfungspraxis wird der unmittelbare Datenzugriff in erster Linie bei Groß- und Größtunternehmen praktiziert, beispielsweise bei Unternehmen, die SAP/R3 oder eine vergleichbare ERP-Software wie KHK, Lawson, Navision, Oracle, J D Edwards, PeopleSoft, Baan oder SSA im Einsatz haben. Bei diesen Unternehmen erfolgt der Prüfungseinstieg i. d. R. über den Z1-Zugriff....mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.1 Bedeutung des Beschreibungsstandards

Rz. 72 Der Einsatz von IDEA ermöglicht im Rahmen der Datenträgerüberlassung den Import, die Selektion sowie die Analyse kleinerer und größerer Datenmengen. Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA unterstützt, sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell auswertbarer Form bereitgestellt we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.1 Der Einsatz des Z1-Zugriffs im Allgemeinen

Rz. 50 Nach § 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 AO hat die Finanzbehörde das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software einschließlich der jeweiligen Meta-...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.5 Zweifelsfragen bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen

Rz. 43 Im Hinblick auf die Aufbewahrung von Unterlagen sind folgende Fragestellungen von Bedeutung, die immer wieder in der Unternehmenspraxis auftreten können: Die Aufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich für alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, die für eine maschinelle Weiterverarbeitung geeignet sind. Access-Datenbanken und Excel-Dateien können aufbewahru...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Computer, Notebook, Tablet-PC / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kein Unternehmer oder Freiberufler kommt ohne Computer bzw. Notebook aus. Im ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, außergewöhnliche / 5 Außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung, wenn der Zweck nicht mehr erfüllt wird

Von einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung ist auszugehen, wenn das Wirtschaftsgut seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Maschine durch neue Erfindungen überholt ist oder die Produkte, die mit der Maschine hergestellt werden, nicht mehr der neuesten Mode entsprechen, also durch einen Modewechsel überholt sind. Praxis-Beispiel Eingeschrän...mehr