Fachbeiträge & Kommentare zu ERP-Software

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausgaben aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der einbezogenen Unternehmen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Entstehen dem empfangenden Unternehmen bei konzerninternen Transaktionen aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen Aufwendungen in Form von Ausgaben an Dritte, insbes. Transaktionskosten wie bspw. Beurkundungsgebühren, Grunderwerbsteuern, Kosten der Grundbuch- und Handelsregistereintragung, Zölle oder Rechts- und Beratungskos...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Strukturierung der Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die Durchführung der Eliminierung von Zwischenergebnissen hängt mit verschiedenen Komplexitäts- und Schwierigkeitsgraden zusammen, deren Art und Umfang vom Ausmaß des konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehrs (Mengengerüst) und der Ausgestaltung von Transferpreisen (Wertgerüst) abhängen. Die Strukturierung organisatorischer Arbeitsschritte bei der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist anhand der direkten Methode darzustellen (DRS 21.24 und 42). Es sind insbes. sämtliche unmittelbaren Zahlungsströme auszuweisen, die sich aus Zu- und Abgängen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens inklusive nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten ergeben (DRS 21.9). Beispiele für darzu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 3.5 Vereinfachungsregel: GWG und Sammelposten auch in Handelsbilanz möglich

Es besteht keine Aktivierungspflicht für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von maximal 1 Jahr. Weiterhin ist es mit Blick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht erforderlich, auch solche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben, deren Wert von untergeordneter Bedeutung ist. Nach allgemeiner Auffassung kann hierb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 2.2 Abbildung in der Steuerbilanz:

In der Steuerbilanz kann die Huber GmbH die erworbene Software entweder über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abschreiben analog zur Handelsbilanz oder die Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter anwenden. Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022 [1] kann für Computerhardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdau...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 4.2.2 Möglichkeit zur Zugrundelegung einer einjährigen Nutzungsdauer bei digitalen Wirtschaftsgütern

Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022, Rz. 1.1 [1] ist für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer von Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung und Computerhardware grundsätzlich ein Zeitraum von einem Jahr anzunehmen. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.1 Voraussetzungen für den Ansatz dem Grunde nach

Rz. 6 Die Beantwortung der Ansatzfrage entscheidet darüber, ob Forschungs- und Entwicklungskosten sofort als Aufwand verrechnet oder aktiviert und abgeschrieben werden. Das bis zum Inkrafttreten des BilMoG vorherrschende pauschale Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens schränkte die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenreporting: Differenzi... / 2.1.2 Kostensammler bei zeitlich begrenzten Vorhaben

Bei vorübergehenden Themen, z. B. für die Entwicklung eines speziellen Produkts bzw. eines Vorhabens, können Kostensammler eingesetzt werden, um die individuellen Kosten zu erfassen. Als Kostensammler können in einer ERP-Software entweder Innenaufträge oder PSP-Elemente eingesetzt werden. Ein Innenauftrag ist ein Modul in SAP und dient dazu, die Kosten sowie ggf. auch Erträge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 216 [Autor/Zitation] § 197 öUGB Bilanzierungsverbote (1) Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden. (2) Für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Maul, Immaterielle Anlagewerte im Jahresabschluß der Aktiengesellschaften – Ein Beitrag zur Interpretation des § 153 Abs. 3 AktG, ZfbF 1973, 16; Moxter, Die Aktivierungsvoraussetzung "entgeltlicher Erwerb" im Sinne von § 5 Abs. 2 EStG, DB 1978, 1804; Moxter, Aktivierungsgrenzen bei "immateriellen Anlagewerten", BB 1978, 821; Moxter, Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.2 Bezugsgrößen für gute ILV

Wenn eine interne Leistungsverrechnung neu aufgebaut oder ein weiterer Bereich einbezogen werden soll, dann sucht man nach geeigneten Bezugsgrößen. Anstatt von Bezugsgrößen wird manchmal auch von Leistungsarten gesprochen. Gemeint sind also die Messgrößen, mit denen die Leistung(en) differenziert erfasst wird. Im Bereich der IT wird häufig von einem Leistungskatalog gesproch...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert und neue Grundsätze veröffentlicht. Bereits mit BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :013) änderte die Finanzverwaltung die bisherige Auffassung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Doch noch blieben einige Praxisfragen offe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Kommentar Die Finanzverwaltung verkürzt die steuerlich zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computern und Software. Anstatt bisher 3 Jahren gilt künftig eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Abschreibung von Computerhardware und -software Sowohl die Computerhardware als auch die erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Und offe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4.1 Grundsatz

Die Abnutzbarkeit eines immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens entscheidet sich danach, ob die Nutzung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.[1] Ist dies der Fall, ist das immaterielle Wirtschaftsgut auf diesen Zeitraum verteilt – linear – abzuschreiben.[2] Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise auch von einer unbe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Einführung von ERP-Software

Kommentar Für die bilanzsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software) gelten folgende Grundsätze: ERP-Software gilt regelmäßig als einheitliches Wirtschaftsgut, sofern der Steuerpflichtige nicht nachweist, dass einzelne Module nicht in das Gesamtsystem integriert werden. Der Erwerb und die – ganz oder t...mehr