Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.4 Steuervorauszahlungen und Steuerabzug

Rz. 55 Die Leistung von Steuervorauszahlungen [1] bringt nur die Vorauszahlungsschuld, nicht aber die Steuerschuld zum Erlöschen.[2] Die Steuerschuld erlischt erst mit der Anrechnung der Vorauszahlungen auf die Steuerschuld.[3] Entsprechendes gilt für die durch Steuerabzug erhobene ESt. Die Einbehaltung und Abführung der LSt und der Kapitalertragsteuer durch den zum Abzug Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.2 Betroffene Ansprüche

Rz. 20 § 46 AO gilt nur für die in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche des Stpfl. gegen den Steuergläubiger, nicht für Ansprüche des Steuergläubigers gegen den Stpfl.[1] Unter Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen und steuerlichen Nebenleistungen könnten zwar auch solche auf Rückgewähr der von dem Steuergläubiger auf solche Ansprüche geleisteten Erstattungen zu v...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.2 Umlagesatz (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 ist die Umlage nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben. Unzulässig sind also Festbeträge, die unabhängig von der Relation zum Arbeitsentgelt erhoben werden. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden o...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.3 Aufwendungsersatz (Abs. 3)

Rz. 26 Abs. 3 regelt die umlagefähigen Aufwendungen. Nach Abs. 3 gehören zu den durch die Umlage zu deckenden Aufwendungen das Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrages, die Verwaltungskosten, die Kosten für den Einzug der Umlage und der Prüfung der Arbeitgeber. Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist das Insolvenzgeld na...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.4 Entgeltfortzahlung

Rz. 14 § 23 Abs. 3 regelt die Fortzahlung des Entgelts des Arbeitnehmers, der an Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt, durch den Unternehmer. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn und soweit der Arbeitnehmer in der Zeit, in der er an der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme teilgenommen hatte, gearbeitet hätte. Unerheblich ist, ob es sich hierbei um die übliche od...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte seit Inkrafttreten des SGB II am 1.1.1999 die Erstattungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber der Bundesagentur für Arbeit wegen der Aufwendungen für das Insolvenzgeld und den Umfang der zu erstattenden Aufwendungen. Durch die Änderung im Bereich des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes sind für Unternehmen, die in selbständiger Rec...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.3 Verbot der Benachteiligung

Rz. 8 Abs. 3 regelt lediglich, dass Sicherheitsfachkräfte nicht benachteiligt werden dürfen. Vorteile genießen sie wegen ihrer Tätigkeit nicht. Sie erhalten keine gesonderte Vergütung, werden nicht wegen ihrer Aufgaben freigestellt und haben keinen besonderen Kündigungsschutz.mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung von 400,01 EUR bis 450,00 EUR monatlich in Bezug auf die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, werden damit Bestandsschutz-...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2.4 Bemessung des Kurzarbeitergeldes

Rz. 12 Zulagen, die Heimarbeiter von ihrem Arbeitgeber nach § 10 EFZG erhalten, sind kein Arbeitsentgelt im Sinne der SvEV und werden nicht beim Soll- und Istentgelt berücksichtigt. Zuschläge wegen aufwendungsbedingter Mehrkosten (z. B. Kosten für die Bereitstellung von Arbeitsgeräten oder Zutaten) werden nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gerechnet, soweit sie den Betr...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget – Rechtsprechung

Rz. 24 Der Gesetzgeber hat keine konkreten Leistungen für das Vermittlungsbudget benannt oder definiert. Es bietet sich an, einzelne Leistungen anhand des früheren Rechts, das in § 44 aufgegangen ist, darzustellen: Bewerbungskosten, Reisekosten, Geldleistungen zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Lohn-/Gehaltszahlung, Kosten für Arbeitskleidung und -gerät, Fahrtkosten, Trennun...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.9 Sozialversicherungs-/Steuerrecht

Rz. 31 Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht nämlich während des Bezugs von Kug weiter, § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 2 Nr. 2. Dies gilt auch bei Kurzarbeit mit vollständigem Arbeitsausfall, der sog. "Kurzarbeit-Null" (Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 6). In der Arbeitslosenversicherung unterliegt das erzielte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht m...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2.2 Höhe und Dauer der Förderung (Satz 2)

Rz. 6 Nach § 89 Satz 2 darf der Eingliederungszuschuss 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Einzelheiten zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt sind in § 91 geregelt. Die Grenze von 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts ist eine absolute Höchstgrenze. Auch in Ausnahmefällen darf diese Grenze nicht überschritten werden. Ledigli...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.3 Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 22 Abs. 3 erfasst nur Leistungen, die der Bezieher von Alg von seinem Arbeitgeber oder dem Maßnahmeträger während des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung erhält. Ein Anspruch auf die Leistung genügt für eine Berücksichtigung nach Abs. 3 nicht. Die Vorschrift bezweckt einen Anreiz für den Arbeitslosen zu beruflicher Weiterbildung. Arbeitgeber können das Alg begr...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.2 Gleitzonenbestimmungen in Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält für die Gleitzonenarbeitsentgelte im Kontext mit der Übergangsregelung nach Abs. 1 und der Ausdehnung der Gleitzone auf 850,00 EUR monatlich Regelungsverweise auf die für die gesetzliche Rentenversicherung in das SGB VI eingefügten Vorschriften (hier insbesondere § 276b SGB VI). § 276b SGB VI ist aus Gründen des Bestandsschutzes vor dem Hintergrund der ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.2 Bemessung mit besonderen Bemessungszeiträumen

Rz. 15 Die Anwendung des § 150 Abs. 3 Nr. 2 ist möglich, soweit kein weiteres Beschäftigungsverhältnis in die Bemessung einfließt. Die für den Regelbemessungszeitraum aufgestellten Grundsätze sind auch für den verlängerten Bemessungszeitraum zu beachten. § 150 Abs. 2 Nr. 4 über Pflegezeiten, Familienpflegezeiten und Nachpflegephasen mit verringerter durchschnittlicher wöchen...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.1.2 Entgeltausfall

Rz. 8 Das Vorliegen eines Entgeltausfalls i. S. d. Satz 1 Nr. 1 ist anhand der bestehenden Entgeltansprüche zu prüfen. Rechtsgrundlage der Entgeltansprüche können sowohl ein Gesetz als auch tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen sein. Hierbei kann es sich sowohl um Ansprüche im Zusammenhang mit der Einführung von Kurzarbeit (z. B. An...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld (Alg), das aus einer unselbstständigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit während des Bezuges von Alg erarbeitet worden ist, ohne dass hierdurch Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung entfallen wäre. Die Anrechnung von Nebeneinkommen soll den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbe...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.5 Notwendigkeit der Förderung

Rz. 13 Notwendig für eine berufliche Eingliederung ist eine Förderung im Rahmen des § 44 nur, wenn und soweit ansonsten eine Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zustande käme. Es liegt nahe, im Hinblick auf den regelmäßigen Zweck der Leistung, finanzielle Hindernisse abzumildern oder zu beseitigen, insoweit auch eine Begrenzung der Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.2 Teilarbeitslosigkeit

Rz. 6 Abs. 2 Nr. 1 definiert die Teilarbeitslosigkeit. Die §§ 138 bis 140 sind eingeschränkt anwendbar. Zu unterscheiden ist Teilarbeitslosigkeit insbesondere von Arbeitslosigkeit. Versicherungspflicht nach Maßgabe der Entgeltgrenzen in § 8 SGB IV kann eintreten und entfallen; mit Eintritt von Arbeitslosigkeit aber entsteht der Anspruch auf Teil-Alg i. d. R. nicht oder er er...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1 Anspruch auf Teil-Alg

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Teil-Alg. Der Anspruch auf Teil-Alg entsteht an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. durch Rückwirkung als erfüllt gelten. Teilarbeitslosigkeit (Abs. 1 Nr. 1) besteht nach Verlust einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen (Abs. 2 Nr. 1). Die Teilarbeitslosmeldung (Abs. 1 Nr...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2.2 Erheblicher Entgeltausfall (Abs. 2)

Rz. 8 Nach Abs. 3 Satz 1 treten an die Stelle der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer die für den Auftraggeber beschäftigten Heimarbeiter. Rz. 9 Im Übrigen tritt an die Stelle des erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall der erhebliche Entgeltausfall und an die Stelle des Betriebes und des Arbeitsgebers der Auftraggeber. Der Entgeltausfall ist vom Auftraggeber und nic...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.1 Bemessung mit Regelbemessungszeitraum

Rz. 14 Der Bemessungszeitraum umfasst die Lohnabrechnungszeiträume der letzten 12 Monate, soweit sie rechtzeitig abgerechnet waren (vgl. die Komm. zu § 150). Dem Bemessungszeitraum können nur Abrechnungszeiträume angehören, die sich auf die gleichzeitige Ausübung beider Beschäftigungen beziehen. Ggf. muss auf einen verkürzten Bemessungszeitraum zurückgegriffen werden. Maßgeb...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen unter denen Kug durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt wird. Das Instrument der Kurzarbeit soll in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Entlassungen zu vermeiden helfen. Eingearbeitetes Personal soll im Betrieb gehalten werden, wenn dies nur temporär durch eine Verringerung der Arbeitszeit möglich ist und im Anschluss dara...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.4 Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 10d Schulische Ausbildungen, öffentliche-rechtliche Dienstverhältnisse mit Beamtenanwärtern und Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz sind keine versicherungspflichtigen Beschäftigungen, eine Förderung nach § 44 ist ausgeschlossen. Rz. 11 Personen, die als Beschäftigte versicherungspflichtig sind, stehen in einem Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.3 Sonderbemessung

Rz. 18 Anwendung der Bestandsschutzregelung Die Bestandsschutzregelung des § 151 Abs. 4 ist grundsätzlich anwendbar. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht der Bezug von Alg geschützt ist, sondern lediglich das Bemessungsentgelt aus einem früheren Bezug von Teil-Alg. Praxis-Beispiel Der Teilarbeitslose begehrt eine Bemessung nach dem Bemessungsentgelt seines früheren ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, durch das Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg) für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz des wegen der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. Damit wird eine Lücke im System der Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.8 Verfahrensfragen

Rz. 27 Das Verfahren bei der Gewährung des Kug ist zweistufig ausgestaltet (Rieke, in: GK-SRB, SGB III, § 95 Rz. 3 und 53). Der Arbeitsausfall ist nach § 99 Abs. 1 Satz 1 bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung erstattet werden. Der Anze...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.3 Anwartschaftszeit

Rz. 7 Die Regelung zur Anwartschaftszeit für das Teil-Alg nach Abs. 2 Nr. 2 lehnt sich systematisch an die Regelungen der §§ 142 (Anwartschaftszeit), 143 (Rahmenfrist) für das Alg an. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das Teil-Alg sich allein auf den Verbleib einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen bezieht. Andere Versicherungspflichtzeiten, etwa der...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 218 Abs. 1 a. F. enthalten. Die Vorschrift fasste bis zum 31.12.2003 die nach früherem AFG-Recht in verschiedenen Paragraphen bzw. nach einem Sonderprogramm normierten finanziellen Hilfen zur Eingliederung zusammen. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen festgelegt, nach denen die auf bestimmte, fest umrissene Per...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 11 Das Teil-Alg bemisst sich grundsätzlich wie das Regel-Alg. Die Vorschrift sieht keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Entgeltersatzquote, des Bemessungszeitraums oder des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts vor. Die Bemessungsregeln (§§ 150 bis 154) sind daher daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit ihre Anwendung den Besonderheiten des Teil-Alg entgege...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 15 Die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Kug sind in § 98 geregelt. Die persönlichen Voraussetzungen sind danach erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder aus zwingenden Gründen im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Zudem ist Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.2 Arbeitsvertrag

Rz. 22 In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelung kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur individualrechtlich durch eine entsprechende Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern oder durch Kündigung der Arbeitsverhältnisse unter gleichzeitige Anbietung neuer Arbeitsverträge mit reduzierter Arbeitszeit (Änderungskündigung). Eine Kurzarbeitervereinbarung...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst eine Vielzahl früherer Einzelregelungen, insbesondere zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach Gesetz und durch die Bundesagentur für Arbeit gesetztem Anordnungsrecht zusammen. Sie ist zwischenzeitlich bedürftigkeitsunabhängig ausgestaltet worden. Es gilt jedoch § 22 und der Nachranggrundsatz gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern. § 23 ...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.1 Betriebsvereinbarung

Rz. 18 Kurzarbeit kann im Rahmen einer zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossenen Betriebsvereinbarung eingeführt werden (BAG, Urteil v. 18.11.2015, 5 AZR 491/14; Petzold, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 95 Rz. 5; Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 11). Grundsätzlich hat der Betriebsrat über die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Wirksame Außenprüfung

Rz. 64 Eine Hemmung nach Abs. 4 tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen wird. Damit setzt das Gesetz (ungeschrieben) voraus, dass überhaupt eine Außenprüfung erfolgt. Kommt es nicht zu einer Außenprüfung, kann die Außenprüfung nicht "begonnen" sein. Eine nur geplante, nicht erfolgte Außenprüfung hat die Wirkung der Ablaufhemmung nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.4 Erlöschen

Rz. 24 Nr. 5 enthält 3 Erlöschenstatbestände, die Besonderheiten des Teil-Alg berücksichtigen, und mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 über das Erlöschen des Alg korrespondieren. Das Erlöschen vernichtet das Stammrecht auf Teil-Alg. Nr. 5 Buchst. a erlaubt dem Teilarbeitslosen lediglich gelegentliche Beschäftigungen, selbständige Tätigkeiten oder solche als mithelfender Familie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 127 Eine Ablaufhemmung tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuer- oder Zollfahndungsprüfung nach § 208 AO beim Stpfl. begonnen wird.[1] Die in der AO eingeführte Ablaufhemmung für Steuer- und Zollfahndungsprüfungen macht die ältere Rspr. des BFH[2] gegenstandslos, wonach für die Frage der Verjährung eine solche Prüfung als Betriebsprüfung anzusehe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 3.2 Konkretisierung durch die Leitlinien der Europäischen Kommission

Rz. 12 Bereits im Rahmen der CSR-Richtlinie war vorgesehen, dass die Europäische Kommission den von der neuen Berichtspflicht betroffenen Unternehmen unverbindliche Leitlinien zur Verfügung stellt, um ihnen die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu erleichtern.[1] Die Publikation der Leitlinien erfolgte Mitte 2017, ein Nachtrag für klimabezogene Angaben 2019.[2] Im Rahme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Kurtaxe als Entgelt

Rz. 55 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass für die einheitliche Gesamtleistung als Entgelt eine Kurtaxe aufgrund einer besonderen gesetzlichen Regelung oder nach einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung erhoben wird. Es ist also unbeachtlich, ob die Kurtaxe als sog. Zwangskurtaxe oder als sog. Entgeltkurtaxe erhoben wird. Das Entgelt braucht nicht ausdrüc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichtbegünstigte Umsätze

Rz. 27 Nicht unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbunden und deshalb nicht steuerermäßigt sind Eintrittsgelder für Schwimmsportveranstaltungen, weil dadurch den Besuchern nicht die Gelegenheit zum Schwimmen, sondern nur zum Zuschauen bei einer Schwimmsportveranstaltung geboten wird. Für diese Eintrittsgelder kann aber die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.4 Bemessung des Sterbegeldes

Als Sterbegeld wird für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für weitere zwei Kalendermonate das Tabellenentgelt des Verstorbenen gewährt. Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Sterbegeld und dem Anspruch auf Entgelt als Anspruch des verstorbenen Beschäftigten seit Beginn des Kalendermonats bis einschließlich des Sterbetages. Ist das Entgelt noch n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5 Befreiende Wirkung einer Zahlung

Nach § 362 BGB erlischt ein Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Oft gibt es mehrere Bezugsberechtigte, die untereinander zerstritten sind und alle Anspruch auf das Sterbegeld erheben. § 23 Abs. 3 TVöD legt bewusst keine Reihenfolge der Bezugsberechtigten fest, sodass der Arbeitgeber sich nach billigem Ermessen entscheiden kann, an w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 12 Pfändbarkeit

Gemäß § 850a Nr. 7 ZPO ist das Sterbegeld, das vom Arbeitgeber gezahlt wird, unpfändbar. Da § 850a Nr. 7 ZPO in § 850d Abs. 1 ZPO nicht aufgeführt ist, ist auch eine Pfändung des Sterbegeldes durch Unterhaltsgläubiger nicht möglich. Weil der Sterbegeldanspruch nicht pfändbar ist, kann er auch nicht vom Sterbegeldberechtigten abgetreten (§ 400 BGB) oder verpfändet (§ 1274 Abs...mehr