Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 6.4 Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit oder die Tätigkeiten des Beschäftigten mehrere Vorsorgeanlässe, soll die arbeitsmedizinische Vorsorge in einem Termin stattfinden.[1] Ist bei einem Beschäftigten beispielsweise bezüglich einer Tätigkeit Pflichtvorsorge zu veranlassen und gleichzeitig wegen einer anderen Tätigkeit beim selben Arbeitgeber Angebotsvorsorge anz... mehr

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Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 6.6 Auswertung der Ergebnisse

Ergeben sich bei der Auswertung der Untersuchungsergebnisse durch den Betriebsarzt Anhaltspunkte dafür, dass die bisherigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den Beschäftigten nicht ausreichen, so hat der Betriebsarzt dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes vorzuschlagen.[1] Für diese Mitteilung des Betriebsarztes an den Arbeitgeber ist keine Einwi... mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 37 Vermieterwechsel

Hat der Eigentümer einen gewerblichen Zwischenvermieter eingeschaltet, kann es sinnvoll sein, wenn im (Unter-)Mietvertrag vereinbart wird, dass der (Unter-)Mieter die Einwilligung zu einem späteren Vermieterwechsel erteilt. Eine solche Vereinbarung kann auch formularmäßig wirksam getroffen werden, weil der Mieter hierdurch nicht benachteiligt wird. Die Klausel deckt nämlich ... mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.2 Einwilligung des Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 12 In Abs. 2 Satz 1 ist der sog. Einwilligungsvorbehalt des Berechtigten normiert. Der Einwilligungsvorbehalt ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Berechtigten. Nach Abs. 2 Satz 1 werden die Leistungen des Fallmanagements mit Einwilligung der Berechtigten erbracht. Abs. 2 stellt klar, dass die Selbstbestimmung der Berechtigten im Vordergrund steht. Berechtigte mü... mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Fallmanagement wurde mit dem SGB XIV als neue Leistung der Sozialen Entschädigung eingeführt. Das Fallmanagement ist eine eigenständige Sachleistung, ist also nicht identisch mit der von den Sozialleistungsträgern nach den §§ 13 bis 15 SGB I zu erbringenden Aufklärung, Beratung und Auskunft (BT-Drs. 19/13824 S. 183). Das Fallmanagement des SGB XIV soll die Leistung... mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.2 Rechtszustand bis 31.12.2003: Nicht rechtswidrige Sterilisation

Rz. 4 Bis zum Inkrafttreten der Änderungen des § 24b durch das GMG zum 1.1.2004 war auch die nicht rechtswidrige Sterilisation Leistungsinhalt der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht rechtswidrig war eine Sterilisation, wenn eine wirksame Einwilligung in die Maßnahme vorlag und insoweit ein Verstoß gegen die guten Sitten (§ 226a StGB) nicht in Betracht kam. Dies setzte in... mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.4 Nicht rechtswidrige Schwangerschaftsunterbrechung (Abs. 1)

Rz. 6 Durch den Schwangerschaftsabbruch wird eine Schwangerschaft durch Tötung der Leibesfrucht vorzeitig beendet. Wegen der Strafrechtsbezogenheit des § 24b orientiert sich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs an der Strafrechtsnorm des § 218a StGB. § 218a StGB enthält in Abs. 1 im Hinblick auf § 218 StGB einen Tatbestandsausschluss. Abs. 2 und 3 ... mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.6 Zustimmung des Arbeitgebers (einschließlich des Betriebsarztes etc.)

Rz. 22 Da der Erfolg der Wiedereingliederung im Wesentlichen auch von der positiven Mitwirkung des Arbeitgebers abhängt, ist dessen grundsätzliche Zustimmung notwendig. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers besteht nicht (vgl. § 7 der AU-Richtlinie i. V. m. Ziff. 6 der Anlage zur AU-Richtlinie); jedoch wir... mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.5 Zustimmung des Wiedereinzugliedernden

Rz. 21 Vor der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung muss der Wiedereinzugliedernde der Maßnahme zustimmen; wäre nämlich die Teilnahme nicht freiwillig, wären durch sie auch keine therapeutischen Effekte zu erwarten. Alle Beteiligten – also auch der Wiedereinzugliedernde – können zu jedem Zeitpunkt ihre Bereitschaft zur Durchführung der Maßnahme zurücknehmen. D... mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.1 Allgemeines zur Zugewinngemeinschaft

Ehegatten haben die Möglichkeit, zwischen drei verschiedenen Güterständen zu wählen. Dies sind entweder die Gütertrennung (§ 1414 BGB), die Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB – § 1518 BGB) oder die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB – § 1390 BGB). Letztere wird auch gesetzlicher Güterstand genannt. Für den Güterstand der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft müssen die Ehegatten ... mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 8 Unterbringung

BGH, Beschl. v. 8.11.2023 – XII ZB 459/22 Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob es mit der aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar ist, dass § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stä... mehr

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FF 02/2024, Vaterschaftsane... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin begehrt die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung im Geburtenregister. [2] Für die im Jahr 1963 geborene Antragstellerin ist im Geburtenregister kein Vater eingetragen. Ihre Mutter verstarb im Jahr 2004. Mit notarieller Urkunde vom 8.10.2021 erkannte der im Jahr 2022 verstorbene Dr. H. die Vaterschaft an. Mit notarieller Urkunde vom 12.11.2021 e... mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 3.1 Einwilligung von Minderjährigen

Einen ersten Hinweis dazu gibt Art. 8 Abs. 1 DSGVO. Danach können Minderjährige, wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die in Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO vorgesehene Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten selbst abgeben. Hat der Minderjährige das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, wenn die ... mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 2.5.1 Grundsätze

Ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB). Zu einer Willenserklärung, die dieser Minderjährige abgeben will, benötigt er die Einwilligung (= vorherige Zustimmung, § 183 BGB) seines gesetzlichen Vertreters (§§ 107, 111 S. 1 BGB). Gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen sind die beiden Elternteile (§§ 1626... mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 3.2 Was gilt bei der Veröffentlichung von Berichten, Fotos und Videos über bzw. mit Minderjährigen?

Wie bereits oben ausgeführt, hat der Schutz von Minderjährigen in der DSGVO ein besonderes Gewicht. Die DSGVO stellt zum Beispiel in Art. 6 Abs. 1 lit. f) klar, dass Kinder einen besonderen Schutz verdienen und sich der Risiken und Folgen einer Datenverarbeitung oft nicht so richtig bewusst sind. In der Praxis bedeutet dies aber keineswegs, dass zum Beispiel Fotos von Minderj... mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 1.3 Kein Ausweichen auf den "Taschengeldparagrafen"!

Oft wird in der Praxis die Auffassung vertreten, dass zumindest bei der Aufnahme in den Verein der sog. "Taschengeldparagraf" (§ 110 BGB) greift, sodass die gesetzlichen Vertreter für die Aufnahme ihres Minderjährigen in einen Verein nicht die Einwilligung erteilen müssen. Ist diese Regelung einschlägig und anzuwenden? mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 2.7 Abschluss von Verträgen mit dem Verein

Im Vereinsleben kommt es häufig vor, dass der Verein mit minderjährigen Mitgliedern Verträge abschließt. Dies kann die Teilnahme an Ferien-, Jugend- und Trainingslagern und Freizeiten genauso betreffen, wie Bestellungen von Kleidung und Ausrüstung, sowie sonstige Gebühren und Leistungen, die das minderjährige Mitglied zu erbringen hat. Auch in diesen Fällen muss der Verein s... mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 2.10 Absicherung des Vereins durch Schuldbeitritt der Eltern prüfen

Gegen diese schwierige Situation kann sich der Verein absichern, indem er bereits bei Aufnahme von Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter (Eltern) verpflichtet, für die Beitragsforderungen des Vereins persönlich – neben dem minderjährigen Mitglied – zu haften. Eine solche – gesonderte – Vereinbarung zwischen Verein und Eltern ist zulässig. Grundlage sollte die Aufnahmeerk... mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 2.16 Zusammenfassung

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Die Minderjährigen im Verein / 1.1.1 Begriff des "Minderjährigen" nach Zivilrecht

In der Vereinspraxis muss der Verein unterscheiden zwischen den Mitgliedern, die volljährig (Begriff in § 2 BGB) sind und denen, die minderjährig (§§ 104ff. BGB) sind. Der Grund ist einfach: Die Rechtsordnung knüpft mit unterschiedlichen Konsequenzen und Auswirkungen an die verschiedenen Altersstufen an. Besonders zu bemerken ist, dass die Minderjährigen in ihrer rechtlichen Ste... mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 1.2 Wer ist "gesetzlicher Vertreter" des Minderjährigen?

Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt (das ist in der Regel bei jedem Vertrag, der Rechte und Pflichten begründet, der Fall), der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Wer ist der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen? mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 2.4 Ausübung von Mitgliederrechten durch Minderjährige

Dieser Bereich hat große praktische Bedeutung und bedarf einer genauen Regelung in der Vereinssatzung. Im Kern geht es um die Frage, welche Mitgliederrechte ein Minderjähriger (hier: beschränkt geschäftsfähig) im Verein wahrnehmen kann und unter welchen Voraussetzungen. Es geht u. a. um die Frage der Teilnahme an der Mitgliederversammlung, um das Stimmrecht und um die Wählba... mehr

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Die Minderjährigen im Verein / 2.13 Was passiert, wenn ein minderjähriges Mitglied volljährig wird?

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird ein Mitglied volljährig (§ 2 BGB) und erlangt damit einen anderen Rechtsstatus im Rechtsgeschäftsverkehr auch gegenüber dem Verein. Worauf muss der Verein dabei achten? Endet damit automatisch die Mitgliedschaft? Ein Mitgliedschaftsvertrag, den ein Minderjähriger in der Vergangenheit mit Einwilligung seiner Eltern mit dem Verein geschlos... mehr

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Der Verein als Vermieter od... / 5.1 Bauliche Veränderungen durch den Mieter

Grundsätzlich darf der Mieter bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Andernfalls sind diese vertragswidrig. Selbst wenn der Vermieter zunächst mit den baulichen Veränderungen einverstanden ist, kann er vom Mieter beim Auszug verlangen, dass der ursprüngliche Zustand des Mietobjektes wiederhergestellt wird. Wichtig Führt eine vom Mieter vorgenommen... mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.5 Erweiterte Hilfe und Aufwendungsersatz (Abs. 5)

Rz. 45 Absatz 5 regelt einen Aufwendungsersatz für den Fall, in dem Sozialhilfe geleistet worden ist, obwohl die Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich bzw. zumutbar war. Die Hilfe wird als erweiterte Hilfe bezeichnet. Die Vorschrift betrifft sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1) als auch die Grundsicherung (Abs. 2) und die besonderen Hilfen d... mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 2. Einwilligung zur Inanspruchnahme des Grundstücks

a) Vorbemerkung Rz. 101 Häufig ist auf dem Baugrundstück die Möglichkeit nicht gegeben, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z.B. Rückverankerung einer Baugrubenumschließung, ausgeführt werden können, wodurch das benachbarte Grundstück mitbenutzt werden muss. Das nachfolgende Muster kann als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückseigentümer verwendet werden. b) Must... mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 3. Einwilligung zur Inanspruchnahme des Grundstücks bei Unterfangungen

a) Vorbemerkung Rz. 104 Häufig ist auf dem Baugrundstück die Möglichkeit nicht gegeben, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z.B. Unterfangungsarbeiten, ausgeführt werden können. Deshalb muss dann das benachbarte Grundstück mitbenutzt werden. Das nachfolgende Muster kann als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückeigentümer verwendet werden. In der Praxis bietet sic... mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks

Rz. 102 Muster 8.5: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks Muster 8.5: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks Vertrag Zwischen _________________________ (Nachbar) und _________________________ (Bauherr) kommt folgende Vereinbarung zu Stande: § 1 Gegenstand Im Rahmen der _________________________ (z.B. Neubau- oder Anbauarbeit... mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern

Rz. 105 Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Vertrag Zwischen _________________________ (Nachbar) und _________________________ (Bauherr) kommt folgende Unterfangungsvereinbarung zustande: § 1 Gegenstand Der Bauherr plant die Errichtung eines Bauwerks, näm... mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtslage vor dem HRefG

Rz. 66 Der BGH hatte für die Firma des Einzelkaufmanns entschieden, dessen namensrechtliche Interessen gingen denjenigen der Insolvenzgläubiger vor.[143] Daher konnte der Insolvenzverwalter die zur Fortführung der Firma durch den Erwerber des Handelsgeschäfts des Gemeinschuldners erforderliche Einwilligung nicht rechtswirksam erklären. Zustimmen musste vielmehr der Gemeinsch... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weiterveräußerung des Grundstücks (Kettenauflassungen)

Rz. 138 Die Weiterveräußerung[328] des noch im Eigentum des A stehenden Grundstücks durch den Auflassungsempfänger B an C ist eine Verfügung über fremdes Eigentum. Ihre Wirksamkeit ist nach § 185 BGB zu beurteilen (vgl. § 19 GBO Rdn 55 ff.).[329] Die Übertragung des Anwartschaftsrechts des B an C (vgl. Rdn 129) ist eine Verfügung über sein eigenes Recht (siehe § 5 Einl. Rdn ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Firma

Rz. 1077 Die Firma der GmbH & Co. KG[1456] muss die Bezeichnung "KG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Hinweis Die früher weit verbreitete Firmierung als "GmbH & Co." ist daher kein zulässiger Rechtsformzusatz und darf nicht mehr verwendet werden. Bei einer GmbH & Co. KG, in der keine natürliche Person persönlich ... mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Verschärfte Informationspflichten

Rz. 203 Nach § 61 UmwG ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf vor der Einberufung der Hauptversammlung, die über die Zustimmung beschließen soll, zum Zweck der Bekanntmachung beim Registergericht jeder beteiligten AG einzureichen.[459] Diese Einreichung ist nach h.M. verzichtbar, obwohl sie auch den Interessen der Gläubiger dient.[460] Darüber hinaus sieht § 63 UmwG ... mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Grundsatz

Rz. 137 Der Firma kommt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu, da sich in ihr der Goodwill des Unternehmens widerspiegelt.[422] Das Prinzip der Firmenbeständigkeit besagt, dass der Firmenkern einer zulässig gebildeten Firma beibehalten werden darf, auch wenn sich die für die Firmenbildung maßgeblichen Verhältnisse geändert haben.[423] Die fortgeführte Firma setzt sich... mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 198 Nach § 60 Abs. 1 HGB dürfen Handlungsgehilfen ohne Einwilligung ihres Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dessen Handelszweig für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen; im Fall eines Verstoßes gegen diese Vorgaben kann der Prinzipal neben einer Unterlassung derartiger Wettbewerbshandlungen nach § 61 Abs. 1 HGB Schadensersatz fordern oder stat... mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / c) Anmerkungen

Rz. 100 Auch wenn der Eigentümer des als Lagerplatz gedachten Grundstücks dieses nicht nutzt oder die Nutzung als Lagerplatz die Nutzung des Nachbarn nicht tangiert, so ist dennoch dessen vorherige Einwilligung einzuholen. Ein Nutzungsanspruch besteht nur ganz ausnahmsweise bei besonders dringenden Bedürfnissen.[50] mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / c) Anmerkungen

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht

Rz. 1190 Bei der Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht sollten die Gesellschafter in vermögensmäßiger Hinsicht (die ärztlichen und medizinischen Fragen sollen hier nicht näher behandelt werden) unbedingt u.a. auch folgende Punkte beachten: mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / a) Vorbemerkung

Rz. 101 Häufig ist auf dem Baugrundstück die Möglichkeit nicht gegeben, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z.B. Rückverankerung einer Baugrubenumschließung, ausgeführt werden können, wodurch das benachbarte Grundstück mitbenutzt werden muss. Das nachfolgende Muster kann als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückseigentümer verwendet werden. mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Bewilligungsberechtigung des Auflassungsempfängers

Rz. 56 Die Auflassung enthält regelmäßig auch die Einwilligung des Eigentümers zur Weiterveräußerung des Grundstücks an einen Dritten.[99] Dies gilt aber dann nicht, wenn die Weiterveräußerung einer Zweckbestimmung der Erstveräußerung zuwiderliefe (wenn z.B. eine Gemeinde Bauplätze an junge Familien zur Eigennutzung verkauft).[100] Das GBA kann wegen der Beschränkungen der A... mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 350 Muster 3.58: Eingeschränktes Abtretungsverbot Muster 3.58: Eingeschränktes Abtretungsverbot Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus diesem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer sind ausgeschlossen, wenn nicht der Arbeitgeber zuvor seine Zustimmung hierzu erteilt hat. Rz. 351 Dieser Regelungsvorschlag ist eine abgeschwächte Variante eines Abtretungsverbots... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliches Wettbewerbsverbot und Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 891 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot ist in § 117 HGB geregelt. Danach darf ein Gesellschafter ohne Einwilligung der anderen nicht in dem Handelszweig der Gesellschaft Geschäfte tätigen und er darf nicht an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter teilnehmen. Die Einwilligung zur Teilnahme an einer anderen Gesellschaft gilt... mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b... mehr

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§ 9 Prozessuales / bb) Berufungsbegründungsfrist

Rz. 97 Die Frist zur Begründung der Berufung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des Urteils. Ein Berichtigungsbeschluss hat auf den Lauf der Fristen keinen Einfluss.[123] In Bausachen ist es wegen der Komplexität des Sachverhalts und der einzuholenden Informationen häufig schwierig, die Frist einzuhalten. Nicht selten bedarf es der Einholung eines Privatgutac... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Stimmbindungsverträge

Rz. 282 Von einem Stimmbindungsvertrag wird dann gesprochen, wenn sich ein Gesellschafter schuldrechtlich dazu verpflichtet, in bestimmter Weise sein Stimmrecht auszuüben. Solche Verträge sind generell zulässig.[486] Allerdings wird auch nicht verkannt, dass sie tendenziell in die Nähe des Abspaltungsverbots nach § 711a BGB n.F. (vormals: § 717 BGB a.F.) rücken, da zwar kein... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertraglicher Stimmrechtsausschluss

Rz. 284 Inwieweit ein vertraglicher Ausschluss des Stimmrechts eines Gesellschafters bei der GbR möglich ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Direkte Rspr. dazu liegt nicht vor. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1987 hat der BGH zwar positiv zugunsten eines möglichen Stimmrechtsausschlusses judiziert, diese Entscheidung galt aber noch zum früheren Verständnis der GbR i... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Sonderfall Kettenauflassung und Kettenabtretung

Rz. 18 § 39 GBO ist nicht einschlägig bei Vollzug einer Kettenauflassung, bei welcher ein nicht eingetragener und auch nicht einzutragender Zwischenerwerber seinerseits an einen Enderwerber auflässt.[31] Voraussetzung ist dabei zunächst eine nicht unterbrochene Kette von Auflassungen.[32] Die Argumentation ist auf andere Kettenverfügungen (wie mehrfache Grundschuldabtretung[... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 268 Gesetzlicher Güterstand ist die Gütergemeinschaft. Allerdings verbirgt sich hinter diesem Begriff ein besonderes System, bei dem die Eheleute während der Ehe bezüglich des von ihnen in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe erworbenen Vermögens, obwohl dieses in die Gemeinschaft fällt, jeweils die volle und alleinige Verfügungsbefugnis behalten, so dass präzisier... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Die Beurkundung der Auflassung

Rz. 94 Die Errichtung einer Niederschrift gem. §§ 8 ff. BeurkG ist nur für den verfahrensrechtlichen Nachweis der "Erklärung" gegenüber dem GBA nach § 29 GBO, also nicht auch für ihre materiell-rechtliche Wirksamkeit, notwendig,[234] da der Nachweis gegenüber dem GBA, dass und mit welchem Inhalt Veräußerer und Erwerber die Auflassung vor dem Notar (oder der sonst zuständigen... mehr