Der Datenschutz ist in der Telemedizin wie sonst in der Medizin auch gleichrangig zu beachten. Dies bedeutet im Besonderen sichere Übertragungswege, ein sparsamer Umgang mit personenbezogenen Daten, ein möglichst hoher Standard bei der Datenspeicherung und klar definierte Zugriffsrechte.

Auch wenn wie bei einer herkömmlichen Behandlung von einer stillschweigenden Einwilligung des Patienten für die notwendige Datenerhebung und -verarbeitung ausgegangen werden kann, bedarf ein Zugriff Dritter auf gespeicherte Daten in jedem Einzelfall einer expliziten Einwilligung des Arbeitnehmers.

Gerade im Unternehmenskontext ist der Datenschutz sowohl bei der technischen Bereitstellung wie dem späteren Support auch in Bezug auf IT-Dienstleister zu beachten. Und das egal, ob diese intern im Unternehmen oder extern angesiedelt sind.

Idealerweise wird ein System zur Videosprechstunde verwendet, das auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im System der Krankenkassen zur Anwendung kommt und zertifiziert ist. Aktuelle Übersichtslisten sind auf den Seiten der KBV zu finden.[1]

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