Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.3 Datenschutz (Abs. 1 Satz 7 und 8)

Rz. 5 Da die Inanspruchnahme des Leistungsangebots freiwillig ist, darf die Krankenkasse personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeiten, wie dies für die individuelle Beratung und Hilfestellung im konkreten Fall erforderlich ist. Die für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen zudem nur dann von der Krankenkasse erhoben, v...mehr

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ZErb 03/2020, Beendigung ei... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. I. 1. Die Klage ist zulässig. a) Im Hinblick auf den Klageantrag zu 1) liegt eine zulässige Klageänderung gemäß § 263 ZPO vor, soweit die Klägerinnen nunmehr Zahlung an die Erbengemeinschaft nach I4 fordern. Ursprünglich haben die Klägerinnen Zahlung an die Erbengemeinschaft nach den Eltern der Parteien verlangt. Der Austausch des Zahlungsemp...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.1 Voraussetzungen für die Einwilligung (Abs. 1 und 3)

Rz. 3 Die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben kann nur erteilt werden, wenn sämtliche in Abs. 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. An die Stelle des Selbstverwaltungsorgans Vorstand tritt bei der Bundesagentur für Arbeit der Verwaltungsrat. Rz. 4 Überplanmäßige Ausgaben liegen vor, wenn die verfügbare Ausgabeermächtigung bei einer Zweckbestimmung im Ha...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.2 Staatliche Haushaltskontrolle (Abs. 2)

Rz. 12 Die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben ist nach Satz 1 unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet. Bei den nachstehenden Versicherungsträgern sind die bewilligten über- ...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 2.1 Voraussetzungen (Satz 1)

Rz. 2 Voraussetzung für die Durchführung des Nachtragshaushaltsverfahrens ist, dass der Vorstand (bei der Bundesagentur für Arbeit: der Verwaltungsrat) in überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben nach § 73 Abs. 1 nicht einwilligt. Die Nichteinwilligung kann darauf beruhen, dass die Voraussetzungen nach § 73 Abs. 1 nicht erfüllt sind und somit eine Einwilligung rechtlich ...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.2 Überplanmäßige und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 6 Überplanmäßige und außerplanmäßige VE bedürfen der Einwilligung des Vorstands (bei der Bundesagentur für Arbeit der Einwilligung des Verwaltungsrats). Die in § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sowie die in den Abs. 2 und 3 im Fall über- und außerplanmäßiger Ausgaben geforderten Anzeige- und Genehmigungsverpflichtungen gelten für über- und außerplanmäßige VE entsprechend. Zu den ...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 73 SGB IV ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 2 Satz 1 wurde geändert mit Wirkung zum 1.1.1983 durch Art. 2 § 16 Nr. 6 des Gesetzes v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450); Abs. 2 Satz 3 wurde angefügt mit Wirkung zum 3.8.1984 durch Art. 2 Nr. 16 des Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für ...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.1 Verpflichtungsermächtigungen – Begriff und Verfahren (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Nach der Legaldefinition berechtigen VE im Haushaltsplan den Versicherungsträger, Maßnahmen zu ergreifen, die ihn zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten. VE sind Haushaltsmittel wie die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Nicht in Anspruch genommene VE verfallen am Ende des Haushaltsjahres grundsätzlich ebenso wie nicht in Anspruch genom...mehr

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Jansen, SGB IV § 86 Ausnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm eröffnet die Möglichkeit, die Rücklage mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde abweichend von den Regelungen des § 83 anzulegen. Ihr Zweck besteht darin, wirtschaftlichen Veränderungen und besonderen Sachverhalten Rechnung zu tragen (vgl. RegE-SGB IV, BT-Drs. 7/4122 S. 38 zu § 87 SGB IV). Die abweichende Regelung muss jedoch stets den allgemeinen Anlageerforderni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Einwilligung in die Datenübermittlung (§ 10 Abs 2a S 1–3 EStG)

Rn. 699 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 2a S 1–3 EStG regelt, in welcher Form und innerhalb welcher Frist die Einwilligung in die Datenübermittlung nach § 10 Abs 2 EStG erteilt werden muss. Gemäß § 10 Abs 2a S 1 EStG muss der StPfl schriftlich in die Datenübermittlung nach § 10 Abs 2 EStG einwilligen. Die Einwilligung muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kj, das au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einwilligung in die Datenübermittlung (§ 10 Abs 2 S 2 Nr 2 u S 3 EStG)

Rn. 696 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 2 S 2 Nr 2 u S 3 EStG sind durch das BürgerentlastungsG Krankenversicherung mit Wirkung ab dem VZ 2010 neu gefasst worden und durch KroatienAnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum VZ 2014 redaktionell an die Änderung des § 10 Abs 2 Nr 2 Buchst a S 2 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG angepasst worden (BT-Drucks 18/1529, 52...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XVIII. Besonderheiten bei Altverträgen zur Altersversorgung iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG und Einwilligung in die Datenübermittlung bei Altverträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG und iSd § 10 Abs 1 Nr 3 EStG (§ 10 Abs 6 EStG)

Rn. 760 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 6 EStG ist durch das KroatienAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) mit Wirkung zum VZ 2014 eingefügt und durch das ModernisierungsG v 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wirkung zum 01.01.2017 geändert worden. Der neue § 10 Abs 6 EStG übernimmt inhaltlich unverändert die bislang in § 52 Abs 24 S 1 u 2 EStG idF AltvVerbG getroffenen R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verpflichtung zur Übermittlung der Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 10 Abs 2a S 4–6 EStG)

Rn. 700 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 2a S 4–6 EStG verpflichtet die übermittelnde Stelle bzw ab dem 01.01.2017 die mitteilungspflichtige Stelle zur elektronischen Datenübermittlung und bestimmt, wie und in welcher Form die Daten an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln sind. Die Datenübermittlung dient nicht lediglich der Überprüfung der vom StPfl erklärten B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 698 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 2a EStG ist durch das BürgerentlastungsG Krankenversicherung mit Wirkung zum VZ 2010 eingefügt und durch das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG geändert worden. § 10 Abs 2a S 4 Nr 1 EStG ist durch das AltvVerbG geändert worden. Durch KroatienAnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 ist § 10 Abs 2a S 1 EStG redaktionell an die Änderung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antragsbegrenzung

Rn. 413 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Antrag kann von vornherein auf einen Betrag unter 13 805 EUR begrenzt werden (BFH BFH/NV 2000, 218; BStBl II 2005, 825; R 10.2 Abs 1 EStR 2012), nicht aber nachträglich – auch nicht mit Einwilligung des Empfängers – beschränkt werden (BFH BStBl II 2000, 218). Demgegenüber ist eine betragsmäßige Erweiterung eines begrenzten Antrags jeder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Prüfung übermittelter Datensätze und Haftung des Übermittlers (§ 10 Abs 2a S 7 u 8 EStG)

Rn. 701 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 2a S 7 EStG betrifft die Datenübermittlung für Beiträge zum Aufbau einer Altersversorgung und zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG (private Basisrente) bei Vorliegen einer Einwilligung nach § 10 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG gegenüber dem Anbieter und bestimmt, dass bei einer Übermittlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Beiträge zu sonstigen Versicherungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 283 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 3a EStG regelt den Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen als SA. In der Mehrzahl der Fälle dürften sich allerdings Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3a EStG wegen des Höchstbetrags für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 4 EStG), der vorrangig durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 2 EStG normiert besondere Voraussetzungen für den SA-Abzug von Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, bleiben die Beiträge zwar ihrer Rechtnatur nach weiterhin SA, unterliegen aber einem Abzugsverbot (Hutter in Blümich, § 10 EStG Rz 213). Rn. 681 Stand: EL 141 – ET: 02/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Rn. 310 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ein Kind gehört zum Haushalt des StPfl, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des StPfl in dessen Wohnung dauerhaft lebt oder wenn es mit dessen Einwilligung vorübergehend auswärtig untergebracht ist (BFH BStBl II 1999, 594). Auch in Fällen, in denen der StPfl mit dem Kind in der Wohnung seiner Eltern oder Schwiegerelte...mehr

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Garten – Großes Schwimmbecken nur mit Einwilligung

Vertragsgemäßer Gebrauch Bauliche Veränderungen der Mietsache darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dies beruht auf dem Grundsatz, dass der Vermieter dem Wohnungsmieter nicht ohne triftige, sachbezogene Gründe Maßnahmen verbieten darf, die dem Mie...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.3 Urheberrecht

Rz. 85 Das Urheberrecht (§ 1 UrhG) ist als Persönlichkeitsrecht nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG). Es kann deshalb als solches auch nicht gepfändet werden. Der Urheber kann aber die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke Dritten überlassen (§§ 15 ff. sowie §§ 31 ff. UrhG). Ob er dies tut und durch wen, ist die höchstpersönliche Entscheidung des Urhebers. Es kan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.4 Marke (früher Warenzeichen)

Rz. 89 Seit dem 1.5.1992 sind Warenzeichen pfändbar. Zuvor konnten Warenzeichen weder gepfändet, verpfändet noch sicherungsübereignet werden, da das Warenzeichen nach dem bisher geltenden Recht mit dem dazugehörigen Geschäftsbetrieb eine untrennbare Einheit bildete und ein Geschäftsbetrieb nicht pfändbar ist (Stöber, Rn. 1786). Durch das Gesetz zur Reform des Markenrechts un...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 13 Marketing

Marketing ist eine Konzeption der Unternehmensführung bzw. eine Unternehmensphilosophie, bei der zur Erreichung der Unternehmensziele (z. B. mehr Gewinn, Ertragssicherung, Vergrößerung der Marktanteile, Wertsteigerung des Unternehmens usw.) alle betrieblichen Aktivitäten konsequent auf die Erfordernisse des konkreten Markts ausgerichtet werden. Werbung ist ein Bestandteil all...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Klageantrag

Rz. 12 Die Klage richtet sich gegen den pfändenden Gläubiger als Beklagten. Der Kläger ist aktivlegitimiert, wenn er Inhaber des Pfand- und Vorzugsrechts und nicht im Besitz der Sache ist. Der Klageantrag ist darauf gerichtet, dass der Kläger wegen des ihm zustehenden Betrages aus dem Versteigerungserlös (Reinerlös nach Abzug der Verwertungskosten) der exakt zu bezeichnenden...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Norm setzt die Pfändung der Mehrheit von beweglichen Sachen voraus und verpflichtet den Gerichtsvollzieher, die Zwangsversteigerung einzustellen, sobald der Erlös eines Teils der verwerteten Sachen ausreicht, um die Hauptforderung des Gläubiger nebst dessen Kostenerstattungsansprüchen, sowie die notwendigen (§§ 91, 788 ZPO) Kosten der Zwangsvollstreckung abzudecken...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Antrag

Rz. 5 Der Gläubiger muss den Erlass eines Haftbefehls ausdrücklich beantragen. Das AG Augsburg (FoVo 2015, 77) sieht hierzu eine Frist zur Antragstellung von sechs Monaten vor. Diese Ansicht ist abzulehnen. Der Gesetzgeber hat für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Haftbefehls in § 802g Abs. 1 keine Frist vorgesehen, was für eine zeitlich unbegrenzte Antragsstellung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Klageantrag

Rz. 9 Der zutreffende Klageantrag hat dahin gehend zu lauten, den Kläger aus dem Reinerlös (Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten) der (exakt bezeichneten) Sache bis zur Höhe seiner (exakt bezifferten) Forderung vor dem Beklagten zu befriedigen. Auch wenn der Reinerlös bereits nach Abs. 4 hinterlegt ist, gilt diese Formulierung des Antrags. Ein formulierter Leistu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Wenn der Gläubiger in seinem Vollstreckungsauftrag von vornherein seine Einwilligung zu einer Zahlungsvereinbarung versagt hat, kann sich der Schuldner nur noch auf die Ausnahmeregelung des § 765a ZPO berufen und nicht Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO einlegen Da § 766 ZPO nur bei Fehlern greift, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, kann...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Folgen des Verstoßes gegen die Bestimmung

Rz. 6 Hört das Vollstreckungsgericht den Schuldner vor Erlass des Pfändungs- (und Überweisungs-) beschlusses an, obwohl im Einzelfall die Anhörung nach § 834 ZPO nicht zulässig ist, berührt dies nicht die Wirksamkeit der darauf ergangenen Entscheidung (Musielak/Voit/Becker, § 834 Rn. 3). Gelingt es aber dem Schuldner, die Vollstreckung seitens des Gläubigers aufgrund der Inf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen

Rz. 4 Die Norm setzt den Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten im Zeitpunkt der Pfändung voraus. Nur dieser entscheidet über die Wirksamkeit eines Pfandrechts (AG Balingen, DGVZ 1995, 27). Dritter ist, wer nach dem Titel bzw. Vollstreckungsklausel weder Schuldner noch Gläubiger ist. Dritter kann auch der Gerichtsvollzieher sein (AG Rheine, JurBüro 1983, 1416; LG Kleve,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1.3 Wirkungen der wirksamen Zahlungsvereinbarung

Rz. 7 Mit der Gestattung der Zahlungsvereinbarung ist eine Abrede zwischen Gerichtsvollzieher und Schuldner auf vertraglicher Basis nicht zustande gekommen, weil der Gerichtsvollzieher nicht aufgrund Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen öffentlichen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt gehandelt hat. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Vertreter ...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.2.2 "Nochmalige" Weiterleitung (Abs. 3)

Rz. 57 Anträge auf Teilhabeleistungen können grundsätzlich nur einmal weitergeleitet werden (vgl. § 14 Abs. 1 und 2). Deshalb ist es dem zweitangegangen Rehabilitationsträger bis auf wenige Ausnahmefälle (vgl. Rz. 58) untersagt, den Antrag an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten, wenn er sich unzuständig fühlt. Er hat in diesen Fällen unter Berücksichtigung des...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Einwilligung

Rz. 9 Einwilligung meint die vorherige Zustimmung, § 183 BGB. Unter den Voraussetzungen des § 2120 BGB wird vom Nacherben jedoch auch die Genehmigung, d.h. die nachträgliche Zustimmung (§ 184 BGB), geschuldet.[20] Die Zustimmung zu einem Vertragsschluss oder einem Rechtsgeschäft, das einem Dritten gegenüber vorzunehmen ist, kann gem. § 182 Abs. 1 BGB auch dem Dritten gegenüb...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Verpflichtung des Erben zur Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 5 § 2206 BGB gibt dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit, sein Haftungsrisiko nach § 2219 BGB zu minimieren, indem er bereits während, d.h. vor Abschluss seiner Amtstätigkeit, gerichtlich klären lässt, ob die von ihm durchzuführende oder bereits durchgeführte Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. In zahlreichen Fällen wird zweifelhaft sein, ob der Testament...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Rz. 8 Geschäftsunfähige oder nur beschränkt geschäftsfähige Erben bedürfen zur wirksamen Ausschlagung einer Erbschaft der gesetzlichen Vertretung (§§ 104 ff. BGB). Insoweit ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, die nachträgliche Genehmigung ist nicht ausreichend (§ 111 S. 1 BGB). Auch für ein Nachreichen der schriftlichen Einwilligung ist kein Raum, ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 6. "Verzeihung" vor der Tat?

Rz. 8 Nach hier vertretener Ansicht liegen die Voraussetzung des § 2343 BGB vor, wenn der Erblasser seiner Tötung (z.B. aktive, direkte Sterbehilfe, § 216 StGB) durch den Erben zugestimmt hat, auch wenn dies – gebilligt vom Erblasser – gesetzeswidrig war (Verstoß gegen die Vorgaben der §§ 1901a, 1901b BGB).[9] Zwar liegt begrifflich keine "Verzeihung" vor, sondern eine Einwi...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Beschränkte Empfangszuständigkeit

Rz. 3 Das Einziehungsrecht ist nach S. 2 zum Schutz des zahlenden Schuldners und des Nacherben allerdings insoweit beschränkt, als der Vorerbe Zahlung des Kapitals an sich selbst nur gegen Nachweis der Einwilligung des Nacherben, ansonsten lediglich Hinterlegung für sich und den Nacherben verlangen kann; die Einwilligung ist hierbei formlos wirksam. Soweit sie dem Zahlenden ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

1Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung, insbesondere zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, eine Verfügung erforderlich, die der Vorerbe nicht mit Wirkung gegen den Nacherben vornehmen kann, so ist der Nacherbe dem Vorerben gegenüber verpflichtet, seine Einwilligung zu der Verfügung zu erteilen. 2Die Einwilligung ist auf Verlangen in öffentlich beglaubigter Form zu er...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Gesetzliche Vertretung

Rz. 9 Nach den allg. Regeln kommt auch gesetzliche Vertretung in Betracht: Für den minderjährigen vorläufigen Erben gelten die allg. Vorschriften der §§ 104 ff., 111 BGB i.V.m. § 1629 Abs. 1 BGB. Erben, die im Zeitpunkt der Annahmeerklärung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen also der Einwilligung ihrer Eltern; wegen § 111 BGB ist eine nachträgliche Geneh...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Entsprechende Anwendung von § 753 BGB

Rz. 35 § 753 BGB Teilung durch Verkauf (1)Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Te...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift soll es dem Vorerben ermöglichen, erforderlichenfalls die ihn konkret treffenden Verfügungsbeschränkungen zu überwinden. Hauptanwendungsfall: Der nicht befreite Vorerbe muss mangels Bargelds ein Nachlassgrundstück versilbern, um Nachlassverbindlichkeiten erfüllen zu können. Rz. 2 Zugleich soll sie den Vorerben im Innenverhältnis zum Nacherben gegen etwaig...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)1Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen, soweit die Eingehung zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich ist. 2Die Verbindlichkeit zu einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand kann der Testamentsvollstrecker für den Nachlass auch dann eingehen, wenn er zu der Verfügung berechtigt ist. (2)Der Erbe ist verpflichtet, zur...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. § 664 Abs. 1 BGB – Einschaltung Dritter

Rz. 14 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[32] Kann jedoch der Testamentsvollstrecker gem. § 2199 Abs. 2 BGB einen Nachfolger ernennen, ist diese Übertragung durch Kündigung durch den Testamentsvollstr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

1Gehört zur Erbschaft eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld, eine Rentenschuld oder eine Schiffshypothekenforderung, so steht die Kündigung und die Einziehung dem Vorerben zu. 2Der Vorerbe kann jedoch nur verlangen, dass das Kapital an ihn nach Beibringung der Einwilligung des Nacherben gezahlt oder dass es für ihn und den Nacherben hinterlegt wird. 3Auf andere Verfügu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Abs. 1 Nr. 1 1. Fall (vorsätzliche Tötung)

Rz. 8 Zur vorsätzlichen Tötung gehören die Tatbestände des Mordes [10] und Totschlags (§§ 211, 212 StGB). Ist die Todesfolge nicht vom Vorsatz umfasst gewesen, liegt kein Fall des Abs. 1 Nr. 1 1. Fall vor (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge, § 239 Abs. 4 StGB, fahrlässige Tötung, § 222 StGB [11]).[12] Möglich ist dann die Variante des Abs. 1 Nr. 1 3. Fall. Bei einer Tötung a...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Abs. 1

Rz. 2 Erforderlich ist Zustimmung aller Miterben, §§ 182 ff. BGB. Diese muss mithin nicht gleichzeitig, sondern kann auch nacheinander einzeln im Vorfeld (Einwilligung, § 183 S. 1 BGB) oder nachträglich (Genehmigung, § 184 Abs. 1 BGB) erfolgen (siehe auch § 2038 Rdn 10 sowie unten Rdn 7 f. für die Fälle, in denen keine gemeinschaftliche Verfügung vorliegt). Verfügung ist ein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Erblasser

Rz. 7 Durch den Verweis auf § 2347 Abs. 2 S. 1 Hs. 1, S. 2 BGB werden von der grundsätzlichen Höchstpersönlichkeit für den Erblasser nur die auch dort erwähnten Ausnahmen gemacht (Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund, Betreuer) bei Geschäftsunfähigen zulässig, vgl. § 2347 BGB). Rz. 8 Auf § 2347 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 BGB, der beschränkt Geschäftsfähige betr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Betreuter Erblasser

Rz. 3 Eine Betreuung bedeutet nicht immer, dass eine Person geschäftsunfähig ist. Steht der Erblasser unter Betreuung, ist aber geschäftsfähig, kann er den Vertrag selbst abschließen. Für den geschäftsunfähigen Erblasser kann ein mit dem entsprechenden Aufgabenkreis ausgestatteter Betreuer den Verzicht erklären, der dann noch vom Betreuungsgericht genehmigt werden muss. Rz. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Hinterlegung

Rz. 5 Die Einzelheiten der Hinterlegung bestimmen sich nach den §§ 372 ff. BGB und den Landeshinterlegungsgesetzen. Über den hinterlegten Betrag können Vorerbe und Nacherbe nur gemeinschaftlich verfügen. Ist ohne Einwilligung des Nacherben an den Vorerben gezahlt worden, hat dieser entsprechend § 2114 BGB den Betrag alsbald für sich und den Nacherben zu hinterlegen. Bei Zuwi...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 3 Die Beweislast trifft diejenige Partei, die sich auf die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis beruft. Die Einwilligungserklärung kann trotz § 2207 BGB nach § 2206 Abs. 2 BGB von den Erben im Wege einer Klage verlangt werden.[3] Voraussetzung ist aber, dass die Handlung zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung erforderlich war. Wird die Einwilligung außergerichtlich ...mehr