Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 19 Erbteilungsklage / j) Auskunftsanspruch wegen ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 195 Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB einen Anspruch auf Auskunft über ausgleichungspflichtige Vorempfänge (Ausstattungen, §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB; Schenkungen, §§ 2050 Abs. 3, 516 BGB; Zuschüsse zum Einkommen, § 2050 Abs. 2 BGB; Aufwendungen für die Berufsausbildung, § 2050 Abs. 2 BGB), nicht auch für andere Zuwendun...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.7 Pfändbarkeit und Berücksichtigung von Naturalbezügen

Naturalleistungen bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich sind. Erhält aber der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen (Verpflegung, frei...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB

Rz. 277 Muster 17.25: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB Muster 17.25: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Antragsteller: _________________________ (Erbe) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ Antragsgegner: _________________________ (Pflichtteilsberechtigter) Prozessbevollmäch...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegen sämtliche Einkünfte einer privatnützigen Stiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 %[27] (zzgl. 5,5 % Solidar...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Übernahme von Betreuungen

Rz. 291 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB sowie im VBVG geregelt. Der Aufwendungsersatz und die Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer befindet sich in §§ 1876–1881 BGB, die für nicht ehrenamtliche Betreuer, mit den Berufsbetreuern, im VBVG. Grundsätzlich werden ehrenamtliche Betreuungen unentgeltlich geführt. Möglich, bei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 320 Nicht über jede Zuwendung ist Auskunft zu geben, sondern nur über solche, die auch der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB unterliegen. Anzugeben sind solche Zuwendungen, die nach ihren generellen Eigenschaften, also auch nur möglicherweise von den Ausgleichungsvorschriften erfasst werden.[355] Dem Auskunftsschuldner kann es nicht überlassen bleiben, die rechtliche Qua...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 11. Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen)

Rz. 169 Muster 21.14: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen) Muster 21.14: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächt...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Praxishinweise zur unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 87 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war früher in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[123] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es hatte sich ob der geringen Zahl unternehmensverbundener Stiftungen in der...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Grundsätzliches

Rz. 214 Hat ein Abkömmling für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, z.B. durch Mitarbeit im elterlichen Haushalt oder durch Pflege des Erblassers, und wurden dadurch Aufwendungen erspart (Kausalität beachten!), so dass der Nachlass nicht oder weniger geschmälert wurde als bei Inanspruchnahme fremder Hilfe, so kann dieser Abkömmling von den anderen Abkömmlingen, die m...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 6. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages

Rz. 19 Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages An das Sozialgericht _________________________ Antrag ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 8. Kostentragung durch den Sozialhilfeträger

Rz. 70 Hat ein Hinterbliebener Bestattungskosten getragen, stellt sich die Frage, inwieweit der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten übernimmt. Wurden die Kosten lediglich aus einer sittlichen Verpflichtung oder sonst "freiwillig" getragen, ist dies für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht ausreichend.[192] Der lediglich Bestattungsberechtigte ist kein V...mehr

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zfs 07/2023, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in r+s 2021, 361 ff. veröffentlichten Entscheidung unter anderem ausgeführt, der Anspruch der Klägerin gemäß §§ 7, 18 StVG, § 823 BGB i.V.m. § 3 PflVG a.F., §§ 116, 119 SGB X sei nur in geringem Umfang begründet. Für die Jahre 2004 bis 2005 sei ein Anspruch der Klägerin zwar zunächst entstanden, weil der Anspruch der Gesc...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VI. Ausländische Stiftungen

Rz. 138 Auch ausländische Stiftungen sind alternative Ansätze zu der Wahl einer Stiftung nach deutschem Recht. Das gilt unabhängig davon, dass auch die Gemeinnützigkeit deutscher Stiftungen nicht an der Staatsgrenze endet, d.h. es können auch gemeinnützige Zwecke im Ausland verwirklicht werden (siehe auch Rdn 126 ff.). Rz. 139 Besonders "beliebt" sind in der Praxis die sehr e...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung

Für den Fall, dass ein Unfallrentner bei Erreichen der Voraussetzungen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, gilt Folgendes: Überschreiten beide Leistungen zusammen eine bestimmte Obergrenze, wird die Leistung aus der Unfallversicherung weiterhin in vollem Umfang erbracht, diejenige aus der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch in dem Umfang gekürzt, der ein...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Überleitung von Ansprüchen beim "einfachen" Versorgungsvertrag bzw. bei Abbedingung der landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 90 Beim "einfachen" Versorgungsvertrag, bei dem die Rechtsfolgen von Leistungsstörungen nicht durch die besonderen landesrechtlichen Vorschriften bestimmt werden, weil die Übergabe mit einer dauerhaften Existenzsicherung nicht verbunden ist, bleibt es ohne die vorbezeichneten Spezialregelungen regelmäßig bei der Anwendung der §§ 93, 94 SGB XII i.V.m. den Grundsätzen der ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 6. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung)

Rz. 161 Muster 21.11: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung) Muster 21.11: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung) An das Landgericht – Zivilkammer – Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau ________________...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.2 Sachliche Voraussetzungen

Sachliche Voraussetzung ist entweder, dass der Steuerpflichtige in ein niedrig besteuertes ausländisches Gebiet verzieht oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Nach § 2 Abs. 2 AStG wird ein niedrig besteuertes Gebiet vermutet, wenn das ausländische Gebiet von einer unverheirateten Person bei einem Einkom...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.3.1 Rechtsgedanke der Leistungsfähigkeit

Unbilligkeit könnte sich im vorliegenden Fall aus dem im deutschen Steuerrecht maßgeblichen Prinzip der Leistungsfähigkeit ergeben. Dieses Prinzip fordert, dass eine Steuer nur einer Person auferlegt wird, die diese Steuer aus ihrem disponiblen Einkommen erbringen kann und, dass die Steuerlast gerecht gemäß der steuerlichen Leistungsfähigkeit auf die Steuerpflichtigen vertei...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.1.1 Vergleichbares Einkommen aus neuer Stelle

Erzielt der Beteiligte bei seinem neuen Arbeitgeber sogleich Einkünfte, die ihm ein der früheren Tätigkeit vergleichbares Einkommen einbringen, bedarf es der Berücksichtigung der Abfindung bei der Einkommensermittlung nicht. Dies gilt sowohl für den Ehegatten- wie auch für den Kindesunterhalt.mehr

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Kindesunterhalt / 2.1 Das Einkommen des nichtselbstständig Tätigen

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen[1], Provisionen[2] und Tantiemen[3], Prämien[4] und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen[5] als Einkommen anzusetzen. Bei Angest...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.1.2 Geringeres Einkommen / Lohnersatzleistungen

In den Fällen, in denen der Beteiligte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes geringere Einkünfte hat, ist die Abfindung maximal bis zur Höhe des früheren Einkommens zur – teilweisen – Aufstockung zu verwenden. Ob die geringeren Einkünfte daher resultieren, dass der Beteiligte nur noch Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht, oder dass er bei dem neuen ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1 Das Einkommen des nichtselbständig Tätigen

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen[11], Provisionen[12] und Tantiemen[13], Prämien[14] und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen[15] als Einkommen anzusetzen. In der ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn...mehr

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Kindesunterhalt / 2.2 Das Einkommen des selbstständig Tätigen

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Ei...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.2.3 Quotenunterhalt und konkrete Bedarfsberechnung

Der Unterhalt wird bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in den weitaus meisten Fällen nach einer Quote des bereinigten Gesamteinkommens der Ehegatten bemessen. Bei dieser Methode wird im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgegangen, dass im Wesentlichen das gesamte Einkommen zu Konsumzwecken verbraucht wird. Das gesamte Einkommen wird daher bei der Bemessu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.3 Der Dienst- oder Geschäftswagen

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenwagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen au...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[52], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pfleg...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[1], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pflege...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.11 Kindesunterhalt

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind Unterhaltszahlungen für Kinder grundsätzlich als ehebedingte Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Tatsächlich geschuldeter und gezahlter Kindesunterhalt ist sowohl auf Seiten des Berechtigten als auch auf Seiten des Pflichtigen einkommensmindernd in Abzug zu bringen. Dies gilt für Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder,...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.4 Erteilung der Auskunft

Für die Erteilung der Auskunft verweist das Gesetz auf die §§ 260, 261 BGB; daraus folgt, dass die Auskunft nicht in einzelnen Teilen erteilt werden darf. Sie muss für den anderen Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage für die Feststellung der Höhe seines Unterhaltsanspruchs sein. Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung al...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.6 BAföG

BAföG-Leistungen stellen grundsätzlich auf Seiten des Berechtigten unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen dar[54], und zwar auch bei darlehensweiser Gewährung.[55] Nur wenn die BAföG-Leistungen als Vorausleistungen nach §§ 36, 37 BAföG gewährt werden, stellen sie kein Einkommen dar. Auch auf Seiten des Pflichtigen sind BAföG-Leistungen grundsätzlich relevantes Einkommen.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Das Bürgergeld (früher ALG II) ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. Aufgrund der Höhe der Regelsätze wird es dennoch in der Regel an der Leistungsfähigkeit scheitern, weil die Selbstbehaltssätze unterschritten werden.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.6 BAföG

BAföG-Leistungen stellen grundsätzlich auf Seiten des Berechtigten unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen dar[1] und zwar auch bei darlehensweiser Gewährung.[2] Nur wenn die BAföG-Leistungen als Vorausleistungen nach §§ 36, 37 BAföG gewährt werden, stellen sie kein Einkommen dar. Auch auf Seiten des Pflichtigen sind BAföG-Leistungen grundsätzlich relevantes Einkommen.mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.2 Geldwerte Vorteile (insbes. der Dienst- oder Geschäftswagen)

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst– bzw. Geschäftswagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.3 Fiktive Einkünfte

Wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausübt, obwohl er dies könnte, können nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die fiktiv erzielbaren Einkünfte berücksichtigt werden. Die Zurechnung fiktiver Einkünfte, welche die Leistungsfähigkeit begründen sollen, hat neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltssc...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5 Einkünfte aus sozialstaatlichen Zuwendungen

Sozialleistungen sind für die Frage, ob diese unterhaltsrelevantes Einkommen darstellen, grundsätzlich dahingehend zu unterscheiden, ob ihnen eine Lohnersatzfunktion zukommt oder nicht. Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion sind als unterhaltsrelevantes Einkommen anzusehen. Soweit Sozialleistungen hingegen nur eine Unterhaltsersatzfunktion zukommt, weil die Leistung nur de...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.3 Fiktive Einkünfte

Im Unterhaltsrecht sind nicht nur die tatsächlichen Einkünfte relevant. Nicht selten spielen daneben fiktive Einkünfte eine Rolle. Fiktive Einkünfte sind dabei beim Kindesunterhalt insbesondere bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten von Relevanz. Sie werden insbesondere bei der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten zugerechnet. Ein Verstoß gegen eine Erwerbso...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.1 Der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle

Es entspricht der vom BGH[1] gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des angemessenen Unterhaltes i. S. d. § 1610 Abs. 1 BGB an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren. Durch die Düsseldorfer Tabelle wird eine bundesweit möglichst gleichwertige Behandlung des Barkindesunterhaltsbedarfs gewährleistet. Dieser richtet sich ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.2 Spesen und Reisekosten

Spesen und Reisekosten sind Aufwendungen, die durch Geschäftsreisen veranlasst sind. Zumeist betrifft dies einen zusätzlichen Aufwand für Verpflegung, Fahrtkosten und Übernachtungskosten. Sie gelten nur als Einkommen, soweit sie die tatsächlichen Aufwendungen übersteigen. Ferner können Spesen entsprechende häusliche Ersparnisse nach sich ziehen, welche nach § 287 ZPO der Sch...mehr

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Kindesunterhalt / 2.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grds. einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Vielfach falsch behandelt wird in der Praxis die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Gewinne bzw. V...mehr

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Kindesunterhalt / 5.3 Bedarfsbemessung beim Volljährigenunterhalt

Der Bedarf richtet sich nach der Lebensstellung des volljährigen Kindes. Die Lebensstellung des volljährigen Kindes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Eltern. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes bemisst sich grundsätzlich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. Das unterhaltsrelevante Einkommen nach den üblichen Kriterien ...mehr

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Kindesunterhalt / 3.5 Erteilung der Auskunft

Generell wird eine umfassende und wahrheitsgemäße Auskunft geschuldet, die alle Positionen enthalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Hierzu zählen zunächst sämtliche Einkünfte, auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen, Einkünfte aus Nebentäti...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Bürgergeld (früher ALG II) ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen. Das Bürgergeld ist dementsprechend grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. ...mehr