Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Mieteinkünfte.

Rn 15 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte. Zu berücksichtigen ist die Kaltmiete, die bestehenden Belastungen sind in Abzug zu bringen. Es ist nicht auf die erzielbaren Einkünfte abzustellen, sondern auch die tatsächlich erzielten (Schlesw FamRZ 00, 1586). Ebenfalls hinzuzurechnen sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, reduziert um die damit verbundenen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ausnahmen vom Formularzwang.

Rn 18 Eine Vereinfachung gilt, wenn die antragstellende Partei Sozialhilfe bezieht. (Gilt nicht für Bürgergeld und Asylbewerberleistungsgesetz) Sie muss nach § 2 II PKHFV die Abschnitte E bis J des Formulars nicht ausfüllen, wenn der aktuelle Sozialhilfebescheid beigefügt wird. Das Formular muss allerdings dennoch iÜ ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ergibt sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Rn 16 Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Vorlage von Belegen zur Glaubhaftmachung bereits in § 117 II vorgesehen. Sofern Belege nicht vorgelegt sind, hat das Gericht gem § 118 II 4 eine Frist zur Glaubhaftmachung zu setzen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wurde (BGH NJW 84, 310). Das Gericht hat Ermessen, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Systematik.

Rn 4 Die Bestimmung des Grundfreibetrags sowie die Berechnung der pfändungsfreien Teile des laufenden Arbeitseinkommens nach § 850c an der Quelle bilden die Schwerpunkte des sozialen Schuldnerschutzes bei der Forderungspfändung von Arbeitseinkommen. Über diesen Kernbereich des Vollstreckungsschutzes für das laufende Arbeitseinkommen hinaus ist die Reichweite der Regelung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht öffentlicher Termin.

Rn 11 Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung ist nicht öffentlich, der Gläubiger und – soweit vorhanden – der Prozessbevollmächtigte des Schuldners haben aber ein Anwesenheitsrecht. Die Mitteilung des Teilnahmewunsches in Modul H Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV (s § 802a Rn 4) ist nicht Voraussetzung für dessen Ausübung. Der Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmersparzulage

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Beziehen Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Tätigkeit) i. S. v. § 19 EStG, können sie für vermögenswirksame Leistungen gem. § 13 VermBG eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Einkommensgrenze beträgt seit 2002 17 900 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern 35 800 EUR zu versteuerndes Einkommen. 2009 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 385 I Nr 3.

Rn 5 Zu den ›Vermögensangelegenheiten‹ gehören zB Eheverträge und Vereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Güterrechts, das Erbrecht des Ehegatten und der Eltern und Kinder, sowie die mit Unterhalts- oder Sozialhilfeansprüchen in Zusammenhang stehenden Tatsachen wie etwa das Einkommen (LSG NRW NZS 15, 199, Rz 16). Voraussetzung ist freilich stets, dass der Zeuge selbst dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die monatlichen Leistungen sind im gleichen Umfang wie Arbeitseinkommen pfändbar. Nach der gesetzlichen Formulierung bleiben Ansprüche auf derartige Leistungen ungeschützt, könnten also vollumfänglich gepfändet werden. Hierbei handelt es sich um ein Redaktionsversehen durch das § 851d seines wesentlichen Sinns beraubt wird. Vom Pfändungsschutz werden gerade auch die Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung auf Antrag.

Rn 13 Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind die Raten zu ermäßigen oder auf Null zu setzen. Das Gericht wird jederzeit auf Antrag der Partei tätig, wobei ein formeller Antrag nicht erforderlich ist. Auch ein Hinweis der Partei, dass sich die finanziellen Verhältnisse verschlechtert haben, kann als Änderungsantrag ausgelegt werden (Zimmermann Rz 45...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 29 Die Vorschrift regelt die Zusammenrechnung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und auf laufende Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Nr 2a S 1 und 2 entspricht weitgehend der Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen, weswegen zunächst auf die Ausführungen dazu zu verweisen ist (Rn 16 ff). Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den laufenden Sozialleistunge...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Einkommensgrenzen

ab 20.420 EUR Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese orientieren sich an der Haushaltsgröße und wurden zuletzt zum 1.1.2023 angepasst. So liegt die Grenze für einen Einpersonenhaushalt derzeit bei rund 20.420 EUR Jahreseinkommen. Bei einem Zweipersonenhaushalt beträgt sie 30.600 EUR. Für jede weitere erwachsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändung.

Rn 8 Dem Gläubiger stehen zwei alternative Verfahrensweisen offen. Kennt er die Person des Drittberechtigten, kann er dessen Ansprüche gem Abs 1 S 1 pfänden. Dazu sind die Angaben aus Abs 1 S 2 erforderlich. Da der Dritte nicht Vollstreckungsschuldner ist, werden kein gg ihn gerichteter Vollstreckungstitel, keine Umschreibung der Vollstreckungsklausel und keine Zustellung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonstige Umstände.

Rn 46 In die erforderliche Gesamtwürdigung sind andere Umstände mit einzubeziehen. Dies lässt Raum für weitere persönliche Korrekturfaktoren, wie Lebensalter (LG Ellwangen, Rpfleger 06, 88 [LG Ellwangen 30.09.2005 - 1 T 227/05]), krankheitsbedingte Mehraufwendungen, Ausbildungskosten und auswärtige Erwerbstätigkeit (Ahrens NJW-Spezial 07, 613, 614). Zu berücksichtigen sind a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Gewaltschutzsachen (§ 111 Nr 6 FamFG).

Rn 10 Gewaltschutzsachen sind Verfahren nach §§ 1, 2 GewSchG (§ 210 FamFG). Sie unterliegen der Zuständigkeit des FamG, ohne dass es auf eine familienrechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten ankäme; auch eine personale Nähebeziehung ist zumindest für § 1 GewSchG nicht vorausgesetzt. Anträge auf Schutzanordnungen und Zuweisung des Wohnraums (§§ 1, 2 GewSchG) sind Familie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 7 Inhaber der Vergütungsforderung ist der Drittberechtigte. Zugunsten des Gläubigers fingiert jedoch Abs 1, dass diese Forderung zum Schuldnervermögen gehört (BAG NZA 97, 61, 63 [BAG 23.04.1996 - 9 AZR 231/95]; Pape NWB 20, 2756). Auch wenn die Vergütung teils an den Schuldner, teils an den Drittberechtigten ausbezahlt wird, handelt es sich um ein einheitliches Einkommen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 49 Gg die ablehnende Entscheidung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Gg den erlassenen Pfändungsbeschluss können Schuldner und Drittschuldner sofortige Beschwerde einlegen, § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff bzw bei einer richterlichen Entscheidung nach den §§ 7...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Förderkonditionen

Zinsgünstige Darlehen Die Förderkonditionen sind äußerst attraktiv. Die Darlehen sind zinsgünstig, teilweise mit einer zinsfreien Anfangsphase. Die Tilgungszuschüsse reduzieren die Rückzahlungspflicht deutlich. Die Laufzeiten liegen in der Regel bei 15 Jahren, mit einem möglichen Aufschub der Rückzahlung oder zinsgünstigen Verlängerung – je nach Förderprogramm. Selbstgenutzter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 29 Der Pfändungsschutz ist in mehreren Schritten zu bestimmen. Als Erstes ist die Höhe der Einnahmen zu bestimmen. Dazu ist das nicht notwendig kontinuierlich fließende, möglicherweise aus mehreren Quellen stammende und evtl ungleichartige Einkommen in eine angemessene Vergleichsgröße umzurechnen. Für den Pfändungsschutz ist unerheblich, ob es sich um nicht wiederkehrend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Freibetrag für die Partei (§ 115 I Nr 2a).

Rn 24 Für die Partei sind 110 % des jeweiligen Eckregelsatzes für den Haushaltsvorstand in Abzug zu bringen (zurzeit 619 EUR). Bei Strafgefangenen ist anstelle des üblichen persönlichen Freibetrages nur ein Abzug in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene iSv § 76 StVollzG zu berücksichtigen (Brandenbg FamRZ 16, 1952).mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Hinweisblatt für Beratungshilfe

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Für Mandanten mit geringem Einkommen und ohne Vermögen gibt es die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Den Antrag erhalten Sie beim Amtsgericht oder im Internet unter _________________________ Bitte reichen Sie den Antrag selbst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen.

Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind der Verkehrswert, die Größe, Wohnfläche, Ausstattung unter Berücksichtigung der Anzahl der dort wohnenden Personen (eingehend Saarbr FamRZ 11, 1159: Ausgangspunkt der Prüfung sind 120 m2 für vier Personen, für jede Person we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nr 4 und 5: Unterhaltszeitraum, Zinsforderung.

Rn 3 Der ASt muss den Zeitpunkt anzugeben, ab welchem der Unterhalt verlangt wird (Nr 4), um zu vermeiden, dass allein wegen des rückständigen Unterhalts ein zusätzliches Verfahren angestrengt werden muss (BTDrs 13/7338, 38). Gem § 1613 I BGB kann der ASt Unterhalt vom Ersten des Monats an verlangen, in dem er den Unterhaltsverpflichteten zur Ermittlung seines Unterhaltsansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vermögen.

Rn 10 Nach dem Wortlaut und dem Sinn der Vorschrift gilt diese vorzeitige Festsetzung der Ratenänderung nur bei Raten aus dem Einkommen, nicht bei Raten aus dem Vermögen. In entspr Anwendung kann das Gericht auch die zukünftige Zuzahlung aus dem Vermögen bestimmen, aber nur dann, wenn Zeitpunkt und Höhe des Vermögenserwerbs gesichert sind, zB bei einem Sparbrief (Zimmermann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Zunächst konstituiert § 850e den Berechnungsmodus für die einfache und die privilegierte Pfändung von Arbeitseinkommen nach den §§ 850c, 850d. Die Vorschrift gilt außerdem für gepfändete einmalige Vergütungen iSv § 850i, die nicht notwendig Arbeitseinkommen bilden, und verschleierte Einkommen nach § 850h. Insb beantwortet die Vorschrift, welche Abzüge vom Bruttoeinkomme...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Unter einer rechtsfähigen Stiftung versteht man nach § 80 Abs. 1 S. 1 BGB eine juristische Person, die ähnlich wie ein Verein oder eine GmbH am Rechtsleben teilnimmt. Das bedeutet, dass sie als Inhaberin von Rechten und Pflichten bspw. Eigentum an Firmen, Grundstücken oder Aktien erwerben kann. Eine Stiftung wird von einem oder mehreren Stiftern errichtet und mit Verm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Aufgrund der Anordnung in § 36 I 2 InsO bzw § 292 I 3 iVm § 36 I 2 InsO ist § 850e Nr 1 bis Nr 3 im Insolvenzverfahren entspr anzuwenden (BGH NZI 08, 607 Rz 14; LAG Hamm ZIP 07, 348). Eine Zusammenrechnung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit mit unpfändbaren Einkünften kann nicht erfolgen (BGH NZI 23, 177; Büthe NZI 23, 153). Unanwendbar ist § 850e Nr 4, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erhöhung des Unterhalts (S 2).

Rn 35 Eine Erhöhung des zugesprochenen Unterhalts kann nur unter den Voraussetzungen verlangt werden, nach denen nach dem materiellen Recht Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann. Maßgebend ist § 1613 I BGB; die Vorschrift gilt unmittelbar für den Verwandtenunterhalt, ist aber aufgrund der Verweisungen in §§ 1361 IV 4, 1360a III BGB für den Familien- und Trennu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ursprünglicher Beschluss.

Rn 2 Die Festsetzung der Raten und der Beiträge aus dem Vermögen erfolgt im ursprünglichen Beschl. Enthält der Beschl keine Anordnung, ist ratenfreie PKH bewilligt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers werden nicht im ursprünglichen PKH-Verfahren berücksichtigt, sondern gem § 120 IV. Der Vorbehalt der Überprüfung von Ratenanordnungen ist gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektiver Tatbestand.

Rn 11 Es werden nur unrichtige Angaben berücksichtigt, die die Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem §§ 115, 117 gemacht hat. Berücksichtigt werden fehlerhafte Angaben über das Einkommen. Auch die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist ein Entscheidungskriterium, ebenso wie die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen. Die Aufhebung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichnung ›Rente‹ zu der umfassenderen Formulie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Auszugehen ist von der vollstreckungsrechtlichen Dreiteilung des Arbeitseinkommens. Soweit das Einkommen zur Sicherung des notwendigen Unterhalts eines Schuldners und seiner Familie benötigt wird (§ 850d Rn 16 ff, § 850f Rn 10 ff), ist es für niemanden pfändbar. Dies gilt in jedem Fall auch für das Existenzminimum gem § 850f I. Der Betrag zwischen dem individuell besti...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und ist anzunehmen, dass die Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder teilweise entfallen werden, so setz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Als vollstreckungsrechtliches Strukturkennzeichen genießen Unterhaltsforderungen einen hohen Schutz und deswegen eine privilegierte Stellung. Dadurch soll der existenzielle Schutz auch der Unterhaltsberechtigten gewährleistet werden. Zugleich wird dem besonderen Näheverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Unterhaltsberechtigten Rechnung getragen. Nicht in diesem Zweck...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Art 3 Abs 1 GG verlangt in seiner bereichsspezifischen Anwendung auf das gegenwärtige Steuerrecht, dass jeder Inl nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allg Staatsaufgaben herangezogen wird. Mit dem EStG belastet der Gesetzgeber durch die Besteuerung von Einkommen und Ertrag den privaten Vermögenserwerb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Prozesskostenvorschuss.

Rn 49 Angehörigen oder Lebenspartnern kann nach unterhaltsrechtlichen Vorschriften ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss zustehen, der zum Vermögen gehört (BGH FamRZ 08, 1159) und einzusetzen ist. Für alle Prozesskostenvorschussansprüche gilt, dass der Anspruch vorrangig vor der PKH-Bewilligung geltend gemacht werden muss. Nach Instanzende kommt die Verweisung auf einen Pr...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 95 Da der Bedürftige in der Regel. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[235] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist in der Regel auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 37). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[236] Auch den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anforderungen an den VKH-Antrag.

Rn 4 Wird zunächst nur ein reiner VKH-Antrag für eine beabsichtigte Beschwerde gestellt, muss innerhalb der Beschwerdefrist (§ 63) das vollständige VKH-Gesuch, dh eine lückenlos ausgefüllte Erklärung über die persönlichen u wirtschaftlichen Verhältnisse nebst kompletter Nachweise (§ 76 I bzw § 113 I 2 jew iVm § 117 II 1, IV ZPO), beim FamG eingegangen sein (BGH MDR 18, 115)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 11 Als Arbeitseinkommen iSv Abs 2 erfasst werden alle Vergütungen aus Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnissen, welche die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen. Erforderlich ist die Verwertung der Arbeitskraft, weswegen nur die Ansprüche natürlicher Personen erfasst werden. Die Vergütungen müssen aus nichtkapita...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Errichtung

Rz. 84 Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die in diesem Kapitel im weiteren Sinne verstanden wird und z.B. auch die mildtätigen Zwecke gem. § 53 AO einschließt, unterliegt grundsätzlich nicht der Schenkung- und Erbschaftsteuer.[165] Für die unentgeltliche Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung ist im Regelfall keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu le...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Haftung des Nachlasses für Sozialleistungen, Sanktionen

Rz. 20 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpflicht besteht nach § 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII nur für die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jah...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 117 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 118 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder vom Rechtsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Garantiebestimmung des § 850f I sichert unabhängig von der konkreten vollstreckungsrechtlichen Situation den Lebensunterhalt des Schuldners. In jedem Fall ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, das nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG unverfügbar ist (BVerfG NJW 10, 505 Rz 133; 14, 3425 Rz 74). Dieses verfassungsrechtlich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Stellung des Drittschuldners.

Rn 28 Die summenmäßige Berechnung der unpfändbaren Bezüge obliegt dem Drittschuldner. Er muss, wie bei der Entgeltabrechnung, das Nettoeinkommen bestimmen und die Freibeträge für zu berücksichtigende Unterhaltsempfänger berechnen. Um eine angemessene Risikoverteilung zu ermöglichen, muss der Drittschuldner bei ihm vorhandene Informationen heranziehen, doch hat er keine Nachf...mehr