Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss der Ausgleichung, Abs 2.

Rn 16 Hat der Abkömmling für seine Leistungen bereits einen Gegenwert aus dem Vermögen des Erblassers erhalten, ist nach II 1 Var 1 eine Ausgleichung ausgeschlossen. Es genügt, wenn auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Gegenleistung vereinbart wurde (Var 2), wobei das Entgelt zum Wert der erbrachten Leistung angemessen sein muss. Dies ist bei der üblichen V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Unterhaltsberechnung bei Gleichrang.

Rn 50 Sind der geschiedene und der neue Ehegatte gleichrangig, ist die Unterhaltsverpflichtung ggü dem neuen Ehegatten bei der Leistungsfähigkeit iRd § 1581 zu berücksichtigen. Rn 51 Dabei bietet sich an, die Drittelmethode, die der BGH bisher bei der Bedarfsberechnung angewandt hat (BGH FamRZ 06, 683; 08, 1911; 09, 411; 10, 111; 14, 823 und 912), auf der Stufe der Leistungsf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 14 Da die Begrenzungsvorschrift eine Einwendung ist, hat der Verpflichtete die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Billigkeitsgründe, die eine zeitliche Begrenzung rechtfertigen (BGH FamRZ 1990, 857; FuR 08, 88). Er muss also grds beweisen, dass der Berechtigte ehebedingte Nachteile nicht erlitten hat. Hat er Tatsachen vorgetragen, die – wie zB die Aufnahme e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 434 [Autor/Stand] Vergleich des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zu anderen Entstrickungsvorschriften. Tatbestandlich unterscheidet sich § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 teilweise von anderen Entstrickungsvorschriften. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erfasst sowohl den "Ausschluss" als auch die "Beschränkung" hinsichtlich des Gewinns aus der "Veräußerung" der Anteile. Dies entspricht tatbestandli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unterhalt.

Rn 11 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen – abgesehen vom Fall des § 1615l – nicht; weder § 1360a, noch § 1361 oder §§ 1569 ff sind analog anwendbar; somit kann sich der Partner ggü der Inanspruchnahme wegen Elternunterhalt auch nicht auf einen Familienselbstbehalt berufen (BGH FamRZ 16, 410). Deshalb gibt es unter den Partnern auch keine Prozesskostenvorschusspflicht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Übergangszeit.

Rn 11 Die Übergangszeit, also die Zeit von der Ehescheidung bis zur Unterhaltsbegrenzung, findet ihren Grund darin, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Ehescheidung Zeit benötigt, um sich auf die Kürzung des eheangemessenen Unterhalts einzustellen (BGH FamRZ 86, 886; FuR 08, 88). Dem Unterhaltsberechtigten soll also genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um seine L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Entfallen des Steueranspruchs nach Absatz 1

Rz. 639 [Autor/Stand] Entfallen des Steueranspruchs nach Absatz 1. § 6 Abs. 3 Satz 1 spricht vom "Steueranspruch nach Absatz 1", der unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 "entfällt", damit quasi unter einer auflösenden Bedingung steht.[2] Auch § 6 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 7, Teilsatz 4 beziehen sich auf das Entfallen des "Steueranspruchs". Der Begriff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift erstreckt die eheliche Solidarität über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus auf dauerhafte krankheitsbedingte Bedürfnislagen. Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen ursächlich für die Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit sein (BGH FamRZ 04, 779). Die Mitverantwortung des leistungsfähigen Unterhaltsschuldners ggü dem bedürftigen geschiedenen Ehegatten i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Aufrechnung.

Rn 17 Gg unpfändbare Forderungen kann nach § 394 nicht aufgerechnet werden. Unter das Aufrechnungsverbot nach § 850b I Nr 2 ZPO fallen alle gesetzlichen Unterhaltsansprüche. Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus erstreckt sich die Unpfändbarkeit auch auf Unterhaltsforderungen, die iR und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden, und damit auch a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umwandlungsvoraussetzungen (Abs 1).

Rn 2 I 1 erfasst nur Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 491 III), bei denen die Berechnungswährung (Omlor BKR 18, 195, 200) nicht auf die Währung am Wohnsitz des Verbrauchers in der EU bei Vertragsabschluss lautet. Diese Währung wird auch im ESIS-Merkblatt als Landeswährung des Darlehensnehmers bezeichnet. Nach I 3 kann alternativ o ergänzend eine weitere Währung als Landeswä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2025, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig und hat teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten auf Grundlage des unstreitigen Vortrags zum Unfallhergang ein Anspruch auf Ersatz seines vollen, beim Unfall erlittenen Schadens aus §§ 18, 7 StVG, § 115 VVG, § 1 PflVG zu. Damit hat der Kläger im auch von den Beklagten nicht in Frage gestellten rechtlichen Ausgangspunkt auch Anspruch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Erfassung des zutreffenden Inlandsgewinns

Rz. 17.7 [Autor/Stand] Auslegung des § 1 nach dem Gesetzeszweck. § 1 soll im Kern verhindern, dass international verbundene Unternehmen unangemessene Verrechnungspreise miteinander vereinbaren und dadurch Gewinne ins Ausland verlagert werden (s. Rz. 12). In diesem Zusammenhang wird bereits in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 1 die Aussage getroffen, dass die Vorsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prüfung.

Rn 16 Der Veräußerer ist iRd Zustimmungsverfahrens verpflichtet, dem Zustimmungsberechtigten jede ihm mögliche Information über den Erwerber zu geben oder diesen zu einer Selbstauskunft (Inhalt: Vermögen + Einkommen) zu veranlassen (Hambg ZMR 04, 850, 851; Köln NJW-RR 96, 1296, 1297; AG Ansbach ZMR 14, 240). Die Erfüllung der Informationspflicht kann zur Vorbedingung für die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuschüsse zu Einkunftszwecken (Abs 2).

Rn 12 Ausgleichspflichtig sind Zuschüsse, die der Erblasser zum Zwecke gewährt, sie als Einkünfte zu verwenden. Sie sind Beiträge des Erblassers zum Einkommen des Abkömmlings, die der Deckung des laufenden Bedarfs dienen, wobei es sich um wiederkehrende Leistungen handeln muss, die regelmäßig und über eine gewisse Dauer gewährt werden; damit scheiden Einmalzahlungen aus (RGR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Unterhaltsanspruch der ausgleichsberechtigten Person (Abs. 1).

Rn 7 Gem I muss sich die Kürzung der Versorgung der ausgleichspflichtigen Person nachteilig auf einen der ausgleichsberechtigten Person gg die verpflichtete Person zustehenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch auswirken. Erforderlich ist daher, dass der ausgleichsberechtigten Person ohne die aufgrund des VA eingetretene Versorgungskürzung überhaupt ein gesetzlicher Unterhaltsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Unterhalt begehrende Ehegatte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle ihm günstigen anspruchsgründenden Tatsachen, insb Scheidung der Ehe, Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, Bedürftigkeit (Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw nicht bedarfsdeckendes Einkommen, Ausbildung, Billigkeit). Die Beweislast für Einwendungen und Einreden trä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anordnung einer Ratenzahlung (Abs 3).

Rn 8 Ist die ausgleichspflichtige Person zwar grds leistungsfähig, würde sie aber eine Einmalzahlung unbillig belasten, kann sie zur Zahlung der Abfindung in Raten verpflichtet werden (III). Dies kann etwa der Fall sein, wenn sie zwar nicht über Vermögenswerte verfügt, aus denen die Abfindung in einer Summe geleistet werden kann, aber über ein so hohes Einkommen, dass sie – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auskunft über das Endvermögen.

Rn 4 Der Auskunftsanspruch soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, Existenz und Höhe seiner Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Deshalb kann er nach dem Wortlaut der Norm Auskunft über das Endvermögen beanspruchen, soweit das Ergebnis der Auskunftserteilung für deren Berechnung maßgeblich ist. Die Auskunft über wertbildende Faktoren einer freibe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 3 Der Praxistipp

Formelle Fragen entscheiden häufig In der Sache war der Vater verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen, und ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Weder gegen Grund noch Höhe des Anspruchs wurden Einwendungen erhoben. Trotzdem hat er Erfolg und konnte sich für über ein Jahr der Vollstreckung gegen ihn entziehen; ein Zeitraum, in dem ein Schuldner seine Einkommens- und Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 10.1 OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.2.2025 – 2 WF 16/25

1. Kapitallebensversicherungen sind – soweit sie nicht gemäß §§ 115 Abs. 3 S. 2, 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII als staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen geschützt sind und soweit ihr durch Kündigung, Verkauf oder Beleihung erzielbarer Wert das Schonvermögen im Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII überschreitet – grundsätzlich zum Zwecke der Prozessfinanzierung einzusetzen. 2....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedarfsermittlung.

Rn 5 Bei der Bedarfsermittlung sind für den Volljährigenunterhalt die beiderseitigen Einkommen der Eltern zusammenzurechnen. Einschlägig ist die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Eine Höherstufung wegen unterdurchschnittlicher Einkommensverpflichtung kommt dabei nicht in Betracht. Zu berücksichtigen ist, dass ein Elternteil zu höherem Unterhalt verpflichtet werden dar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Subsidiarität.

Rn 4 Bei Vorliegen der Voraussetzungen einer vorrangigen Norm (§§ 1570, 1571, 1572, 1575, 1576) besteht kein Anspruch, auch kein Teilanspruch, aus § 1573 I (BGH FamRZ 99, 708). Ein Anspruch nach § 1573 I besteht nicht, solange der Berechtigte eine angemessene Tätigkeit ausübt. Geht der Berechtigte einer angemessenen Teilzeitbeschäftigung, nicht jedoch einer zumutbaren Vollze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zwecke der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen. (2)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Obliegenheit zum Beginn der Arbeitsplatzsuche.

Rn 11 Wenn das Ende der Betreuung des Kindes zuverlässig absehbar ist, setzt die Obliegenheit zur Arbeitsplatzsuche ein (BGH FamRZ 95, 871). Nach Inkrafttreten des UÄndG zum 1.1.08 hat sich die Obliegenheit auch zu erstrecken auf die Bemühungen um eine verlässliche Unterbringung des über drei Jahre alten Kindes in einer Betreuungseinrichtung. Dies kann auch deutlich vor Been...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mangelfall.

Rn 59 Ein Mangelfall ist gegeben, wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten unter Wahrung seines eigenen Selbstbehalts nicht ausreicht, den Bedarf der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten in vollem Umfange sicherzustellen. Ein Mangelfall kann also beim Ehegattenunterhalt nur gegeben sein, wenn mehrere gleichrangige Ehegatten eines unterhaltspflichtigen Ehegatten Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsätzliches

Rz. 2703 [Autor/Stand] Anknüpfung der Gewinnberechtigung an die DEMPE-Funktionen und -Risiken. § 1 Abs. 3c Satz 4 setzt das DEMPE-Konzept der OECD (Rz. 2704) in deutsches Steuerrecht um. Die Vorschrift nennt zunächst die sog. DEMPE-Funktionen (Entwicklung/Erschaffung, Verbesserung, Erhalt, Schutz und Verwertung) und stellt fest, dass diese – soweit nicht vom Eigentümer ausge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 2 Dafür gilt der notwendige Selbstbehalt, der von den Oberlandesgerichten unterschiedlich festgelegt worden ist. Entspr Angaben finden sich in den Leitlinien unter 21.2. In dem Selbstbehalt ist ein Betrag für den Wohnbedarf enthalten, der ebenfalls beziffert ist. Bei höheren oder geringeren Mietkosten oder sonstigen Umständen kann der Selbstbehalt im Einzelfall angemessen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsimmobiliardarlehen (Abs 4).

Rn 4 Bei einem solchen Vertrag (Legaldefinition: § 503 I 1) muss der Darlehensgeber zur Warnung den Verbraucher unverzüglich (§ 121 I) auf einem dauerhaften Datenträger (2 Nr 1; § 126b 2) informieren, wenn sich die Restschuld o der Gegenwert der restlichen Raten durch eine Veränderung des Wechselkurses der Darlehenswährung ggü der Landeswährung des Verbrauchers (§ 503 I 1) u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Norm bestimmt den Bedarf für alle Tatbestände des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Die Regelung ist inhaltsgleich mit § 1361 I 1 (BGH FamRZ 90, 250). Damit werden die ehelichen Lebensverhältnisse zum zentralen Maßstab für die Höhe jedes Anspruchs auf Ehegattenunterhalt. Durch die Anknüpfung an die ehelichen Lebensverhältnisse soll dem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungen anderer Art, insb Pflegeleistungen.

Rn 15 Nach I 2 hat der Abkömmling einen Ausgleichsanspruch, wenn er, nicht aber andere Personen, den pflegebedürftigen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt hat. Unter Pflegeleistungen sind zunächst solche Leistungen zu verstehen, die iRd Begriffs der Pflegebedürftigkeit in § 14 SGB XI aufgeführt werden, also etwa Hilfe im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1.

Rn 12 Als subsidiäre Sozialleistungen kommen Arbeitslosengeld II, Bafög, soweit es nicht subsidiär gewährt wird, Sozialhilfe und UVG-Leistungen in Betracht. Diese sind als subsidiäre Leistungen nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Ob Sozialleistungen mangels Forderungsüberganges nach §§ 94 SGB XII und 33 SGB II generell als Einkommen anzurechnen sind oder nur dann, wenn die Ina...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Anpassung des Lohnkontos nach Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fordert das FA für ein noch nicht abgeschlossenes Kalenderjahr Steuerbeträge außerhalb einer Veranlagung des ArbN mit einem gegen den ArbN gerichteten Nachforderungs- oder Haftungsbescheid LSt nach (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 215 ff) oder berechnet der ArbG von sich aus Steuerbeträge nach, so hat er den nachversteuerten Arbeitslohn u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, arbeitnehmerähnliche Person.

Rn 26 Zu den Begriffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rn 16 f, 34; zu Einzelfällen Rn 20–22; s.a. § 611a Rn 1 ff. Rn 27 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine ArbN, da sie nur wirtschaftlich, nicht aber persönlich abhängig sind, bedürfen jedoch eines ähnlichen sozialen Schutzes (vgl § 12a I Nr 1 TVG; BAG NJW 07, 1709 [BAG 21.02.2007 - 5 AZB 52/06]). Zu ihnen gehören ua Heimar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folge einer Nichtzahlung.

Rn 180 Entrichtet der Mieter die Miete nicht, kann der Vermieter kündigen, unter den Voraussetzungen der §§ 543 II 1 Nr 3, 569 III auch außerordentlich. Ferner kann der Vermieter nach §§ 280, 281, 286 ff Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Ist die erste Miete zu Beginn der Mietzeit zu entrichten, kann der Vermieter nach § 320 die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erhebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Angemessenheit der Erwerbstätigkeit.

Rn 3 Auch § 1574 I nF beinhaltet durch die Beibehaltung des Terminus ›angemessen‹ eine Einschränkung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dahin, dass nicht jedwede Tätigkeit aufzunehmen ist. Nimmt der Berechtigte eine untergeordnete Arbeit an, kann sein daraus erzieltes Einkommen als überobligatorisch anzusehen und damit nur teilw anrechenbar sein (BGH FamRZ 05, 1154). Rn 4 § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Umdeutung § 2033 BGB 37 außerordentliche Kündigung § 626 BGB 20 einer unwirksamen Kündigung § 623 BGB 5 Kündigungserklärung § 542 BGB 14 Verhältnis zur Auslegung § 157 BGB 39 Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts § 133 BGB 6; § 140 BGB 1 Auslegung § 140 BGB 2 Ersatzgeschäft § 140 BGB 8 hypothetischer Wille § 140 BGB 10 Umfang Haftung § 1584 BGB 3 Nacherbenrecht § 2110 BGB 1 Umgang Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860; Hamm FamRZ 23, 586). Werden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 556d II 2).

Rn 6 Was ein Gebiet mit ›angespannten‹ Wohnungsmärkten ist, definiert § 556d II 2 legal. § 556d II 3 beschreibt dies nicht abschließend. Etwa § 556d II 3 Nr 1 sieht einen angespannten Wohnungsmarkt als gegeben an, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt. Mietbelastung iSv § 556d II 3 Nr 2 ist der prozentuale Anteil der Nettokaltmiete am Einkommen d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückforderung des Vorschusses.

Rn 27 Ein Kostenvorschuss kann grds nicht zurückgefordert werden. Insb führt die Tatsache, dass das Verfahren gg den anderen Ehegatten zugunsten des Berechtigten ausgegangen ist und diesem die Kosten auferlegt worden sind, nicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung. Daher kann selbst nach einer solchen Kostenentscheidung noch aus dem Titel vollstreckt werden (BGH FamRZ 85, 802...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 33 regelt die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Anpassung wegen der unterhaltsrechtlichen Folgen der auf dem VA beruhenden Kürzung einer Rente oder Versorgung, die ein Ehegatte aus einem Regelsicherungssystem iSv § 32 bezieht (sog Unterhaltsprivileg). Das Anpassungsverfahren ist in § 34 geregelt. Tritt der Versorgungsfall bei der ausgleichspflichtigen Person ehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angemessene Erwerbstätigkeit.

Rn 17 Der Unterhalt begehrende Ehegatte muss eine angemessene Erwerbstätigkeit (Legaldefinition § 1574) ausüben (BGH FamRZ 05, 23; Celle FamRZ 10, 1673). Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen (BGH FamRZ 12, 1483). Ist die Tätigkeit nicht angemessen, beruht ein Anspruch auf § 1573 I (BGH FamRZ 88, 265). § 1573 II...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Haftungsanteile beim Volljährigenunterhalt.

Rn 4 Mit Eintritt der Volljährigkeit endet der Betreuungsunterhalt gem § 1606 III mit der Folge, dass beide Eltern barunterhaltspflichtig werden. Dies gilt sowohl für privilegierte, als auch für nicht privilegierte volljährige Kinder (BGH FamRZ 02, 815). Dies bedeutet, dass das Klagevorbringen betr Minderjährigenunterhalt für den Volljährigenunterhalt nicht ausreicht, da der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wegfall eines Unterhaltsanspruchs nach § 1573.

Rn 7 Die Unterhaltsberechtigung des Ehegatten nach § 1573, die bislang wegen Arbeitslosigkeit, unzureichenden Verdienstes oder Wegfalls einer angemessenen, den Unterhalt ganz oder teilw nicht nachhaltig sichernden Erwerbstätigkeit gegeben war, geht in eine solche wegen Alters über, weil der Berechtigte nunmehr aus diesem Grund nicht mehr auf ein Einkommen aus einer Erwerbstä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 10 Eltern müssen auch den Stamm ihres Vermögens verwerten, wenn der Unterhalt des Kindes durch die Erwerbstätigkeit nicht aufgebracht werden kann. Die Sicherstellung des eigenen Selbstbehalts des Unterhaltsverpflichteten geht jedoch vor. Ihm ist daher der Teil des Vermögens zu belassen, auf den er für eigene Unterhaltszwecke angewiesen ist (BGH FamRZ 89, 170). Ihm muss al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 II Nr 3 nimmt Anrechte vom Wertausgleich aus, deren Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Damit werden Fälle erfasst, in denen sich die interne oder externe Teilung voraussichtlich nicht zugunsten der ausgleichsberechtigten Person auswirken würde, dh, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Versorgungsanspruch realisieren könnte (BT...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der zeitratierlichen Methode (Abs 1).

Rn 2 Die zeitratierliche Methode ist (subsidiär) anzuwenden, wenn eine Bewertung nach der unmittelbaren Methode nicht möglich oder nicht sachgerecht ist. Das ist nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 16/10144, 79) der Fall, wenn kein direkter Zusammenhang zwischen einer Bezugsgröße aus der Ehezeit und der Höhe der Versorgung besteht, sondern das Anrecht im Laufe der Zeit gleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 3. Das Zumutbarkeitskriterium

Unzumutbar ist die Kostentragung durch einen Pflichtigen in erster Linie dann, wenn er selbst bedürftig ist, also weder über ein hinreichendes Einkommen noch über Vermögen verfügt. Als Orientierungspunkte für die wirtschaftliche Zumutbarkeit dienen die §§ 85 bis 91 SGB XII. [32] Unzumutbar kann die Inanspruchnahme also auch dann sein, wenn diese nicht unmittelbar zur Überschu...mehr