Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Software, Anschaffung und A... / 3.6 Bewertung im Umlaufvermögen

Im Bereich des Umlaufvermögens unterliegt Software keiner Aktivierungsbeschränkung. Daher ist sowohl erworbene als auch selbst hergestellte Software, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist, zu aktivieren. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Standardsoftware-Produkte wurden entgeltlich erworben und sind zur Weiterveräußerung bestimmt. In diesem Fall erfolgt die buchhalt...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4 Behandlung von Aufwendungen zur Einführung einer betrieblichen Unternehmenssoftware (ERP-Software)

Seit 2005 war die steuerbilanzielle Behandlung von ERP-Software durch das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 (Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)) geregelt.[1] Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 wurde durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 (ersatzlos) außer Kraft gesetzt, da durch das BMF-Sch...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.1 Aktivierung von Software

Auch steuerbilanziell ist Software als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.[1] Hinsichtlich der Aktivierung in der Steuerbilanz ist zwischen erworbener und selbst erstellter Software des Anlagevermögens zu unterscheiden: Erworbene Softwareprogramme sind aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB aktivierungspflichtig. Hingegen gilt für selbst erstellte ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.2 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte Software des Anlagevermögens

Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entwicklu...mehr

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Firmen-Pkw, Inzahlunggabe / 4 Besonderheiten bei Anwendung der Differenzbesteuerung

Nimmt der Kfz-Händler ein Gebrauchtfahrzeug von einem Kunden in Zahlung, der keine Umsatzsteuer ausweisen darf, kann er die Differenzbesteuerung anwenden. Im Rahmen der Differenzbesteuerung ist als Einkaufspreis der tatsächliche Wert des gebrauchten Gegenstands anzusetzen. Dies ist der Wert, der bei der Ermittlung des Entgelts für den Kauf des neuen Gegenstands tatsächlich z...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.5 Softwareüberlassung im Zuge eines Dauerschuldverhältnisses (Software as a service)

Die bisherigen Formen der Softwareüberlassung in Form des Erwerbs oder des Leasings einer Softwarelizenz wird zunehmend durch die Nutzung von Software als Dienstleistung abgelöst. Darunter fallen z. B. Vereinbarungen zur Nutzung von Software mit jährlicher oder monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Dabei sind z. B. die folgenden Formen anzutreffen: Die Software wird als Cloud-So...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des Kredits für die Anschaffung eines Firmenwagens

Herr Huber kauft einen neuen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen 30.000 EUR zuzüglich 19 % =5.700 EUR Umsatzsteuer. Herr Huber finanziert das Fahrzeug über die Bank des Autoherstellers und zahlt 1,5 % Zinsen. Weil er die Vorsteuer in Höhe von 5.700 EUR gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann, finanziert er nur den Nettobetrag (Anschaffungskosten...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.1 Erscheinungsformen von Software

Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronischen Geräten eingebettet ist und nur ...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 4.2 Schritt 2: Bestandsaufnahme – Wie ist die Situation aktuell?

Ist final geklärt, was erreicht werden soll, geht es darum, zu erheben, was bereits im Betrieb vorhanden ist und wie die aktuellen Prozesse ablaufen. Wenn die Prozesse beschrieben sind, kann man sich bei der Umstellung in der Regel gut daran orientieren, auch wenn die Abläufe auf Papierformat abgestellt sind. Die nachstehenden Punkte und Fragen sind dabei mindestens zu berüc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.1 Allgemeine Behandlung

Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksichtigen, als wäre die Minderun...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 6 So wird das Wahlrecht optimal genutzt

Es ist zweckmäßig, die Investitionen im Niedrigpreisbereich rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel zu planen. Steht z. B. die Anschaffung von Büromöbeln an, bei denen die einzelnen (selbstständig nutzbaren) Teile mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten, kann sich die Einstellung in den Sammelposten lohnen, weil dadurch die Abschreibungsdauer von 13 auf ...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3 Ermittlung der verbleibenden Restnutzungsdauer bei einem Gebrauchtfahrzeug

Die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkw beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle 6 Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67 % pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt jedoch nur für neue Fahrzeuge. Bei Gebrauchtfahrzeugen müssen Sie die Restnutzungsdauer im Zeitpunkt des Erwerbs schätzen. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der BFH d...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 4 Vorteil der Finanzierung gegenüber dem Leasing

Bei der Übernahme des Fahrzeugs kann aus dem Kaufpreis der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Wenn vorab für die Anschaffung eines Fahrzeugs ein Gewinn mindernder Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, wird eine begünstigte Investition getätigt, sodass kein rückwirkender Gewinnzuschlag vorzunehmen ist. Das Darlehen kann jederzeit zurückgezahlt und das Fahrzeug selb...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 4 XRechnung einführen und nutzen

Wer sich mit der Einführung der XRechnung im Unternehmen befasst, sollte trotz geringer Kosten den Einführungs- bzw. Umstellungsaufwand an sich nicht unterschätzen. Die Einführung bedingt, dass man die Strukturen und Abläufe im Betrieb zumindest teilweise ändern muss. Beispielsweise ist darauf zu achten, dass XRechnungen auch als solche im E-Mail-Posteingang erkannt wird, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.4 Anrechnung auf das AfA-Volumen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 21 Gem. § 7a Abs. 2 S. 2 EStG können nach der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur noch in Anspruch genommen werden, soweit sie nicht bereits für Anzahlungen oder Teilherstellungskosten ausgenutzt worden sind. Diese Regelung soll eine Ausweitung des Abschreibungsvolumens verhindern. Der Begünstigungszeitraum w...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.3 Höchstgrenzen (Stand 12/2023)

Rz. 14 § 6 Abs. 2 EStG ist nur anwendbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Einlagewert des Wirtschaftsguts die Höchstgrenze von 800 EUR nicht übersteigen. Wird die Höchstgrenze überschritten, ist lediglich die Regelabschreibung nach § 7 EStG anwendbar.[1] Rz. 15 Bei der Berechnung der Höchstgrenze, sind die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskost...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.1 Schätzung der verbleibenden Restnutzungsdauer

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Nutzungsdauer neu zu ermitteln. Es darf daher bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer nicht ohne weiteres der Zeitraum zugrunde gelegt werden, der sich aus der Differenz der Gesamtnutzungsdauer für Neufahrzeuge und der verbleibenden Nutzungsdauer im Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs ergibt. Bei der Schätzung der neuen Restnutzungsdauer so...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.5 Bildung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG (Stand 12/2023)

Rz. 17 Neben der Sofortabschreibung in § 6 Abs. 2 EStG eröffnet der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 2a EStG ein weiteres Wahlrecht als Alternative zur Regelabschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG. Abweichend zu § 6 Abs. 2 EStG darf nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten für Wirtschaftsgüter gebildet werden, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Einlagewert die Grenz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 7 Geplante Änderungen durch das Wachstumschancengesetz zum 01.01.2024

Mit der Verabschiedung der Beschlussvorschlägen zum Wachstumschancengesetz hat der Bundestag am 17.11.2023 auch die Erhöhung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und GWG-Sammelposten verabschiedet. Hiernach sollen diese mit Wirkung zum 31.12.2024 wie folgt erhöht werden: geringwertige Wirtschaftsgüter: bis zu 1.000 EUR (statt zuvor 800 EUR) GWG-Sammelposten: bis zu 5...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnungsvariante 800 EUR aktuell

Herr Huber kauft im Mai eine Schreibtischkombination. Diese Kombination besteht aus: Herr Huber nutzt die Variante, wonach er insgesamt die Sofortabschreibung in Anspruch nehmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.1 Laufend zu führendes Verzeichnis bei Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Rz. 37 § 7a Abs. 8 S. 1 EStG macht die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen und Sonderabschreibungen davon abhängig, dass laufend ein besonderes Verzeichnis geführt wird mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungsvergünstigungen in Anspruch genommen werden, Tag der Anschaffung oder Herstellung (aus der Buchführung regelmäßig nicht ersichtlich, s...mehr

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Umsatzsteuer, Zuordnung von... / 5 Besonderheiten bei der Zuordnung eines Firmenwagens, der auch privat genutzt wird

Ein Pkw kann umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet werden, wenn er zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird. Maßgebend ist das Verhältnis der unternehmerisch gefahrenen Kilometer zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. Umsatzsteuerlich spielt es keine Rolle, ob der Pkw bei der Einkommensteuer zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Die umsatzsteuerli...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3 Rechtsfolgen bei Vorliegen von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Rz. 24 Werden die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG erfüllt, kann der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den an deren Stelle tretenden Wert i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5–6 EStG im Jahr der Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Durch die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG wird dem Steuerpfli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.1 Begriff der Anzahlung

Rz. 14 § 7a Abs. 2 S. 3 EStG bestimmt, dass Anzahlungen auf Anschaffungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung geleistet sind, sodass insoweit – entgegen den allgemeinen Grundsätzen nicht das Entstehen der Außenverpflichtung maßgeblich ist (Rz. 10c). Bei Hingabe eines Wechsels sind sie in dem Zeitpunkt aufgewendet, in dem dem Lieferanten durch Diskontierung oder Einlö...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 5 Nachteil der Finanzierung gegenüber dem Leasing

Wird am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zurückgegeben und dadurch das Restdarlehen getilgt, liegt darin eine Veräußerung des Fahrzeugs, bei der Umsatzsteuer anfällt. Entsteht bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Gewinn, muss dieser versteuert werden. Die Übernahme des Fahrzeugs nach der Leasinglaufzeit zum Restwert ist ein Erwerb, der den Vorsteuerabzug ermöglicht. Das ist bei de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.6 Anzahlungszeitpunkt bei Zahlung durch Wechsel und Scheck (Abs. 2 S. 4 und 5)

Rz. 21d Lediglich bei der Hingabe von Wechseln kommt es auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Wertzuflusses beim Zahlungsempfänger an, § 7a Abs. 2 S. 4 EStG. Aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 7a Abs. 2 S. 5 EStG kommt es auch bei der Hingabe eines Schecks auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Wertzuflusses an; die zu § 11 EStG ergangene Rspr. des BFH[1] findet im Rahmen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3.2 Durch den Investitionsabzugsbetrag können geringwertige Wirtschaftsgüter "entstehen"

Hat der Unternehmer einen nur steuerlich zulässigen Investitionsabzugsbetrag gebildet, kann dies zu einer Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten führen, soweit dieser im Investitionsjahr aufgelöst wird. Dabei kann der Unternehmer für steuerliche Zwecke die Gewinnerhöhung wieder rückgängig machen, indem er den Investitionsabzugsbetrag von den Anschaffungs- oder He...mehr

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Umsatzsteuer, Zuordnung von... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Wechsel der Nutzung eines zu privaten und betrieblichen Zwecken genutzten Hauses

Herr Huber hat ein Einfamilienhaus gebaut, in dem er 15 % der Fläche für betriebliche Zwecke nutzt. Die Baukosten haben 300.000 EUR zuzüglich 57.000 EUR Umsatzsteuer betragen. Herr Huber kann die Vorsteuer nur aus den Herstellungskosten geltend machen, die auf den betrieblich genutzten Teil von 15 % entfallen (57.000 EUR x 15 % = 8.550 EUR). Unabhängig vom Umfang seiner betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen besch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2022). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.2 Rückwirkender Wegfall der Begünstigung

Rz. 16 Soweit das später angeschaffte Wirtschaftsgut mit dem, für welches die Anzahlung erfolgt ist, identisch ist, ist die Begünstigung der Anzahlungen fortzusetzen.[1] Allerdings schafft § 7a Abs. 3 EStG keinen eigenen Fördertatbestand, vielmehr wird lediglich der Zeitpunkt der Förderung vorverlagert. Alle weiteren Fördervoraussetzungen müssen daher ab dem Zeitpunkt der An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 7a Abs. 2 EStG regelt Fallgestaltungen, in denen erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden können. § 7a Abs. 2 EStG setzt also voraus, dass in anderen Vorschriften ausdrücklich die Begünstigung von Teilherstellungskosten und von Anzahlungen auf Anschaffu...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.4 Konsequenzen und wann die Entscheidung getroffen werden muss

Die Varianten 1 und 2 schließen sich gegenseitig aus. Wählen Unternehmen die 2. Variante, können sie für jedes Wirtschaftsgut entscheiden, ob sie es über die individuelle Nutzungsdauer abschreiben (wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht). Grundsätzlich müssen sich Unternehmer spätestens beim Jahresabschluss für eine der Varianten entscheiden. Die Wahl zwischen den Varianten 1 und ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.1 Variante 1: Sofortabzug bis 250 EUR, darüber hinaus Sammelposten

Unternehmen können selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 250 EUR betragen, sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben, mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR betragen, in einen Sammelposten einstellen, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt werden muss (Poolabschrei...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.4 Buchmäßige Erfassung

Rz. 16 Nach § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG sind geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über 250 EUR in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Dieses hat zu beinhalten: Den Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebes und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1–5 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.2 Variante 2: GWG zu 100 % als Betriebsausgabe buchen

Alternativ hierzu können Unternehmen selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 EUR netto ohne Umsatzsteuer betragen.[1] Bei dieser Variante entfällt die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter bis 1.000...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 7a EStG gliedert sich in 9 Absätze. Die einzelnen Absätze beinhalten folgende Regelungen: Abs. 1: Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Abs. 2: Anzahlungen auf Anschaffungskosten bzw. Teilherstellungskosten Abs. 3: Mindest-AfA Abs. 4: Normal-AfA neben den erhöhten Absetzungen Abs. 5: Verbot der do...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Buchung nach dem Drei-Konten-Modell während des Jahres – beim Jahresabschluss Variante wählen

Welche Variante der Unternehmer nutzen will, muss er erst beim Jahresabschluss entscheiden. Allerdings sollte er seine Entscheidung vorbereiten, indem er die Wirtschaftsgüter abhängig von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach einem "Drei-Konten-Modell für geringwertige Wirtschaftsgüter" bucht. D. h., er bereitet in der Buchführung des laufenden Jahres seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.3 Maßnahmenbezogenheit des Kumulationsverbots ("bei einem Wirtschaftsgut")

Rz. 25b § 7a Abs. 5 EStG soll die mehrfache Abschreibung derselben Aufwendungen bezogen auf den jeweiligen Abschreibungsgegenstand verhindern.[1] Dies zeigt der Wortlaut von Abs. 5, der die Kumulation "bei einem Wirtschaftsgut" verbietet (wirtschaftsgutbezogene Betrachtung)[2]. Auch der Vergleich mit anderen Vorschriften spricht für diese Auslegung, da § 7a Abs. 5 EStG ein a...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 Grundsachverhalte zu geringwertigen Wirtschaftsgütern

Rz. 1 Bei der Fragestellung, inwieweit Vermögensgegenstände im Jahresabschluss anzusetzen, zu bewerten und auszuweisen sind, bieten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung durch § 243 Abs. 1 HGB eine Leitlinie. So ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses trotz des in § 246 Abs. 1 HGB grundsätzlich geltenden Vollständigkeitsgebots (was den Ansatz aller Vermögensgegens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.2 Rückzahlung des Kaufpreises

Rz. 11a Eine nachträgliche Kaufpreisminderung eines zunächst vorläufig höher festgesetzten Kaufpreises ist als rückwirkendes Ereignis zu beurteilen[1]; somit ist § 7a Abs. 1 S. 3 EStG nicht anzuwenden; vielmehr werden die begünstigten Aufwendungen rückwirkend auf den im Ergebnis aufgewendeten Betrag beschränkt. Ermäßigungen von Anschaffungsaufwendungen führen auch unter nahe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.4 Rechtsfolge der Minderung

Rz. 11c Folge der Minderung ist, dass ab dem Jahr der Minderung die verminderte Bemessungsgrundlage anzusetzen ist, es erfolgt also keine zeitanteilige Kürzung. Dies erschließt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ("vom Jahr der Minderung an"); außerdem werden auch Erhöhungen nach S. 1 stets für das gesamte Jahr und nicht zeitanteilig hinzugerechnet, sodass auch Gleichbehand...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern besteht ein Wahlrecht, wona...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Inzahlunggabe / 3 Subjektiver Wert des Fahrzeugs

Steuerlich liegt ein Tausch mit Baraufgabe vor, wenn ein Kfz-Händler beim Verkauf eines Kfz ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung nimmt und der Käufer in Höhe des Differenzbetrags eine Zuzahlung leistet. Zum Entgelt des Händlers gehört neben der Zuzahlung auch der subjektive (und nicht der gemeine) Wert des Fahrzeugs, das er in Zahlung genommen hat. Das heißt, dass der Ansatz ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.2 Bedingungen

Rz. 7 Rechtsgeschäfte, die einen Steuertatbestand verwirklichen, können von einer Bedingung, d. h. einem zukünftigen ungewissen Ereignis, abhängig gemacht werden. Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung ein.[1] Bei einer auflösenden Bedingung endigt die Wirkung des Rechts...mehr