Es ist zweckmäßig, die Investitionen im Niedrigpreisbereich rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel zu planen.
- Steht z. B. die Anschaffung von Büromöbeln an, bei denen die einzelnen (selbstständig nutzbaren) Teile mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten, kann sich die Einstellung in den Sammelposten lohnen, weil dadurch die Abschreibungsdauer von 13 auf 5 Jahre verkürzt werden kann.
- Wird der Sammelposten gewählt, sollten Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 EUR dann möglichst in einem anderen Jahr angeschafft werden, um die Sofortabschreibung nutzen zu können.
Investitionen planen
Es kommt also auch darauf an, ausstehende Investitionen im richtigen Jahr zu tätigen. Mithilfe des Drei-Konten-Modells ist auf einen Blick erkennbar, welche Variante für den Unternehmer tatsächlich optimal ist.
Vorteil des Sammelpostens
Der Unternehmer schafft im Jahr 01 Büromöbel an, wobei die einzelnen selbstständig nutzbaren Teile netto über 800 EUR, aber nicht über 1.000 EUR liegen. Er wählt die 1. Variante, weil er durch die Einstellung in den Sammelposten die Abschreibungsdauer der Büromöbel von 13 Jahren nach der amtlichen Abschreibungstabelle auf 5 Jahre verkürzen kann. Der Unternehmer kann dann die Sofortabschreibung nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter beanspruchen, die netto nicht mehr als 250 EUR kosten.
Kauft der Unternehmer im Jahr 01 ein Notebook für netto 800 EUR, muss er dieses, wenn er die 1. Variante wählt, in den Sammelposten einstellen. Beim Notebook ist dies ein Nachteil, weil bei der Abschreibung über die Nutzungsdauer nur 3 Jahre (handelsrechtlich) zugrunde gelegt werden müssten.
Worauf bei der Planung und beim Wählen der Variante geachtet werden sollte
Bei der Planung kommt es im Wesentlichen auf Folgendes an:
- Die 1. Variante sollte gewählt werden, wenn vorwiegend Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten und die amtliche Abschreibungsdauer mehr als 5 Jahre (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant, dann gilt: 3 Jahre) beträgt.
- In allen anderen Situationen sollte die 2. Variante gewählt werden, sodass für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter der Grenzwert von 800 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant, dann gilt: 1.000 EUR) maßgebend ist.
- Die 3. Variante ermöglicht es, einzelne Wirtschaftsgüter getrennt zu erfassen, was aber nur bei der 2. Variante zulässig ist. Es ist leider nicht möglich, Wirtschaftsgüter einzeln abzuschreiben, wenn sie ansonsten in den Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant, dann gilt: 3 Jahre) abgeschrieben werden müssten.
1. Vergleichsrechnung
Herr Huber hat im Jahr 01 selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft, die sich wertmäßig wie folgt verteilen:
|
1.950 EUR |
|
2.120 EUR |
|
900 EUR |
Er hat die Beträge im Laufe des Jahres wie folgt gebucht:
Kontenbezeichnung | SKR 03 Konto | SKR 04 Konto | Betrag |
---|---|---|---|
Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter | 4855 | 6260 | 1.950 EUR |
Geringwertige Wirtschaftsgüter | 0480 | 0670 | 2.120 EUR |
Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 EUR (Sammelposten) | 0485 | 0675 | 900 EUR |
Es ist sinnvoll, die 2. Variante zu wählen, weil
- 1.950 EUR bereits bei der Anschaffung als Aufwand gebucht wurden,
- 2.120 EUR im Rahmen der Sofortabschreibung (Variante bis 800 EUR) und
- 900 EUR für das Notebook über 3 Jahre (handelsrechtlich) abgeschrieben werden (statt über 5 Jahre im Sammelposten).
2. Vergleichsrechnung
Der Unternehmer hat im Jahr 01 selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft, die sich wertmäßig wie folgt verteilen:
|
1.950 EUR |
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520 EUR |
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8.580 EUR |
|
900 EUR |
Er hat die Beträge im Laufe des Jahres wie folgt gebucht:
Kontenbezeichnung | SKR 03 Konto | SKR 04 Konto | Betrag |
---|---|---|---|
Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter | 4855 | 6260 | 1.950 EUR |
Geringwertige Wirtschaftsgüter | 0480 | 0670 | 520 EUR |
Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 EUR (Sammelposten) | 0485 | 0675 | 8.580 EUR und 900 EUR für Notebook |
Die Unterschiede bei der Gewinnauswirkung sehen wie folgt aus:
1. Variante mit Sammelposten | 2. Variante ohne Sammelposten | Unterschied zur 2. Variante | |
---|---|---|---|
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR (netto) | 1.950,00 EUR | 1.950,00 EUR | 0,00 EUR |
Geringwertige Wirtschaftsgüter | 104,00 EUR | 520,00 EUR | – 416,00 EUR |
Wirtschaftsgüter (Büromöbel) zwischen 800 und 1.000 EUR (8.580 EUR) | 1.716,00 EUR | 660,00 EUR | + 1.056,00 EUR |
Notebook für 900 EUR | 180,00 EUR | 300,00 EUR | – 120,00 EUR |
Gesamtergebnis | 520,00 EUR |
Ergebnis: Die 1. Variante mit Sammelposten ist um 520 ...
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