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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gestaltungstipps / 6 So wird das Wahlrecht optimal genutzt

Michele Schwirkslies
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Es ist zweckmäßig, die Investitionen im Niedrigpreisbereich rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel zu planen.

  • Steht z. B. die Anschaffung von Büromöbeln an, bei denen die einzelnen (selbstständig nutzbaren) Teile mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten, kann sich die Einstellung in den Sammelposten lohnen, weil dadurch die Abschreibungsdauer von 13 auf 5 Jahre verkürzt werden kann.
  • Wird der Sammelposten gewählt, sollten Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 EUR dann möglichst in einem anderen Jahr angeschafft werden, um die Sofortabschreibung nutzen zu können.
 
Praxis-Tipp

Investitionen planen

Es kommt also auch darauf an, ausstehende Investitionen im richtigen Jahr zu tätigen. Mithilfe des Drei-Konten-Modells ist auf einen Blick erkennbar, welche Variante für den Unternehmer tatsächlich optimal ist.

 
Praxis-Beispiel

Vorteil des Sammelpostens

Der Unternehmer schafft im Jahr 01 Büromöbel an, wobei die einzelnen selbstständig nutzbaren Teile netto über 800 EUR, aber nicht über 1.000 EUR liegen. Er wählt die 1. Variante, weil er durch die Einstellung in den Sammelposten die Abschreibungsdauer der Büromöbel von 13 Jahren nach der amtlichen Abschreibungstabelle auf 5 Jahre verkürzen kann. Der Unternehmer kann dann die Sofortabschreibung nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter beanspruchen, die netto nicht mehr als 250 EUR kosten.

Kauft der Unternehmer im Jahr 01 ein Notebook für netto 800 EUR, muss er dieses, wenn er die 1. Variante wählt, in den Sammelposten einstellen. Beim Notebook ist dies ein Nachteil, weil bei der Abschreibung über die Nutzungsdauer nur 3 Jahre (handelsrechtlich) zugrunde gelegt werden müssten.

 
Praxis-Tipp

Worauf bei der Planung und beim Wählen der Variante geachtet werden sollte

Bei der Planung kommt es im...

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