Es ist zweckmäßig, die Investitionen im Niedrigpreisbereich rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel zu planen.

  • Steht z. B. die Anschaffung von Büromöbeln an, bei denen die einzelnen (selbstständig nutzbaren) Teile mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten, kann sich die Einstellung in den Sammelposten lohnen, weil dadurch die Abschreibungsdauer von 13 auf 5 Jahre verkürzt werden kann.
  • Wird der Sammelposten gewählt, sollten Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 EUR dann möglichst in einem anderen Jahr angeschafft werden, um die Sofortabschreibung nutzen zu können.
 
Praxis-Tipp

Investitionen planen

Es kommt also auch darauf an, ausstehende Investitionen im richtigen Jahr zu tätigen. Mithilfe des Drei-Konten-Modells ist auf einen Blick erkennbar, welche Variante für den Unternehmer tatsächlich optimal ist.

 
Praxis-Beispiel

Vorteil des Sammelpostens

Der Unternehmer schafft im Jahr 01 Büromöbel an, wobei die einzelnen selbstständig nutzbaren Teile netto über 800 EUR, aber nicht über 1.000 EUR liegen. Er wählt die 1. Variante, weil er durch die Einstellung in den Sammelposten die Abschreibungsdauer der Büromöbel von 13 Jahren nach der amtlichen Abschreibungstabelle auf 5 Jahre verkürzen kann. Der Unternehmer kann dann die Sofortabschreibung nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter beanspruchen, die netto nicht mehr als 250 EUR kosten.

Kauft der Unternehmer im Jahr 01 ein Notebook für netto 800 EUR, muss er dieses, wenn er die 1. Variante wählt, in den Sammelposten einstellen. Beim Notebook ist dies ein Nachteil, weil bei der Abschreibung über die Nutzungsdauer nur 3 Jahre (handelsrechtlich) zugrunde gelegt werden müssten.

 
Praxis-Tipp

Worauf bei der Planung und beim Wählen der Variante geachtet werden sollte

Bei der Planung kommt es im Wesentlichen auf Folgendes an:

  • Die 1. Variante sollte gewählt werden, wenn vorwiegend Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten und die amtliche Abschreibungsdauer mehr als 5 Jahre (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant, dann gilt: 3 Jahre) beträgt.
  • In allen anderen Situationen sollte die 2. Variante gewählt werden, sodass für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter der Grenzwert von 800 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant, dann gilt: 1.000 EUR) maßgebend ist.
  • Die 3. Variante ermöglicht es, einzelne Wirtschaftsgüter getrennt zu erfassen, was aber nur bei der 2. Variante zulässig ist. Es ist leider nicht möglich, Wirtschaftsgüter einzeln abzuschreiben, wenn sie ansonsten in den Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant, dann gilt: 3 Jahre) abgeschrieben werden müssten.
 
Praxis-Beispiel

1. Vergleichsrechnung

Herr Huber hat im Jahr 01 selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft, die sich wertmäßig wie folgt verteilen:

 
  • Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR (netto)
1.950 EUR
  • Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 800 EUR (netto)
2.120 EUR
  • Notebook für netto
900 EUR

Er hat die Beträge im Laufe des Jahres wie folgt gebucht:

 
Kontenbezeichnung SKR 03 Konto SKR 04 Konto Betrag
Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter 4855 6260 1.950 EUR
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670 2.120 EUR
Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 EUR (Sammelposten) 0485 0675 900 EUR

Es ist sinnvoll, die 2. Variante zu wählen, weil

  • 1.950 EUR bereits bei der Anschaffung als Aufwand gebucht wurden,
  • 2.120 EUR im Rahmen der Sofortabschreibung (Variante bis 800 EUR) und
  • 900 EUR für das Notebook über 3 Jahre (handelsrechtlich) abgeschrieben werden (statt über 5 Jahre im Sammelposten).
 
Praxis-Beispiel

2. Vergleichsrechnung

Der Unternehmer hat im Jahr 01 selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft, die sich wertmäßig wie folgt verteilen:

 
  • Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR (netto)
1.950 EUR
  • Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 800 EUR (netto)
520 EUR
  • Wirtschaftsgüter (Büromöbel) zwischen 800 und 1.000 EUR
8.580 EUR
  • Notebook für netto
900 EUR

Er hat die Beträge im Laufe des Jahres wie folgt gebucht:

 
Kontenbezeichnung SKR 03 Konto SKR 04 Konto Betrag
Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter 4855 6260 1.950 EUR
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670 520 EUR
Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 EUR (Sammelposten) 0485 0675

8.580 EUR

und 900 EUR

für Notebook

Die Unterschiede bei der Gewinnauswirkung sehen wie folgt aus:

 
  1. Variante mit Sammelposten 2. Variante ohne Sammelposten Unterschied zur 2. Variante
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR (netto) 1.950,00 EUR 1.950,00 EUR 0,00 EUR
Geringwertige Wirtschaftsgüter 104,00 EUR 520,00 EUR – 416,00 EUR
Wirtschaftsgüter (Büromöbel) zwischen 800 und 1.000 EUR (8.580 EUR) 1.716,00 EUR 660,00 EUR + 1.056,00 EUR
Notebook für 900 EUR 180,00 EUR 300,00 EUR – 120,00 EUR
Gesamtergebnis     520,00 EUR

Ergebnis: Die 1. Variante mit Sammelposten ist um 520 ...

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