Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung

Rz. 14 Das UmwStG knüpft an eine steuerneutrale Einbringung die folgenden in § 20 Abs. 1 UmwStG geregelten Voraussetzungen: Diese beiden Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ erfüllt werden, um letztendlich die buchwertfortführende Einbringung des Einzelunternehmens...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung

Rz. 63 Für eine steuerneutrale Einbringung nach dem UmwStG müssen die folgenden in § 24 Abs. 1 UmwStG geregelten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, um eine buchwertfortführende Einbringung des Einzelunternehmens zu gewährleisten:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / C. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Rz. 58 Die steuerliche Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft kann ebenfalls durch Einzelrechtsnachfolge oder (partielle) Gesamtrechtsnachfolge[39] vollzogen werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen unter Rdn 10 ff. verwiesen. Die Ausgliederung eines im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaf...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / B. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 10 Die steuerliche Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann durch Einzelrechtsnachfolge oder (partielle) Gesamtrechtsnachfolge vollzogen werden. Bei der Einzelrechtsnachfolge vollzieht sich die Übertragung des Vermögens des Einzelunternehmens nach den jeweils geltenden Vorschriften des Zivilrechts. Alternativ ist auch eine Übertragung durch A...mehr

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§ 17 Familienholding / 3. Einbringung von Vermögen in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 91 Offene Sacheinlagen in Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich als tauschähnliche, also entgeltliche Veräußerungsgeschäfte zu qualifizieren.[179] Dies gilt gleichermaßen bei der Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens wie des Betriebsvermögens.[180] Demgegenüber sind verdeckte Einlagen als unentgeltliche Übertragungen anzusehen.[181] Bilden den Gegenstan...mehr

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§ 17 Familienholding / 2. Einbringung von Betriebsvermögen

Rz. 88 Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen in ein anderes handelt es sich um einen Vorgang im Sinne von § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG. Das Wirtschaftsgut wird aus dem abgebenden Betriebsvermögen entnommen (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG) und in das aufnehmende Betriebsvermögen eingelegt (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG).[175] Die Bewertung richtet sich abw...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Einbringung von Privatvermögen

Rz. 83 Die Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft ist grundsätzlich als tauschähnlicher Vorgang anzusehen. Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Konsequenz ist jedoch zu unterscheiden: Erfolgt die Vermögensübertragung im Wege einer (offenen) Einlage, also gegen Gewährung von Gesells...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Gewährung neuer Anteile

Rz. 20 Als Gegenleistung für die Einbringung des Einzelunternehmens in die Kapitalgesellschaft muss der Einbringende neue Anteile an der Kapitalgesellschaft erhalten. Erfolgt die Einbringung zur Neugründung der Kapitalgesellschaft, werden neue Anteile anlässlich der Gründung der Kapitalgesellschaft ausgegeben.[10] Erfolgt die Einbringung in eine bestehende Kapitalgesellschaf...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Mitunternehmerstellung

Rz. 66 Dem einbringenden Einzelunternehmer muss eine Mitunternehmerstellung bei der übernehmenden Personengesellschaft gewährt werden.[45] Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Einbringende Kommanditist der Personengesellschaft wird.[46] Rz. 67 Somit muss der einbringende Einzelunternehmer als Gegenleistung für das von ihm eingebrachte Einzelunternehmen Gesells...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Einbringungsgewinn II

Rz. 52 Der Einbringungsgewinn II berechnet den Einbringungsgewinn für die im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften, die bei der Ermittlung des Einbringungsgewinns I in Abzug gebracht wurden (abzüglich: Gemeiner Wert der im Betriebsvermögen enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften).[35] Rz. 53 Der Einbringungsgewinn II kann wi...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Steuerlicher Betrieb

Rz. 15 Der steuerliche Betrieb des Einzelunternehmens umfasst alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens. Üblicherweise kann das Betriebsvermögen der Bilanz des Einzelunternehmens entnommen werden. Rz. 16 Eine Einbringung im Sinne des § 20 UmwStG setzt voraus, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die Kapitalgesellschaft ü...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 35 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend erfolgen – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Auf den Einbringungsgewinn hat der Einbringende Einkommensteuer zu entrichten. Die Begünstigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt, da nur in diesem Fall alle stille...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Besteuerung der Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 38 Im Rahmen der Einbringung des Einzelunternehmens erhält der Einbringende Anteile an der Kapitalgesellschaft. Die künftige Veräußerung dieser Anteile an der Kapitalgesellschaft wird steuerlich anders behandelt als die Veräußerung eines Einzelunternehmens. Es kommt – in Bezug auf den Veräußerungsvorgang – zu einem Wechsel des Besteuerungssystems. Die Veräußerung eines Ei...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Einbringungsgewinn

Rz. 74 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln. Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / A. Einführung

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge beschäftigt sich mit der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Bei der Unternehmensnachfolge wird die nächste Generation durch die Übertragung eines Anteils am Unternehmen beteiligt. Somit ist die Rechtsform des zu übertragenden Unternehmens auch für die Nachfolge von großer Bedeut...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Veräußerung (und gleichgestellte Vorgänge)

Rz. 41 Grundtatbestand ist die Veräußerung – und die somit steuerschädliche Verfügung – der Anteile an der Kapitalgesellschaft, die dem einbringenden Einzelunternehmer als Gegenleistung für das buchwertfortführend eingebrachte Einzelunternehmen gewährt werden.[28] Eine Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums an den Anteilen an der Kapitalgesellschaft an ei...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 71 Die Personengesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert [49] anzusetzen (Grundsatz). Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht).[50...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 76 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – erfolgen, unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Der Einbringungsgewinn unterliegt beim Einbringenden der Einkommensteuer. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt,[55] da sie diesem Fall einer Betri...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Einbringungsgewinn I

Rz. 50 Der Einbringungsgewinn I berechnet sich wie folgt:[33]mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Anpassung der Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft

Rz. 55 Der vom Einzelunternehmer versteuerte Einbringungsgewinn führt nachträglich zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft[36] und wirkt sich bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns – der die Nachversteuerung ausgelöst hat – steuermindernd aus. Beispiel In Fortsetzung des vorstehenden Beispiels beläuft sich der Veräußerungspreis für ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Steuerlicher Betrieb

Rz. 64 Der steuerliche Betrieb des Einzelunternehmens umfasst alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens, welche üblicherweise der Bilanz des Einzelunternehmens entnommen werden können. Eine Einbringung im Sinne des § 24 UmwStG setzt voraus, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Einzelunternehmens auf die Personengesellsc...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / d) Entgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung

Rz. 70 Auch bei der entgeltlichen Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung gibt es keine Urteile der Finanzgerichte oder Stellungnahmen der Finanzverwaltung und die Literatur ist uneinheitlich. Einige Stimmen in der Literatur vertreten die Ansicht, dass die entgeltliche Einräumung wie auch die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung eine steuerneutral...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung des Einbringungsvorgangs

1. Wahlrecht Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung des Einbringungsvorgangs

1. Wahlrecht Rz. 71 Die Personengesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert [49] anzusetzen (Grundsatz). Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wa...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Einbringungsgewinn

Rz. 32 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln.[19] Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 36 Neben dem Einbringungsgewinn müssen für den einbringenden Einzelunternehmer auch die Anschaffungskosten der ihm gewährten Anteile an der Kapitalgesellschaft berechnet werden.[23] Diese lassen sich wie folgt ermitteln:mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / A. Einführung

Rz. 1 Ein weiteres, gerade für große Unternehmen bewährtes Instrument der Sicherung des Fortbestandes eines Unternehmens besteht darin, das Eigentum am Unternehmen auf eine Stiftung zu übertragen und auf diese Weise eine Verselbstständigung sowie Perpetuierung herbeizuführen. Eine Zersplitterung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen, die im Laufe der Generationen droht, kan...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht)...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / g) Umwandlung einer atypischen Unterbeteiligung in eine Direktbeteiligung

Rz. 74 Insbesondere bei Familienunternehmen werden die Kinder häufig zur Heranführung an das elterliche Unternehmen zunächst nur unterbeteiligt. Da die Rechtsform der GmbH & Co. KG bei mittelständischen Unternehmen sehr verbreitet ist, ist daher die häufigste Erscheinungsform die atypische Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil. Wenn die Kinder älter werden, soll die Unte...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / c) Unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung

Rz. 66 Die Frage, wie die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung steuerrechtlich zu bewerten ist, ist in der Literatur umstritten. Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben sich bisher dazu noch nicht geäußert. Ein Teil der Literatur vertritt die Ansicht, dass die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zu B...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Nachweis über den Anteilsbesitz

Rz. 57 Für den Zeitraum der Siebenjahresfrist muss der Einbringende gegenüber der Finanzverwaltung einmal jährlich bis zum 31. Mai nachweisen, dass ihm die Anteile an der Kapitalgesellschaft weiterhin zuzurechnen sind.[38] Wird der Nachweis nicht erbracht, gelten die Anteile an der Kapitalgesellschaft als veräußert.mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 3. Stiftungsvermögen

Rz. 7 Weiteres konstitutives Merkmal der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Die Stiftung muss gem. § 80 Abs. 2 BGB bereits bei ihrer Errichtung in einem solchen Umfang mit Vermögen ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint".[17] Auch wenn gesetzliche Mindestgrenzen nicht vorgeschrieben sind, wird man – je nach S...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / dd) Bewertung von Gebäuden im Zustand der Bebauung

Rz. 288 Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen im Zustand der Bebauung sind die bereits im Besteuerungszeitpunkt entstandenen Herstellungskosten dem Wert des bislang unbebauten oder bereits bebauten Grundstücks hinzuzurechnen (§ 196 Abs. 2 BewG).[435] Ein Gebäude im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn entweder ein neues Gebäude mit dem Beginn der Abgrabungsarbeiten oder mit der Ei...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Voraussetzungen des Wahlrechts

Rz. 58 Da die Betriebsfortführung zu einem Aufschub der Erfassung stiller Reserven führt (vgl. Rdn 5), werden die Voraussetzungen der Betriebsfortführung durch die Finanzverwaltung laufend überprüft. Die stillen Reserven wurden früher in dem Zeitpunkt nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG aufgedeckt, in dem eine sachliche oder persönliche Voraussetzung der Betriebsfortführung wegfällt....mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Durchführung der Nachversteuerung

Rz. 47 Erfolgt innerhalb der Siebenjahresfrist eine steuerschädliche Verfügung, ist der nachversteuerungspflichtige Betrag (Einbringungsgewinn I) auf den Einbringungszeitpunkt zu ermitteln. Der Einbringungsgewinn vermindert sich für jedes seit dem Einbringungszeitpunkt abgelaufene Zeitjahr um 1/7. Rz. 48 Sollten zum eingebrachten steuerlichen Betriebsvermögen des Einzeluntern...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / e) Rechtsfolgen der Einräumung der Unterbeteiligung

Rz. 72 Soweit die Einräumung der Unterbeteiligung nach § 24 UmwStG erfolgt, geschieht dies sowohl bei Entgeltlichkeit als auch bei Unentgeltlichkeit des Vorgangs ohne einkommensteuerliche Auswirkungen. Grundsätzlich setzt § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG hierfür zwar einen Antrag auf Buchwertfortführung voraus. Dieser kann jedoch auch konkludent z.B. durch Abgabe einer Steuererklärun...mehr

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§ 17 Familienholding / Literaturtipps

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Negatives Betriebsvermögen

Rz. 31 Ist das steuerliche Betriebsvermögen des Einzelunternehmens negativ (die passiven Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens übersteigen die aktiven Wirtschaftsgüter), hat die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit 0 EUR anzusetzen. Somit sind die stillen Reserven durch die Kapitalgesellschaft teilweise (bis die passiven Wirtschaftsgüter den aktiven Wi...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Die Siebenjahresfrist

Rz. 45 Die Siebenjahresfrist beginnt nach dem Einbringungszeitpunkt. Fristbeginn ist demnach der Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt folgt.[32] Anteilsveräußerung und gleichgestellte Vorgänge innerhalb der Siebenjahresfrist lösen somit eine nachträgliche Besteuerung aus. Rz. 46 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Veräußerung der Anteile ist nicht der Abschluss des Kauf...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Behaltensregelungen für Betriebsvermögen (Personengesellschaften)

Rz. 188 Die Behaltensfrist ist taggenau zu bestimmen. Sie beträgt fünf Jahre bei Regelverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG) und sieben Jahre bei der Volllverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 10 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen Geschäfts, nicht der Wirksamkeit oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.[268] ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 1. Aufnahme als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 41 Die h.M. sieht in der Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Personengesellschaft selbst dann keine unentgeltliche Zuwendung, wenn sie zu besonders günstigen Konditionen erfolgt oder der neue Gesellschafter überhaupt keine Einlage zu erbringen hat.[66] Begründet wird dies damit, dass der Eintretende – gleichgültig ob er bei seinem Eintritt eigenes...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 12 Der Grundtypus der Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das gilt auch im Bereich der Familiengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einkommensteuerrechtlich transparent;[11] die Besteuerung findet auf Ebene der Gesellschafter (nicht der Gesellschaft) statt. Da die im Rahmen einer GbR erzielten Einkünfte nicht Kraft Rechtsform ...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / II. Erbfall, Schenkung, Veräußerung

Rz. 61 Tritt währen der Betriebsfortführung eine Rechtsnachfolge ein, ist wie folgt zu unterscheiden: Im Fall des unentgeltlichen Erwerbs (Erbfall/Schenkung) eines verpachteten Betriebs hat der Rechtsnachfolger des Verpächters das Wahlrecht, das erworbene Betriebsvermögen während der Verpachtung fortzuführen.[98] Der Rechtsnachfolger tritt also in die Rechtsstellung des Rech...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.8 Übergang eines Verlustunternehmens auf eine Personengesellschaft

Rz. 80 Bei der Übertragung eines Verlustbetriebs auf eine Personengesellschaft besteht Unternehmeridentität insoweit, als der Übertragende nach der Übertragung aufgrund der Gewinn- und Verlustverteilungsabrede am Ergebnis der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Folglich geht beim Übergang eines Verlustbetriebs eines Dritten auf eine Personengesellschaft mang...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität grundsätzlich keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht dann unter. Ergeben k...mehr