Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Rechtsformwechsel

Rz. 143 [Autor/Zitation] Ein Inventar ist auch bei Übergang eines Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger zu erstellen (zB Übergang eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft oder bei Anwachsen einer Personengesellschaft auf den letzten, verbleibenden Gesellschafter; Hofbauer/Steidl in Jabornegg/Artmann2, § 191 Rz. 5). Auch bei Umgründungen (Umwandlungen) (bsp...mehr

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ZErb 10/2023, Anwendbarkeit... / 1 Gründe

I. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschl. des AG Mannheim – Grundbuchamt – vom 9.3.2021, nachdem gegen die Beteiligte eine Gebühr nach KV 14110 GNotKG angesetzt worden ist. Die Beschwerde beruft sich auf die Ausnahmeregel Abs. 1 zu KV 14110 GNotKG. Hiernach stehe der Beteiligten im vorliegenden Fall Gebührenfreiheit zu. Denn hierfür genüge es, wenn die Erben die Grunds...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Eigenkapital

Rz. 404 Trotz der Vorschriften der §§ 272, 266 Abs. 3 HGB wird das Eigenkapital im Gesetz nicht definiert und gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. Eigenkapital kann weder als Vermögensgegenstand noch als Schuld gemäß § 246 Abs. 1 HGB aufgefasst werden und ist primär eine Wertgröße. Das Eigenkapital stellt den Saldo aus den angesetzten und bewerteten aktiven Vermögensg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die Eröffnungsbilanz ist zu Beginn des Unternehmens aufzustellen. Der Stichtag der Eröffnungsbilanz fällt grds. mit dem Zeitpunkt des Beginns der Buchführungspflicht zusammen (§ 238 Rz. 157 ff.). Maßgeblich ist grds. der erste buchungspflichtige Geschäftsfall bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 193...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Dauer des Geschäftsjahrs

Rz. 81 [Autor/Zitation] § 240 Abs. 2 Satz 2 bestimmt im Zusammenhang mit den Regelungen für das Inventar, dass die Dauer des Geschäftsjahrs zwölf Monate nicht überschreiten darf. Bereits die Überschreitung dieser Begrenzung um nur einen einzigen Tag ist unzulässig (vgl. Graf in Haufe BilKomm.13, § 240 HGB Rz. 42). Nur bei Land- und Forstwirten kann das Wirtschaftsjahr unter U...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Haftungsverhältnisse bei Schuldübernahme

Rz. 85 [Autor/Zitation] Durch Schuldmitübernahme (Schuldbeitritt, kumulative Schuldübernahme) wird rechtlich eine selbständige Verpflichtung begründet. Damit unterscheidet sie sich von der Bürgschaft, die akzessorisch zu einer bestehenden Drittschuld ist. Bezweckt die Schuldmitübernahme die Befreiung des Hauptschuldners, so ist sie – wie eine Erfüllungsübernahme – als eigene ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 398 [Autor/Zitation] Der Begriff des "Finanzinstruments" wird handels- und steuerrechtlich ohne Vorhandensein einer Legaldefinition gebraucht (vgl. Werndl in KSM, § 6 EStG Rz. Ca 6 [1/2010]; Grottel in Beck BilKomm.13, § 285 Rz. 535; Hiller, DStZ 2016, 2020). Die Nichtdefinition stellt eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers dar, damit die Definition des "Finanzinstru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Verdopplung der Mitunternehmerstellung

Rz. 210 [Autor/Zitation] Unterschiedliche Ansichten gibt es bei der steuerrechtlichen Zuordnung, wenn sowohl der Gesellschafter/Besteller als auch der Nießbraucher die steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Mitunternehmers erfüllt. Die Frage nach der Zulässigkeit einer mehrfachen Mitunternehmerschaft bei einem Personengesellschaftsanteil stellt sich allerdings dann nicht, we...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / dd) Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 76 [Autor/Zitation] Wird ein Gewinnabführungsvertrag durch Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet, ist für die Rechtsfolge von Bedeutung, ob dies vor oder nach Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit erfolgt. Rz. 77 [Autor/Zitation] Wurde der Gewinnabführungsvertrag noch nicht fünf aufeinanderfolgende Jahre durchgeführt und durch Kündigung oder im gegenseitige...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Ergänzungsbilanzen

Rz. 495 ▪ Unterhaltsrelevanz Ist der Mitunternehmer einer Personengesellschaft nicht mit dem seinem Anteil am Gesamthandsvermögen entsprechenden Werten an Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft beteiligt, kann sein Unterhaltseinkommen nur dann beurteilt werden, wenn das Ergebnis der nach dem Betriebsvermögensvergleich zu erstellenden Ergänzungsbilanzen mit einbezogen wird...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 388 [Autor/Zitation] Im öUGB findet sich keine Legaldefinition des Begriffs "Vermögensgegenstand", weshalb kontroverse Diskussionen dazu im Schrifttum geführt werden (s. zur Diskussion in Deutschland ausführlich Rz. 46–50). Ein Vermögensgegenstand liegt nach hM nur dann vor, wenn er nach der Verkehrsauffassung einen selbständigen Wert aufweist und selbständig verwertbar i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Handelsbilanz

Rz. 74 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften sind verpflichtet, alle Vermögensgegenstände, die ihrem Gesamthandsvermögen zuzurechnen sind, im JA auszuweisen. Was handelsrechtlich zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft (§ 124 Abs. 1: Vermögensträgerin) zählt, entscheidet sich zunächst bei Gründung der Gesellschaft nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrags, der sich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Blick nach Österreich

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Im Vergleich zu § 255 HGB bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede im Aufbau der Vorschrift (vgl. Rz. 427): § 255 HGB definiert d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Umgründungen

Rz. 504 [Autor/Zitation] Es besteht für Umgründungen (= Überbegriff für Umwandlungen) ein Wahlrecht zur Buchwertfortführung (§ 202 Abs. 2 öUGB). Der Begriff umfasst Verschmelzungen nach den einschlägigen Normen, Spaltungen nach dem öSpaltG und Umwandlungen nach dem öUmwG sowie Einbringungen, Zusammenschlüsse und Realteilungen (KFS/RL 25 Rz. 92; ausführlich Ludwig/Strimitzer i...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 216 [Autor/Zitation] § 197 öUGB Bilanzierungsverbote (1) Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden. (2) Für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 11 Genussscheine

Als Genussscheine werden Wertpapiere bezeichnet, die sog. Genussrechte verbriefen. Genussrechte sind Gläubigerrechte, die i. d. R. eine Gewinnbeteiligung, teilweise auch eine Beteiligung am Liquidationserlös beinhalten. Ferner kann eine Verlustbeteiligung vereinbart werden. Genussscheine können wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Bei Genussscheinen handelt es sich also...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 5 Buy-out-Finanzierung

Als Buy-out-Finanzierung wird der Erwerb eines Unternehmensteils, einer Tochtergesellschaft oder des gesamten Unternehmens durch eine dem Unternehmen nahestehende Person bzw. Personengruppe, üblicherweise unter Einschaltung eines unternehmensfremden dritten Investors, bezeichnet. Buy-out-Finanzierung als Unterform von Private-Equity-Finanzierung Bei der Buy-out-Finanzierung ha...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Grunderwerbsteuer

Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist zwar gem. § 1 GrEStG steuerbar, aber gem. § 3 Nr. 3 GrEStG steuerbefreit. Die Vorschrift bezweckt, die Übertragung von Grundstücken zur Teilung eines Nachlasses zu erleichtern.[1] Wird durch die Miterben ein Auseinandersetzungsvertrag geschlossen, mit dem vereinbart wird, dass da...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Die Obersten Finanzbehörden Länder haben zwischenzeitlichen mit gleichlautenden Erlassen v. 13.10.2022 erstmals zur Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln in Zusammenhang mit Umwandlungen Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 13.10.2022 – S 3812b, BStBl. I 2022, 1517 = ErbStB 2023, 37 [Günther]; dazu Korezkij, DStR 2022, ...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / b) Stellungnahme

Die Begründung von jungen Finanzmitteln durch Umwandlungsvorgänge widerspricht zunächst der grundsätzlich maßgeblichen ertragsteuerlichen Sichtweise, nach der es in derartigen Fällen um tauschähnliche Vorgänge und daher aber gerade nicht um Einlagen handelt. Insbesondere im Fall von Aufwärtsverschmelzungen scheint die Erfassung solcher Einlagen problematisch (Weisheit, ZEV 2...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / b) Stellungnahme

Die Adaption der Rspr. des BFH durch die Finanzverwaltung erscheint problematisch. Die vorstehend angeführten Urteile des BFH betrafen die Streitjahre 2007 und 2010 bis 2012 und damit einen Zeitraum, in dem § 13b ErbStG a.F. nach dem Urteil des BVerfG v. 17.12.2014 (BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, ZEV 2015, 19 = FR 2015, 160; s. dazu auch M. Söffing/Thonemann-Micker, Erb...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Junge Finanzmittel sind nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG der positive Saldo aus der Einlage und der Entnahme von Finanzmitteln innerhalb von zwei Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt. Wie im Bereich des jungen Verwaltungsvermögens soll nach dem Erlass auch bei der Ermittlung junger Finanzmittel die betriebsbezogene Betrachtungsweise anzuwenden und auf jeder Beteiligungs...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / 1. Einleitung

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13a ErbStG genannte begünstigte Vermögen. So bleibt das Vermögen unter weiteren Voraussetzungen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG mithilfe eines sog. Verschonungsabschlag zu 85 % oder unter Einhaltung strengerer Anforderungen gem. § 13a Abs. 10 ErbStG s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbringung ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 129 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die steuerverstrickte Beteiligung unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen PersGes eingebracht, liegt keine Veräußerung, sondern eine Einlage vor (BMF vom 29.03.2000, BStBl I 2000, 462; Levedag in Schmidt, § 17 EStG Rz 39 (42. Aufl)). Die Bewertung der Einlage erfolgt nach § 6 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG (s § 6 Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbringung ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (verdeckte Einlage)

Rn. 125 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das StÄndG 1992 wurde die Besteuerung der verdeckten Einlage mit Wirkung ab VZ 1992 eingeführt. Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der KapGes einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (Pung in D/P/M, § 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 128 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung in das BV einer PersGes mit Gewinneinkünften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist nach § 17 EStG ein stpfl Veräußerungsvorgang (BFH vom 19.10.1998, VIII R 69/95, BStBl II 2000, 230). Der BFH sieht die Übertragung einer Beteiligung iSd § 17 EStG auf eine Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einbringung in eine KapGes

a) Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (offene Einlage) Rn. 124 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einlage einer maßgeblichen Kapitalbeteiligung in eine KapGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (sog offene Einlage) stellt einen Tauschvorgang dar. Einlagen des Gesellschafters einer KapGes sind die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Leistungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (offene Einlage)

Rn. 124 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einlage einer maßgeblichen Kapitalbeteiligung in eine KapGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (sog offene Einlage) stellt einen Tauschvorgang dar. Einlagen des Gesellschafters einer KapGes sind die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft. Als Veräußerungspreis ist der geme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbringung in das Sonder-BV

Rn. 130 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Übertragung einer maßgeblichen Beteiligung aus dem PV in das Sonder-BV des Anteilseigners bei einer PersGes ist keine Veräußerung, da die Beteiligung nicht auf einen anderen Rechtsträger übergeht. Da das zivilrechtliche Eigentum beim Anteilseigner (Mitunternehmer) verbleibt und die Anteile nur steuerrechtlich dem Sonder-BV der PersGes z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 131 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung einer maßgeblichen Beteiligung in eine vermögensverwaltende PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist nach den Grundsätzen der Bruchteilsbetrachtung zu behandeln. Folglich handelt es sich bei der entgeltlichen Übertragung – wobei auch die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als entgeltlich anzuseh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einbringung in eine PersGes mit BV

a) Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Rn. 128 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung in das BV einer PersGes mit Gewinneinkünften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist nach § 17 EStG ein stpfl Veräußerungsvorgang (BFH vom 19.10.1998, VIII R 69/95, BStBl II 2000, 230). Der BFH sieht die Übertragung einer Beteiligung iSd § 17 EStG auf eine Mituntern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Steuerverstrickung von Anteilen nach Einbringung gemäß § 17 Abs 6 EStG

A. Zielsetzung der Vorschrift Rn. 416 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG wurde durch das SEStEG vom 07.12.2006 eingeführt. Durch diese Vorschrift soll – wie bei einbringungsgeborenen Anteilen in der Rechtslage vor dem SEStEG – erreicht werden, dass sich eine Steuerverstrickung auch nach einer Einbringung fortsetzt, wenn diese nicht unter Aufdeckung von stillen Reserve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbringung ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 132 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die maßgebliche Beteiligung unentgeltlich (ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten) in das Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden PersGes eingebracht, liegt keine Veräußerung vor. Beispiel: Der Vater V hält 100 % der Anteile an der T-GmbH. Zusammen mit Sohn S ist er zu je 50 % an der vermögensverwaltenden V-KG beteiligt. V brin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen

Rn. 426 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unabhängig von der Fünfjahresfrist des § 17 Abs 1 S 1 EStG und unabhängig von dem Siebenjahreszeitraum des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG – also ohne zeitliche Befristung – gelten die aufgrund einer Umwandlung unter den obigen Voraussetzungen gewährten neuen Anteile als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG (Tz 22.06 UmwStAE). Beispiel 1: Gesellschafter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) PersGes mit PV

Rn. 99 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gehören die Anteile einer KapGes zivilrechtlich zum Gesamthandsvermögen einer PersGes (zB vermögensverwaltende Immobilien-KG, GbR, Erbengemeinschaft, atypisch stille Beteiligung), so sind sie anteilig wie bei einer Mitberechtigung nach Bruchteilen gemäß § 39 Abs 2 Nr 2 AO zuzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gesamthandsgemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ebene des Gesellschafters

Rn. 126 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung einer maßgeblichen Beteiligung in eine KapGes ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (sog verdeckte Einlage) wird gemäß § 17 Abs 1 S 2 EStG einer entgeltlichen Veräußerung gleichgestellt. Der Veräußerungspreis ist der gemeine Wert (§ 17 Abs 2 S 2 EStG), der nach § 11 Abs 2 BewG zu bestimmen ist. Maßgeblicher Zeitpunkt hierf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 421 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG hat kumulative und alternative Voraussetzungen. Als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG gelten gemäß § 17 Abs 6 EStG Anteile an KapGes, die nicht bereits die Beteiligungsgrenze des § 17 Abs 1 S 1 EStG erfüllen, wenn: die Anteile auf Grund eines Einbringungsvorgangs nach dem UmwStG unterhalb des gemeinen Wertes erworben worden sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitliche Anwendung

Rn. 432 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Regelung des § 17 Abs 6 EStG ist gemäß § 52 Abs 1 EStG idF StÄndG 2007für alle Einbringungen ab dem 01.01.2007 anzuwenden (glA Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 566, 88 EL; Schmidt in H/H/R, § 17 EStG Rz 360 (August 2018); aA Weber-Grellet in Schmidt, § 17 EStG Rz 245, 36. Aufl). Dies ist überraschend, da das SEStEG bereits für alle Einbringu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einbringungsgeborene Anteile iSd UmwStG

Rn. 34 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995 sind Anteile, die der StPfl bis zum 12.12.2006 durch Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder einer 100 %igen Beteiligung an einer KapGes in eine KapGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten unter Fortführung des Buchwerts bzw Zwischenwerts erworben hat. Die Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ebene der Gesellschaft

Rn. 127 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auf Seiten der aufnehmenden KapGes ist die verdeckte Einlage einer maßgeblichen Beteiligung ihres Gesellschafters unverändert als Einlage zu behandeln. Die Fiktion der Veräußerung beim Gesellschafter hat bei der aufnehmenden KapGes nicht die Fiktion eines Erwerbs vom Gesellschafter zur Folge (BMF vom 12.10.1998, IV C 2 – S 2244–2-98, DStR 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 416 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG wurde durch das SEStEG vom 07.12.2006 eingeführt. Durch diese Vorschrift soll – wie bei einbringungsgeborenen Anteilen in der Rechtslage vor dem SEStEG – erreicht werden, dass sich eine Steuerverstrickung auch nach einer Einbringung fortsetzt, wenn diese nicht unter Aufdeckung von stillen Reserven stattfindet. Im Fokus der V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Anteile an Genossenschaften gemäß § 17 Abs 7 EStG

Rn. 86 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Von der Vorschrift des § 17 EStG werden auch Veräußerungsgewinne von Anteilen an Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften (SCE) erfasst. Zu der gesetzlichen Ergänzung in § 17 Abs 7 EStG sah sich der Gesetzgeber veranlasst, weil Anteile an nicht nach deutschem Recht gegründeten Genossenschaften und der Europäischen Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Minderung von AK/negative AK

Rn. 244 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 AK können sich durch eine Kapitalherabsetzung oder Kapitalrückzahlung mindern (§ 17 Abs 4 EStG). Rn. 245 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausschüttungen aus dem EK 04 mindern nach alter Rechtslage die AK der Beteiligung. Über § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG wird – mE deklaratorisch – klargestellt, dass nicht steuerbare Einnahmen vorliegen (s § 20 Rn 415...mehr