Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Möglichkeiten zur Ausschaltung eines internationalen Entscheidungsdissenses

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 9. Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag

Rz. 426 Testamente können von mehreren Personen – auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind – gemeinschaftlich (joint wills) und gegenseitig (mutual wills) errichtet werden. Die getroffenen Verfügungen bleiben jedoch jederzeit widerruflich. Insoweit ist allenfalls eine Verpflichtung des Erblassers auf schuldrechtlicher Ebene zulässig, ein bestimmtes Testament zu erric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Familienstiftungen

Rz. 69 Familienstiftungen sind im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen per definitionem privatnützig geprägt. Hier geht es um die Verselbstständigung des (Nachlass-)Vermögens im Interesse der Familie. Die Bestimmung der Begünstigten steht natürlich auch hier im Ermessen des Stifters. Der Begünstigtenkreis umfasst regelmäßig Angehörige seiner Familie. Dies müssen aber weder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 9. Gesondertes Nachlasstestament durch einen englischen Erblasser

Rz. 178 In der Praxis werden deutsche Berater des Öfteren von in England ansässigen Personen konsultiert, die in Deutschland ein Testament über ihren in Deutschland belegenen Grundbesitz errichten möchten. Vielfach haben sie bereits in England die Erbfolge nach rechtlicher Beratung geregelt und für die Immobilie in Deutschland den Hinweis erhalten, hierüber müssten sie in De...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Leitsatz Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines Gesellschafters, d.h. jeden Verlust der (unmittelbaren) Mitunternehmerstellung, unabhängig davon, ob der Gesellschafter unentgeltlich oder entgeltlich, im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet. Normenkette § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 3, § 6 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Haftung neu eingetretener Sozien

Rz. 413 Nach dem vertragsrechtlichen Konzept der bisherigen Rechtsprechung haftete ein neu in eine Sozietät eingetretener Rechtsanwalt grds. nicht für Schadensersatzansprüche aus einem Mandatsverhältnis, das zu dem Zeitpunkt seines Eintritts bereits abgeschlossen war. In laufende Mandate wurde das neu eintretende Sozietätsmitglied danach nur aufgrund entsprechender Vereinbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Abzug von Schulden

Rz. 110 Bei der Berechnung der Bereicherung nach § 10 ErbStG sind von dem Bruttoerwerb die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht können nach § 10 Abs. 6 ErbStG allerdings nur die Schulden abgezogen werden, die mit dem der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden Vermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Vorr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 23 Soweit sich eine Doppelbesteuerung ergibt, ist zu prüfen, ob und ggf. wie und inwieweit diese vermieden werden kann. Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können sich aus unilateralen und bilateralen Regelungen ergeben. Rz. 24 Unilaterale Regelungen sind nationale Rechtsvorschriften, in denen der Gesetzgeber sein Besteuerungsrecht bei internationalen Sachve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 4. Schutz vor Umgehungen

Rz. 75 Zum Schutz der Antragsteller vor Umgehungen eröffnet der Inheritance Act 1975 dem Gericht Möglichkeiten, Vermögen, das nicht zum Nachlass zählt, in seine Anordnungen einzubeziehen. Dem Reinnachlass hinzuzurechnen sind insbesondere Vermögensteile, die durch eine Schenkung auf den Todesfall oder durch (Zahlungs-)Anweisung an Dritte mit dem Tod des Erblassers an besonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / VII. Möglicher Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 113 Der Erblasser kann grundsätzlich durch Testament frei über sein Vermögen verfügen (freies Verfügungsrecht – Testierfreiheit), z.B. Erbeinsetzungen vornehmen und Vermächtnisse oder die Einbringung seines Vermögens in eine Stiftung anordnen. Rz. 114 Über den Pflichtteil kann der Erblasser gem. § 50 Abs. 1 ARL testamentarisch nicht verfügen, es sei denn, besondere Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Ehegesetzbuch und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In diesem Fall ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 1. Kapitalerwerbsteuer

Rz. 226 Der Capital Acquisitions Tax (CAT – Kapitalerwerbsteuer) wird derzeit durch den Capital Acquisitions Tax Consolidation Act 2003 (CATCA 2003) geregelt, der durch den Finance Act 2010 geändert wurde. In diesem sind die Erbschaftsteuer (inheritance tax)[287] und die Schenkungsteuer (gift tax)[288] geregelt. Da die Steuer an den Vermögenserwerb anknüpft, handelt es sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 2. Schenkungsteuer

Rz. 140 Der IHT unterliegt grundsätzlich jede lebzeitige Vermögensübertragung (transfer of value), als deren Ergebnis das Vermögen des Schenkers (transferor) niedriger als vor der Übertragung ist.[157] Der Anwendungsbereich der IHT ist damit nicht nur bei Schenkungen, sondern bei jeder Form des teilentgeltlichen Erwerbs sowie einem Verzicht auf Forderungen eröffnet. Ausgenom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / a) Nachlassspaltung

Rz. 3 Das englische IPR, das gesetzlich nicht normiert ist, folgt im Erbrecht (succession) dem in fast allen Common-Law-Staaten verbreiteten Prinzip der territorialen Nachlassspaltung: Während für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass (succession to immovables) das jeweilige Belegenheitsrecht (lex rei sitae) Anwendung findet, gilt für die Erbfolge in den beweglichen Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 75 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung - Muster / 2.3 Einbringungsvertrag

Einbringungsvertrag zwischen 1. der … GmbH – im Folgenden auch: “Gesellschaft” – 2. … 3. … – im Folgenden zusammen auch als "einbringende Gesellschafter" bezeichnet – unter Beteiligung von 4. … – im Folgenden auch als "Mitgesellschafter" bezeichnet – Vorbemerkung Die einbringenden Gesellschaftern sowie der Mitgesellschafter haben durch notarielle Urkunde des beurkundenden Notars vom ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
I Grundlagen / 2.3.2 Kapitalaufbringung

Rz. 55 Die Gesellschafter bringen bei der Gründung das Stammkapital in Form von Bar- oder Sacheinlagen auf. Nach dem gesetzlichen Regelfall wird die Einlage in Geld erbracht, § 7 Abs. 2 GmbHG, und muss dem Geschäftsführer zur freien Verfügung stehen (Bargründungsgrundsatz). Die Sachgründung, also die Einbringung von Sachen oder Rechten, ist nach §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 2 GmbHG e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung - Muster / 2.2 Satzung

Anlage zur notariellen Urkunde vom … des Notars … Satzung der … GmbHmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung - Muster / 2.1 Gründungsurkunde

Es sind erschienen: … (Anfang wie Muster zur Bargründung, 1.1) Auf das Stammkapital übernehmen: … , geb. am … , wohnhaft in … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils … EUR mit den laufenden Nummern 1 – … die … GmbH … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils … EUR mit den laufenden Nummern … – … … , geb. am … , wohnhaft in … , … Geschäftsanteile im Nennbetrag von j...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital - Muster / 1.6 Handelsregisteranmeldung Sachkapitalerhöhung

An das Amtsgericht … – Handelsregister – … GmbH, HRB … Als sämtliche und gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ), notariell beglaubigte Übernahmeerklärung 1139 der Gesellschafter … und … , Einbringungs- und F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung - Muster / 2.4 Sachgründungsbericht

Die Unterzeichner als die alleinigen Gesellschafter der am … gegründeten … GmbH mit dem Satzungssitz in ("Gesellschaft") erstatten folgenden Sachgründungsbericht:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung / 2.3.4.6 Sachgründung und Sachübernahme

Rz. 173 Grundsätzlich – also mangels anderweitiger Feststellung in der Satzung – sind die Einlagen der Gründer in bar zu erbringen (Bareinlage). Anderweitige Vereinbarungen (Sacheinlagen) sind nur wirksam, wenn sie detailliert in der Satzung festgesetzt werden (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Dabei sind anzugeben der einzubringende Gegenstand; der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 2.2.2.3 Folge von Verstößen

Rz. 1192 Der Kapitalerhöhungsbeschluss kann nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 255 Abs. 1, 243 AktG analog; vgl. dazu Rn. 586 ff.) angefochten werden, etwa wenn die Vorschrift des § 56 GmbHG zum Inhalt des Beschlusses nicht eingehalten wurde. Besonderheiten gelten bei der Anfechtung wegen des durch die Bestimmung der Sacheinlage im Regelfall automatisch ausgeschlossenen B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung / 3.4.2 Haftung

Rz. 235 Bei die Kapitalaufbringung betreffenden Mängeln gilt: Zunächst haftet – zumindest bei erheblicher Überbewertung[1] – der betreffende Gründer der Gesellschaft gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch ohne Verschulden auf Zahlung der Differenz (Differenzhaftung). Rz. 236 Darüber hinaus sind die verschuldensabhängigen Schadensersatzpflichten der Gründergesellschafter und -geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 3.3.3 Sonderfall der Veräußerung der gesamten GmbH (Grundzüge)

Rz. 1972 Die Veräußerung der gesamten GmbH ist von der Veräußerung einzelner Geschäftsanteile zu unterscheiden. Sie ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG, die nicht umsatzsteuerbar ist. Die Rechtsfolge (keine zu zahlende Umsatzsteuer) ist identisch mit dem Verkauf einzelner Geschäftsanteile, jedoch ist eine steuerbefreiende Vorschrift nicht mehr n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung - Muster / 3.3 Satzung

Anlage zur notariellen Urkunde vom … des Notars … Satzung der … AGmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital - Muster / 1.5 Sachkapitalerhöhung durch bestehenden Gesellschafter

Es sind erschienen: Es sind erschienen: Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 1.3.3 Sonderproblem: Barkapitalerhöhung im Cash Pool

Rz. 1173 Eine besondere Problematik stellt sich, wenn es bei einer in ein Cash Pooling-System eingebundenen Tochter-GmbH zur Barkapitalerhöhung kommt.[1] Sobald die aufgrund der Kapitalerhöhung zu leistende Einlage auf das Konto der Tochter-GmbH überwiesen wird, fließt sie im Rahmen des Cash Pooling unverzüglich an die Muttergesellschaft (oder eine Schwestergesellschaft)[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
I Grundlagen / 1.1.2 Vorgaben des Europäischen Rechts

Rz. 6 Eine Vielzahl der in den letzten Jahren erfolgten Gesetzesänderungen im Bereich des GmbH-Rechts ist auf europäische Vorgaben zurückzuführen. Ihr Einfluss tritt zwar im GmbH-Recht weniger hervor als im Aktienrecht, ist aber auch hier bedeutsam. Zur Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts im engeren Sinne sind bisher folgende Richtlinien mit Bezug zum GmbH-Re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.1 Veräußerungs- und Aufgabegewinne

Rz. 1950 Eine der wichtigsten Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für Kapitalgesellschaften besteht darin, dass alle Gewinne/Verluste der Kapitalgesellschaft, also auch auf der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Teilbetrieben beruhende Gewinne/Verluste, der Gewerbesteuer unterliegen. Da die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften nach § 2 Abs. 2 Satz ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

Leitsatz Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, son...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 184 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nach Verabschiedung des Standards folgten verschiedene Diskussionen, die zT noch nicht abgeschlossen sind. Am 11. September 2014 veröffentlichte der IASB den Änderungsstandard "Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen an IFRS 10 und I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Übergangskonsolidierung von einem Tochterunternehmen zu einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Tz. 155 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Sofern die Parteien die Kontrolle über ein Tochterunternehmen bspw. durch eine Anteilsveräußerung verlieren oder das Tochterunternehmen in eine gemeinschaftliche Tätigkeit einlegen (sodass sie gemeinschaftliche Betreiber werden), stellt sich die Frage, wie die Übergangskonsolidierung zu erfolgen hat. Im Falle eines Beherrschungsverlustes sie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ab.3 Zusätzliche vertragliche Vereinbarungen

Tz. 72 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Werden von den Parteien zusätzliche vertragliche Vereinbarungen getroffen, sind diese zumeist konsistent zu den Rechten und Pflichten, die sich aus der Rechtsform der separaten Einheit ergeben (IFRS 11.B25). Allerdings können die Rechte und Pflichten durch zusätzliche Vereinbarungen geändert oder ganz außer Kraft gesetzt werden (IFRS 11.B26)....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Gemeinschaftliche Beherrschung

Tz. 19 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Liegt eine vertragliche Vereinbarung vor, ist anschließend zu prüfen, ob die Parteien darüber hinaus gemeinschaftliche Beherrschung ausüben. Da IFRS 11 keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Kriteriums der Beherrschung enthält, ist gem. IFRS 11.B5 auf die Beherrschungsdefinition des IFRS 10 zurückzugreifen (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Sonderwirkungen des § 8c KStG beim "Zinsvortrag", DB 2012, 2367. Rn. 211 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In § 4h Abs 5 S 3 EStG geht es um die Anwendung des § 8c KStG beim Erwerb von Anteilen an KapGes u PersGes, soweit eine KapGes unmittelbar o mittelbar als Mitunternehmer beteiligt ist. Die Vorschrift des § 4h Abs 5 S 3 EStG bezieht sich dabei nur auf den Zinsvortrag. Des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der Leistungsgewährung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Er richtet sich an alle Leistungserbringer, alle Versicherten und alle Krankenkassen (vgl. §§ 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, 12 Abs. 1 Satz 2, 70 Abs. 1). Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Rahmen der vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung sind di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.3 Einlage durch Einbringung von Anteilen der Komplementär-GmbH

Rz. 301 Erbringt ein Kommanditist, der gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, seine Einlage dadurch, dass er Anteile an der Komplementär-GmbH einbringt, gilt die Einlage Gesellschaftsgläubigern gegenüber als nicht geleistet, § 172 Abs. 6 HGB. Die persönliche unmittelbare Haftung des Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 1 HS 1 HGB bleibt in diesem Fall bestehen. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.1.3 Einlage durch Einbringung von Anteilen der Komplementär-GmbH

Rz. 123 Erbringt ein Kommanditist, der gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, seine Einlage dadurch, dass er GmbH-Anteile einbringt, gilt die Einlage den Gesellschaftsgläubigern gegenüber als nicht geleistet, § 172 Abs. 6 HGB. Die persönliche unmittelbare Haftung des Kommanditisten, § 171 Abs. 1 HS 1 HGB, bleibt in diesem Fall bestehen.[1] § 172 Abs. 6 HGB ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XII Anhang II: Die GmbH & C... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 841 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.1 Begriff der Einlage

Rz. 109 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Einlage" gibt es nicht. Allgemein werden unter Einlagen nur solche Beiträge von Gesellschaftern verstanden, die die Haftungsmasse der Gesellschaft vergrößern, d. h. das Aktivvermögen der Gesellschaft durch vollstreckungsrechtlich erfassbare Güter vermehren.[1] Rz. 110 Zu unterscheiden sind Geldeinlagen und Sacheinlagen. Eine S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XII Anhang II: Die GmbH & C... / 2.1.7 Erbschaftsteuer

Rz. 832 Verschont wird nur begünstigtes Betriebsvermögen, nicht Verwaltungsvermögen.[1] Beide Modelle beinhalten bestimmte Behaltensfristen (5 bzw. 7 Jahre). Die Einbringung eines Einzelunternehmens bzw. von Anteilen an einer Personengesellschaft in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sowie die Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunterne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XII Anhang II: Die GmbH & C... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegründ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XIII Anhang III: Muster / 17 Vertrag über Beitritt eines Kommanditisten

zwischen X-Beteiligungs GmbH (Adresse) A (Adresse) und B (Adresse) Präambel An der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA …, sind die X-Beteiligungs GmbH als Komplementärin und A als Kommanditist beteiligt. Die X-Beteiligungs GmbH ist am Vermögen der X-GmbH & Co. KG nicht bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.2 Überbewertung der Einlage

Rz. 300 Die Haftungsbefreiung des Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 1 HGB tritt nämlich nur insoweit ein, als der Gesellschaft auch tatsächlich Werte in Höhe der Haftsumme zugeflossen sind. Ist die Einlage eines Kommanditisten überbewertet worden – was im Innenverhältnis der Gesellschafter durchaus zulässig ist[1] –, erreicht also der tatsächliche Wert der Einlage zum Zeitpunk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XII Anhang II: Die GmbH & C... / 2.2.4 Grunderwerbsteuer

Rz. 845 Die Verschmelzung, die Anwachsung und die Einbringung unterliegen der Grunderwerbsteuer, da auf Seiten der übernehmenden Gesellschaft eine Anschaffung vorliegt. Die anfallende Grunderwerbsteuer stellt objektbezogene Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks dar und ist zu aktivieren.[1] Formwechselnde Umwandlungen unterliegen mangels Rechtsträgerwechsels nicht der Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XII Anhang II: Die GmbH & C... / 2.3.2 Anzuwendende Vorschriften (Steuerrechtliche Aspekte)

Rz. 849 Bei identitätswahrendem Formwechsel: Hier tritt eine GmbH als Komplementär-GmbH ohne Kapitalanteil der GbR bei, gleichzeitig werden die bisherigen GbR-Gesellschafter Kommanditisten. Kommt es zu keiner Gewinnrealisierung, fällt der Vorgang nicht mehr unter § 24 UmwStG.[1] Mangels Rechtsträgerwechsels ergeben sich bei der Gewerbesteuer, der Umsatz- sowie der Grundsteuer k...mehr