Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3.2 159

Vorstehendes gilt uneingeschränkt, wenn die GmbH keine Einlage zu leisten hat, also vermögensmäßig nicht an der KG beteiligt ist. Hat die GmbH keine Einlage in die KG zu leisten, ergeben sich keine ertragsteuerlichen Probleme. Hat die GmbH eine Einlage zu leisten und liegt diese betragsmäßig unter ihrem notariellen Anteil an der KG, z. B. weil ein Ausgleich stiller Reserven ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.4 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

2.3.4.1 161 Die Umwandlung erfolgt in der Form, dass der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bar gründet. Dann schließt er mit der GmbH oder UG haftungsbeschränkt einen KG-Vertrag und bringt sein Einzelunternehmen als Kommanditeinlage ein. Das UmwStG lässt der KG die Möglichkeit, das eingebrachte Betriebsvermögen zu Buchwerten, zu Zwischenwerten ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.1 Eintritt einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Sacheinlage der Komplementär-GmbH)

2.2.1.1 148 Tritt eine GmbH, die einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, unter Einbringung ihres Geschäftsbetriebs als Sacheinlage in eine KG ein, so kann auf die Gewinnrealisierung der in ihrem eingebrachten Vermögen enthaltenen stillen Reserven verzichtet werden (§ 24 UmwStG).mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

2.2.2.1 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser ei...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.3 Rückgängigmachung einer Betriebsaufspaltung durch Errichtung einer GmbH & Co. KG

2.2.3.1 152 Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 brachte u. a. gravierende Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften:[1] Die in § 8 Nr. 1 bis 3 und Nr. 7 GewStG aufgeführten Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassungen werden zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Hinzurechnung erfolgt jeweils zu 25. v. H. von einem für den jewe...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.5 Exkurs: Ausweis einer nicht erbrachten Hafteinlage

2.2.5.1 154 Nach § 172 Abs. 1 HGB ist die im Handelsregister eingetragene Einlage eines Kommanditisten die sog. Hafteinlage; nach ihr bestimmt sich die mögliche Inanspruchnahme des Kommanditisten durch Gläubiger der Gesellschaft; sie betrifft das Außenverhältnis. Davon abzugrenzen ist die sog. Pflichteinlage, auch bedungene Einlage genannt. Sie betrifft das Innenverhältnis un...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.6 Grunderwerbsteuer

2.2.6.1 155 Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG ausnahmsweise bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage nach den Grundbesitzwerten bemessen. Eine Einbringung liegt nur vor, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück zur Erfüllung seiner Sachbeitragspflichten auf die Personengesellschaft überträgt. Erwer...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3 Umwandlungsvorgänge

2.3.1 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG 2.3.1.1 156 Siehe hierzu Anhang II, Rz. 810 ff. 2.3.2 Umwandlung einer GmbH & Co. KG auf die Komplementär-GmbH 2.3.2.1 157 Siehe hierzu Anhang II, Rz. 833 ff. 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG 2.3.3.1 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Bete...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.1.1 156

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3.3 160

Bei der Umsatzsteuer ist die Änderung der Rechtsform von einer OHG zur GmbH & Co. KG nicht steuerbar. Eine Umsatzsteuer kann sich nur für den Fall ergeben, dass die GmbH eine Einlage (einzelne Wirtschaftsgüter) in die KG zu leisten hat, es sei denn, die Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 UStG greifen hier durch.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.5 Umwandlung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine reguläre GmbH

2.3.5.1 163 Wie unter Rz. 132 ausgeführt, hat eine UG (haftungsbeschränkt) ihr Eigenkapital aufzustocken, bis das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Ist die für eine "reguläre GmbH" nötige Schwelle von 25.000 EUR erreicht, kann sich die UG (haftungsbeschränkt) zur "echten" GmbH umwandeln. Verpflichtend ist dieser Schritt nicht; das bedeutet...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2 Einbringungsvorgänge

2.2.1 Eintritt einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Sacheinlage der Komplementär-GmbH) 2.2.1.1 148 Tritt eine GmbH, die einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, unter Einbringung ihres Geschäftsbetriebs als Sacheinlage in eine KG ein, so kann auf die Gewinnrealisierung der in ihrem eingebrachten Vermögen enthaltenen stillen Reserven verzichtet werden (§ 24 UmwStG). 2.2.2 Eintritt...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.5.1 154

Nach § 172 Abs. 1 HGB ist die im Handelsregister eingetragene Einlage eines Kommanditisten die sog. Hafteinlage; nach ihr bestimmt sich die mögliche Inanspruchnahme des Kommanditisten durch Gläubiger der Gesellschaft; sie betrifft das Außenverhältnis. Davon abzugrenzen ist die sog. Pflichteinlage, auch bedungene Einlage genannt. Sie betrifft das Innenverhältnis und bezeichne...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.5.1 163

Wie unter Rz. 132 ausgeführt, hat eine UG (haftungsbeschränkt) ihr Eigenkapital aufzustocken, bis das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Ist die für eine "reguläre GmbH" nötige Schwelle von 25.000 EUR erreicht, kann sich die UG (haftungsbeschränkt) zur "echten" GmbH umwandeln. Verpflichtend ist dieser Schritt nicht; das bedeutet: "die Gese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1.3 147

§ 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG ergänzen § 24 UmwStG; sie sollen vor allem mittelständischen Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen (sog. interfamiliäre Unternehmensnachfolge) erleichtern. § 6 Abs. 3 EStG bezieht sich auf einen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil – sog. Sachgesamtheiten oder betriebliche Einheiten.[1] Es muss sich um eine unentgeltliche Über...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1.1 145

Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diesem Zusamm...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3.1 158

Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tritt die ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.4.1 161

Die Umwandlung erfolgt in der Form, dass der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bar gründet. Dann schließt er mit der GmbH oder UG haftungsbeschränkt einen KG-Vertrag und bringt sein Einzelunternehmen als Kommanditeinlage ein. Das UmwStG lässt der KG die Möglichkeit, das eingebrachte Betriebsvermögen zu Buchwerten, zu Zwischenwerten oder zu gem...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.3.1 152

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 brachte u. a. gravierende Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften:[1] Die in § 8 Nr. 1 bis 3 und Nr. 7 GewStG aufgeführten Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassungen werden zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Hinzurechnung erfolgt jeweils zu 25. v. H. von einem für den jeweiligen Hinz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

Leitsatz 1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Veräußerung nach vorgelagerter Einlage (§ 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV führt nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG dann zu einem steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft, wenn die Veräußerung aus dem BV innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren seit der Anschaffung – im PV – erfolgt. Die Regelung ist erstmals auf Einlagen anzuwenden, die nach dem...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 UmwStG in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH, steht § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG der Annahme von Unternehmensidentität i.S. des § 10a GewStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff und Zeitpunkt der Übertragung

Rn. 110 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (und Nr 2) ist nur dann erfüllt, wenn die Anschaffung eines WG mit der Veräußerung desselben WG in Beziehung steht. Die Veräußerung und der spiegelbildliche Vorgang der Anschaffung ist die entgeltliche Übertragung eines WG auf bzw von einem Dritten (BFH vom 30.11.2010, BStBl II 2011, 491; BFH vom 30.11.1976, BStBl II 19...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei dem Stiftungsgeschäft unter Lebenden handelt es sich um eine einseitige nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die die allgemeinen Regelungen über Rechtsgeschäfte anwendbar sind. Stifter können neben natürlichen auch juristische Personen oder Personengesellschaften sein. Das Stiftungsgeschäft bedarf nach § 81 Abs. 3 BGB der Schrift...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragungen zwischen Gesellschafter und PersGes

Rn. 176 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei der entgeltlichen Übertragung von Grundstücken oder anderen WG zwischen dem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden PersGes ohne steuerliches BV kommt es nur insoweit zu einer Veräußerung bzw zu einer Anschaffung bei den Mitgesellschaftern, als der Anteil des veräußernden Gesellschafters am übertragenen WG größer ist als seine Be...mehr

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FF 02/2024, Kindeswille ein... / 2 Anmerkung

Ihr gegen die Ausgangsentscheidung eingelegtes Rechtsmittel, mit dem sie sich nur noch gegen die zugunsten des Vaters erfolgte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wendet, begründet die Mutter mit dem – aus ihrer Sicht – nicht ausreichend beachteten Willen des gemeinsamen 9-jährigen Sohnes und greift damit ein in Kindschaftssachen typisches Argument auf, dem vermeint...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der BFH hat die vorweggenommene Erbfolge in Anlehnung an das Zivilrecht als Singularsukzession begriffen, die sich im Vorgang der unentgeltlichen Übertragung des WG erschöpft (BFH vom 09.07.1985, BStBl II 1985, 722). Damit wird die vorweggenommene Erbfolge als Sonderfall der Schenkung betrachtet. Eine (Teil-)Entgeltlichkeit liegt vor, sowei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.10 Rückwirkung von Einbringungsvorgängen (Zeilen 120 und 121)

§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG schließt auch für die Gewerbesteuer aus, dass bei Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen und Einbringungen der übernehmende Rechtsträger einen erweiterten Verlustabzug erreicht. In Zeile 120 sind daher Eintragungen betreffend die steuerliche Rückwirkung von Einbringungsvorgängen zum steuerlichen Übertragungsstichtag beim übernehmenden Recht...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.2 Anwendungsbereich

Rz. 14 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. So sind insbesondere Umwandlungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwStG – nun aufgrund der Streichung ...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.4 Exkurs: Kapitalveränderungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Rz. 50 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 in das GmbHG aufgenommene § 5a GmbHG ermöglicht die Gründung einer sog. haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Die Gründung kann mit einem Stammkapital erfolgen, dass das in § 5 Abs. 1 GmbHG genannte Mindestkapital unterschreitet. Da nach § 5 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ansatzwahlrecht bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Streitig ist, ob im Fall einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der die Entnahmen der im Rückwirkungszeitraum erwirtschafteten Gewinne das eingebrachte Buchvermögen übersteigen, eine Einschränkung des Ansatzwahlrechtes analog § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG für das zum Rückwirkungszeitpunkt vom Einzelunternehmen auf die GmbH übergehende Verm...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ausnahme vom Abflussprinzip für Kirchensteuern?

Der Kläger K war Gesellschafter der A-GmbH. 2014 brachte er Anteile im Weg eines qualifizierten Anteilstausches in die B-GmbH ein. Der Ansatz der Anteile erfolgte auf Antrag gem. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum Buchwert. Die B-GmbH veräußerte Anteile hiervon in den Jahren 2018 und 2019 innerhalb der Sperrfrist (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG) mit der Folge, dass K Einbringungsgewinne r...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anfechtungsrecht des Einbringenden

Im Fall der Einbringung nach § 20 UmwStG steht dem Einbringenden ein eigenes Anfechtungsrecht gegen die gegenüber dem aufnehmenden Unternehmen ergangene Steuerfestsetzung zu, wenn er geltend macht, die darin zugrunde gelegten Werte des eingebrachten BV seien zu hoch. Keine teleologische Extension: Aus dem zwischen § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG 2006 und § 20 Abs. 5 S. 3 UmwStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die KGaA als Instrument zur... / I. Problemstellung

Die lebzeitige Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bietet gegenüber einer Übertragung im Wege einer Verfügung von Todes wegen eine ganze Reihe expliziter Vorteile (Lorz/Kirchdörfer, Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2011, S. 61). Die vorweggenommene Erbfolge bietet die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit die Nachfolgeplanung langfristig anzulegen....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Einbringung der Anteile II (sog. "Zaunkönigphase")/Nachfrist

Rz. 2124 Soweit die Bedingungen erfüllt sind, haben die Anteilseigner der die Gründung anstrebenden Gesellschaften, die nicht innerhalb der Dreimonatsfrist mitgeteilt haben, dass sie ihre Anteile einbringen, einen weiteren Monat Zeit, um die Einbringung zu erklären (sog. Zaunkönigsregelung).[5334]mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Einbringung in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG, § 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG

Rz. 126 Handelt es sich bei der Joint Venture-Gesellschaft um eine Personengesellschaft, kommt eine erfolgsneutrale Einbringung von Vermögen nach § 24 UmwStG in Betracht. Die Voraussetzungen des § 24 UmwStG ähneln denen des § 20 UmwStG. Unterschiede ergeben sich insb. hinsichtlich folgender Punkte:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / d) Einbringung aus Gesellschaften (Ausgliederungen)

Rz. 525 Bei Einbringungsvorgängen ist nicht nur die Ebene der Gesellschaft, in die eingebracht wird, zu betrachten, sondern daneben auch die Ebene, von der das einzubringende Vermögen stammt. Ist das einbringende Rechtssubjekt – wie bspw. in Konzernstrukturen – ebenfalls eine Gesellschaft, sind Besonderheiten zu beachten. Aus Sicht der einbringenden Gesellschaft handelt es si...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG)

Rz. 122 Handelt es sich bei der Joint Venture-Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft, können die Partner unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 UmwStG Vermögen zu Buchwerten einbringen. Die Gegenleistung muss zumindest z.T. in der Gewährung von neuen Anteilen an der Joint Venture-Gesellschaft bestehen. Gegenstand der Einbringung können Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Festsetzungen in der Satzung und Einbringung

aa) Sacheinlagen/Sachübernahmen Rz. 663 § 27 Abs. 1 AktG unterscheidet zwischen Sacheinlagen und Sachübernahmen. Bei der Sacheinlage bringt der Gründer statt einer Bareinlage Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Wert als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Aktien ein. Auch bei der Sachübernahme werden Vermögensgegenstände für die Gesellschaft eingebracht. Der Einbr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Einbringung der Anteile I (sog. "Mindestquotenphase")/Frist

Rz. 2121 Gem. Art. 33 Abs. 1 SE-VO haben die Gesellschafter (Anteilseigner) der an der Gründung beteiligten Gesellschaften 3 Monate Zeit, um zu erklären, ob sie ihre Anteile in die Holding-SE einbringen.[5328] Das Wahlrecht steht sämtlichen Anteilseignern zu. Es müssen weder die Anteilsinhaber, die dem Gründungsplan zugestimmt haben, ihre Anteile einbringen noch ist den Ante...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Rechtsgeschäftliche Übertragung von Vermögensgegenständen im Rahmen einer Einbringung

Rz. 492 Die Übertragung von Vermögensgegenständen auf die aufnehmende Kapital- oder Personengesellschaft erfolgt i.R.d. Einzelrechtsnachfolge. Das Eigentum an jedem Vermögensgegenstand muss daher einzeln und nach den jeweiligen spezifischen gesetzlichen Regelungen übertragen werden. Dies bedeutet, dass bewegliche Sachen gem. §§ 929 ff. BGB übertragen werden. Die Eigentumsüber...mehr