Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 129 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 149 BewG ist bei Betriebswohnungen und Gebäuden, die zu einem Wohnteil der Land- und Forstwirtschaft gehören, entsprechend anzuwenden, wenn sie sich zum Besteuerungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden. Folglich sind auch die entsprechenden Bedarfswerte festzustellen, wobei bei einer räumlichen Verbindung von Wohnteil oder Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / 2. Steuerauslösender Erbschaftsteuertatbestand

Die Steuerbarkeit von Vermögensübertragungen auf und von Stiftungen setzt weiter unabdingbar voraus, dass dadurch ein steuerauslösender Tatbestand erfüllt wird. Als – die Erbschaft-/Schenkungsteuer – steuerauslösende Tatbestände kommen grds. alle im Gesetz genannten Erwerbe gem. den §§ 3, 7, 8 und/oder 1 Abs. 4 ErbStG. in Betracht (soweit sie auf Stiftungen "passen", z. B. k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II bei Aufwärtsverschmelzung

Leitsatz Werden durch eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine weitere Kapitalgesellschaft unter dem gemeinen Wert eingebracht, entsteht innerhalb von 7 Jahren nach der Umwandlung ein Einbringungsgewinn II, wenn die aufnehmende Kapitalgesellschaft die eingebrachten Anteile veräußert. Die Aufwärtsverschmelzung der eingebrachten Gesellschaft auf ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Anfangsbestand bei Eintritt in die "Kontoführungspflicht"

Tz. 9 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Für die Fälle des späteren Eintritts in die Pflicht zur Führung eines Einlagekontos enthielt das KStG zunächst keine dem § 30 Abs 3 und § 38b KStG 1999 vergleichbaren Regelungen. Eine Regelung dazu findet sich erstmals in § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG. Danach gilt der bei Eintritt in die unbeschr StPflicht vorhandene Bestand des Einlagekon...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor Ablauf der Sperrfrist

Leitsatz Der Gewinn aus der vor Ablauf der sog. siebenjährigen Sperrfrist erfolgten Veräußerung einbringungsgeborener Anteile ist nach der im Jahr 2005 geltenden Rechtslage steuerpflichtig. Damit wird nicht gegen Grundrechte des Veräußerers verstoßen. Der Ausschluss der Steuerfreistellung im Fall der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile innerhalb der Sperrfrist ist durc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

Leitsatz Eine Ansparabschreibung nach § 7g des Einkommensteuergesetzes 2002 in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) geltenden Fassung darf nicht gebildet werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wertaufholung durch einbringungsbedingte Werterhöhung von teilwertberichtigten Anteilen

Leitsatz Erfolgt nach einer Teilwertabschreibung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eine Einbringung von Betriebsvermögen in die betreffende Kapitalgesellschaft, hat eine durch die Einbringung bewirkte Werterhöhung keine Wertaufholung für die Anteilseigner der aufnehmenden Gesellschaft zur Folge. Die Regelungen zur Wertaufholung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. m. N...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.5 § 50i Abs. 2 EStG (Umwandlung und Einbringung von Sachgesamtheiten)

Rz. 74a Die Ergänzung des § 50i EStG um einen 2. Absatz ist laut Gesetzesbegründung[1] veranlasst durch Steuergestaltungsstrategien, durch die die in § 50i EStG vorgesehene Besteuerung von Veräußerungs- oder Entnahmegewinnen in sog. Altfällen ausgeschlossen werden könnte. Die Neuregelung richtet sich gegen die Möglichkeit, mittels einer einem Wegzug nachfolgenden Umwandlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 § 50i Abs. 1 S. 2 EStG (Einbringungs- und Umwandlungsfälle)

Rz. 60a Der bisherige § 50i S. 2 EStG wurde durch das KroatienAnpG zum neuen § 50i Abs. 1 S. 3 EStG. Der neue § 50i Abs. 1 S. 2 EStG erweitert nunmehr ausdrücklich den Anwendungsbereich des § 50i EStG auf Umstrukturierungen i. S. d. § 20 UmwStG . Der neu gefasste § 50i Abs. 1 S. 2 EStG behandelt zudem auch die Gewährung von Anteilen an die einbringende Personengesellschaft im...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.5.1 Hintergrund

Rz. 74b Nach dem neuen § 50i Abs. 2 EStG wird in seinem Anwendungsbereich außer über die bei einem Wegzug in einen anderen Vertragsstaat gesetzlich fingierte "Steuerhängigkeit" der betreffenden Wirtschaftsgüter hinaus kein weitergehender Besteuerungsaufschub gewährt. Rz. 74c Dies entspricht ausweislich der Gesetzesbegründung [1] dem Grundgedanken des § 50i EStG, der nur einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.5.2 § 50i Abs. 2 S. 1 EStG (Suspendierung des Bewertungswahlrechts nach UmwStG)

Rz. 74j Nach § 50i Abs. 2 S. 1 EStG werden die Bewertungswahlrechte des Umwandlungssteuerrechts für den Ansatz von Sachgesamtheiten, z. B. bei der Einbringung von Mitunternehmeranteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG, die die Wirtschaftsgüter und Anteile i. S. d. § 50i Abs. 1 EStG enthalten, suspendiert. Rz. 74k Im Rahmen von Umwandlungen und Einbringungen sind die Sachgesamtheiten,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Steuerneutraler Transfer von Wirtschaftsgütern oder Anteilen i. S. d. § 17 EStG

Rz. 41 Weitere Voraussetzung für die nachträgliche Besteuerung ist, dass in Bezug auf die Wirtschaftsgüter oder die Anteile im Zeitpunkt der Übertragung oder Überführung keine Besteuerung der stillen Reserven stattgefunden hat, wie sie nach § 4 Abs. 1 S. 3 und 4 EStG für den Fall vorgesehen ist, dass das deutsche Besteuerungsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.[1] Ke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 50i EStG wurde durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] eingefügt. Die Vorschrift soll "erhebliche Steuerausfälle in Milliardenhöhe" verhindern. Mit § 50i EStG wurde eine Regelung geschaffen, die die Besteuerung späterer Veräußerungsgewinne in den Fällen ermöglicht, in denen aufgrund des bisherigen Rechtsverständnisses der Finanzverwaltung im Zeitpunkt des Wegzugs i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.5.4 Überschießende Regelungstendenz

Rz. 74p § 50i Abs. 2 EStG soll Umgehungen des § 50i EStG nach vollzogenem Wegzug ins Ausland verhindern und ist umfassend angelegt. Diesbezügliche Umwandlungen und Einbringungen gem. § 1 UmwStG sowie Transaktionen gem. § 6 Abs. 3 u. 5 EStG (Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen) sowie Strukturwandel- und Betriebsaufspaltungsfälle sind bezogen auf die ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.5.3 Einzelkommentierung: § 50i Abs. 2 S. 2–4 EStG (Verhinderung weiterer "Steuergestaltungen")

Rz. 74l Auch die S. 2 und 3 des § 50i Abs. 2 EStG dienen ausweislich der Gesetzesbegründung[1] der Verhinderung von Steuergestaltungen und flankieren § 50i Abs. 2 S. 1 EStG. Rz. 74m § 50i Abs. 2 S. 2 EStG soll sicherstellen, dass Übertragungen und Überführungen der betreffenden Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft oder dem Sonderbetriebsvermög...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.1 Rückwirkungsfragen bezüglich § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 81f Bezüglich § 50i Abs. 1 EStG soll ausweislich der Gesetzesbegründung die unechte Rückwirkung nicht verfassungswidrig sein.[1] Den betroffenen Stpfl. sei bewusst gewesen, dass sie die Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs, der Umstrukturierung oder des vermeintlichen Ausschlusses bzw. eine Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Gewinn aus Veräußerungs- und Entnahmevorgängen

Rz. 35 Erfasst werden nur (Alt-) Fälle, d. h. nur die Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern oder von Anteilen, die vor dem Stichtag 29.6.2013 Betriebsvermögen (auch Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft) i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG geworden sind.[1] § 50i EStG gilt nur für Veräußerungs- und Entnahmevorgänge nach dem 29.6.2013 (Stichtag). R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.2 Rückwirkungsfragen bezüglich § 50i Abs. 2 EStG

Rz. 84 Im Fall des § 50i Abs. 2 EStG liegt nach Auffassung des Gesetzgebers ebenfalls eine unechte Rückwirkung vor.[1] Es könne bereits kein schutzwürdiges Vertrauen entstanden sein, da der § 50i EStG lediglich die einmalige Besteuerung der stillen Reserven sicherstellen soll. Der Stpfl. habe nicht auf die Nichtbesteuerung aufgedeckter stiller Reserven vertrauen können. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Anwendungsregelungen zu § 50i Abs. 1 und Abs. 2 EStG

Rz. 75 Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns oder der Entnahme nach § 50i Abs. 1 EStG ist nicht möglich, wenn nicht nur die ursprüngliche Übertragung oder Überführung der Wirtschaftsgüter oder Anteile auf eine Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG, sondern auch die spätere Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile vor dem 29.6.2013 erfolgte. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2015, Erneute Verfas... / b) Beurteilung der Ausgestaltung der §§ 13 a, 13 b ErbStG im Einzelnen

Darüber hinaus hat das BVerfG auch in Teilen die Ausgestaltung der §§ 13 a, 13 b ErbStG im Einzelnen als nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen, sowohl im Hinblick auf die Ungleichbehandlung gegenüber den Erwerbern nicht begünstigter Vermögensarten als auch wegen nicht zu rechtfertigender Ungleichbehandlungen im Binnenvergleich der Erwerber begünstigter Vermögensarte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Bei der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) hat die Kapitalertragsteuer eine besondere Bedeutung. Resultieren die Leistungen aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) beträgt die Kapitalertragsteuer 15 % und hat zugleich eine abgeltende Wirkung. Die Finanzverwaltung hat sich zum gesamten Themenbereich nun umfassend geäußert. Bereits durc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Veräußert ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt, steht dies der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen. Normenkette § 6 Abs. 3 Satz 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1 EStG Sachverhalt An einer GmbH & Co. KG waren Vater und Sohn als...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung: Details zur Wahlrechtsausübung

Kommentar Das LfSt Bayern hat sich zu einigen Detailfragen der Wahlrechtsausübung bei einer Einbringung geäußert. Damit werden nicht nur die Ausführungen im sog. Umwandlungserlass konkretisiert, sondern auch die vorhergehenden Anweisungen in der Verfügung vom 7.7.2014 aktualisiert. Bei einer Einbringung oder einem Anteilstausch hat die übernehmende Gesellschaft das eingebrach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.8 Sicherheiten

Rn 32 Der den Sicherungsrechten zugrunde liegende schuldrechtliche Sicherungsvertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande (Rn. 11). Rn 33 Die Sicherungsübereignung ist nach wirksamer dinglicher Einigung und Übergabe oder Übergabesurrogat vorgenommen (Rn. 13). Dementsprechend kommt es bei der antizipierten Sicherungsübereignung auf den Zeitpunkt der Einbringung der Sachen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1

Rn 3 Die Vorschrift gilt nach ihrem Wortlaut nur für Verfügungen des Insolvenzschuldners, d.h. für Rechtsgeschäfte, die darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht unmittelbar einzuwirken, nämlich es zu übertragen, mit einem Recht zu belasten, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.[1] Darunter fallen sowohl sachenrechtliche als auch schuldrechtliche Verfügungsgeschäfte u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Bedingte Rechtshandlungen

Rn 78 Die Vermögensänderung aufgrund der Abtretung eines aufschiebend bedingten Anspruchs oder die Übereignung eines Anwartschaftsrechts ist bereits mit der Abtretung oder der Übereignung selbst und nicht erst mit Bedingungseintritt als bewirkt anzusehen.[147] Rn 79 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung eines (möglichen) Rückforderungsanspruchs aus zuviel geleisteten Nebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Sonstige Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rn 9 Der Begriff der Gesamtrechtsnachfolge ist weit zu verstehen. Es genügt, dass ein anderer Rechtsträger auf gesetzlich geregelter Grundlage in alle Verbindlichkeiten des Vorgängers eintritt.[21] Gesamtrechtsnachfolger i.S. des § 145 Abs. 1 ist auch der Erbschaftskäufer (§ 2382 BGB).[22] Der Verkäufer haftet allerdings ebenfalls weiterhin (§ 2382 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1.2 Immaterielle Anlagewerte

Rn 10 Bei der Verwertung einer Firma eines Unternehmens, die den Namen einer Person als Bestandteil hat, bedarf es unabhängig von der Rechtsform[21] des Unternehmens keiner Zustimmung des Namensträgers (vgl. schon § 35 Rn. 21 ff.), weil dieser seine Persönlichkeitsrechte durch das freiwillige Einbringen in den Rechtsverkehr kommerzialisiert hatte. Eine Veräußerung ist wegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. § 147 Satz 2

Rn 14 Eine Modifizierung der Rechtsfolgen der Anfechtung gilt Kraft des auf europäischer Richtlinie beruhenden § 147 Satz 2. Die Vorschrift betrifft Rechtshandlungen, die den in § 96 Abs. 2 Satz 1 genannten Ansprüchen und Leistungen (aus Zahlungs-, Überweisungs- oder Übertragungsverträgen) zugrunde liegen. Gemeinsames Merkmal aller dieser Rechtshandlungen ist ihre interne Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.2 Weitergabe

Rn 13 Eine "Weitergabe" des Gegenstandes i.S. des § 145 Abs. 2 kann in verschiedenen Formen stattfinden.[40] Neben der Vollübertragung (z.B. Abtretung eines anfechtbar erworbenen Pfandrechts, Einbringung als Einlage in eine Gesellschaft) kommt auch die Einräumung eines beschränkt dinglichen Rechts am anfechtbar Erworbenen in Betracht,[41] z.B. durch Bestellung einer Hypothek...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an Altgesellschafter

Leitsatz Wird ein neuer Gesellschafter gegen Zuzahlung an die Altgesellschafter in eine Personengesellschaft aufgenommen, erfüllt dieser Vorgang auch dann nicht die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 UmwStG, wenn die Zuzahlung in ein der deutschen Besteuerung unterliegendes Betriebsvermögen der Altgesellschafter gelangt. Normenkette § 24 UmwStG, § 16 Abs. 1 und Abs. 2, § 34 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.4 Sonstige Fälle bei Kapitalgesellschaften

Rz. 172 Abs. 4 S. 2 definiert den Verlust der wirtschaftlichen Identität nicht abschließend, sondern beschreibt, wie das Wort "insbesondere" zeigt, nur die wichtigsten Fälle. Es sind auch andere Fallgruppen möglich; diese müssen aber den in Abs. 4 S. 2 beschriebenen Gestaltungen wertungsmäßig in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar sein.[1] Das bedeutet, dass eine Fallgest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.2.1 Begriff des "neuen Betriebsvermögens"

Rz. 72 Im Zusammenhang mit der Anteilsübertragung muss der Kapitalgesellschaft überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt werden. Der Begriff der "Zuführung" ist im Gesetz nicht ausdrücklich enthalten, jedoch kann er als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal angesehen werden. Das Betriebsvermögen muss überwiegend "neu", darf also vorher nicht vorhanden gewesen sein.[1] Ein be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.1 Übertragung von Anteilen

Rz. 41 Als erstes Tatbestandsmerkmal setzt der Verlust der wirtschaftlichen Identität voraus, dass Anteile an der Kapitalgesellschaft übertragen werden, und zwar für den Verlustabzug bis zum Vz 1996 sowie für den Vz 1997, wenn der Verlust der wirtschaftlichen Identität vor dem 6.8.1997 eingetreten ist: Übertragung von mehr als 75 % der Anteile; ab Vz 1998 sowie für den Vz 1997...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücksübertragung durch Ausgliederung (des gesamten Vermögens) zur Neugründung grunderwerbsteuerpflichtig

Leitsatz Die Ausgliederung des gesamten Vermögens eines Einzelunternehmens auf eine (durch die Ausgliederung) neu gegründete GmbH ist nicht aufgrund der sog. Konzernklausel (§ 6a GrEStG) grunderwerbsteuerfrei, weil der "Konzernverbund" infolge der vollständigen Ausgliederung des herrschenden Unternehmens erlischt bzw. kein herrschendes Unternehmen mehr besteht. Die 5-jährige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung: Wahlrechtsausübung

Kommentar Bei einer Einbringung oder einem Anteilstausch hat die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Jedoch kann auf Antrag das übernommene Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Der Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögen gi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2014, Die Entwicklun... / C. Chronologie des Entscheidungsprozesses vom Vorschlag der Kommission bis zum Inkrafttreten

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

Leitsatz Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100 % beteiligten Kommanditisten (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG) aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen derselben KG übertragen, so ist für die Übertragung nicht deshalb rückwirkend der Teilwert anzusetzen, weil die KG bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen das Wirts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entnahme bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Überlässt ein Steuerpflichtiger einen bislang seinem Einzelunternehmen zugeordneten Gegenstand einer sein Unternehmen fortführenden Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, unentgeltlich zur Nutzung, so muss er die Entnahme dieses Gegenstands aus seinem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b UStG versteuern. 2. Die Entnahme ist mit dem Einkaufspreis zu bemessen; die W...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücksübertragung durch Ausgliederung zur Neugründung grunderwerbsteuerpflichtig?

Leitsatz Die Ausgliederung eines Teilbetriebs mit Grundstücken von einer GmbH auf eine (durch die Ausgliederung) neu gegründete GmbH ist aufgrund der sog. Konzernklausel (§ 6a GrEStG) grunderwerbsteuerfrei, obwohl nach dem Gesetzeswortlaut eine Beteiligung des "herrschenden" Unternehmens an der "abhängigen" Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren vor (und nach) der Ausgliederung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nutzung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei atypisch stiller Gesellschafter-Beteiligung

Leitsatz 1. Bringt eine Personengesellschaft ihren Gewerbebetrieb in eine andere Personengesellschaft ein, können vortragsfähige Gewerbeverluste bei fortbestehender Unternehmensidentität mit dem Teil des Gewerbeertrags der Untergesellschaft verrechnet werden, der auf die Obergesellschaft entfällt. Mit dem auf andere Gesellschafter der Untergesellschaft entfallenden Teil des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Gewährung der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG bei einem sog. qualifizierten Anteilstausch

Leitsatz 1. Die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 5 GewStG stellt abstrakt auf die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a GewStG ab; des Ansatzerfordernisses in § 9 Nr. 2a Satz 1 letzter Satzteil GewStG bedarf es deswegen nicht (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9.11.2011, I B 62/11, BFH/NV 2012, 449). 2. Nach entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 2 Satz 3 (i.V.m. § 23 Abs. 1)...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an das BMF

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Liegt dem Streitfall ein teilentgeltlicher Vorgang oder aber eine vollentgeltliche Übertragung in Gestalt einer Einbringung gegen Mischentgelt zugrunde? 2. Unterstellt, es sei der vom IV. Senat des BFH zur Behandlung teilentgeltlicher Vorgänge vertretenen "modifizierten Tr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Einlage eines Mandantenstamms in eine neu gegründete GbR durch einen Gesellschafter

Sachverhalt Bei dem Verfahren ging es um die Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie. Streitig war, ob ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen Beteiligung neu gegründeten Steuerberatungs-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 11. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Gemeinschaftsbezogene Zuwendung Eine Entscheidung des X. BGH-Senats[62] ist weniger deshalb zu nennen, weil hiernach ein Wohnrecht ausgleichspflichtiger Zuwendungsgegenstand sein kann.[63] Vielmehr äußert sich der BGH auch zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast nicht nur zum Leistungstransfer, sondern auch zur Vorstellung oder Erwartung, dass die Lebensgemeinschaft Bestand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.1 Steuerfreie Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung (§ 3 Nr 40 S 4 Buchst a HS 1 EStG aF)

Tz. 130 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 4 Buchst a EStG aF gilt S 3 (Ausnahme von der Teil-/Halb-Eink-Besteuerung) nicht, dh es gilt doch wieder die Grundregel (Teil-/Halb-Eink-Verfahren), wenn der in § 3 Nr 40 S 1 Buchst a oder b EStG aF bezeichnete Vorgang (Anteilsveräußerung, veräußerungsgleiche Tatbestände) später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.4 Einbringungsgeborene Anteile, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 1 oder nach § 23 Abs 1 bis 3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen

Tz. 153 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Kap-Beteiligungen, deren Erwerb auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 oder § 23 Abs 4 UmwStG aF zurückzuführen ist, die aber unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1 bis 3 UmwStG aF beruhen, fallen nach § 3 Nr 40 S 4 Buchst b HS 2 EStG aF nicht unter die Rückausnahme des § 3 Nr 40 S 4 Buchst b HS ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen

Tz. 147 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Kap-Beteiligungen, deren Erwerb auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF zurückzuführen ist, können grds ohne Einhaltung einer siebenjährigen Sperrfrist zu 40 %/zur Hälfte stfrei veräußert werden, vorausgesetzt, sie gehen nicht (un-)mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1 bis 3 UmwStG aF innerhalb der Siebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 23 Abs 4 UmwStG aF beruhen

Tz. 152 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Anteile, die ohne Beachtung einer Mindestbehaltefrist zu 40 %/zur Hälfte stfrei veräußert werden können, sind auch solche, die auf einer nach § 23 Abs 4 UmwStG aF zu Bw zulässigen grenzüberschreitenden Anteilseinbringung innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen, vorausgesetzt, sie sind nicht mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 o...mehr