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Akteure im BGM / 1.3 Personen und betriebliche Organisationsformen für BGM

Oliver Walle
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Weitere Personen, die in den Arbeitskreis einberufen werden, sollten nach Bedarf ausgewählt werden. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen von weniger als 50 Beschäftigten, ergibt sich der Personenkreis aus der Unternehmensleitung, dem Personalverantwortlichen und dem Betriebsarzt. Bei größeren Unternehmen kommen zusätzlich, je nach Ausgangssituation, die Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsbeauftragte, ein Vertreter des Betriebsrates (falls vorhanden), ein Schwerbehindertenvertreter, die Abteilungsleiter oder auch eine Auswahl an Beschäftigten hinzu. Ggf. können auch die Krankenkassen oder Unfallversicherungsträger in diesem Gremium sein. Es sollte strikt beachtet werden, dass die Mitglieder des Arbeitskreises feste Aufgaben und Rollen übernehmen, um eine effektive und effiziente Arbeit zu gewährleisten.

In KMUs kann es auch sinnvoll sein, BGM aus dem Arbeitsschutzausschuss (ASA) heraus zu entwickeln und zu betreiben. Da dieses Gremium bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten bereits existiert und die Mehrzahl der Mitglieder ohnehin in ein BGM einzubeziehen wäre, bedarf es keiner neuen Struktur. Die Tagesordnung der ASA-Sitzung, die vierteljährlich stattfindet, kann um den Punkt "Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit" ergänzt werden, und im Laufe der Zeit könnte aus dem ASA ein A-G-S-Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit werden. Abb. 1 macht deutlich, dass Arbeitsschutz und BGM eigene Ziele und Aufgaben haben, aber auch eine Schnittmenge besteht, die die Akteure in beiden Systemen betrifft.

Abb. 1: Schnittmenge Arbeitsschutz und BGM

Je nach Umfang des Projektes und der vorhandenen fachlichen Kompetenzen der Mitglieder des Arbeitskreises kann eine externe Fachkraft hinzugezogen werden, um die Rolle des Moderators im Projekt und den Sitzungen einzunehmen, aber auc...

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