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Arbeitsschutzausschuss

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Zusammenfassung

 
Begriff

Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden. Er bringt die mit Sicherheit und Gesundheitsschutz befassten Funktionsträger zusammen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Dieses Gremium ist kein Beschluss-, sondern ein Beratungsorgan. Die Entscheidung über die zu veranlassenden Maßnahmen liegt beim Arbeitgeber oder seinem Vertreter.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Organisation und Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt (Details zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl, Pflichtteilnehmer, vierteljährlicher Sitzungszyklus).

1 Wann muss ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet werden?

Das Unternehmen muss dann einen Arbeitsschutzaussschuss bilden, wenn es mehr als 20 Mitarbeiter hat. Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl muss der Arbeitgeber von seiner durchschnittlichen Beschäftigtenzahl ausgehen. "Ausnahmezeiten" wie besondere Saisongeschäfte fließen in die Saldierung nicht mit ein. Teilzeitbeschäftigte werden nach einem bestimmten Schlüssel berücksichtigt.

Bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen ist es üblich, einen zentralen Arbeitsschutzausschuss einzurichten, gerade wenn die einzelnen Filialen eher klein und/oder gleichartig sind. Es ist aber in jedem Fall darauf zu achten, dass (z. B. durch verbindliche Teilnahme von Vertretern aus den Filialen) der Informationsfluss in beide Richtungen gewährleistet ist und die Arbeit des Ausschusses nicht abgekoppelt von der Wirklichkeit in den Niederlassungen läuft.

2 Die Aufgaben der einzelnen Mitglieder

  • Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter

    Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müssen vom Arbeitgeber terminiert und einberufen werden. Ihm fällt auch die Benennung und ordnungsgemäße Einladung der anderen Mitglieder zu. Den Vorsitz hat der Arbeitgeber selbst (bei juri...

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