Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.4 Doppelstöckige Personengesellschaft

Rz. 77 Die Begründung einer doppelstöckigen Personengesellschaft erfolgt durch Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Bei der Beteiligung einer Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) sind nicht die Gesellschafter der Obergesellschaft, sondern ist...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung – Beweis – Anwendung von Tabellen

Rz. 193 Anders als bei Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB im Falle der Tötung kommt es im Falle der Verletzung nicht auf den gesetzlich geschuldeten, sondern auf den vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Umfang der Arbeitsleistung im Haushalt an.[410] Der Schadensersatz bemisst sich nach dem erforderlichen Kostenaufwand für die Beschäftigung einer gleichwertigen Ersatzkraft, gle...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / 1. Verhaltenshaftung nach § 89 Abs. 1 WHG

Rz. 45 Nach § 89 Abs. 1 WHG muss Schadensersatz leisten, wer auf ein Gewässer durch Einbringen oder Einleiten von Stoffen oder in anderer Weise so einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändert wird; die Vorschrift begründet die Haftung für die Vornahme bestimmter auf ein Gewässer gerichteter Handlungen.[95] Diese...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftpflichtiger

Rz. 68 Für Schäden nach § 89 Abs. 1 WHG (Verhaltenshaftung) haftet der Handelnde, das heißt derjenige, der auf ein Gewässer durch Einleitung oder Einbringung von Stoffen oder in sonstiger Weise nachteilig eingewirkt hat, oder der Unterlassende, der eine nach den Umständen des Einzelfalles zur Abwehr eines Schadens durch Einleiten oder Einbringen von Stoffen mögliche und gebo...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1.3 Einbringung/Anteilstausch in Personengesellschaft

In Großbritannien werden gewerbliche Unternehmen in aller Regel durch Kapitalgesellschaften geführt. Nach britischem Recht gegründete Personengesellschaften spielen in der Unternehmenspraxis eine geringere Rolle als in Deutschland. Bei Einbringungen in Personengesellschaften wäre eine britische Personengesellschaft nach dem Brexit persönlich nicht von vornherein als übernehme...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1.2 Einbringung/Anteilstausch in Kapitalgesellschaft

Voraussetzung einer steuerneutralen Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG ist nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 4 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG insbesondere, dass der übernehmende Rechtsträger eine Gesellschaft ist, die nach dem Recht eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates gegründet wurde und in einem die...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.3 Einbringung/Anteilstausch in eine Kapitalgesellschaft

Voraussetzung einer steuerneutralen Einbringung von inländischem Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG ist nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 4 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG bislang insbesondere, dass der übertragende Rechtsträger eine Gesellschaft ist, die nach dem Recht eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates gegründet wu...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.4 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

Bei Einbringungen eines inländischen Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils mit inländischem Betriebsvermögen in eine inländische Personengesellschaft gegen Gewährung einer Mitunternehmerbeteiligung nach § 24 UmwStG stellt § 1 Abs. 4 Satz 2 UmwStG keine besonderen persönlichen Anforderungen an den übertragenden Rechtsträger. Sofern die übrigen Voraussetz...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1.4 Exkurs: Zivilrechtliche Anwachsungsvorgänge

Um den im gesellschaftsrechtlichen Teil beschriebenen, sich aus dem Brexit als solchem ergebenden möglichen haftungsrechtlichen Risiken der fehlenden zivilrechtlichen Anerkennung einer im Inland geleiteten, aber nach britischem Recht gegründeten Limited zu entkommen, kann an die Übertragung des Betriebsvermögens der Limited auf eine andere, "unproblematische" Rechtsform wie ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.3.2 Brexit im Nachgang zu steuerbegünstigtem "Inbound"-Einbringungsvorgang

§ 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG – und § 22 Abs. 2 Satz 6 UmwStG – ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (§ 20 UmwStG) oder einen Anteilstausch (§ 21 UmwStG), für den im Veräußerungsfall § 8b Abs. 2 KStG nicht greifen würde, jeweils unter dem gemeinen Wert für den Einbringenden – oder die übernehmende Gesellscha...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.3 Die Anwendung von § 6a GrEStG nach dem Brexit

Hat der Gesetzgeber Vorkehrungen für bereits vor dem Vollzug des Brexits steuerfrei gestellte Umstrukturierungen im Konzern getroffen, stellt sich mit Blick auf die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel die Frage, ob § 6a GrEStG zukünftig in grenzüberschreitenden Umstrukturierungen mit dem VK weitgehend ausgeschlossen sein wird. Die Steuervergünstigung setzt einen steuerbaren...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.2 Nachversteuerung bei Brexit während noch laufender Haltefristen?

Ein Steueraufschub für grundsätzlich begünstigungsfähige Restrukturierungen setzt in aller Regel voraus, dass die gesetzliche Begünstigung nicht genutzt wird, um die Sofortversteuerung eines Veräußerungs- oder veräußerungsgleichen Vorgangs zu umgehen und das inländische Besteuerungsrecht an den im Inland gebildeten stillen Reserven des betreffenden Wirtschaftsgutes nicht beein...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1 Anwendung des UmwStG auf praxisrelevante künftige Outbound-Umwandlungen nach UK

Für Umwandlungen, die unter das UmwStG fallen, kann der umwandelnde Rechtsträger bei Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen eine sofortige steuerwirksame Aufdeckung stiller Reserven vermeiden und der übernehmende Rechtsträger regelmäßig in diesen Fällen die steuerlichen Buchwerte der übergehenden Wirtschaftsgüter fortführen. Soweit der persönliche Anwendungsbere...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuerbefreiung im Falle der Ausgliederung zur Neugründung

Leitsatz Auch bei einer Neugründung einer Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung eines Unternehmens bei einer natürlichen Person kann eine Grunderwerbsteuerbefreiung gewährt werden. Sachverhalt Streitig ist, ob bei Ausgliederung und Neugründung einer Gesellschaft bei der Grunderwerbsteuer eine Steuerbefreiung zu gewähren ist. Die alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführeri...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.6 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 3.3 Checkliste

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.10 Weitere Fälle

Rz. 140 Werden alte Aktien mit Dividendenanspruch veräußert und von dem Erwerber kurz darauf junge Aktien derselben Gesellschaft ohne Dividendenanspruch an den Veräußerer der alten Aktien verkauft, ist auch nach Aufhebung des § 50c Abs. 8 S. 2 EStG kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Der Erwerber erlangt nämlich anders als beim Wertpapierpensionsgeschäft be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 4 Entstehung des Steueranspruchs wie bei angemessener Gestaltung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 60 Nach § 42 Abs. 1 S. 3 AO entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Was gegenständlich unter diesem Steueranspruch zu verstehen ist, hängt vom systematischen Verständnis der zur Missbrauchsabwehr bestimmten Rechtsfolgenkorrektur ab. Nach einer Ansicht leg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Einbringungsgeborene Anteile, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 1 oder nach § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen

Tz. 59 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kap-Beteiligungen, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF beruhen, fallen wegen der doppelten Verneinung nicht unter die Rückausnahme nach § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF. Sie können erst nach Ablauf der Siebenjahresfrist stfrei nach § 8b Abs 2 KStG veräußert werden. Wegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 23 Abs 4 UmwStG aF beruhen

Tz. 60 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Anteile, die nicht unmittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1–3 UmwStG aF beruhen, sind auch solche, die auf einer gem § 23 Abs 4 UmwStG aF zu Bw zulässigen grenzüberschreitenden Anteilseinbringung innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen, vorausgesetzt, sie sind nicht mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen

Tz. 53 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kap-Beteiligungen, die auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen, können grds ohne Einhaltung einer siebenjährigen Sperrfrist stfrei veräußert werden, vorausgesetzt, sie gehen nicht mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF oder auf eine Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerfreie Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF)

Tz. 35 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF gilt S 1 (Ausnahmen von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht, dh es gilt doch wieder die Grundregel (StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang (Anteilsveräußerung, veräußerungsgleiche Tatbestände) später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet. Wegen der Gestaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Veräußerung von Anteilen, die nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alternative KStG aF)

4.3.2.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht unmittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Was mit der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anteile, die bereits vor Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung steuerfrei veräußert werden können (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2 KStG aF)

4.3.1 Allgemeines Tz. 48 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die durch das UntStFG neu gefasste Nr 2 des § 8b Abs 4 S 2 KStG aF nennt zwei Rückausnahmen von der in Abs 4 S 1 enthaltenen Ausnahmeregelung zur Grundregel des § 8b Abs 2 KStG, dh bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gilt die Grundregel wieder, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen stfrei sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht unmittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Was mit der 1. Alt dieses S ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 17 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF entstehen insbes durch (s Tz 3, weiter s § 21 UmwStG [vor SEStEG] Tz 14ff): Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF zu Bw oder Zwischenwerten. Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges nach § 25 UmwStG aF; Einbringung einer mehrheitsvermittelnden Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 48 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die durch das UntStFG neu gefasste Nr 2 des § 8b Abs 4 S 2 KStG aF nennt zwei Rückausnahmen von der in Abs 4 S 1 enthaltenen Ausnahmeregelung zur Grundregel des § 8b Abs 2 KStG, dh bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gilt die Grundregel wieder, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen stfrei sind. Im Klartext besa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung von Anteilen, die durch einen von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen innerhalb der Siebenjahresfrist in die veräußernde Körperschaft eingebracht worden sind (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alternative KStG aF)

Tz. 61 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht auf einer Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Der Gesetzeswortlaut ist denkbar ung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ergänzend zu der in § 8b Abs 2 KStG selbst geregelten Ausnahme von der StFreiheit von VG, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist bzw stwirksam eine Rücklage übertragen worden ist (s § 8b Abs 2 S 4 und 5 KStG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anteile, die von einem nicht nach § 8b Abs 2 KStG begünstigten Einbringenden unter dem Teilwert erworben worden sind (§ 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF)

Tz. 27 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF ist Abs 2 nicht anzuwenden, wenn die Anteile durch eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar über eine MU-Schaft von einem Einbringenden, der nicht zu den von Abs 2 begünstigten Stpfl gehört, zu einem Wert unter dem Tw erworben worden sind. § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF betrifft au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 2 KStG aF gilt S 1 nicht, dh der VG ist doch stfrei, wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet oder soweit die Anteile nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1–3 UmwStG aF oder (gemeint: nicht) auf einer Einbringung durch ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtsfolgen bei Anwendung des § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF

Tz. 21 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF ist Abs 2 auf einbringungsgeborene Anteile nicht anzuwenden. Gewinne aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen sind demnach grds stets in voller Höhe stpfl . Es werden nicht nur die bis zu dem Zeitpunkt der Einbringung, sondern auch die in der Zeit zwischen der Einbringung und der Veräußerung ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Nichtanwendung des § 8b Abs 4 KStG aF

Tz. 67 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 KStG aF gilt die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG in bestimmten Fällen nicht. Wegen Einzelheiten s Tz 4ff. Nach § 6 Abs 2 S 4 EnWG aF ist § 8b Abs 4 KStG aF auf Maßnahmen iSd § 6 Abs 2 S 1 EnWG aF nicht anwendbar, sofern diese Maßnahmen bis zum 31.12.2008 ergriffen werden. Bei den Maßnahmen iSd § 6 Abs 2 S 1 EnWG aF handelt es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Wegfall der Eigenschaft "Anteil iSd § 8b Abs 4 KStG aF" durch Umwandlung?

Tz. 64 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es stellt sich die Frage, ob bei einer Verschmelzung einer Schwester-Kap-Ges, an der die nach § 8b Abs 4 KStG aF sperrfristbehafteten Anteile bestehen, auf eine andere Schwester-Kap- Ges (sog sidestep-merger) die vorher gegebene Eigenschaft "Anteil iSd § 8b Abs 4 KStG aF" im Nachhinein wegen des verschmelzungsbedingten Untergangs der Schwest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bindung des Rechtsnachfolgers (§ 4f Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Rechtsnachfolger des ursprünglich Verpflichteten muss die Aufwandsverteilung nach Maßgabe des § 4f Abs 1 S 1–6 EStG weiterführen. Der Übergang noch nicht steuerwirksam verbrauchten Aufwands gilt bei Übergang von Sachgesamtheiten durch Erbfolge oder nach § 6 Abs 3 EStG, ebenso für Umwandlungen und Einbringungen zum Buchwert, soweit der üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 4 KStG aF wurde mit der Neufassung durch das StSenkG eingefügt. Das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der B-Reg zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (sog Korb II-Gesetz) enthielt folgende Änderungen des § 8b Abs 4 KStG aF: § 8b Abs 4 S 1 und 2 KStG aF wurden klarstellend dahingehend geändert, dass § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Teilbetriebsveräußerung/-aufgabe (§ 4f Abs 1 S 3 Alt 1, S 4–6 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erfolgt im Zuge einer Teilbetriebsveräußerung/-aufgabe der Zurechnungswechsel einer Verpflichtung, ordnet § 4f Abs 1 S 4 EStG an, dass ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand aus der Realisation stiller Lasten zu vermindern ist, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Anders ausgedrückt: Die Verte...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 2.5 Bundesvereinbarung zur zahnärztlichen und pflegerischen Versorgung von stationär Pflegebedürftigen (Anlage 12 zum BMV-Z)

Rz. 26 Nach der Präambel der Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen, welche mit Wirkung zum 1.4.2014 in Kraft getreten ist, haben die Parteien des BMV-Z im Benehmen mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen sowie den Verbänden der Pflegeberufe insbesondere zur Verbesserung der Q...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.2 Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende

Rz. 13 Für Gewerbetreibende deren Firma (§ 17 EStG) im Handelsregister eingetragen ist, gilt § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Unbeschränkte Steuerpflicht ist nicht erforderlich; die Vorschrift gilt daher auch für beschr. Stpfl., wenn sie im Inland einen Gewerbebetrieb betrieben und dieser als Zweigniederlassung nach §§ 13, 13d HGB im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik oder eines anderen EU-/EWR-Staates ausscheidet. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die Wirts...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / IV. Folgen für die Praxis

Die BFH-Rechtsprechung erging zwar zu den Regelungen des alten ErbStG. Gleichwohl werden die Urteilsgrundsätze ebenfalls auf das derzeitig geltende Erbschaftsteuergesetz und mithin für aktuelle Bewertungsstichtage anwendbar sein. So haben sich die Voraussetzungen bezüglich des Vorliegens von jungem Verwaltungsvermögen inhaltlich nicht geändert, auch wenn die Regelung nicht m...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / I. Der Beschluss des OLG Köln v. 5.8.2019

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt errichtete die Stifterin zu ihren Lebzeiten eine rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Berlin. In dem privatschriftlichen Stiftungsgeschäft verpflichtet sich die Stifterin zur Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum in Köln. Nachdem die zuständige Senatsverwaltung die Stiftung anerkannt hatte und diese damit rechtsfähig war, übertrug die S...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / II. Grundlagen zum jungen Verwaltungsvermögen

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13b ErbStG genannte begünstigte Vermögen. Zu diesem begünstigen Vermögen zählen u.a. inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an welcher der Erblasser ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Planwirkung gegenüber Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 6 Erlangt die gerichtliche Bestätigung eines Insolvenzplans nach § 248 Abs. 1 InsO formelle Rechtskraft, treten gem. § 254 Abs. 1 InsO die in seinem gestaltenden Teil festgelegten materiellen Wirkungen unmittelbar für und gegen alle Beteiligten ein. Im Plan vorgesehene Forderungserlasse führen nicht zum Erlöschen eines Teils der Forderungen. Die Forderungen bestehen als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbefragung im BGM... / 2.1 Akteure und Teilnehmerkreis

Die Diskussion über die Form des Fragebogens (Online oder Papierform) und ob die Befragung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, wird im Arbeitskreis Gesundheit geführt. Dieser entscheidet auch über die Zielrichtung bzw. Inhalte und gibt den Fragebogen nach Fertigstellung frei. Dabei kommen auf die Teilnehmer des Arbeitskreises folgende Aufgaben zu:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 33 Die finanzielle Eingliederung setzt gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG voraus, dass der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres an ununterbrochen und unmittelbar in einem solchen Maße beteiligt ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Eine Beteiligung des Organträgers an d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesellschaft...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / bb) Führt die Einbringung von Immobilien zu neuem AfA-Potential?

Da im Umfang der eigenen Beteiligungsquote an der Gesellschaft keine entgeltliche Übertragung auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft denkbar ist, scheidet eine solche im Umfang der Beteiligungsquote des Einbringenden zugleich als Gestaltungsmittel aus, wenn zur Schaffung eines erhöhten AfA-Potenzials gezielt eine Wertaufstockung bei einzubringenden Immobilien bea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Verschmelzung, Spaltung, Einbringung

Tz. 131 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hierzu s Anhang 2 zum UmwStG.mehr