Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 104 bis 106)

Grundstücke im Zustand der Bebauung können sein: unbebaute Grundstücke bereits bebaute Grundstücke.[1] Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde.[2] Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Umschichtungen

Rn. 590 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der begünstigten Vermögensübertragung endet, wenn der Übernehmer das übernommene Vermögen auf einen Dritten überträgt und dem Übernehmer das übernommene Vermögen steuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen ist (vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 37). Rn. 591 Stand: EL 141 – ET: 0...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abgrabungsarbeiten oder Einbringung von Baustoffen

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn auf diesem Grundstück mit den Ausschachtungsarbeiten für die Fundamente oder mit den Planierungsarbeiten für die Bodenplatte begonnen worden ist. Bei An- und Ausbauten sowie Erweiterungen kann auch das Einbringen von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils als Beginn des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3 Dem Gesellschafterwechsel gleichzusetzende Tatbestände

Tz. 132 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 26 und 27), dessen Text gleichlautend bereits im Schr des BMF v 11.06.1990 (BStBl I 1990, 252) enthalten war, sind einem Gesellschafterwechsel durch Übertragung von mehr als 50 % der Anteile zB gleichzusetzen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.6 Fortführung des den Verlust verursachenden Geschäftsbetriebs in den folgenden fünf Jahren

Tz. 175 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Voraussetzung für die Anwendung der sog Sanierungsklausel des § 8 Abs 4 S 3 KStG ist, dass die Kö den den Verlust verursachenden Geschäftsbetrieb "in den folgenden fünf Jahren" in einem nach dem Gesamtbild der wirtsch Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortführt. Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455) äußert sich nicht dazu, was un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Grundstücks im Zustand der Bebauung

Rz. 18 [Autor/Stand] Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen worden ist. Dies ergibt sich nicht mehr aus der ursprünglichen Fassung des § 145 Abs. 1 Satz 4 BewG, sondern unmittelbar aus § 149 Abs. 1 BewG. Durch diese Begriffsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.5 Betriebsvermögenszuführung nur von außen?

Tz. 83 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Aber noch in einem weiteren Punkt ist die Auff des BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; dazu s Nichtanwendungs-Erl des BMF v 17.04.2002, BStBl I 2002, 629; weiter s Urt des BFH v 05.06.2007, BStBl II 2008, 986) strenger als die der Fin-Verw:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.9 Betriebsvermögenszuführung durch Umwandlung

Tz. 125 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 11) stellt klar, dass neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch durch die Verschmelzung (uE auch Einbringung, Spaltung) einer anderen Gesellschaft auf die Verlustgesellschaft zugeführt werden kann. Ob die Verlustgesellschaft nach der Verschmelzung ihr Nenn-Kap erhöht, spielt für die Anwendung de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

Leitsatz Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / g) Anspruch auf qualifizierten Zahnersatz

Rz. 435 Der Anspruch auf Zahnersatz eines durch einen Unfall Geschädigten ist nicht in jedem Fall auf den Leistungsumfang eines gesetzlichen Krankenversicherers beschränkt. Der Geschädigte braucht sich nicht auf einen kostengünstigeren konventionellen Zahnersatz, dessen Kosten zunächst von der Krankenkasse getragen werden, verweisen zu lassen (OLG Hamm DAR 2001, 359). Rz. 43...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Steuerabzug bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften (§ 44 Abs. 6 EStG)

Rz. 127 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c EStG (§ 43 EStG Rz. 93; § 43a EStG Rz. 11.) besteht zivilrechtliche Personenidentität von Gläubiger (juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. steuerbefreite Körperschaft) und Schuldner (Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der Kapitalerträge. Da in diesen Fäl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 166 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Hat ein ArbN eine gesetzlich oder vertraglich unverfallbare Anwartschaft aus der bAV erlangt (> Rz 25 ff) und endet das Dienstverhältnis vor der Fälligkeit von Leistungen, bleiben seine bis dahin erwachsenen Anwartschaften erhalten. Für die Direktzusage einer Pension und die Anwartschaft gegenüber einer U-Kasse ist die Auszahlung des Übertr...mehr

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Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Leitsatz Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines Gesellschafters, d.h. jeden Verlust der (unmittelbaren) Mitunternehmerstellung, unabhängig davon, ob der Gesellschafter unentgeltlich oder entgeltlich, im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet. Normenkette § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 3, § 6 Ab...mehr

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Die Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich umfasst nicht zwingend einen Freizeitausgleich zum Abbau eines Arbeitszeitkontos

Leitsatz Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Sachverhalt Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin, die bei ihr als Sekretärin beschäftigt war, fristlos. Im Kündigungsschutzprozess schlossen die Partei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Haftung neu eingetretener Sozien

Rz. 413 Nach dem vertragsrechtlichen Konzept der bisherigen Rechtsprechung haftete ein neu in eine Sozietät eingetretener Rechtsanwalt grds. nicht für Schadensersatzansprüche aus einem Mandatsverhältnis, das zu dem Zeitpunkt seines Eintritts bereits abgeschlossen war. In laufende Mandate wurde das neu eintretende Sozietätsmitglied danach nur aufgrund entsprechender Vereinbar...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

Leitsatz Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, son...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 184 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nach Verabschiedung des Standards folgten verschiedene Diskussionen, die zT noch nicht abgeschlossen sind. Am 11. September 2014 veröffentlichte der IASB den Änderungsstandard "Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen an IFRS 10 und I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ab.3 Zusätzliche vertragliche Vereinbarungen

Tz. 72 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Werden von den Parteien zusätzliche vertragliche Vereinbarungen getroffen, sind diese zumeist konsistent zu den Rechten und Pflichten, die sich aus der Rechtsform der separaten Einheit ergeben (IFRS 11.B25). Allerdings können die Rechte und Pflichten durch zusätzliche Vereinbarungen geändert oder ganz außer Kraft gesetzt werden (IFRS 11.B26)....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Übergangskonsolidierung von einem Tochterunternehmen zu einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Tz. 155 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Sofern die Parteien die Kontrolle über ein Tochterunternehmen bspw. durch eine Anteilsveräußerung verlieren oder das Tochterunternehmen in eine gemeinschaftliche Tätigkeit einlegen (sodass sie gemeinschaftliche Betreiber werden), stellt sich die Frage, wie die Übergangskonsolidierung zu erfolgen hat. Im Falle eines Beherrschungsverlustes sie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Gemeinschaftliche Beherrschung

Tz. 19 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Liegt eine vertragliche Vereinbarung vor, ist anschließend zu prüfen, ob die Parteien darüber hinaus gemeinschaftliche Beherrschung ausüben. Da IFRS 11 keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Kriteriums der Beherrschung enthält, ist gem. IFRS 11.B5 auf die Beherrschungsdefinition des IFRS 10 zurückzugreifen (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Sonderwirkungen des § 8c KStG beim "Zinsvortrag", DB 2012, 2367. Rn. 211 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In § 4h Abs 5 S 3 EStG geht es um die Anwendung des § 8c KStG beim Erwerb von Anteilen an KapGes u PersGes, soweit eine KapGes unmittelbar o mittelbar als Mitunternehmer beteiligt ist. Die Vorschrift des § 4h Abs 5 S 3 EStG bezieht sich dabei nur auf den Zinsvortrag. Des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.3 Einlage durch Einbringung von Anteilen der Komplementär-GmbH

Rz. 301 Erbringt ein Kommanditist, der gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, seine Einlage dadurch, dass er Anteile an der Komplementär-GmbH einbringt, gilt die Einlage Gesellschaftsgläubigern gegenüber als nicht geleistet, § 172 Abs. 6 HGB. Die persönliche unmittelbare Haftung des Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 1 HS 1 HGB bleibt in diesem Fall bestehen. § ...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.1.3 Einlage durch Einbringung von Anteilen der Komplementär-GmbH

Rz. 123 Erbringt ein Kommanditist, der gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, seine Einlage dadurch, dass er GmbH-Anteile einbringt, gilt die Einlage den Gesellschaftsgläubigern gegenüber als nicht geleistet, § 172 Abs. 6 HGB. Die persönliche unmittelbare Haftung des Kommanditisten, § 171 Abs. 1 HS 1 HGB, bleibt in diesem Fall bestehen.[1] § 172 Abs. 6 HGB ist...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.1 Begriff der Einlage

Rz. 109 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Einlage" gibt es nicht. Allgemein werden unter Einlagen nur solche Beiträge von Gesellschaftern verstanden, die die Haftungsmasse der Gesellschaft vergrößern, d. h. das Aktivvermögen der Gesellschaft durch vollstreckungsrechtlich erfassbare Güter vermehren.[1] Rz. 110 Zu unterscheiden sind Geldeinlagen und Sacheinlagen. Eine S...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.2 Überbewertung der Einlage

Rz. 300 Die Haftungsbefreiung des Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 1 HGB tritt nämlich nur insoweit ein, als der Gesellschaft auch tatsächlich Werte in Höhe der Haftsumme zugeflossen sind. Ist die Einlage eines Kommanditisten überbewertet worden – was im Innenverhältnis der Gesellschafter durchaus zulässig ist[1] –, erreicht also der tatsächliche Wert der Einlage zum Zeitpunk...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.2 Bewertung der Einlage

Rz. 115 Die Einlagen werden bewertet und auf sog. Kapitalkonten gebucht.[1] Der Gutschrift auf dem Kapitalkonto muss ein entsprechender Aktivposten gegenüberstehen. Rz. 116 Im Innenverhältnis sind die Gesellschafter weitgehend frei in der Bewertung der Einlagen. So kommt es z. B. vor, dass intern die Einlage eines neu aufgenommenen Gesellschafters unterbewertet wird, weil im ...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.3.1 Gesellschaftsvertrag der KG

Rz. 69 Die Komplementär-GmbH und mindestens ein Kommanditist schließen einen Vertrag, der die Errichtung einer KG zum Inhalt hat. Dieser Vertrag ist formlos wirksam. Ein Formerfordernis kann sich ausnahmsweise aus Vorschriften außerhalb des Rechts der Personengesellschaften ergeben. So bedarf z. B. die Verpflichtung eines Gesellschafters, ein Grundstück in die Gesellschaft e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Durchschnittsbewertung der Anschaffungskosten bei einem sukzessiv erworbenen Mitunternehmeranteil

Leitsatz 1. Erwirbt ein Mitunternehmer einen weiteren Anteil an derselben Personengesellschaft aufgrund des Todes eines Mitgesellschafters im Wege der Anwachsung hinzu, vereinigt sich der hinzuerworbene Anteil in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer bereits im...mehr

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zfs 08/2019, Verneinte Ersa... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] 1. Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Schadensersatzanspruch i.H.v. 2.240 EUR aus § 823 Abs. 1 BGB wegen unfallbedingter Einschränkungen bei der Haushaltsführung für ihre Mutter. Hierfür fehlt es an einer Anspruchsgrundlage." [5] 1.1. Gesetzliche Grundlage des Anspruchs auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens ist § 843 Abs. 1 BGB. Danach ist dem Verletzten Schadense...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 2.1 Berufsorientierungsmaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 kann die Agentur für Arbeit Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung (Berufsorientierungsmaßnahmen) fördern, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % an der Förderung beteiligen. Abs. 1 Satz 1 entspricht im wesentlichen § 33 Satz 3 und 5 a. F. Bei der Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen hande...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I

Leitsatz Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft (hier: Aktiengesellschaft) zum Buchwert ein und veräußert der Einbringende oder sein Erbe einen Teil der erhaltenen Anteile (hier: Aktien) innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn I nicht der Gewerbeste...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II

Leitsatz Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert ein und veräußert diese einen miteingebrachten Kapitalgesellschaftsanteil innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn II nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung zum gemeinen Wert ni...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags bei baldiger Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GbR

Leitsatz Streitig ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages in einer einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung von Besteuerungsgrundlagen vor Gründung der Personengesellschaft. Sachverhalt Die Klägerin gab für das Streitjahr 2016 eine einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung ab. Die GbR der Klägerin wurde mit Einbringungsvertrag vom 12.11.2016 gegründet. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Versicherungsvertreter

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Ob ein Versicherungsvertreter > Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, wie es sich aufgrund der individuellen Gestaltung des Vertrags zwischen dem Versicherer und dem Vertreter und der Vertragsdurchführung darstellt (> Arbeitnehmer Rz 5ff, 60ff). Ein Versicherungsvertreter kann auch dann Ar...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.1 Die Bedeutung des Problems

Tz. 1534 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gew geprägte Gesellschaften wurden in der Vergangenheit grenzüberschreitend vor allem dazu genutzt, Abschirmwirkungen aufzubauen: Tz. 1535 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beispiel 1: Die inl A-GmbH ist Gesellschafter einer ausl Pers-Ges, die durch die Eins...mehr

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AGS 06/2019, Streitwert für... / 1 Sachverhalt

Die Klägerinnen hatten Klage auf Feststellung erhoben, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet seien, den Klägerinnen allen Schaden zu ersetzen, der darauf beruhe, dass die Beklagten in ihrem Schreiben v. Juli 2003 erklärt haben, dass eine steuerneutrale Kapitalerhöhung durch Einbringung der Aktien an der X AG in die A GmbH & Co. KG möglich wäre. Hilfsweise haben...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.11.1 Späterer Eintritt in ein Poolsystem

Tz. 1026 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Rn 4.1 der Verw-Grds Umlagen fordert Eintrittszahlungen: "…Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem Umlagevertrag beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen Poolmitglieder dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Frem...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 1556 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 52 Abs 59d EStG ist § 50i EStG auf die Veräußerung von WG oder Anteilen oder ihrer Entnahme anzuwenden, die nach dem 29.06.2013 stattfinden bzw die Ersatztatbestände des Abs 2 greifen. Hinsichtlich der lfd Eink ist die Vorschrift in allen Fällen anzuwenden, in denen die St noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist. Der Wegzug ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.3 Die Entscheidung des BFH vom 09.06.2010 – I R 107/09

Tz. 2123 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entsch waren Verluste, die eine inl GmbH mit ihren zwei französischen BetrSt in den Jahren 1999 bis 2001 erzielte. Die BetrSt wurden im Jahr 2001 aufgegeben. Auf die Verluste war nach französischem StR ein fünfjähriger Vortragszeitraum anwendbar. Ebenso war ein dreijähriger Verlustrücktrag eröffnet. Darüber hinaus sah das fran...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1554 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der sachliche Anwendungsbereich des in § 50i Abs 1 S 1 EStG enthaltenen sog Treaty Override ist bereits systematisch auf St-Ausländer begrenzt, da nur für diese eine Besteuerung "ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Doppelbesteuerung" in Betracht kommt. Zudem hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge des § 50i Abs 1 S 1 ESt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.1 Allgemeines

Tz. 1552 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur Vermeidung von St-Ausfällen infolge Nichtbesteuerung der stillen Reserven insbes im Beteiligungsfall soll § 50i Abs 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der im BV einer Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (also sowohl gew infizierte als auch gew geprägte Gesellschaften) eingebrachten WG des BV oder Anteile iS des § 17 EStG auch bei nach dem...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.4 Die gesetzliche Nachbesserung in § 50i Abs 2 EStG 2013

Tz. 1558 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem Kroatien- StAnpG neu eingeführte § 50i Abs 2 EStG enthält unterschiedliche Tatbestände einer Realisation, die gesondert zu untersuchen sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.1 Aktuelle Behandlung

Tz. 1736 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw untersucht hierbei sowohl die Frage, ob die inl Behandlung zutr ist als ob auch eine Spontanauskunft an den ausl Staat angebracht ist (wie zB auch in Cross-boarder-Leasing-Fällen). Beispiel 1: Die französische M-Holding-Sarl (nachfolgend M-Sarl), eine 100 %-ige TG der französischen G-SA, erwirbt zum 01.01.01 eine Beteiligung an ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.4 Sechster bis Achter Teil

Rz. 33 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG sind neben Übertragungen der Einzelrechtsnachfolge auch Umwandlungen der Gesamtrechtsnachfolge umfasst. Der Sechste Teil regelt die Einbringung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils (sog. Sacheinlage) in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG) sowie den Anteilstausch, mithin die Einbringung eines Ante...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 3.1 Reform des UmwStG durch das SEStEG 2006

Rz. 3 Das UmwStG wurde durch das in 2006 in Kraft getretene SEStEG neu gefasst. Anlass der Neufassung waren insbesondere die Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie die im UmwG eröffnete Möglichkeit grenzüberschreitender Umwandlungen im EU-/ERW-Raum. So wurde zivilrechtlich insbesondere durch einen neu eingeführten X. Abschnitt (§§ 122a ff. UmwG) die grenzüberschreitende ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.2 Erster Teil

Rz. 21 § 1 UmwStG regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich und erfasst inländische, grenzüberschreitende und auch ausländische Vorgänge, soweit Rechtsträger aus dem EU-/EWR-Raum beteiligt sind. Sofern Gesellschaften mit Sitz in Drittstaaten beteiligt sind, ist der Anwendungsbereich nicht eröffnet. § 1 Abs. 1 UmwStG bestimmt, dass der Zweite bis Fünfte Teil (§...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.1 Überblick

Rz. 19 Während sich der Aufbau des UmwG an den einzelnen Umwandlungsarten orientiert, ist der Aufbau des UmwStG jeweils an die steuerliche Rechtsform des übertragenden Rechtsträgers (Ausgangsunternehmensträger) und der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von natürlichen und juristischen Personen angelehnt. Während bei natürlichen Personen eine Besteuerung mit Einkommen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 6 Verhältnis des UmwStG zum UmwG

Rz. 14 Die zivilrechtlichen Grundlagen für eine Mehrzahl der im UmwStG geregelten Anweisungen zur Umstrukturierung von Unternehmen finden sich im Umwandlungsgesetz (UmwG), welches am 1.1.1995 in Kraft getreten ist.[1] Das UmwG regelt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 UmwG die zivilrechtliche Überführung eines Betriebs von einer Rechtsform in eine andere ohne Abwicklung und Liquidatio...mehr