Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Pflichtteilsau... / 1. Der Fall Michel Colombier – Cour de cassation, Nr. 16-13151

Michel Colombier war ein berühmter französischer Filmkomponist, der im Jahr 2004 an einer Krebserkrankung in Kalifornien, wohin er im Jahr 1975 übergesiedelt war, verstorben ist. Michel Colombier hatte aus drei Ehen insgesamt sechs Kinder hervorgebracht, darunter die drei ersten aus der ersten Ehe mit französischer Staatsbürgerschaft. Später, am 14.2.1999, verfügte Michel Col...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitliche Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG für Regiebetriebe

Leitsatz Bei einem Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs führen in 2001 erzielte Gewinne nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterliegen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 11. Juli 2007, I R 105/05, BFHE 218, 327, BStBl II 2007, 841). Werden solche Gewinne in R...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Vertragsschluss ohne Ermächtigung

Leitsatz Der ohne Ermächtigung handelnde Verwalter ist ein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Für die Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht reicht die bloße Bestellung als Verwalter nicht aus. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Das Problem Werkunternehmer K bringt jeweils eine 3 Millimeter starke Dämmfolie zur Trittschalldämmung unterhalb des in den Wohnungen 1, 2...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer Aufwärts­verschmelzung

Leitsatz 1. Einem qualifizierten Anteilstausch i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 UmwStG 2006 i.d.F. des JStG 2009 steht weder entgegen, dass die übernehmende Gesellschaft vor der Einbringung keine Anteile an der erworbenen Gesellschaft inne hatte, noch, dass jeweils hälftige Beteiligungen – nicht aber eine einheitliche Mehrheitsbeteiligung – eingebracht wurden. Erforder...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Investitionszulage nach dem InvZulG 2005: Fortbestehen der KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums

Leitsatz Ein Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen nach § 2 Abs. 7 Satz 1 InvZulG 2005 besteht nicht, wenn das Unternehmen nicht während des gesamten fünfjährigen Verbleibenszeitraums die Begriffsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003 der Europäischen Kommission erfüllt (entgegen BMF-Schreibe...mehr

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Sommer, SGB XI § 38a Zusätz... / 2.1.5 Vorliegen einer ambulanten Versorgungsform

Rz. 8 Der Wohngruppenzuschlag wird nur für die ambulante Versorgungsform gezahlt. Damit das Ziel des Wohngruppenzuschlages, die gemeinschaftliche Pflegewohnformen außerhalb der stationären Pflegeeinrichtungen und außerhalb des klassischen betreuten Wohnens besonders zu unterstützen, erreicht wird, ist ein wichtiges Abgrenzungskriterium, dass die Leistungserbringung nicht weit...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung

Leitsatz Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören. Normenkette § 20 Abs. 1 UmwStG 2002, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1, 6 und 7 EStG Sachverha...mehr

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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 21-seitigen Schreiben zu den Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften Stellung bezogen. Damit liegt zu der 2008 eingeführten Norm des § 8c KStG nun endlich ein Anwendungsschreiben vor. Schnellübersicht Das BMF-Schreiben befasst sich vor allem mit den folgenden Themen: Anwendungsbereich des § 8c KStG, schädlicher Beteiligungserwer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§§ 20–23 UmwStG)

Tz. 597 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die §§ 20–23 UmwStG regeln die stliche Behandlung der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils bzw einer mehrheitsvermittelnden Kap-Beteiligung in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Die Einbringung ist der Umkehrfall zur Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person. Während do...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Söffing, Übertragung einer wes Beteiligung auf eine Pers-Ges, DStR 1995, 37; Kraft/Bräuer, Einbringung von WG des PV in das Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft ein privates Veräußerungsgeschäft iSd § 23 Abs 1 EStG? DStR 1999, 1603; Steinhauff, Einbringung einer im PV gehaltenen wes Beteiligung in KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, NWB 41/1999 F 3, 10 887; Schmidt/Hage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs 6 EStG

Tz. 562 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 6 EStG ist nur dann einschlägig, wenn der Veräußerer nicht bereits iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG beteiligt ist. MaW: Der Veräußerer darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht unmittelbar oder mittelbar zu mind 1 % an der Kap-Ges beteiligt gewesen sein. Wegen Einzelheiten zu der Beteiligungsgrenze, s Tz 180 ff. Ist der Veräußerer mit mind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.8 Einbringungsgewinn I und II

Tz. 301 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Inkrafttreten des SEStEG, dh bei Einbringungen nach dem 12.12.2006, fällt die Veräußerung von iR der Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG erhaltenen Anteilen, unabhängig davon, ob bei der Einbringung Bw, Zwischenwerte oder gW angesetzt worden sind, unter § 17 EStG (s Schr des BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rn 22.05). Wegen Einz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 102 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei der Übertragung einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung auf eine MU-Schaft ist zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.11 Veräußerung so genannter sperrfristbehafteter Anteile iSd § 22 UmwStG

Tz. 119 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG war bisher nicht auf Anteile anzuwenden, die aus einer Einbringung unter dem Tw iSd § 20 oder § 23 UmwStG 1995 stammten (sog einbringungsgeborene Anteile, s Tz 39 und s Tz 118). Das Institut der sog einbringungsgeborenen Anteile ist durch das SEStEG grds abgeschafft worden. Folge dieses Systemwechsels ist, dass die nach Inkrafttrete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Übergang von WG aus dem PV in ein BV oder aus einem BV in ein anderes BV wirft generell Fragen zur Aufdeckung der stillen Reserven sowie auf der übernehmenden Seite Fragen nach dem Wertansatz der Zugänge auf. Das gilt insbes für stverhaftete Beteiligungen iSv § 17 EStG, da diese – anders als alle übrigen WGmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kap-Ges (mind 1 %; vor Inkrafttreten des StSenkG: mind 10 %; bis zum VZ 1998: mehr als 25 % – mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) zu den Eink aus Gew. Nach § 17 Abs 7 EStG gilt dies auch für Genossenschaftsanteile. In den Fällen des § 17 Abs 6 EStG (An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Erstmalige Anwendung

Tz. 566 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 27 Abs 1 UmwStG idF des SEStEG ist § 20 UmwStG und § 21 UmwStG auf Einbringungen nach dem 12.12.2006 anzuwenden, so dass die nach diesem Zeitpunkt als Gegenleistung für eine Einbringung gewährten Anteile grds von § 17 Abs 6 EStG erfasst werden müssten. Bei Einbringungen vor diesem Stichtag entstehen einbringungsgeborene Anteile iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.9 Einlagerückgewähr

Tz. 302 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die AK des AE verringern sich durch eine Kap-Rückzahlung infolge einer Kap-Herabsetzung ebenso wie durch eine aus dem stlichen Einlagekonto finanzierte Ausschüttung. Im Einzelnen dazu s Tz 504 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 606 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das SEStEG wurde § 10 der VO, der durch das StBereinG 1999 eingefügt worden war, aufgehoben. Lt der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/3369) ist die Regelung auf Grund der ausdrücklichen ges Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG entbehrlich. UE rechtfertigt § 22 Abs 7 UmwStG die Aufhebung des § 10 der VO nicht. § 22 Abs 7 UmwStG regelt das Entstehen ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1998

Tz. 111 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit die Rspr des BFH, wonach eine Gewinnrealisierung dann nicht eintritt, wenn die hingegebenen und eingetauschten Anteile wirtsch identisch sind (sog Tauschgutachten , s Urt des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 59), auf Anteile im PV anwendbar ist. Wohl zweifelsfrei fehlt es, wenn eine wes gegen eine nicht wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Behandlung von während der Zeit der Zusammenfassung entstandenen Verlusten nach deren Beendigung

Tz. 8 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 8 Abs 8 KStG enthält keine Regelung für die Behandlung der während der Zeit der Zusammenfassung entstandenen (und noch nicht verrechneten) Verluste für den Fall, dass die Zusammenfassung beendet wird oder ein BgA aus der (fortbestehenden) Zusammenfassung ausscheidet. Fiand/Klaiber (s KStZ 2009, 41) und Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 650), s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.10 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 118 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wird eine sog einbringungsgeborene Beteiligung veräußert (erworben durch Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer mehrheitsvermittelnden Beteiligung in eine unbeschr stpfl Kap-Ges bis zum 12.12.2006), ist gem § 21 UmwStG 1995 nicht § 17 EStG, sondern § 16 EStG anzuwenden (s Tz 39, s Tz 599, weiter s § 21 UmwStG [vor SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.30 Unentgeltlich erworbene Anteile

Tz. 373 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Anteile an einer Kap-Ges, die der Veräußerer zuvor unentgeltlich erworben hatte, sind gem § 17 Abs 2 S 5 EStG (vor SEStEG: S 3 EStG) mit den AK des Rechtsvorgängers anzusetzen. Es müssen also auch die in der Besitzzeit des Rechtsvorgängers eingetretenen Wertsteigerungen versteuert werden (s Beschl des BFH v 18.01.1999, BStBl II 1999, 486; kr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 561 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 6 EStG gelten als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG auch Anteile an einer Kap-Ges, an der der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre nicht zu mind 1 % beteiligt war, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rechtsfolgen

Tz. 565 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Liegen die in § 17 Abs 6 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vor (s Tz 562 ff), gelten die Anteile – ohne zeitliche Befristung – als solche iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Durch die Gleichstellungsfiktion mit Anteilen iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG sind uE auch alle Vorschriften, die auf Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG verweisen, auf Anteile iSd § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

(allgemein zu § 17 EStG; weitere Hinw s bei den Einzelthemen) Thiel, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – der systematische Gehalt des § 17 EStG, BB 1965, 452; Uelner, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung – die Neufassung des § 17 EStG, DStZ/A 1965, 136; Littmann, Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung bei wes Beteiligungen nach § 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Regelung des § 17 EStG geht bis auf das EStG 1925 zurück (damals § 30 Abs 3 EStG). In einer eigenen Gesetzesvorschrift wurde die VG-Besteuerung erstmals im EStG 1934 (§ 17 EStG) geregelt. Im StÄndG v 14.05.1965 (BGBl I 1965, 377) hat der Gesetzgeber trotz der massiven Kritik die Regelung des § 17 EStG aufrechterhalten, aber sie auch in wich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Rückbeziehung wegen Zugrundelegung der historischen Anschaffungskosten

Tz. 216 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Das zweite Rückwirkungsproblem betrifft die Berechnung des VG bei Beteiligungen, die durch die Absenkung der Beteiligungsgrenze in die St-Verhaftung nach § 17 EStG hineingewachsen sind. Gem § 17 Abs 2 S 1 EStG ist der VG die Differenz zwischen Veräußerungspreis einerseits und AK nebst Veräußerungskosten andererseits. Ebenfalls hierzu s Tz 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Der Veräußerungspreis

Tz. 238 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 13.12.1961, BStBl III 1962, 85; v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693) ist Veräußerungspreis iSd § 17 EStG alles, was der Veräußerer aus dem Anteilskauf als Gegenleistung erlangt; maßgeblich ist der Wert der Gegenleistung am maßgeblichen Stichtag (Barwert bzw bei Sachle...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einbringung i.S. des § 20 UmwStG mit einer Personengesellschaft als übertragendem Rechtsträger

Rz. 106 [Autor/Stand] Einbringung i.S. des § 20 UmwStG. Tatbestandlich muss es sich um eine Einbringung nach § 20 UmwStG handeln, die nach geltendem UmwStG nur bei Sacheinlagen in eine europäische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorliegen kann (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 UmwStG). Die Vorschrift sollte aber nicht nur auf Einbringungsvorgänge nach Inkrafttret...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Fiktiver Gewerblichkeitsstatus der Personengesellschaft nach Einbringung (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Fiktiver Gewerblichkeitsstatus. Weiteres Tatbestandsmerkmal von § 50 i Abs. 1 Satz 2 ist, dass die Personengesellschaft nach der Einbringung i.S. des § 20 UmwStG den Status einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 EStG innehat. In den Fällen einer Betriebs- oder Teilbetriebseinbringung wird die Per...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Anteilsgewährung an Personengesellschaft, die vor Einbringung auch originär gewerblich tätig oder an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligt war

Rz. 105 [Autor/Stand] Hintergrund der Übertragungsfiktion. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 2 gilt als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch die Gewährung neuer Anteile an diese Personengesellschaft im Rahmen der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine Körpersc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Einbringung von dem 29.6.2013 (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 110.1 [Autor/Stand] Einbringungszeitpunkt. Der Einbringungszeitpunkt muss vor dem 29.6.2013 liegen. Naheliegend erscheint es, auf den steuerlich relevanten Einbringungszeitpunkt i.S. des § 20 Abs. 5, 6 UmwStG abzustellen, wonach ein steuerlicher Rückbezug zu beachten wäre.[2] Auf den Tag der Handelsregistereintrag der Transaktion sollte es nicht ankommen. Eine nach dem 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Rz. 147 [Autor/Stand] Ansässigkeit des Mitunternehmers und des übernehmenden Rechtsträgers. Damit der Anwendungsbereich des § 20 UmwStG für den (einbringenden) Mitunternehmer der Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 oder für den Besitzunternehmer eröffnet ist, muss dieser in der EU bzw. im EWR ansässig sein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Anteilsbezogener Besteuerungsvorbehalt bei Einbringungen nach § 20 UmwStG (Abs. 2)

1. Hintergrund Rz. 140 [Autor/Stand] Entschärfung des alten Absatzes 2 durch das BEPS-UmsG I. Der Gesetzgeber hat § 50i Abs. 2 mit dem sog. BEPS-UmsG I[2] entschärft. Die Zwangsbesteuerung von stillen Reserven nach § 50i Abs. 2 EStG i.d.F. des KroatienAnpG im Falle von Umwandlungen, Einbringungen, unentgeltlichen Anteilstransaktionen nach § 6 Abs. 3 EStG, Übertragungen nach §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rückwirkung von § 50 i Abs. 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 4)

Rz. 39 [Autor/Stand] Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach dem 31.12.2013. Im Jahr 2014 wurde § 50 i im Zuge des KroatienAnpG[2] um einen zweiten Absatz angereichert, der eine Zwangsbesteuerung der in den von § 50 i erfassten Wirtschaftsgütern und Anteilen ruhenden stillen Reserven bei bestimmten Umwandlungs- und Einbringungsvorgängen, bei steuerneutralen Überführungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hintergrund

Rz. 140 [Autor/Stand] Entschärfung des alten Absatzes 2 durch das BEPS-UmsG I. Der Gesetzgeber hat § 50i Abs. 2 mit dem sog. BEPS-UmsG I[2] entschärft. Die Zwangsbesteuerung von stillen Reserven nach § 50i Abs. 2 EStG i.d.F. des KroatienAnpG im Falle von Umwandlungen, Einbringungen, unentgeltlichen Anteilstransaktionen nach § 6 Abs. 3 EStG, Übertragungen nach § 6 Abs. 5 EStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Übertragung oder Überführung vor dem 29.6.2013 (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 77 [Autor/Stand] Übertragungs- und Überführungsbegriff. Der Begriff der Übertragung setzt nach gängiger steuerlicher Terminologie einen zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel an einem Wirtschaftsgut voraus, wobei eine Entgeltlichkeit des Übertragungsvorgangs nicht entscheidend ist.[2] Im Unterschied hierzu ist für den Begriff der Überführung charakteristisch, dass kein Rec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 [Autor/Stand] Nach dem 31.12.2013 vereinbarte Einbringungen. Nach § 52 Abs. 48 Satz 4 EStG ist der mit dem BEPS-UmsG I im Dezember 2016 neugefasste Abs. 2 erstmals für Einbringungen anzuwenden, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist. Die Neufassung knüpft an den zeitlichen Anwendungsbereich der Vorfassung an, wonach die Einbringu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Verhältnis zum UmwStG

Rz. 55 [Autor/Stand] Verhältnis zu den Bewertungswahlrechten nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 2, 20 Abs. 2, 24 Abs. 2 UmwStG. Seit der rückwirkenden Änderung von § 50i Abs. 2 durch das BEPS-UmsG I werden Umwandlungen und Einbringungen i.S. des § 1 UmwStG betreffend das Betriebsvermögen der § 50i-Gesellschaft oder betreffend die Anteile an der § 50i-Gesellschaft nicht mehr per se zw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 43 [Autor/Stand] Unzulässiger Besteuerungsumfang. Die Besteuerung des Veräußerungs- oder Entnahmegewinns gem. § 50 i Abs. 1 Satz 1 im Zeitpunkt des realisierenden Vorgangs führt grundsätzlich nicht zu einer Diskriminierung von EU-Ausländern im Vergleich zu Inländern. Denn es werden auch die Gewinne von Inländern im Verkaufs- bzw. Entnahmezeitpunkt besteuert. Europarechtl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 112.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 2 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle für Zwecke der Übertragungsfiktion nach Satz 2 gelten fortan solche Einbringungen, bei denen die vor dem 29.6.2013 erhaltenen Anteile (Satz 2 Nr. 1) bereits...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Veräußerung oder Entnahme der Wirtschaftsgüter oder Anteile i.S. des § 17 EStG nach dem 29.6.2013

Rz. 91 [Autor/Stand] Veräußerungsvorgänge. Der BFH definiert einen Veräußerungsvorgang als entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger (Verkauf oder Tausch). Auch tauschähnliche Vorgänge (z.B. die Verschmelzung der Mutter auf die Tochter) können als Veräußerungen zu qualifizieren sein, wenn es sich um entgeltliche Vorgänge handelt.[2] Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verhältnis zu Vorschriften des GewStG

Rz. 52 [Autor/Stand] Veräußerungs- und Entnahmegewinne. Der nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn unterliegt grundsätzlich auch der Gewerbesteuer.[2] Wenn der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn in Zusammenhang mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft, an der eine von § 50 i erfasste natürliche Person un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 143 [Autor/Stand] Anwendung auf sämtliche Stpfl. nach Auffassung der Finanzverwaltung. Zum alten Abs. 2 i.d.F. des KroatienAnpG (s. Anm. 140) vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die Vorschrift unabhängig von der Ansässigkeit der Gesellschafter der Personengesellschaft ausnahmslos anzuwenden ist, wenn die Personengesellschaft in sachlicher Hinsicht die Vorau...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Rückwirkende Tatbestandserweiterung. § 50 i Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine gesetzliche Fiktion, wodurch ein nicht vom Wortlaut des § 50 i Abs. 1 Satz 1 erfasster Sachverhalt (Buchwerteinbringung i.S. des § 20 UmwStG durch die Personengesellschaft) als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 fingiert wird....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Rechtsfolge

Rz. 113 [Autor/Stand] Fiktion einer Übertragung oder Überführung i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge von § 50 i Abs. 1 Satz 2 ist, dass die Einbringung nach § 20 UmwStG durch die Personengesellschaft als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 fingiert wird. Der E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 90.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 1 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle gelten fortan solche Strukturen, bei denen vor dem 29.6.2013 die Wirtschaftsgüter bzw. Anteile steuerneutral i.S. der Nummern 1 und 2 in das Betriebsvermögen...mehr