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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 6 Wegfall der Eigenschaft "Anteil iSd § 8b Abs 4 KStG aF" durch Umwandlung?

Alexandra Pung
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Tz. 64

Stand: EL 102 – ET: 06/2021

Es stellt sich die Frage, ob bei einer Verschmelzung einer Schwester-Kap-Ges, an der die nach § 8b Abs 4 KStG aF sperrfristbehafteten Anteile bestehen, auf eine andere Schwester-Kap- Ges (sog sidestep-merger) die vorher gegebene Eigenschaft "Anteil iSd § 8b Abs 4 KStG aF" im Nachhinein wegen des verschmelzungsbedingten Untergangs der Schwester-Kap-Ges wegfallen kann.

 

Beispiel: (die Zahlen bedeuten die Reihenfolge der Schritte)

Zu entscheiden ist, ob infolge der Verschmelzung der T1-GmbH auf die T2-GmbH die Eigenschaft "Anteil iSd § 8b Abs 4 KStG aF" von den Anteilen an der T1-GmbH auf die Anteile an der T2-GmbH "überspringt" oder ob die bisherige Eigenschaft "Anteil iSd § 8b Abs 4 KStG aF" untergeht und somit die Anteile an der T2-GmbH (damit mittelbar auch die stillen Reserven des eingebrachten Teilbetriebs) bereits vor Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung stfrei veräußert werden können.

Bei der Verschmelzung zwischen Schwester-Kap-Ges ist idR vor Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des UmwG eine Kap-Erhöhung vorzunehmen.

Nach § 13 Abs 1 UmwStG aF gelten die in einem BV gehaltenen Anteile an der übertragenden Kö als zum Bw veräußert und die an ihre Stelle tretenden Anteile an der Übernehmerin als zum Bw angeschafft. Handelt es sich bei den Anteilen an der übertragenden Kö um einbringungsgeborene Anteile, ist nicht § 13 Abs 1 UmwStG aF, sondern § 13 Abs 3 UmwStG aF einschlägig (s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786 Rn 18). Auch Kroschewski (GmbHR 2002, 761, 763) geht offensichtlich bei Anteilen im BV von der Anwendbarkeit des § 13 Abs 3 UmwStG aF aus. GlA s Widmann (Wpg-Sonderheft 2003, 3, 13).

UE betrifft § 13 Abs 1 UmwStG aF nur die iRd Kap-Erhöhung bei der aufnehmenden SchwGes neu entstandenen Anteile. Dies hat d...

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