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Grunderwerbsteuerbefreiung im Falle der Ausgliederung zur Neugründung

Christoph Wenhardt
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Leitsatz

Auch bei einer Neugründung einer Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung eines

Unternehmens bei einer natürlichen Person kann eine Grunderwerbsteuerbefreiung gewährt werden.

 

Sachverhalt

Streitig ist, ob bei Ausgliederung und Neugründung einer Gesellschaft bei der Grunderwerbsteuer eine Steuerbefreiung zu gewähren ist.

Die alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Klägerin Y war Eigentümerin des Grundstücks G. Das Grundstück befand sich im Betriebsvermögen der Einzelunternehmung von Y (X Y e.K.). Mit notariellem Vertrag übertrug die Firma X Y e.K. im Wege der Ausgliederung ihr

Vermögen als Ganzes auf die Klägerin Y, die mit Gesellschaftsvertrag vom selben Tag neu gegründet wurde. In der Schlussbilanz der X Y e.K. ist das Grundstück mit × EUR aufgeführt. Gemäß dem notariellen Vertrag wurde im Ausgliederungsplan das Betriebsgrundstück auf die Klägerin im Wege der Ausgliederung zur Neugründung übertragen. Die Ausgliederung zur Neugründung wurde in das Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen. Das Finanzamt (Beklagte) setzte Grunderwerbsteuer gegen die Klägerin fest. Dieser Bescheid erging gem. § 165 AO wegen der genauen Höhe der Bemessungsgrundlage vorläufig. In der Begründung führte der Beklagte aus, dass der Grundbesitzwert gesondert festgestellt werden soll. Später wurde die Festsetzung endgültig erklärt. Dagegen legte die Klägerin Einspruch ein, den der Beklagte mit Einspruchsentscheidung als unbegründet zurückwies. Die Klägerin beantragt, den Bescheid über Grunderwerbsteuer und die Einspruchsentscheidung aufzuheben und die Grunderwerbsteuer auf EUR 0 festzusetzen. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

 

Entscheidung

Nach Auffassung des Sächsischen FG ist im Streitfall Grunderwerbsteuer nach § 6a GrEStG nicht zu erheben. Es begründet seine Auffas...

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