Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 11 Rückforderungsrechte / V. Mehrheit von Rückforderungsberechtigten

Rz. 52 Bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes kommt es häufig vor, dass auf der Veräußererseite mehrere Personen, insbesondere Ehegatten, als Eigentümer beteiligt sind. Nicht selten bestehen in diesen Fällen zudem unterschiedliche Eigentumsverhältnisse: ein Teil der Grundstücke befindet sich im Miteigentum beider Ehegatten, bei anderen ist die Ehefrau als Alle...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Die Zuweisung landwirtschaftlicher Betriebe nach dem GrdStVG

Rz. 21 Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft gehört, kann nach § 13 GrdStVG durch Beschluss des Landwirtschaftsgerichts auf Antrag einem Miterben zu Alleineigentum zugewiesen werden. Die Zuweisung ist nach § 14 Abs. 1 GrdStVG nur zulässig, wenn der Betrieb mit einer zur Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle verseh...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 1. Vorüberlegungen zur Beibehaltung, Einführung und Aufhebung der Hofeigenschaft

Rz. 3 Liegt der landwirtschaftliche Betrieb, der vererbt werden soll, im Geltungsbereich der HöfeO, so ist zu prüfen, ob es sich bei ihm um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt (zu den Voraussetzungen für das Bestehen einer Hofeigenschaft vgl. § 1 Rdn 7 ff. und § 2 Rdn 1 ff.). Handelt es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO, so ist zu klären, ob es hierbei bleiben, also der ...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / a) Wirtschaftsfähigkeit

Rz. 7 Hofnachfolger, sei es von Todes wegen, sei es aufgrund Hofübergabevertrages, kann nach der HöfeO nur werden, wer wirtschaftsfähig ist (§§ 6 Abs. 6, 7 Abs. 1 S. 2 HöfeO), d.h. nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den Hof selbstständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften.[10] An die Wirtschafts...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / II. Benutzung durch Dritte

Rz. 4 Auch ohne besondere Gestattung ist der Wohnungsberechtigte gemäß § 1093 Abs. 2 BGB befugt, seine Familie sowie Haus- und Pflegepersonal in die Wohnung aufzunehmen. Zur Familie in diesem Sinne gehören auch der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft,[21] der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 11 LPartG)[22] sowie der neue Ehe...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / A. Die Zweckmäßigkeit einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 1 Wie eingangs erwähnt, gehen landwirtschaftliche Betriebe in den weitaus meisten Fällen nicht erst mit dem Tod des Eigentümers über, sondern werden bereits zu dessen Lebzeiten durch Übergabevertrag auf den Nachfolger übertragen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Verfügungen von Todes wegen in diesem Bereich keine oder nur geringe Bedeutung hätten. Sie sind vielmehr sinnvo...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 5. Die gesetzliche Hoferbfolge

Rz. 11 Hat der Erblasser, zu dessen Nachlass ein Hof im Sinne der HöfeO gehört, keine Verfügung von Todes wegen getroffen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. In Bezug auf den Hof richtet sich gesetzliche Erbfolge nach der HöfeO. Die gesetzliche Hoferbfolge weicht ganz erheblich von der gesetzlichen Erbfolge nach dem allgemeinen Erbrecht ab. So sind gemäß § 5 HöfeO in fol...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.4 Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung

Rz. 30 Ausbildungsförderung ist als einkommens- und vermögensabhängige Sozialleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu leisten (sog. Bedarf, § 11 BAföG). Auf den "Bedarf" sind das Einkommen und das Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern nach Maßgabe ...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 6. Der verwaiste Hof (§ 10 HöfeO)

Rz. 12 Ausnahmsweise vererbt sich eine land- oder forstwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Todes des Erblassers Hof im Sinne der HöfeO war, nach dem allgemeinem Erbrecht des BGB und nicht nach der HöfeO, wenn nach den Vorschriften der HöfeO kein Hoferbe vorhanden oder wirksam bestimmt ist (§ 10 HöfeO). Ein derartiger sog. verwaister Hof liegt vor, wenn beim Erbfa...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / IV. Wirkungen

Rz. 43 Mit der Erklärung beider Ehegatten, die Besitzung solle kein Ehegattenhof mehr sein, und der anschließenden Löschung des Ehegattenhofvermerks im Grundbuch verliert die Besitzung ihre Eigenschaft als Ehegattenhof im Sinne der HöfeO, und zwar rückwirkend mit dem Eingang der Hofaufhebungserklärung bei dem Landwirtschaftsgericht (§ 1 Abs. 7 HöfeO). Gleichwohl kann jedoch ...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 3. Vorversterben des Erwerbers

Rz. 26 Verstirbt der Erwerber vor dem Veräußerer, so geht das übertragene Vermögen zu Lebzeiten des Veräußerers auf Personen über, auf deren Auswahl der Veräußerer keinen Einfluss hat. Ohne Rückforderungsrecht droht damit ein lebzeitiges Abwandern des Vermögens, eines Vermögens, das sich, wie bei landwirtschaftlichen Betrieben, nicht selten bereits seit mehreren Generationen...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / I. Muster einer Hofaufhebungserklärung bei einem Ehegattenhof

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.4: Hofaufhebungserklärung bei einem Ehegattenhof An das Amtsgericht – Landwirtschaftsgericht – in B. Wir sind Eigentümer eines Ehegattenhofes im Sinne der HöfeO mit der Hofstelle in B. Der Grundsteuerwert der Besitzung beträgt 70.000 EUR. Der hofzugehörige Grundbesitz ist in folgenden Grundbüchern eingetragen: Gr...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / I. Vorbehalt von Abänderungsbefugnissen bei der Bestimmung des Hofnachfolgers

Rz. 16 Regelmäßig besteht der Wunsch, dass der landwirtschaftliche Betrieb auch nach dem Tod des Eigentümers in der Familie bleiben und deshalb auch an ein Mitglied der Familie vererbt werden soll. Meist wird es sich hierbei um ein Kind des Eigentümers handeln. Nicht immer steht dabei schon frühzeitig fest, welches von mehreren Kindern Hofnachfolger werden soll. Und selbst w...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.3 Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 9 Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 bedingen grundsätzlich eine zeitliche Kongruenz. Danach besteht ein Erstattungsanspruch nur insoweit, als sich die Leistungen des erstattungsberechtigten und die des erstattungspflichtigen Leistungsträgers zeitlich überlagern (sog. Erstattungszeitraum). In den Fällen des § 105 Abs. 1 handelt es sich hierbei einerseits um Soziall...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / 3. Herbeiführung des Genehmigungszwangs gemäß § 8 Nr. 2 GrdStVG

Rz. 36 Wird ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist, geschlossen veräußert oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, so ist gemäß § 8 Nr. 2 GrdStVG die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu erteilen (Genehmigungszwang), wenn der Erwerber – wie in den meisten Fällen – mit dem Eigentümer in gerader Linie verwa...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 2. Zulässigkeit nach Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 5 Das OLG Celle hat wiederholt entschieden, dass die nach § 17 Abs. 3 HöfeO erforderliche landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung eines Hofübergabevertrages im Sinne der HöfeO zu versagen sei, wenn der Übergeber sich ein Rückforderungsrecht für den Fall vorbehält, dass der Übernehmer ohne Zustimmung des Übergebers über die übertragenen Grundstücke durch Veräußerung oder ...mehr

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§ 14 Die Genehmigung des Üb... / B. Die Genehmigung des Übergabevertrages durch die Grundstücksverkehrsbehörde

Rz. 5 Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb übertragen, der nicht Hof i.S.d. HöfeO ist, so bedarf der Übergabevertrag der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (§ 2 GrdStVG). Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist jedoch die Grundstückverkehrsbehörde und nicht, anders als bei der Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO, das Landwirtschaftsgericht. Entscheidet gle...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 7 Die in §§ 102 bis 105 enthaltenen Erstattungsregelungen dienen nach dem sog. Nahtlosigkeitsprinzip dem Ziel, den Lebensunterhalt von Bürgern in Deutschland auch in den Wechselfällen des Lebens ununterbrochen sicherzustellen. So könnte etwa die Dauer eines aufwendigen Verwaltungsverfahrens (ggf. bedingt durch die für eine Leistung erforderliche Einholung ärztlicher Fach...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / II. Sachverhalt

Rz. 41 Es handelt sich um Ehegattenhof im Sinne der HöfeO, dessen Hofeigenschaft durch negative Hoferklärung (Hofaufhebungserklärung) der Ehegatten aufgehoben werden soll.mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.1 Träger der Sozialhilfe

Rz. 20 Sozialhilfe ist gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII eine nachrangige Sozialleistung, die nicht zu bewilligen ist, wenn die Hilfebedürftigkeit einer Person durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens oder ihres Vermögens beseitigt werden kann. Ein Leistungsanspruch besteht darüber hinaus auch nicht, wenn die dafür erforderlichen Mittel von einem Dritten (insbesondere einem ...mehr

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Musterverzeichnis / § 4 Vorbehalt des Wohnungsrechts

4.1 Auflösende Bedingung bei Auszug des Berechtigten Musterdatei öffnen 4.2 Schuldrechtliche Vereinbarung über das Ruhen des Wohnungsrechts bei nicht nur vorübergehendem Verlassen des Anwesens Musterdatei öffnen 4.3 Kostentragung beim Wohnungsrecht; umfassende Übernahme durch den Erwerber Musterdatei öffnen 4.4 Wohnungsrecht zugunsten des Übergebers mit aufschiebend bedingtem W...mehr

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Musterverzeichnis / § 12 Pflichtteilsverzicht des Übernehmers in Bezug auf den sonstigen Nachlass des Übergebers

12.1 Pflichtteilsverzicht des Übernehmers gegenüber dem Übergeber Musterdatei öffnen 12.2 Pflichtteilsverzicht des Übernehmers gegenüber dem Übergeber und dessen Ehegatten Musterdatei öffnenmehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 1. Grundstücke im Miteigentum mehrerer Veräußerer

Rz. 53 Bei denjenigen Grundstücken, die im Miteigentum beider Veräußerer stehen, können sich diese das Rückforderungsrecht in Bruchteilsgemeinschaft, dann regelmäßig in ihrem bisherigen Beteiligungsverhältnis am Grundbesitz, also z.B. zu je ½ Anteil, oder aber als Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB vorbehalten.[120] Hierbei ist jeweils durch zusätzliche Vereinbarung sicherzuste...mehr

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Musterverzeichnis / § 11 Rückforderungsrechte

11.1 „Kleine Vorsorgevollmacht“ Musterdatei öffnen 11.2 Befristung des Rückforderungsrechts Musterdatei öffnen 11.3 Rückauflassungsvollmacht für den Fall des Vorversterbens des Erwerbers Musterdatei öffnen 11.4 Bestimmung von Form und Frist für die Rechtsausübung Musterdatei öffnen 11.5 Nichtvererblichkeit des Rückforderungsrechts, Vererblichkeit des bereits entstandenen Rückübe...mehr

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§ 16 Steuerrecht / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 49 Gehen landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von der Elterngeneration auf die Kindergeneration über, also in gerader Linie, gilt die allgemeine Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 3 Nr. 6 GrEStG. Danach ist der Erwerb durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, steuerfrei. Dies gilt auch bei dem Übergang auf Stief...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.5 Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 31 Nach den Vorschriften des SGB XIII erhalten Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres Leistungen, die sich sowohl nach dem erzieherischen Bedarf als auch dem notwendigen Lebensunterhalt des Kindes/jungen Erwachsenen (= Hilfebedürftigen) richten. Soweit dem Hilfebedürftigen, seinen Eltern, seinem Ehegatten oder Lebenspartner für zurückliegend...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / IV. Form

Rz. 25 Die Hofeinführungserklärung zur Begründung eines Ehegattenhofes muss von beiden Ehegatten abgegeben werden (§ 1 Abs. 2 HöfeO). Ein gleichzeitiges Handeln ist nicht erforderlich.[31] Die Erklärung bedarf nach § 4 Abs. 2 HöfeVfO der Form der notariellen Beglaubigung. Sie ist gegenüber dem Landwirtschaftsgericht abzugeben (§ 4 Abs. 1 HöfeVfO). Vgl. im Einzelnen Abschn. A...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / A. Allgemeines

Rz. 1 Auch wenn die meisten Landwirte heute aufgrund des Gesetzes über die Alterssicherung für Landwirte (ALG) über eine eigene gesetzliche Altersversorgung verfügen, sind sie auch im Ruhestand weiterhin auf Einkünfte aus dem landwirtschaftlichen Betrieb angewiesen, sei es aus dessen Verpachtung, sei es aus Versorgungsleistungen, die im Rahmen der Übertragung ausbedungen wur...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / 2. Vererblichkeit

Rz. 6 Das Wohnungsrecht ist nicht vererblich (§ 1061 S. 1 i.V.m. § 1090 Abs. 2 BGB).[28] Soll es nach dem Tode des Berechtigten einem anderen zustehen, so muss es in dessen Person als eigenständiges Wohnungsrecht begründet werden, z.B. durch Bestellung eines durch den Tod des eingetragenen Berechtigten aufschiebend bedingten Wohnungsrechts. Die Eintragung eines zusätzlichen ...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / 2. Der junge Hofeigentümer

Rz. 35 Ein weiterer Anlass für die Aufhebung der Hofeigenschaft kann dann bestehen, wenn der Hofeigentümer noch verhältnismäßig jung und deshalb noch nicht absehbar ist, ob eines seiner noch minderjährigen oder überhaupt noch nicht geborenen Kinder als Hofnachfolger in Betracht kommt. Hier wird die Hofaufgabeerklärung häufig mit der Absicht einhergehen, die Hofeigenschaft zu...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / I. Zulässigkeit von Rückforderungsrechten bei der Übertragung einzelner Grundstücke

Rz. 2 In Übergabeverträgen über Grundbesitz, die zwischen Familienangehörigen, insbesondere zwischen Eltern und ihren Kindern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abgeschlossen werden, ist es daher weitgehend üblich, Rückforderungsrechte für den Übergeber und gegebenenfalls auch für dessen Ehegatten zu vereinbaren und durch Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundb...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / III. Form

Rz. 42 Die Hofaufhebungserklärung zur Beseitigung der Eigenschaft als Ehegattenhof muss von beiden Ehegatten abgegeben werden (§ 1 Abs. 5 S. 2 HöfeO). Ein gleichzeitiges Handeln ist nicht erforderlich.[55] Die Erklärung bedarf nach § 4 Abs. 2 HöfeVfO der Form der notariellen Beglaubigung. Sie ist gegenüber dem Landwirtschaftsgericht abzugeben (§ 4 Abs. 1 HöfeVfO). Vgl. im Ei...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

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§ 14 Die Genehmigung des Üb... / A. Die Genehmigung des Hofübergabevertrages durch das Landwirtschaftsgericht

Rz. 1 Da Gegenstand des Hofübergabevertrages die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist, bedarf er der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (§ 2 GrdStVG). Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist bei der Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO jedoch nicht die Grundstücksverkehrsbehörde, sondern gemäß § 17 Abs. 3 HöfeO das Amtsgericht als...mehr

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§ 1 Einführung / B. Gründe für eine vorweggenommene Hoferbfolge

Rz. 2 Die lebzeitige Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes durch Übergabevertrag ist der Nachfolge durch (Hof-) Erbfall vorzuziehen. Eine Hofnachfolge, die erst mit dem Tode des Eigentümers stattfindet und dazu führt, dass der Hoferbe den landwirtschaftlichen Betrieb erst in weit fortgeschrittenem Alter übernimmt, ist diesem zumeist nicht zuzumuten.[4] Dies gilt ins...mehr

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§ 1 Einführung / I. Die HöfeO

Rz. 7 Die HöfeO ist ein Bundesgesetz, das jedoch als partiell geltendes Bundesrecht (Art. 124 GG) nur in den Bundesländern der ehemaligen britischen Zone, also in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt. Sie wird auch als nordwestdeutsche Höfeordnung bezeichnet. Hof i.S.d. HöfeO ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 HöfeO eine land- oder forstwirtschaftlich...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / B. Zulässigkeit nach Höferecht

Rz. 5 Ob die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO unter Vorbehalt des Nießbrauchs höferechtlich zulässig ist, war lange Zeit umstritten.[3] Heute besteht Einigkeit darüber, dass jedenfalls der in der Praxis bedeutsamste und häufigste Fall der Hofübergabe unter Nießbrauchsvorbehalt, nämlich die sog. Rheinische Hofübergabe, bei der der Übergeber den Hof in Ausübung des vorbehalte...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / I. Begriff des Hofes

Rz. 1 Hof im Sinne der HöfeO ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 HöfeO eine im Gebiet der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten (Ehegattenho...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / II. Entstehung, Übertragbarkeit und Erlöschen des Nießbrauchs

Rz. 9 Der Nießbrauch an einem Grundstück entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Er ist nicht übertragbar,[13] kann jedoch einem anderen zur Ausübung überlassen werden (§ 1059 BGB). Die Ausübungsüberlassung muss nicht in das Grundbuch eingetragen werden.[14] Die Befugnis zur Überlassung der Ausübung kann vertraglich mit dinglicher Wirkung durch Eintr...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 1. Verstoß gegen schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Häufig wünscht der Übergeber, dass der übertragene Grundbesitz zu seinen Lebzeiten nicht oder nur mit seiner Zustimmung veräußert oder belastet wird. In solchen Fällen kann eine entsprechende schuldrechtliche Verfügungsbeschränkung (§ 137 S. 2 BGB) vereinbart werden, vertraglich sanktioniert mit einem Rückforderungsrecht des Übergebers im Verstoßfall, das durch Eintra...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VIII. Erstattung von Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers

Rz. 66 Im Übergabevertrag zu regeln ist die Frage, ob und welche Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers im Falle einer Rückabwicklung aufgrund vorbehaltenen Rückforderungsrechts zu erstatten sind. In der Literatur wird empfohlen, jedenfalls für folgende Aufwendungen des Erwerbers eine Erstattungspflicht auszuschließen, da diese in der Regel durch die Nutzungen aufgewo...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 4. Wertsicherung

Rz. 17 In Übergabeverträgen mit langfristigen wiederkehrenden Geldleistungen wie Leibrente und dauernde Last ist wegen der Gefahren einer schleichenden oder galoppierenden Inflation die Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln üblich und empfehlenswert.[26] In der Praxis verbreitet sind Gleitklauseln, die eine automatische Anpassung der Geldschuld an Veränderungen des vom Stat...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 1. Höferechtliche Sondernachfolge

Rz. 5 Ein Hof im Sinne der HöfeO kann immer nur an eine Person vererbt werden. Dies folgt aus § 4 HöfeO. Danach fällt der Hof als Teil der Erbschaft nur einem der Erben (dem Hoferben) zu. Auf diesen geht der Hof mit dem Erbfall über. Eine Erbengemeinschaft am Hof mit Gesamthandseigentum der Miterben hieran entsteht nicht.[4] Der Hoferbe wird mit dem Tode des Eigentümers ohne...mehr

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§ 8 Altenteil / C. Altenteil i.S.d. Art. 96 EGBGB

Rz. 4 Für ein Altenteil i.S.d. Art. 96 EGBGB ist neben der vorgenannten Verknüpfung von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung eines Berechtigten zusätzlich noch erforderlich, dass der Verpflichtete in eine die Existenz wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit nachrückt.[7] Durch einen Altenteilsvertrag i.S.d. § 96 EGBGB...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / 2. Vereinbarungen zur Nachabfindung außerhalb des Anwendungsbereichs der HöfeO

Rz. 63 Die für eine Nachabfindung außerhalb des Anwendungsbereichs der HöfeO in Betracht kommenden Regelungen sind sorgfältig zu formulieren, insbesondere im Hinblick auf die Erfassung etwaiger Umgehungsfälle. Auch die Frage der Geltungsdauer der Nachabfindungsverpflichtung ist mit den Beteiligten zu erörtern. Denn je länger die Frist dauert, innerhalb der bei Veräußerungen ...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten der Besteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Falle einer Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder Lebenspartnern (> Rz 8; Rz 63) (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) betreffen die Freigrenzen von je 410 EUR die Summe der den Ehegatten zugeflossenen steuerpflichtigen Nebeneinkünfte bzw die Summe der dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden Auslandseinkünfte und Lohnersatzleistungen; E...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Auflösung der Ehe und Wiederheirat im selben Kalenderjahr (§ 46 Abs 2 Nr 6 EStG)

Rz. 95 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 6 EStG regelt die Veranlagung für den VZ, in dem eine Ehe aufgelöst worden und einer der früheren Ehegatten im selben VZ eine neue Ehe eingegangen ist, dieselbe Person für diesen VZ also zu jeweils zwei steuerpflichtigen und ggf die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllenden (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbes...mehr