Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.4 Wichtiger Grund für fehlende Erreichbarkeit

Rz. 36 Abs. 2 gesteht Leistungen bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund zu, wenn das Jobcenter zugestimmt hat. Dies geschieht durch die Integrationsfachkraft, den persönlichen Ansprechpartner oder den Fallmanager. § 4 Abs. 3 ErrV stellt klar, dass die Zustimmung zu erteilen ist, wenn der jeweils geltend gemachte wichtige Grund vorliegt. Hinzukommen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.2.2 Tod des Pflegebedürftigen, Rückforderung und Aufrechnung

Rz. 20 Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist (Abs. 2 Satz 3). Den Verbleib des im Sterbemonat des Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldes (§ 37 Abs. 2 Satz 3) rechtfertigte der Gesetzgeber mit den hohen emotionalen Belastungen der betroffenen Familien sowie dem Verwaltungsaufwand aufseiten der Pflegekassen b...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3 Gebäude auf Ehegatten-Grundstücken

3.1 Baukostenzuschuss Ist der Nutzende nicht Eigentümer des Grundstücks, stehen ihm für beruflich genutzte Räume Abschreibungen nur zu, wenn er einen Baukostenzuschuss geleistet hat. Er muss also einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus eigenen Mitteln getragen haben. Der Große Senat des BFH[1] hat es für unzulässig erklärt, nach dem Vorschlag des VI. Senats i...mehr

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Drittaufwand allgemein und insbesondere bei Gebäuden auf Ehegatten-Grundstücken

Zusammenfassung Überblick Von Drittaufwand spricht man, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Aus dem Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit ergibt sich, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 EStG oder § 4 Abs. 4 EStG persönlich tragen muss. Von diesem Grundsatz gibt es auch für...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.7 Bürgschaft und Schuldübernahme

Wird der Betrieb als Einzelunternehmen beispielsweise von der Ehefrau geführt und übernimmt der Ehegatte der Bank gegenüber eine Bürgschaft für Betriebsschulden dieses Betriebs, stellt sich die Frage, wie sich in diesem Zusammenhang etwaige Zahlungen des Ehemanns ertragsteuerlich bei der Gewinnermittlung der Frau auswirken. Sofern der Ehemann Verbindlichkeiten der Ehefrau beg...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.1 Verlust der Gebäude-AfA

Der Verlust der Gebäude-AfA gilt nicht nur für Arbeitszimmer, sondern für alle beruflich, z. B. gewerblich oder freiberuflich genutzten Räume, die ein Ehegatte in einem Gebäude nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, ohne dass er sich in irgendeiner Form an den Aufwendungen beteiligt hat. Die Gebäude-AfA für beruflich genutzte Räume geht also unter den folg...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.4 Laufende Grundstückskosten

Hier unterscheidet der Große Senat des BFH bei Miteigentum der Ehegatten 2 Bereiche: Die allgemeinen Grundstückskosten, die das gesamte Gebäude betreffen, und "nutzungsbedingte" Grundstückskosten, die allein dem beruflich genutzten Raum zugerechnet werden können. Dazu gehören in erster Linie Aufwendungen für die Beheizung und Beleuchtung des Raums, ggf. auch Wasserverbrauch un...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6 Nicht abziehbarer Drittaufwand

Wird ein Grundstück unentgeltlich überlassen, kann der Nutzende weder Abschreibungen noch laufende Kosten als Betriebsausgaben abziehen, falls er sich nicht an den Aufwendungen beteiligt hat. Hier geht es um die Fälle, dass der unentgeltlich überlassende Ehegatte entweder die Kosten des Grundstücks aus eigenen Mitteln aufgebracht hat oder gar nicht mit diesen Kosten belastet...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 2 Abkürzung des ­Vertragswegs

In den Fällen des abgekürzten Vertragswegs schließt ein im Verhältnis zum Steuerpflichtigen Dritter, beispielsweise der Ehegatte oder ein Angehöriger oder auch ein Freund/eine Bekannte einen eigenen Vertrag ab und erfüllt die Zahlungsverpflichtung. Die Leistung, die z. B. der Handwerker dem Dritten schuldet, kommt aber dem Steuerpflichtigen selbst zugute. Im Rahmen dieser Fa...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.1 Baukostenzuschuss

Ist der Nutzende nicht Eigentümer des Grundstücks, stehen ihm für beruflich genutzte Räume Abschreibungen nur zu, wenn er einen Baukostenzuschuss geleistet hat. Er muss also einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus eigenen Mitteln getragen haben. Der Große Senat des BFH[1] hat es für unzulässig erklärt, nach dem Vorschlag des VI. Senats im Interesse des gewün...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.2 Individualbesteuerung

Die Nichtanerkennung des Drittaufwands betrifft nicht nur die Fälle einer Grundstücksüberlassung. Ähnliche Nachteile treten z. B. auf, wenn ein Ehegatte gelegentlich den Pkw des anderen für berufliche Fahrten nutzt, ohne dass dafür (im Voraus) ein Entgelt vereinbart und gezahlt wird. Die Abschreibungen auf den Pkw gehen steuerlich verloren, soweit sie auf die beruflichen Fah...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / Zusammenfassung

Überblick Von Drittaufwand spricht man, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Aus dem Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit ergibt sich, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 EStG oder § 4 Abs. 4 EStG persönlich tragen muss. Von diesem Grundsatz gibt es auch für Ehegatten kein...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.3 Gestaltungsmodell

Bleibt es bei der jetzt geschaffenen Rechtslage, öffnet ein Gebäude auf dem Grundstück des anderen Ehegatten ggf. das Tor zu einem steuerlich interessanten Gestaltungsmodell. Der nutzende Ehegatte nimmt im Regelfall die für ihn steuerlich optimalen/maximalen Abschreibungen in Anspruch. Die hierdurch und möglicherweise wegen Wertsteigerungen gebildeten stillen Reserven muss er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 3.2 Objektbeschränkung

Die Abzugsbeträge nach § 10f Abs. 1 und 2 EStG kann der Steuerpflichtige nur für ein Objekt in Anspruch nehmen. Der Abzug von Aufwendungen ist auf die Lebenszeit des Steuerpflichtigen bezogen und folglich nur bei einem einzigen Gebäude/Gebäudeteil, bei einer einzigen Eigentumswohnung, bei einem einzigen Anteil an einem Gebäude/Gebäudeteil oder an einer Eigentumswohnung zuläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.1 Rechtsentwicklung und aktuelle Entscheidungen

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden hat der BFH[1] früher eine Aktivierung des anteiligen Grundstücks unter dem Gesichtspunkt eines Nutzungsrechts und im Anschluss daran die Versteuerung der anteiligen stillen Reserven des Grundstücks verlangt. Später hat der VIII. Senat die fragliche Aktivierung nur noch als ein rechtstechnisches Instrument bezeichnet.[2] Die zitierte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 3.3 Miteigentum

Gehört das Grundstück den Ehegatten gemeinsam, steht es also in deren Miteigentum, nutzt jedoch einer von ihnen bestimmte Räume allein für seine beruflichen Zwecke, ohne die anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den anderen übernommen zu haben, kommt gleichwohl ein Abzug der vollen Gebäude-AfA bei den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten in Betracht. Vorausset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 3.5 Gemeinsames Arbeitszimmer

Nutzen mehrere Personen, wie z. B. Ehegatten, ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG bezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person zu prüfen.[1] Liegen diese Voraussetzungen jeweils vor, kann jeder das häusliche Arbeitszimmer Nutzende die Aufwendungen abziehen, die dieser getragen hat oder die ihm im Wege ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 3.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

3.2.1 Rechtsentwicklung und aktuelle Entscheidungen Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden hat der BFH[1] früher eine Aktivierung des anteiligen Grundstücks unter dem Gesichtspunkt eines Nutzungsrechts und im Anschluss daran die Versteuerung der anteiligen stillen Reserven des Grundstücks verlangt. Später hat der VIII. Senat die fragliche Aktivierung nur noch als ein rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.2 Weitere ausgeschlossene Personenkreise

Die Rentenversicherungspflicht ist auch bei folgenden Personenkreis ausgeschlossen, wenn der Aufwand dafür regelmäßig 30 Stunden wöchentlich übersteigt: Ableistung eines Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstes, freiwilliger Wehrdienst, Tätigkeit der Ehegatten der landwirtschaftlichen Unternehmer.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.2 Sachbehandlung nach BMF-Schreiben

Mit seinen Verwaltungsanweisungen[1] hat sich das BMF im Kern der Auffassung des BFH angeschlossen. Geregelt werden zudem einige vom BFH nicht angesprochene Zweifelsfragen, teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen. Angreifbar erscheint allerdings die verlangte "Nachversteuerung" von Abschreibungen, soweit diese die lineare AfA für Gebäude des Privatvermögens, im Regelfall 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.5 Schädlicher Erwerb

Grundsätzlich sind alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerbe von Anteilen an einer Körperschaft als maßgebende Tatbestände zu werten. Dies ist die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital oder (mangels Kapitalanteilen) von Mitgliedschafts- oder Stimmrechten. Zudem zieht die Finanzverwaltung auch noch andere Formen als vergleichbare Fallvarianten heran.[1] Danach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Nahestehende Personen

Die obigen Ausführungen sind nicht nur für Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihrem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachten, sondern auch für vertragliche Beziehungen mit einer ihm nahestehenden Person. Der Begriff der "nahestehenden Person" ist gesetzlich nicht definiert. Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Ein "Nahestehen" ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erbschaftsteuer auf Hinterb... / Hintergrund

Die Klägerin war die Lebensgefährtin des verstorbenen Erblassers. Der Arbeitgeber des Erblassers hatte für diesen eine Direktversicherung abgeschlossen. Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung zugunsten seines Mitarbeiters ab. Im Todesfall kann eine Hinterbliebenenleistung an eine begünstigte Person gezahlt werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erbschaftsteuer auf Hinterb... / Entscheidung

Das FG München wies die Klage ab. Die Auszahlung aus der Direktversicherung ist ein "Erwerb von Todes wegen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Die Klägerin erhält den Vermögensvorteil, weil der Arbeitgeber des Verstorbenen einen entsprechenden Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der im Todesfall eine Zahlung an sie vorsieht. Die Klägerin erfüllt als nichteheliche Lebensgefährt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.4 Besonderheiten bei Adressierung an Ehegatten- bzw. Bruchteilsgemeinschaften

Rz. 79 Probleme mit der richtigen Bezeichnung des Leistungsempfängers stellen sich regelmäßig bei (Ehegatten-)Gemeinschaften. Hier können die Gemeinschafter bzw. die Ehegatten als eigenständige oder gemeinschaftliche Leistungsempfänger in Betracht kommen und ggf. nur einer von ihnen vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sein. Einerseits reicht es für den (eigenen) Vorsteue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Übertragung im Todesfall (S. 2 Buchst. c)

Rz. 10 Nach § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. c EStG sind die Grundsätze des Satzes 1 entsprechend anzuwenden, wenn im Fall des Todes des Stpfl. das Altersvorsorgevermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten des Verstorbenen übertragen wird. Die Übertragung ist nur dann steuerfrei, wenn das Altersvorsorgevermögen nach dem Tod des Vertragsinhabers übertragen wird. Auf den Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Einnahmen

Rz. 5 Der Begriff der Einnahmen i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG entspricht dem in § 8 EStG verwendeten Begriff. Sämtliche dort genannten Einnahmen, d. h. Geld- und Sachbezüge, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Rz. 6 Die Steuerfreiheit gilt für Einnahmen bis zur Höhe von 3.300 EUR ab Vz 2026. Sie wird für Einnahmen in dieser Höhe insgesamt je Jahr gewährt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.1 Bestimmte Aufwendungen bis 600 EUR

Rz. 29 Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG (zu S. 3 vgl. Rz. 57ff.) bleiben bestimmte, bei der Veranlagung die ESt mindernde Aufwendungen außer Ansatz, soweit sie 600 EUR insgesamt nicht übersteigen (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG).[1] Das sind Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: gezahlte KiSt. (§ 10 EStG Rz. 113ff.); § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Aufwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift betrifft die Übertragung von Altersvorsorgekapital. § 3 Nr. 55c S. 1 EStG stellt die Übertragung von steuerverhaftetem Altersvorsorgekapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag des Stpfl. steuerfrei. § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. a EStG stellt die Übertragung von Anwartschaften eine betrieblichen Altersversorgung aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskas...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2 Sonstige Beitragsschuldner

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten

Bei Ehegatten beginnt deren gegenseitige Unterhaltsverpflichtung bereits am Tag nach der Heirat mit dem wechselseitigen Anspruch auf Familienunterhalt aus § 1360 BGB, der nicht als Zahlungsanspruch, sondern als Teilhabeanspruch ausgestaltet ist (BGH, Urt. v. 27.4.2016 – XII ZB 485/14, NJW 2016, 2122). Nach der Trennung kann ein Zahlungsanspruch auf Trennungsunterhalt aus § 13...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Zugewinn und Versorgungsausgleich

Nur bei geschiedenen Ehegatten, die in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, findet bei der Scheidung der Ehe ein gesetzlich geregelter vermögensrechtlicher Ausgleich statt, durch den der finanziell schlechter gestellte Ehegatte letztlich hälftig an dem während der Ehe vom anderen Ehegatten erwirtschafteten Zugewinn beteiligt wird. Eine entsprechende gesetzliche Regelung besteh...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Herabsetzung des Selbstbehaltes bei verheirateten Unterhaltspflichtigen

Ist der Unterhaltspflichtige verheiratet, steht ihm gegen seinen jetzigen Ehegatten der Anspruch auf Familienunterhalt aus § 1360 BGB zu, der gerade dazu dient, seinen gesamten Lebensbedarf zu decken. Folglich benötigt der Unterhaltspflichtige seinen Selbstbehalt nicht, um seinen notwendigen Lebensbedarf zu decken. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehegatte über finanzi...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 3. Steuern

Ehegatten haben die Möglichkeit zum Ehegattensplitting durch Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung. Nach Trennung und Scheidung ist in bestimmten Grenzen ein steuerlicher Abzug von gezahltem Ehegattenunterhalt möglich. Unverheiratete Partner haben keine vergleichbaren Vorteile. Bei der Erbschaftssteuer kann der überlebende Ehegatte einen hohen Freibetrag in Anspruch nehmen...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Erbrecht

Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Für den Fall der Trennung, der Einreichung des Scheidungsantrags und der Rechtskraft der Scheidung bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen. Einzelheiten sind davon abhängig, ob gesetzliches Erbrecht gegeben ist und ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Dem Lebensgefährten einer nichtehelichen Partnerschaft steht beim Tode s...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Bedarf beim Ehegattenunterhalt

Maßstab für den Bedarf eines unterhaltsberechtigten Ehegatten sind die ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 BGB) und damit auch das Einkommen des Ehegatten (Eschenbruch/Schürmann/Menne/Schürmann, Unterhaltsprozess, 2021, Kap. 1 Rn 536; jurisPK-BGB/ Clausius, § 1578 BGB Rn 6 m.w.N.). Berechnungsbeispiel:mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 3 Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Untermieter

Keine Vertragsbeziehung Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Untermieter ist auch nicht in den Schutzbereich des Hauptmietverhältnisses einbezogen. Ist das Hauptmietverhältnis beendet, kann der Hauptvermieter die Räume auch von dem Untermieter herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Untermieter ist seinerseits verpflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Unterschiede im... / V. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gelten auch bei einem Anspruch aus § 1615l BGB die allgemeinen Kriterien. Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB beträgt der Selbstbehalt nach den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle 2026 für Erwerbstätige 1.600 EUR und für Nichterwerbstätige 1.475 EUR. Diese Beträge entsprechen den Selbstbehaltssätzen beim Ehegatte...mehr