Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / Zusammenfassung

Überblick In der Regel werden Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Gütergemeinschaft zu wählen. Des Weiteren können die Ehegatten auch vereinbaren, dass beim Tod eines Ehegatten die Gütergemeinschaft mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird. Aus erbschaftsteuerlicher Sicht kommen für die G...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.2 Übergang von betrieblichem Vermögen

Zu den begünstigten Erwerben durch Schenkung unter Lebenden mit unternehmerischen Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG gehört auch die Bereicherung der Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft.[1] Dies bedeutet, dass hier die entsprechenden Verschonungsmaßnahmen ebenfalls greifen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.1 Allgemeines

Neben der Zugewinngemeinschaft als dem gesetzlichen Güterstand und der Gütertrennung kennt das Bürgerliche Gesetzbuch die Gütergemeinschaft als den dritten Güterstand. Während die Zugewinngemeinschaft automatisch mit Eheschließung begründet wird, tritt der Güterstand der Gütergemeinschaft nur dann ein, wenn die Eheleute dieses durch notariellen Vertrag vereinbaren. Neben den ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.4 Formularhinweise

Wurde von den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so muss dieses in der Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen) angegeben werden. Hierfür dient die Zeile 7. Hierbei ist der Erbschaftsteuererklärung auch der Vertrag beizufügen.mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.8 Steuerklärungspflicht

Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft kann das Finanzamt eine Erbschaftsteuerklärung allein von dem überlebenden Ehegatten oder vom eingetragenen Lebenspartner verlangen (vgl. auch § 31 Abs. 3 ErbStG). Das Finanzamt kann aber – im Rahmen einer Ermessensentscheidung – die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung von den steuerpflichtigen Abkömmlingen verlangen.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.10 Formularhinweise

Erbschaftsteuererklärung Bei einer fortgesetzten Gütergemeinschaft müssen auch Angaben in der Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen) gemacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser an an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft beteiligt war (Zeile 13). Weiterhin müssen in der Zeile 14 die folgenden Angaben gemacht werden: Name, Sterbetag und letzter Wohnsitz des vorver...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.2 Begründung der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag vereinbart (§ 1415 BGB). Dies kann mit der Eheschließung geschehen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. während der Ehe. Für den Ehevertrag gilt die Formvorschrift des § 1410 BGB, wonach dieser notariell beurkundet sein muss. Die Gütergemeinschaft ist Gesamthandsgemeinschaft. Sie besteht auf die Lebenszeit de...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.3 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden auch die Bereicherung, die ein Lebenspartner bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt. Damit sind die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten auch hier gleichgestellt (vgl. auch R E 7.6 ErbStR 2019). Es kommen damit die unter Tz. 2.2 gemachten Ausführungen entsprechend zur Anwendung. Praxis-Beispiel Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.5 Sonstige steuerliche Auswirkungen

Durch die Begründung und Beendigung der Gütergemeinschaft können auch noch andere Steuerarten berührt sein. Dies gilt es ebenfalls zu beachten. a) Einkommensteuer[1] Es können sich steuerpflichtige Gewinnrealisierungen ergeben. Dies gilt sowohl, wenn sich im Gesamtgut Privatvermögen befindet wie auch Betriebsvermögen. b) Grunderwerbsteuer Grundsätzlich liegt ein grunderwerbsteue...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 4 ErbStG dahingehend geändert, dass diese Vorschrift ab 2009 auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Eingetragene Lebenspartner können durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag auch die Gütergemeinschaft vereinbaren (§ 7 LPartG). Eingetragenen Lebenspartnern steht über § 9 Abs. 7 LPartG die Stiefkindadoption offen. Durch die Adoption er...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 242b SGB V – Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner

[Der durch das GKV-FQWG zum 1.1.2015 aufgehobene] § 242b wird durch den folgenden § 242b ersetzt: 1Die Krankenkassen erheben von Mitgliedern, von denen die Versicherung eines Ehegatten oder eines Lebenspartners nach § 10 abgeleitet wird, einen Zuschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 3,5 %. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Mitglied oder der nach § 10 versicherte Ehegatte oder Leb...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 3 SGB V – Solidarische Finanzierung

§ 3 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 3Für nach § 10 versicherte Kinder werden keine Beiträge erhoben. 4Für nach § 10 versicherte Ehegatten und Lebenspartner werden Beiträge nach Maßgabe des § 242b erhoben. Inkrafttreten: 1.1.2028. Begründung: Folgeänderung zur neu eingeführten Erhebung eines Beitragszuschlags für bestimmte familienversicherte Ehegatten und Lebenspa...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 10 SGB V – Familienversicherung

§ 10 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung und zur Feststellung der Voraussetzungen nach § 242b Satz 2 notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. 2Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.3 Unterhaltspflicht oder Ausbildung des Ehegatten

a) Unterhaltspflicht des Ehegatten Hat der Ehegatte einen gesetzlichen Anspruch auf das ihm Zugewendete, so ist von keiner objektiven Bereicherung auszugehen. Infolgedessen entsteht auch keine Schenkungsteuerpflicht. Nach § 1360 BGB besteht für die Ehegatten die Pflicht, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Unter anderem zählen zu dies...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.3 Möglichkeiten der Zuwendung eines Familienheims

Im Folgenden sollen die verschiedenen Möglichkeiten, die für die Übertragung eines Familienheims in Betracht kommen, aufgeführt werden.[1] Grundfall: Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er überträgt seinem Ehegatten nunmehr das ganze Grundstück. Praxis-Beispiel Alleineigentümer Die vermögende Ehefrau EF ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, in dem sie mit ih...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.4 Besonderheiten

Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, so ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen.[1] Praxis-Beispiel Keine Zusammenrechnung bei Familienheim Der vermögende Ehemann EM schenkt seiner Ehefrau EF ein Grundstück (gemeiner W...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.13 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.10 Hausrat

Wendet ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Hausrat zu, bleibt die Zuwendung bis zu einem Betrag von 41.000 EUR steuerfrei.[1] Praxis-Beispiel Zuwendung von Hausrat Ehemann EM schenkt seiner Ehefrau EF kurz nach der Eheschließung wertvolle Möbel im Wert von 30.000 EUR. Lösung: Die Zuwendung der Möbel bleibt für den Ehegatten aufgrund des Freibetrags[2] steuerfrei. Hausratsgegenstän...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7.1 Vereinbarte Beschränkungen beachten

Vielfach wird der Kreis der möglichen Stimmrechtsvertreter durch Vereinbarung – insbesondere in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung – beschränkt. Insoweit finden sich häufig Regelungen, wonach zur Vertretung des Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung und somit auch zur Ausübung seines Stimmrechts nur andere Wohnungseigentümer, der Verwalter oder der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst.[1] Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Mitgliedsstaaten der E...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / Zusammenfassung

Überblick Werden von den Ehegatten Zuwendungen an den anderen Ehegatten geleistet, so können diese als Schenkungen zu qualifizieren sein, welche der Schenkungsteuer unterliegen. Erbringt ein Ehegatte sogenannte unbenannte Zuwendungen bzw. eine ehebedingte Zuwendung, so unterliegen diese ebenfalls der Schenkungsteuer. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelun...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.11 Kunstgegenstände

Als weitere Gestaltungsmöglichkeit zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten kann die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2a ErbStG genutzt werden. Hiernach ist die Übertragung von Kunstgegenständen i. H. v. 60 % ihres Werts steuerfrei. Für Grundbesitz gilt sogar eine Steuerbefreiung von 85 %. Voraussetzung ist, dass die Erhaltung dieser Gegenstände im öffentlichen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.5 Gelegenheitsgeschenke

Nicht von der Schenkungsteuer erfasst werden übliche Gelegenheitsgeschenke. Diese sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Wendet daher ein Ehegatte dem anderen Ehegatten einen Vermögensgegenstand zu, der als übliches Gelegenheitsgeschenk anzusehen ist, so ist dies dementsprechend ohne steuerliche Auswirkung. Dies hat den Vorteil, dass der persönliche Freibetrag in Hö...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht:[1] Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder von Todes wegen) die frühe...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.6 Darlehen

Anstatt einer Schenkung können die Ehegatten auch ein Darlehen vereinbaren. In diesem Fall kommt es naturgemäß zu keiner Schenkungsteuerpflicht. Beachtet werden sollte aber, dass eine schriftliche Vereinbarung von den Ehegatten vorgenommen wird.[1] Wichtig Zinsloses Darlehen Ist das Darlehen zinslos, so ist hinsichtlich der Zinslosigkeit eine Schenkung gegeben.[2] Zur Berechnun...mehr

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Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.1 Allgemeines

Da unbenannte Zuwendungen der Schenkungsteuerpflicht unterliegen, ist es angesagt, Ausweichstrategien zu finden, die eine schenkungsteuerliche Belastung bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten vermeiden. Hierbei kann es wichtig sein, dass die beratende Person auch ein Gespür für potentiell schenkungsteuerlich relevante Sachverhalte zeigt. Denn unter Umständen lassen s...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2 Steuerliche Grundlagen

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte (ehebedingte) Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Sc...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.8 Wechsel des Güterstands

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung zu wechseln. Die dabei entstehende Zugewinnausgleichsforderung gehört nicht zum steuerbaren Erwerb[1] und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Praxis-Beispiel Auswirkungen der Vereinbarung der Gütertrennung Die Ehegatten EM und EF leben seit der Ehes...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.7 Vertreterklausel in der Gemeinschaftsordnung

In aller Regel ist die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Meist ist hiernach Vertretung durch den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder aber den Ehegatten möglich. Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig.[1] Eine solche Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit ist vom berechtigten Interesse d...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 5 Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht wird durch Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung ausgeübt und stellt dabei ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft dar. Zu beachten ist, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme eines Wohnungseigentümers bei der Abstimmung über einen Beschlussantrag nicht mehr widerrufen werden kann, wenn sie dem Versammlungsleiter zugegang...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.4 Pflegeleistungen

Ist ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner gesetzlich zur Pflege verpflichtet, greift der Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Dieser beträgt 20.000 EUR. Die Pflegeleistung muss jedoch unentgeltlich oder gegen zu geringem Entgelt im persönlichen oder privaten Bereich erbracht werden oder worden sein. Für entgeltliche Pflegeleistungen kommt er hingegen nicht zur A...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 1 Die Definition im Zivilrecht

Zuwendungen, die zwischen Ehegatten vorgenommen werden, sind i. d. R. nicht als Schenkungen i. S. d. § 516 BGB, sondern als unbenannte Zuwendungen zu qualifizieren. Eine solche liegt vor, wenn der Leistung die Vorstellung oder Erwartung des zuwendenden Ehegatten zugrunde liegt, dass die Ehe Bestand haben werde, oder wenn die Zuwendung (sonst) um der Ehe willen oder als Beitr...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.9 Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Wiederbegründung

Die Ehegatten können auch die Zugewinngemeinschaft beenden und diesen Güterstand neu begründen. Die dabei entstehende Ausgleichsforderung als freigebige Zuwendung ist nicht schenkungssteuerbar, wenn es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Ehemann EM und die Ehefrau EF leben im Güterstand der Zugewinn...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.6 Stimmrechtsvollmacht

Grundsätzlich kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person auf der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lassen.[1] Die Wohnungseigentümer können daher eine andere Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht bedurfte nach früherer Rechtslage keiner bestimmten Form. Seit Inkrafttreten des WEMoG sieht § 25 Abs. 3 WEG vor...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.1 Allgemeines

Die Zuwendung eines Familienheims zwischen den Ehegatten stellt die wohl wichtigste Möglichkeit dar, um Vermögen ohne jegliche schenkungsteuerliche Belastung zu übertragen. Denn für die Schenkung eines Familienheims sieht § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG eine vollständige Steuerbefreiung vor. Die Befreiung des Familienheims gilt auch für eingetragene Lebenspartner.[1] Wichtig Nichte...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.1 Grundsätze

Das gesetzliche Kopfstimmrecht Nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme – unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils und der Anzahl der Eigentumseinheiten, deren Eigentümer er ist. Praxis-Beispiel Kopfstimmrecht Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 4 Wohnungseigentümern. Wohnungseigentümer A ist Eig...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.12 Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Eine weitere Steuerbefreiung ist die des 13d ErbStG. Nach dieser werden bestimmte Grundstücke nur zu 90 % angesetzt, d. h., es wird ein Verschonungsabschlag von 10 % berücksichtigt[1]. Auch diese Befreiung kann beim lebzeitigen Übergang von Vermögen auf den Ehegatten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück übergeht. Dabei muss es sich...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 3.1 Eigentümer mehrerer Einheiten

Ist ein Wohnungseigentümer Eigentümer mehrerer Sondereigentumseinheiten, hat er bei geltendem Kopfstimmrecht lediglich eine Stimme für sämtliche Einheiten. Veräußert er einzelne Eigentumseinheiten, so erhalten die Erwerber ebenfalls ein Stimmrecht. Praxis-Beispiel Aus 1 mach' 2 Der Wohnungseigentümer ist Eigentümer von 3 Wohnungen. Er hat lediglich eine Stimme in der Eigentüme...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 7 Verstöße und ihre Folgen

Wird das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers missachtet, falsch gewertet oder entzogen, führt dies zur Anfechtbarkeit der verkündeten Beschlüsse wegen eines formellen Mangels der Beschlussfassung. Im Einzelfall kann auch Nichtigkeit des Beschlusses infolge eines formellen Mangels eintreten. Wird das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers bewusst missachtet, beschränkt oder en...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2021 Ausübung des Zuordnungswahlrechts auch nach Ablauf der gesetzlichen Regelabgabefrist / § 15 UStG / § 149 AO Vor dem EuGH ist die Frage anhängig, ob die nationale Rechtsprechung, wonach der Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die USt-Jahreserk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / b) Arrestschuldner

Arrestschuldner kann jeder (künftige) Vollstreckungsschuldner i.S.d. § 253 AO sein, d.h. der Steuerschuldner selbst, aber auch die Personen, die für die Steuer haften oder verpflichtet sind, die Vollstreckung zu dulden. Ob der Arrestschuldner seinen Wohnsitz im Inland oder im Ausland hat und ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, ist unerheblich (Bruschk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufmerksamkeiten für Untern... / 4.1 50 EUR pro Person und Jahr

Die 50-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Die 50-EUR-Grenze gilt pro Person und Jahr. Empfänger können natürliche und juristische Personen (z. B. eine GmbH) s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr