Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.1 Leistungsarten

Kernstück eines Leistungsplans ist oft die Altersrente. Möglich ist grundsätzlich, diese als laufende Rente oder als Kapitaleinmalzahlung zuzusagen. Vorsicht ist geboten, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregelt ist, dass dieser nach seiner Entscheidung anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalzahlung leistet. In diesem Fall ...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.5 Erwerbsobliegenheit

Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen.[2] Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Für Personen im erwerbsfähigen Alter sind daher – mange...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / Zusammenfassung

Überblick Unterhaltsleistungen können im Jahr 2025 bis zu einem Höchstbetrag von 12.096 EUR geltend gemacht werden. Der Unterhaltshöchstbetrag erhöht sich um die für die unterhaltene Person aufgewendeten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG beim Unterhaltsleistenden anzusetzen sind (Erhöhungsbetrag). Dies gilt ...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.2 Zeitanteilige Ermäßigung der Höchstbeträge

Die Finanzämter prüfen, für welche Monate Unterhalt geleistet wird. Denn der Unterhaltshöchstbetrag ist zeitanteilig für die Monate, in denen keine Unterhaltsleistungen geleistet wurden bzw. die weiteren Voraussetzungen nach § 33a Abs. 1 EStG nicht erfüllt waren, zu kürzen. Für jeden vollen Monat ermäßigt sich der Höchstbetrag um 1/12.[1] Auch unregelmäßigere, gelegentliche o...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.10 Mehrere Unterhaltszahler und -empfänger

Die Unterhaltsleistungen mehrerer Zahler an einen Empfänger dürfen insgesamt nur bis zu 12.096 EUR zuzüglich Erhöhungsbetrag jährlich (Höchstbetrag) abgezogen werden. Bei jedem Geber ist der Teil der Aufwendungen abziehbar, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Unterhaltsleistungen bzw. am Unterhaltshöchstbetrag entspricht.[1] Für diese Aufteilung des Höchstbetrags kommen ab...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.2 "Opfergrenze" des Unterhaltszahlenden

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist nur dann möglich, wenn und soweit der Unterhaltsleistende unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts und des Unterhalts für bevorrechtigte Unterhaltsberechtigte die Unterhaltsleistungen zu erbringen. Es müssen di...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.3.2 Barzahlungen und Familienheimfahrten

Nach der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung konnte den in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Arbeitnehmern [1] nicht verwehrt werden, Angehörigen Unterhaltsbeiträge in bar auszuhändigen. Es ist davon auszugehen, dass dies weiterhin, aber nur erheblich eingeschränkt unter durch Verwaltungsanweisung bestimmten Billigkeitsgrundsätzen möglich sein wird.[2] Hierzu hat...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7 Abziehbare Unterhaltsaufwendungen/Abzugsbeschränkung durch die Opfergrenze und Aufteilung des verfügbaren Nettoeinkommens (bei sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaften)

Grundsätzlich können Unterhaltsaufwendungen für andere als gem. § 1609 BGB vorrangig unterhaltsberechtigte Personen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen n...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.4 Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist der Nachweis über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person. Hierzu sind folgende Angaben des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person erforderlich: das Verwandtschaftsverhältnis der unterhaltenen Person zum Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten, Name, Geburtsdatum und -ort, beruf...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem ber...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Eigenaufwand des Unternehmer-Ehegatten auf das Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten, wenn beide Miteigentümer des Grundstücks sind

Rn. 48 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Ehegatten sind Miteigentümer eines Grundstücks, E1 ist der Unternehmer-Ehegatte, E2 der Nichtunternehmer-Ehegatte. Auf dem Grundstück errichten sie ein (ausschließlich von E1 genutztes) betriebliches Gebäude, deren AK/HK trägt ausschließlich E1. Daraus folgt (BFH BStBl II 2016, 697; BMF v 16.12.2016, BStBl I 2016, 1431 mw Einzelheiten, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Entscheidungen GrS BFH BStBl II 1999, 778; BFH BStBl II 1999, 782; BFH BStBl II 1999, 787 ("Arbeitszimmer-Entscheidungen")

Rn. 49 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Einzelnen sind folgende Fälle entschieden worden (G. Söffing, BB 2000, 381; Gröpl, DStZ 2001, 65; Kowanda, DStR 2017, 961):mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VI. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Eine grobe Unbilligkeit liegt vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in unerträglicher Weise widerspricht. Grundgedanke der gese...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Grundsätzlich sind nach § 1 VersAusglG im Versorgungausgleich alle in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. Die Ehezeit wird dabei auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 VersAusglG bestimmt. Hat einer der Eheleute in der Ehezeit auch Zuschläge nach Rentenbeginn erworben (§ 75 Abs. 1 SGB VI), sind diese mit aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / I. Einleitung

Bei Streitigkeiten im Familienrecht und gerade im Unterhaltsrecht zwischen getrenntlebenden Ehegatten aber auch zwischen geschiedenen Ehegatten stellt sich häufig die Frage, warum Ansprüche überhaupt bestehen und wie weit sich Ansprüche zeitlich auswirken, wie sie möglicherweise auch eingegrenzt, beschränkt oder komplett versagt werden können. Im Familienrecht hat der Gesetz...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / X. Sonstiges

Verschweigt ein Ehegatte im Versorgungsausgleichsverfahren ein kapitalgedecktes Anrecht und wird dieses Anrecht deshalb bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht berücksichtigt, kann ein Schadensersatzanspruch gegenüber diesem Ehegatten bestehen.[59] Übergeht ein Familiengericht ein bereits beauskunftetes Anrecht in der Entscheidung, kann ein Schadensersatzanspruch...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28 ff. VersAusglG)

Nach § 28 VersAusglG ist ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Auf betriebliche Versorgungen ist die Vorschrift nicht anwendbar, auch ni...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Nach den §§ 51, 52 VersAusglG sind Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem bis 2009 geltenden Recht in Fällen einer wesentlichen Wertänderung abänderbar. Es findet eine Totalrevision statt. Leitet einer der geschiedenen Ehegatten nach dem 31.8.2009 ein solches Abänderungsverfahren ein und wird die Ausgangsentscheidung im Rahmen der Totalrevision abgeändert, ende...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung

Wird von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten im Rahmen der externen Teilung eine Zielversorgung gewählt, ist nach § 222 Abs. 2 FamFG das Einverständnis des gewählten Zielversorgungsträgers nachzuweisen, dass dieser den Kapitalbetrag aufnimmt. Hierbei ist es nicht ausreichend, lediglich den Abschluss einer privatrechtlichen Rentenversicherung vorzulegen.[13] Der Bezugszeitpun...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 VersAusglG)

Anrechte aus einem Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit sind gem. § 16 Abs. 2 VersAusglG stets im Wege der externen Teilung durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Dasselbe gilt für Anrechte aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Da unsicher ist, ob in diesen Fällen die Person tatsächlich in das Beamten...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 3. Dogma 2-3 Jahre für die eheähnliche Lebensgemeinschaft

Lange Zeit hat sich die Rechtsprechung dafür ausgesprochen, dass eine objektive Feststellung der Lebensgemeinschaft nur bei einer relativ langen Dauer festgestellt werden kann.[9] Beim Trennungsunterhalt scheiterte der Gesichtspunkt der längeren Trennungsdauer, weil die Trennung naturgemäß auch kürzere Zeiträume erfassen kann. In den letzten Jahren hat sich diese Auffassung de...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 2 Anmerkung

1. Der Ausgang des Streits der iranischen Ehegatten über die Verpflichtung des Ehemannes zur Leistung der als Brautgabe vereinbarten 110 Bahare Azadi-Goldmünzen hing davon ab, ob dieser nach deutschem oder iranischem Recht zu entscheiden war. Nach iranischem Recht war die Brautgabe-Vereinbarung, in der sich der Ehemann zur Hergabe der Münzen verpflichtet hatte, wirksam, nach...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Immer wieder kommt es vor, dass Eheleute die Scheidung lediglich mit einem Anwalt durchführen. In diesen Fällen ist der andere Ehegatte nicht anwaltlich vertreten. Beabsichtigen die Eheleute eine Vereinbarung im Versorgungsausgleich zu schließen, bedarf es entweder der notariellen Beurkundung oder einer gerichtlichen Protokollierung nach § 127a BGB. Dies setzt die beiderseiti...mehr

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ZErb 12/2025, Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

Längst hat die KI-Einzug in den Alltag der juristischen Berater und Rechtsanwender gehalten. Dabei stellt sich die Frage, wie sie die Arbeit erleichtern kann, ob ihre Ergebnisse verwertbar sind und ob sie möglicherweise den Juristen ersetzen kann. Bereits Lange hatte in seinem Beitrag in der ZEV 2023, 565 ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) mit der Frage "Wie sind di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 207. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SteuerumgehungsbekämpfungsG – StUmgBG) v 23.06.2017, 1682

Rn. 227 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach Veröffentlichung der "Panama Papers" durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 betr sog Briefkastenfirmen o auch Domizilgesellschaften hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den RegE eines SteuerumgehungsbekämpfungsG ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht; die Verabschiedung durch den BR erfolgte am 02.06.2017. Ein erhöhtes Entdeckungs...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 6.2 OLG Oldenburg, Beschl. v. 24.3.2025 – 3 UF 108/23

Der Ausgleich einer Privatvorsorge wegen Invalidität/private Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ehescheidung findet in Fällen grober Unbilligkeit nicht statt. Das kann der Fall sein, wenn der andere Ehegatte ebenfalls eine Invaliditätsversorgung erhält, die jedoch – wie beispielsweise eine gesetzliche Unfallversicherung – nicht unter den Versorgungsausgleich fällt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 1.2 BGH, Beschl. v. 24.9.2025 – XII ZB 114/25

a) Die Festsetzung einer Vergütung für die Nutzung eines einem Ehegatten für die Trennungszeit zum alleinigen Gebrauch zuzuweisenden Haushaltsgegenstands – hier: Pkw – steht im Ermessen des Gerichts. Ein Sachantrag des zur Überlassung des Haushaltsgegenstands verpflichteten Ehegatten ist für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung nicht erforderlich. b) Eine vorherige Zahlung...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 8.2 AG Köln, Beschl. v. 28.8.2025 – 378 III 79/25

Die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB erlaubt Ehegatten, die am 1.5.2025 bereits einen Ehenamen führen, keinen Wechsel vom Familiennamen eines Ehegatten zum Familiennamen des anderen Ehegatten. Die Widerrufsmöglichkeit nach der Überleitungsvorschrift soll vielmehr dem Umstand Rechnung tragen, dass Eltern bislang ihren Kindern keinen Geburtsdopp...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / II. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

Die Ehegatten haben während des Bestehens der Ehe die gegenseitige Verpflichtung zum Unterhalt der Familie beizutragen. Dieser Familienunterhalt deckt während der laufenden Ehe vor allem den Unterhaltsanspruch des schwächeren Ehegatten ab. Von Trennungsunterhalt ist zu sprechen, wenn die Eheleute sich getrennt haben. Hierbei wird von der praktischen Aufhebung der ehelichen Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / Leitsatz

1. Die Vereinbarung einer Morgen- bzw. Brautgabe aus Anlass einer im Inland erfolgten Eheschließung zwischen zwei ausschließlich iranischen Staatsangehörigen stellt einen kollisionsrechtlich abgeschlossenen Tatbestand dar, der international-privatrechtlich unwandelbar an das bei Vertragsabschluss geltende Statut angeknüpft wird und daher auch dann ausschließlich dem iranisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 192. Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) – vorher Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – v 21.03.2013, BGBl I 2013, 556

Rn. 212 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Enthält neben Änderungen im EStG umfangreiche Änderungen im BGB u vor allem in der AO, weiter dem SGB II u XII und dem GmbHG (gGmbH zulässig). § 3 Nr 26 u Nr 26a EStG (§ 9 Abs 3 KStG; § 9 Nr 5 GewStG): Erhöhung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Steueränderungsgesetz vom 18.07.1958, BStBl I 58, 412

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die endgültige Regelung der Ehegattenbesteuerung durch ein Wahlrecht nach § 26 Abs 1 EStG 1958 auf getrennte oder uneingeschränkte Zusammenveranlagung mit entsprechender Tarifgestaltung (bei getrennter Veranlagung Anwendung des Tarifs auf die jeweiligen Einkommen der Ehegatten, bei Zusammenveranlagung Anwendung des Tarifs auf das halbierte Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wirtschaftliche Gründe

Rn. 260 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine AfaA aus wirtschaftlichen Gründen liegt vor, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit eines WG durch besondere Umstände gegenüber dem normalen Wertverzehr gesunken ist (BFH BStBl II 2004, 491, ähnlich BFH BStBl II 2009, 301; BFH BFH/NV 2014, 1202: Einschränkung seiner Nutzungsfähigkeit). Ähnlich FG München v 24.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 67. Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1988, BGBl I 88, 2615

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Artikel 4 des 5. Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde § 10b EStG wie folgt geändert: Gemäß Urteil des BVerfG vom 14.07.1986–2 BvE 2/84, BGBl I 86, 1279, war die bisherige Fassung von § 10b Abs 1 S 1 des EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1983 (vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Rechtsnorm umfasst durch unmittelbaren Bezug natürliche Personen, die dem EStG unterliegen, über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG aber auch juristische Personen. Letztere sind allerdings vom besonderen Anwendungsbereich des § 6b Abs 10 EStG – Veräußerung von KapGes-Anteilen – ausgeschlossen (s Rn 261). Dies gilt auch, wenn sie ihren Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines zum Gebäudebegriff

Rn. 317 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 EStG gilt nur für "Gebäude". Der Begriff ist nicht gesetzlich geregelt, es werden die bewertungsrechtlichen Merkmale herangezogen (BFH BStBl II 2009, 986; R 7.1 Abs 5 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 373 (04/2023)). Ein Gebäude idS ist danach (BFH BStBl III 1963, 376; BFH BStBl II 1969, 517; BFH BStBl II 2...mehr