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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Dr. Horst Bitz
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Rn. 180

Stand: EL 82 – ET: 02/2009

Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Die Eigenheimrente soll ua als Ausgleich für die zum 01.01.2006 abgeschaffte EigZul dienen. Dem Anleger steht eine weitere Möglichkeit zum Aufbau steuerlich geförderten Altersvorsorgekapitals zur Verfügung. IRd zuvor geltenden Zwischenentnahmemodells konnten aus einem Riestervertrag zwischen 10 000 und 50 000 EUR für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum im Inl entnommen werden. Der entnommene Betrag musste allerdings in gleichbleibenden Raten bis zum 65. Lebensjahr wieder in einen Riester-Vertrag zurückgezahlt werden.

Hierzu werden folgende Alternativen eingeräumt:

- bis zu 75 % Entnahme des angesparten Riester-Kapitals für die Anschaffung/Herstellung selbstgenutzten Wohneigentums einschließlich Genossenschaftswohnungen. Um dem Zulageberechtigten eine echte Wahlfreiheit zu gewährleisten, wird das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht dem Wohneigentum gleichgestellt (Einkauf zB in ein Pflegeheim).
- Entnahme zur Tilgung zertifizierter Darlehens- und Bausparverträge.

Die entnommenen Beträge werden auf einem Wohnförderkonto festgehalten und in einer fiktiven Auszahlungsphase nachgelagert versteuert. In dieses werden der Entnahmebetrag, die einzelnen geförderten Tilgungsbeiträge sowie die hierfür gewährten Zulagen eingestellt. Um die durch die Nutzung fiktiv anfallenden Erträge zu erfassen, wird der im Wohnförderkonto enthaltene Betrag in der "Ansparphase" jährl...

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