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§ 12 Pflichtteilsverzicht des Übernehmers in Bezug auf d ... / C. Pflichtteilsverzicht des Übernehmers gegenüber dem Übergeber und dessen Ehegatten

Dr. Heiner Roemer, Ralf Stephany
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Rz. 4

Häufig befindet sich der zu übertragene Hof im alleinigen Eigentum eines Elternteils des Übernehmers, während sich das sonstige hoffreie Vermögen im Eigentum des anderen Elternteils befindet.[3] In diesem Fall ist es dann erforderlich, dass der Übernehmer auch gegenüber dem Ehegatten des Übergebers auf sein Pflichtteil verzichtet, wenn sichergestellt werden soll, dass der Übernehmer in Bezug auf den gesamten hoffreien Nachlass seiner Eltern keine Ansprüche mehr stellen kann. Sofern ein solcher Pflichtteilsverzicht gegenüber dem Ehegatten des Übergebers in den Hofübergabevertrag aufgenommen wird, ist es wegen § 2348 Abs. 2 S. 1 BGB zwingend erforderlich, dass auch der nicht veräußernde Ehegatte des Übergebers persönlich an der Beurkundung teilnimmt, da eine Vertretung insoweit nicht zulässig ist.

 

Rz. 5

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 12.2: Pflichtteilsverzicht des Übernehmers gegenüber dem Übergeber und dessen Ehegatten

Der Übernehmer verzichtet hiermit mit Wirkung für sich und seine Abkömmlinge gegenüber seinen dies annehmenden Eltern, d.h. gegenüber dem Übergeber und seinem zu _________________________ erschienenen Ehegatten, auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht einschließlich etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Das gesetzliche Erbrecht des Übernehmers bleibt bestehen, ein Erbverzicht wird ausdrücklich nicht erklärt.

(Ggf. zusätzlich: Der Verzicht ist auflösend bedingt. Er entfällt, wenn der Übergeber von seinem in § _________________________ eingeräumten Rückforderungsrecht Gebrauch macht und infolgedessen das Eigentum an dem in dieser Urkunde übertragene Grundbesitz zu Lebzeiten des Übergebers wieder an diesen zurückübertragen wird.)

[3] Eine solche Vermögensverteilung zwischen den Ehegatten wird oft auch aus steuerlichen Gründen vo...

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