Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Datenschutz (Abs 5).

Rn 8 Bei der Verwendung der für die Prüfung der Kreditwürdigkeit erlangten personenbezogenen Daten des Darlehensnehmers hat der Darlehensgeber die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb die DSGVO u das novellierte BDSG, vgl MüKo/Weber Rz 18) zu beachten. Die zumeist sensiblen Daten dürfen außerhalb der Kreditwürdigkeitsprüfung u etwaiger späterer Streitigkeiten ohne Einwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Datenschutz.

Rn 13f Bei der Durchführung sind die Vorschriften der DSGVO zu beachten, insb. muss die Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO rechtmäßig sein (s.a. Vor §§ 1–49 Rn 41). Insoweit ist eine Einwilligung möglich, aber wohl nicht zwingend (Sommer MDR 24, 1486 Rz 43).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Datenschutz.

Rn 41 S zunächst § 535 BGB Rn 212, der entspr gilt. Die GdW muss die Vorgaben der DSGVO und des BDSG beachten (s.a. § 18 Rn 39). Der Verw ist kein Verantwortlicher iSv Art 4 Nr 7 DSGVO (sehr str). Jeder WEigtümer hat einen Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Die GdW darf Daten nur dann verarbeiten, wenn sie ua die Vorgaben von Art 4, 6 DSGVO erfüllt. Der Verw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Zahlungsverzug; Warnhinweis; Widerrufsrecht; Vorfälligkeitsentschädigung; Vertragsentwurf; Datenschutz (Art 247 § 3 I Nr 11–16 EGBGB).

Rn 23 Der Darlehensnehmer ist über den Verzugszinssatz, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret angegeben werden muss (BGH NJW 22, 1890 Rz 11 f; EuGH WM 21, 1986 Rz 81 ff = ECLI:EU:C:2021:736; nach BGH WM 24, 736 Rz 32 ff hindert die fehlende Angabe des konkreten Verzugszinssatzes das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht; ebenso WM 24, 1955 Rz 24), die Art u Weise seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragsrechtlicher Schutz des Verbrauchers im Bereich des Datenschutzes, I.

Rn 3 Die Ausübung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte sowie die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen nach Vertragsschluss lassen nach I die Wirksamkeit des Verbrauchervertrags über ein digitales Produkt iSd § 327 I, III unberührt. In analoger Anwendung des § 327q soll sich dies auch auf sonstige Verträge iSd § 312 Ia beziehen, welche kein digitales Produkt zum Gege...mehr

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FoVo 09/2025, Elektronischer Rechtsverkehr

Degen/Emmert Elektronischer Rechtsverkehr Monographie, 3. Aufl. 2025 453 Seiten, 119 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-80227-0 Im Kontext der Digitalisierung der Justiz nimmt der elektronische Rechtsverkehr eine zentrale Rolle ein. Die e-Akte ist auf dem Weg, in den nächsten Monaten auch das letzte Gericht zu erreichen und während die Rechtsanwälte das beA sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Bereitstellung von Daten, Ia.

Rn 8a Der neue Ia geht auf Art 3 Ia VRRL zurück, den die ModernisierungsRL (Vor §§ 312 ff Rn 4a) eingefügt hat. Die Überführung in das deutsche Recht erfolgte bereits im Zuge der Umsetzung der DIRL (s Klink-Straub NJW 21, 3217). Der Begriff der personenbezogenen Daten entspricht der Definition in Art 4 Nr 1 DSGVO und umfasst alle Informationen, die sich auf eine identifizier...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 10. Schutzvorschriften für die (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 106 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Nur die Personen, denen der Arbeitnehmer die Berechtigung erteilt hat (vgl. Rn. 77ff.; Arbeitgeber), sind befugt, ELStAM abzurufen und zu verarbeiten (§ 39e Absatz 4 Satz 2 und 6 EStG). ELStAM sind nur für den Lohnsteuerabzug bestimmt (§ 39e Absatz 4 Satz 7 und Absatz 5 Satz 1 EStG). Folglich darf der Arbeitgeber abgerufene ELStAM bzw. Lohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 55a BGB – Elektronisches Vereinsregister.

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. 2Hierbei muss gewährleistet sein, dassmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Steht ein > Arbeitnehmer nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen oder ist zB ein pensionierter Beamter in einem kaufmännischen Betrieb als Angestellter tätig, so kann im elektronischen Verfahren jeder seiner > Arbeitgeber > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für die zweiten oder weiteren Dienstverh...mehr

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zfs 09/2025, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

“… [8] 1. Im Ergebnis geht das BG allerdings zutreffend davon aus, dass die Auskunftsklage zulässig ist. [9] a) Zu Unrecht hat das BG jedoch das Rechtsschutzbegehren des Kl. als Stufenklage im Sinne des § 254 ZPO für zulässig gehalten. Nach § 254 ZPO kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kl. beansprucht, vorbehalten werden, wenn mit der Klage auf Rechnungslegung o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 21 Nach der Rspr des BGH sind einem Bankangestellten, der einen disparischen Scheck mit einem Scheckbetrag von mindestens 5.000 DM hereinnimmt, die in den Kontounterlagen verfügbaren Informationen über den Arbeitgeber des Einreichers zuzurechnen (BGHZ 135, 202, 208). Bei der Entgegennahme der Zahlung des Drittschuldners einer gepfändeten Forderung durch die Bank ist diese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 6 § 23 I 2 gibt den WEigtümern die Beschl-Kompetenz, dass WEigtümer an einer Präsenzversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Versammlungsrechte ganz oder tw im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Hybridversammlung). Der Beschl muss nach hM keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung der Online-Teil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79 BGB – Einsicht in das Vereinsregister.

Gesetzestext (1) 1Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet. 2Von den Eintragungen kann eine Abschrift verlangt werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. 3Wird das Vereinsregister maschinell geführt, tritt an die Stelle der Abschrift ein Ausdruck, an die der beglaubigten Abschrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt folgende Beispiele: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / IX. Sonstiges

Rz. 134 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausnahmen von ELStAM-Verfahren Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Antrag von der Beste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtswahl und Rechtsfolge nach II: Günstigkeitsvergleich.

Rn 22 Auch bei Verbraucherverträgen ist aber wie bisher nach II 1 die Rechtswahl möglich – entgegen einigen Reformvorschlägen (krit Clausnitzer/Woopen BB 08, 1798, 1801); gem 2 bleibt jedoch der durch das nach I objektiv anwendbare Recht gewährte Schutz im Hinblick auf nicht dispositive Bestimmungen erhalten, trotz Rechtsangleichung im Binnenmarkt (krit Doralt/Nietner AcP 21...mehr

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FoVo 09/2025, Wettbewerbsre... / 3 Der Praxistipp

Identitätsdiebstahl in der digitalen Welt als Problem In einer zunehmend digitalen Welt, in der Geschäfte nicht mehr von Angesicht zu Angesicht, sondern unter Ausnutzung der Möglichkeiten des Onlinehandels geschlossen werden, nehmen Fälle des Identitätsdiebstahls zu. Jemand bestellt unter dem Namen einer fremden Person und stellt nur sicher, dass ihn die Ware oder Dienstleist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79a BGB – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die vertragsrechtlichen Folgen der Ausübung von Rechten des Verbrauchers im Bereich des Datenschutzes. Die DIRL hat die Regelung dieses Bereichs in ihrem ErwGr 40 ausdr den Mitgliedstaaten überlassen, womit § 327q über den Regelungsgehalt der DIRL hinausgeht (Rosenkranz ZUM 21, 195, 198). Art 3 VIII DIRL stellt dabei klar, dass die DSGVO auf alle p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einbruchsschutz (Nr 3).

Rn 29 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 3 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Einbruchsschutz dienen. Der Begriff ›Einbruchsschutz‹ meint technische Vorrichtungen, welche darauf abzielen, das Wohnungseigentum oder die WE-Anlage gg das Eindringen oder Einbrechen Unbefugter zu schützen (AG Königswinter ZWE 22, 374 Rz 27). Bsp: Verbreiterung einer Trennwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bereitstellung personenbezogener Daten oder entspr Verpflichtung, III.

Rn 8 Nach III gelten §§ 327 ff auch für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu einer solchen Bereitstellung verpflichtet. Der Begriff der personenbezogenen Daten ergibt sich dabei aus Art 4 Nr 1 DSGVO (BTDrs 19/27653, 40). Danach sind ›personenbezogene Daten‹ alle Informationen, die sich...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.5 IT-System zur Unterstützung der örtlichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen

Rz. 12f Abs. 2a schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mehrerer Träger, z. B. in den Jugendberufsagenturen. Damit sollen insbesondere Bedenken in Bezug auf die zulässige Datenübermittlung ausgeräumt werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten Jugendberufsagenturen stellen keine abschließende Benennung dar, es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle Bündniss...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) angefügt. Abs. 2 der Vorschrift wurden durch das G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.2.3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz des Mitarbeiters

Aus dem Persönlichkeitsrecht folgt, das jeder befugt ist, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst bestimmen zu können.[1] Dabei ist nicht relevant, ob die Daten automatisiert erhoben oder verwendet werden. Geschützt wird die Entscheidung des Einzelnen darüber, selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Inhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2 Legal Check: Agile Arbeitsmethoden

Agiles Arbeiten macht Vorgänge, Prozesse, Ergebnisse und Wissen transparent. Zudem gibt es typische prozessuale Abläufe und Teamverantwortlichkeiten bei agilen Arbeitsmethoden, wie z. B. bei Scrum oder Design Thinking. Rechtliche Berührungspunkte können sich hierdurch zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zum Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, zur Mitbestimmung des Betrieb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Interne Kommunikation gesta... / 6.1 Plattformen & Routinen

Strategische Kommunikation braucht Strukturen. Wenn Informationen punktuell oder reaktiv vermittelt werden, entsteht kein verlässlicher Kommunikationsrahmen. HR ist deshalb gefordert, Plattformen und Routinen zu schaffen, die Kommunikation im Alltag verankern – nicht als Einzelmaßnahme, sondern als Bestandteil gelebter Personalprozesse. Ein wirkungsvolles Instrument ist der K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.5 Datenschutz

Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.[1] Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter Daten in seinem Homeoffice oder an seinem Arbeitslatz bearbeitet. Insofern muss ähnlich wie beim Arbeitsschutz auch hier das Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen treffen, die entsprechenden Daten zu schützen.[2] Dies kann praktisch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[1] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz[2], das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften bestehen.[3] Danach hat der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.6 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten

Bis vor Kurzem ging es in Verhandlungen zwischen den Tarifparteien im Wesentlichen immer nur um Fragen und Themenstellungen rund um Lohnerhöhungen. Herkömmliche tarifliche Vergütungssysteme bezogen sich daher in der Regel hauptsächlich auf den Faktor Geld. Dies hat sich inzwischen sehr geändert.[1] So hat sich in der Metall- und Elektroindustrie mit dem neuen Abschluss aus 2...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Erlass der – in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 25.5.2018 unmittelbar geltenden (Art. 288 Abs. 2 AEUV) – DSGVO [1] finden sich die – früher in §§ 4f, 4g BDSG a. F. enthaltenen – Regelungen zum Datenschutzbeauftragten in Art. 37 bis 39 DSGVO . Sie werden durch die – auf Grundlage des Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, 38 Abs. 5 DSGVO erlassenen – Regelungen für nicht öff...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 3.2 Aus wichtigem Grund

Rz. 15 Das Arbeitgeberunternehmen kann die Bestellung des Datenschutzbeauftragten analog § 626 BGB widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG); dies gilt nach § 38 Abs. 2 BDSG bei nicht öffentlichen Stellen (wie Privatunternehmen) aber nur, wenn die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist (nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO bzw. Art. 37 Ab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 26 Bereits aus dem Wortlaut ("Kündigung des Arbeitsverhältnisses") folgt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG nur für den internen und nicht den externen Datenschutzbeauftragten gilt.[1] Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Datenschutzbeauftragte zunächst als Externer bestellt wird und dann ein Arbeitsverh...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 137, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 141, Art. 46 Abs. 9 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettb...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen und deren Spitzenverbände zur Errichtung von Prüfeinrichtungen ("Korruptionsbekämpfungsstellen"), die Verdachtsfällen von nicht zweckentsprechender Mittelverwendung in der Krankenversicherung nachgehen sollen. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.7.2008 auch für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217 a), der an ...mehr

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Sommer, SGB V § 194d Evalui... / 2.1 Evaluierungsaspekte (Abs. 1)

Rz. 3 § 194d Abs. 1 Satz 1 überträgt die Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), weil das Modellprojekt von den teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wird, die in die Zuständigkeit des BMG fallen. Da aber auch Erkenntnisse für sämtliche Sozialwahlen gewonnen werden sollen, ist das Modellprojekt im Einvernehmen mit...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.8 Bestimmungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 38 Der mit Wirkung zum 4.6.2016 angefügt Abs. 6 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis zum 1.1.2017 nähere Bestimmungen über die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu treffen. Dazu ist in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6446 S. 25 zu § 81 a Abs. 5 auf dessen Begründung für § 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 1.3 Sicherheit der Schnittstellen

In der Buchhaltung werden sensible Daten verarbeitet und gespeichert. Schon immer wurden Anstrengungen unternommen, diese Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das war mit geringem Aufwand möglich, solange die Buchhaltung nicht digital in andere Abläufe eingebunden war. Durch die enge digitale Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen im Unternehmen, z. B. als int...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Dortants/v. Hansemann, Die Auslagerung von "Aufgaben" durch Krankenkassen und ihre Verbände auf Dritte, NZS 1999, 542. Effertz, Grenzen des Outsourcings durch die GKV, KrV 2025, 7. Sichert, Die Arbeitsgemeinschaft als Akteur in der GKV – Von offenen Kooperationsgewinnen und verborgenen Kontrollverlusten, NZS 2013, 129. Thüsing/Pötters, Outsourcing gem. § 197b SGB V: Mögl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema "NewPay".[1] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement: der rich... / 1 Welche Ziele sollen erreicht werden?

Projekte werden zur Erreichung eines bestimmten Zieles durchgeführt. Anlässe für ein Projekt ergeben sich z. B. durch Neuerungen oder Änderungen der fachlichen Anforderungen, veränderte gesetzliche Bestimmungen oder Anpassungen von Geräten, etwa der Hardware; neue Ideen oder Verbesserungsvorschläge, etwa im Produktbereich; einen Prüfungsbericht (z. B. Wirtschaftsprüfer, Datensc...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 3.1.1 Datenschutz

Wenn Sie in irgendeiner Form die persönlichen Daten der Zielgruppe erfassen, müssen auch die entsprechenden Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Diese sind vor allem durch die EU-weit geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschärft worden.[1]mehr