Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Akteneinsicht

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die AO enthält (anders als andere Verfahrensordnungen) keine Regelung, die dem Stpfl Anspruch auf Einsicht in die Akten des FA gibt. Ein solches Einsichtsrecht ist aus §§ 91, 364 AO nicht abzuleiten (BFH 228, 139 = BStBl 2010 II, 729). Hierbei handelt es sich nicht um eine unbewusste Regelungslücke; der Gesetzgeber hat vielmehr ausdrücklich u... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.2 Datenschutz und Vertraulichkeit sicherstellen

Die Regelung des Datenschutzes ist das zentrale Thema zur Vertrauensbildung im BEM und noch vor der eigentlichen Einleitung des BEM-Verfahrens zu bearbeiten bzw. zu klären. Der Datenschutz ist auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen. Die Anforderungen der DSGVO sowie des BDSG verlangen eine Konkretisi... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4 Erste Prozessschritte

Bevor man sich den Einzelfallprozessen widmet, sind das BEM-Team zu bilden, Datenschutz und Vertraulichkeit sicherzustellen, die innerbetriebliche Öffentlichkeit zu BEM zu informieren und zu überzeugen, zu entscheiden, welche Kennzahlen die Entwicklung von BEM beschreiben können. 4.1 Bildung des BEM-Teams In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationstea... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 7 Innerbetriebliche Regelungen

Inner- und überbetriebliche Regelungen bilden für die Arbeit des BEM-Teams wesentliche Rahmenbedingungen für eine inhaltlich fundierte, die betrieblichen Abläufe und organisatorischen Regelungen beachtende, aufnehmende und damit nachhaltige Arbeit des BEM-Teams. Insbesondere bei der Situationsanalyse, der Maßnahmenplanung und -umsetzung sollten das BEM-Team und der Fallmanage... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gebäudemodernisierungsgeset... / 2.6 Messausstattung von Heizungsanlagen

Nach dem 1.1.2025 eingebaute Heizungsanlagen sind mit einer Messausstattung zur Erfassung des Energieverbrauchs und der erzeugten Wärmemenge sowie mit einer zugänglichen Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige auszurüsten (§ 71a GEG). Dies gilt nicht für Biomasseheizungen und Luft/Luft-Wärmepumpen. Die Ausstattungen müssen fernablesbar sein und dabei den Datenschutz und die ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-Team wiederum soll bei seiner Arbeit durch die betrieblic... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
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Aktuelle Empfehlungen der R... / KI im Finanzwesen

Künstliche Intelligenz KI verändert den Arbeitsalltag im Finanz- und Rechnungswesen. Aufgaben können effizienter bearbeitet, Prozesse automatisiert und Innovation gefördert werden. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen - etwa solche zur KI-Verordnung und zum Datenschutz. Die Antworten und praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI im Rechnungswesen finden Sie in... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Aktuelle Empfehlungen der R... / KI im Finanzwesen

Künstliche Intelligenz KI verändert den Arbeitsalltag im Finanz- und Rechnungswesen. Aufgaben können effizienter bearbeitet, Prozesse automatisiert und Innovation gefördert werden. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen - etwa solche zur KI-Verordnung und zum Datenschutz. Die Antworten und praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI im Rechnungswesen finden Sie in... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, a... / Datenschutz

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Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, a... / Weitere HR-relevante Entscheidungen

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Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, a... / Bewerbungsverfahren

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.6.4.3 Datenschutzrechtliche Anforderungen

Die Nutzung privater Geräte für dienstliche Zwecke führt regelmäßig zu einer Vermischung privater und dienstlicher Datenbestände. Der Arbeitgeber hat deshalb sicherzustellen, dass dienstliche Daten ausreichend geschützt sowie datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Insbesondere ist eine Vermischung von Daten zu vermeiden und private Daten des Beschäftigten dü... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Datenschutz

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Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Vergütung

Zu den Entscheidungen zum Thema Entgeltgleichheit s. hier. mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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KI: Europäische KI-Verordnu... / 3 Zukünftige Implikationen für Arbeitgeber

Die KI-VO richtet sich zwar in erster Linie an die Anbieter eines KI-Systems, also denjenigen, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt, um es unter ihrem eigenen Namen oder Marke zu vertreiben oder zu benutzen. Als Betreiber kommt aber auch in Betracht, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Es sei denn, dies erfolgt allein zu persönlichen, nicht be... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.1 Pflichten für Arbeitgeber als "Betreiber" nach der KI-Verordnung

Für Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, gelten vor allem folgende Pflichten: Menschliche Aufsicht durch kompetente, ausgebildete und befugte Personen sicherstellen und erforderliche Unterstützung gewähren. Hierfür sollten Schulungen angeboten/angemessene Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergriffen werden.[1] Information der Arbeitnehmervertreter und betrof... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Recruiting: Wege zu neuem P... / 6 Aktive Wege der Gewinnung

Zur aktiven Ansprache von Kandidaten zählt insbesondere die Nutzung von Business Netzwerken, allen voran LinkedIn und im deutschsprachigen Raum onlyfy by XING, sowie die Nutzung von Lebenslaufdatenbanken von Jobbörsen. Dies wird auch active sourcing oder nur sourcing genannt. Die Suche in Social Media-Netzwerken hat sich demgegenüber weniger durchgesetzt. Hier werden neben ge... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.4 § 32c AO (Auskunftsrecht der betroffenen Person)

• 2021 DSGVO / Anwendungsbereich / Betroffenenrechte / § 32c AO Fraglich ist, ob die DSGVO im Steuerverfahren anwendbar ist. Das FG Niedersachsen hat dies mit Entscheidung v. 28.1.2020, 12 K 213/19 (VII R 12/20) mit der Begründung, dass die Vorschriften der DSGVO im Bereich des Steuerrechts nur im Rahmen der harmonisierten Steuern anwendbar seien, abgelehnt. In Übereinstimmun... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.23 § 138a AO (Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen)

• 2022 Informationeller Auskunftsanspruch von berichtspflichtigen Unternehmen / § 138a AO / Art. 15 DSGVO Es stellt sich die Frage, ob berichtspflichtige Unternehmen nach § 138a AO einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die FinVerw (BZSt) haben. Dies dürfte vor dem Hintergrund der Regelung in § 2a Abs. 5 AO zu bejahen sein. Zwar lehnt das BZSt eine Auskunft rege... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Rechtsprechungsübersicht TV... / Datenschutz

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.12 Reformprogramm der Koalition

Gesetzestitel: Programm für Aufschwung und Beschäftigung Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance (ESRS Set 1)

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.2 Vereinheitlichung und Digitalisierung des Verfahrens

Rz. 57 Die Digitalisierung des Bescheinigungsverfahrens ist kein bloßes Komfortthema. Abstimmung, Bauausführung, Kostenprüfung, Bescheinigung und Besteuerung bilden einen mehrjährigen Verfahrensverbund, in dem dieselben Objekt-, Maßnahmen- und Kostendaten mehrfach erhoben werden. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen elektronisc... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Umgang mit dem Datenschutz

Rz. 212 In Abgrenzung zur "Datensicherheit" geht es beim "Datenschutz" um den Schutz personenbezogener Daten vor etwaigem Missbrauch durch Dritte. Damit soll der Einzelne davor geschützt werden, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Die englische Bezeichnung für "Datenschutz" ist "Data Protection" als ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.11 Datenschutz (lit. k)

Rz. 336 Im Auslagerungsvertrag sind Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie sie sich in Deutschland aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und aus der unmittelbar anwendbaren europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben, beachtet werden. Diese Anforderung ist Gegenstand von Art. 14 Abs. 2 lit. j MiFID-Durchführungsri... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.3 Standorte für Leistungserbringung sowie Datenspeicherung und -verarbeitung (lit. d)

Rz. 308 Seit der sechsten MaRisk-Novelle haben die Vertragsparteien bei wesentlichen Auslagerungen mit Auslandsbezug im Auslagerungsvertrag die Standorte (d. h. Regionen oder Länder) festzulegen, in denen die Durchführung der Dienstleistung erfolgt und/oder maßgebliche Daten gespeichert und verarbeitet werden. Darüber hinaus ist vertraglich zu vereinbaren, dass das Institut ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Informationsbeschaffung für die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, die Vorgaben des Abschnittes 5.1 (Informationen und Dokumentation) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in die MaRisk zu überführen, weil die dort genannten Anforderungen von den bestehenden Regelungen bereits hinreichend abgedeckt sind. Im Kern geht es dabei um die für eine Kreditwürdigkeitsprüfung von V... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Datenschutzrechtliche Implikationen

Rz. 68 Vereinzelt wurde darüber diskutiert, ob die Aufzeichnung der Geschäftsgespräche auf Tonträger ggf. nach § 201 StGB ("Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes") strafbewehrt sein könnte. Danach wird derjenige bestraft, der unbefugt das nicht-öffentliche Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Ob eine strafrechtliche Relevanz in diesem Fall vorliegt, ist bei e... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Informationen als Arbeitsgrundlage

Rz. 87 Ohne ausreichende Informationsbasis ist die effektive Durchführung von Prüfungshandlungen durch die Interne Revision schlichtweg unmöglich. Daher ist es essenziell, dass der Internen Revision von vornherein ein Informationsrecht eingeräumt wird, das die unmittelbare Einholung der notwendigen Informationen bei Mitarbeitern anderer Bereiche gewährleistet, ohne langwieri... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Organisation der Compliance-Funktion

Rz. 60 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die Aufsicht nochmals deutlich gemacht, dass die Institute nicht zwingend eine eigenständige Organisationseinheit einrichten müssen, unter der alle wesentlichen Compliance-Themen gebündelt sind. Die Institute haben vielmehr bei der aufbauorganisatorischen Umsetzung der Complianc... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Diskussion über Ansiedlungsverbote

Rz. 85 Die bedeutenden Institute und die "großen Förderbanken" müssen allerdings keine exklusive Organisationseinheit ausschließlich für die Compliance-Funktion im Sinne des AT 4.4.2 einrichten. Eine Kombination mit den für andere Compliance-Themen zuständigen Einheiten, insbesondere die Compliance-Funktion nach MaComp sowie die für Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzier... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2.2 Verwaltung und Verwertung gestellter Sicherheiten

Rz. 74 Da die Sicherheiten im Regelfall nicht an das Institut übergeben werden, handelt es sich in erster Linie um die Verwaltung der entsprechenden Urkunden und Verträge. Die ehemals in den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) enthaltene Vorschrift, Sicherheiten, Sicherheitennachweise und Urkunden so zu verwahren, dass sie gegen Missbrauch oder Zerstörung geschü... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Bestandteile der Organisationsrichtlinien (Tz. 3)

Rz. 22 3 Die Organisationsrichtlinien haben vor allem Folgendes zu beinhalten: mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Risikoanalyse ("Pre-outsourcing analysis") gemäß den EBA-Leitlinien

Rz. 203 Die EBA unterscheidet in ihren Leitlinien zu Auslagerungen zwischen der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen ("critical or important functions") und sonstigen Auslagerungen.[1] Der Begriff "kritische oder wesentliche" Funktion ist als Einheit zu verstehen, so dass zwischen der Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen einerseits und nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 5 Organisationsrichtlinien

Rz. 1 Das Institut muss sicherstellen, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden (z. B. Handbücher, Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen) und diese sich als Prüfungsgrundlage der Internen Revision eignen. Der Detaillierungsgrad der Organisationsrichtlinien hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Berücksichtigung weiterer Vorgaben

Rz. 11 Bei der Umsetzung dieser Anforderungen sind zumindest bis zum 17. Januar 2025 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Mithilfe der BAIT wird den Instituten die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht zur sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme und zugehör... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Umfassendes Aufgabenspektrum und Risikoorientierung

Rz. 2 Gegenstand von Revisionshandlungen sind auf der Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich alle Aktivitäten und Prozesse des Institutes. Damit wird in "Kurzform" zunächst ein Teil des allgemeinen Grundsatzes wiederholt, wonach die Interne Revision risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6.2 Proportionalitätskriterien der EBA

Rz. 152 Auch die EBA gestattet eine verhältnismäßige Anwendung ihrer detaillierten Vorgaben aus Abschnitt 5 der Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, indem die Institute bei der Umsetzung den Umfang, die Art und die Komplexität der jeweiligen Kreditfazilität – unbeschadet der Art. 18 und 20 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Mortgage Credit Directive", MCD)[1] ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Ausblick

Rz. 105 Die fünfte und sechste MaRisk-Novelle haben zu erheblichen Überarbeitungen der Anforderungen an Auslagerungen geführt.[1] Positiv ist dabei anzumerken, dass die in die MaRisk übernommenen Regelungen deutlich prinzipienorientierter ausgestaltet sind als ihre europäischen Vorgaben. Zwar betont auch die EBA die Bedeutung des Grundsatzes der Proportionalität sowohl bei d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Gegensteuerungsmaßnahmen

Rz. 10 Die Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, zieht bei Vermutung einer wesentlichen negativen Änderung der Risikoeinschätzung eine Überprüfung dieser Engagements einschließlich der Sicherheiten nach sich (→ BTO 1.2.2 Tz. 4). Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung kann ein Institut eine fundierte Entschei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Vorgaben der EBA an die Auslagerungsvereinbarung

Rz. 355 Aufgrund der zentralen Bedeutung der Auslagerungsvereinbarung enthalten auch die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen einen detaillierten Katalog an Vertragselementen, die das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen schriftlich vereinbaren sollten ("contractual phase"). Die endgültige Fassung der Leitlinien formuliert ... mehr