Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Buchungssatz aus Finance Office Professional
PayPal / 8 Käuferschutz: Auswirkungen auf den Unternehmer

Der Käuferschutz bei Verwendung von PayPal als Zahlungsoption, der mittlerweile nicht mehr auf eBay beschränkt ist, ist in wesentlichen Teilen kein Recht, das der Geschädigte von PayPal einfordern kann. Entsprechend den PayPal-Käuferschutzrichtlinien behält sich alleine PayPal das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob der Käufer durch die Artikelbeschreibung vom Verkäufer ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11 muss das bilanzierende UN im Anhang bestimmte Angaben zu seinem Beteiligungsbesitz machen. Angabepflichtig sind "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteili...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Datenschutz

Soweit vor dem Abschlussstichtag begangene Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung oder andere Rechtsgrundlagen, die Ansprüche Dritter begründen, bei Bilanzaufstellung bekannt sind, sind für die daraus entstehenden Aufwendungen (z. B. zur Berichtigung oder Löschung von Daten) Rückstellungen zu bilden. Ggf. ist darüber hinaus auf Basis von Erfahrungswerten eine Pausc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.4 Verfahren nach der DSGVO (§ 32i Abs. 5 AO)

Rz. 14 Besonderheiten gelten für den Rechtsschutz betreffend Verfahren des Datenschutzes im Steuerverwaltungsverfahren nach der DSGVO, die die örtliche Zuständigkeit entweder nach dem Sitz der Aufsichtsbehörde[1] oder nach dem Sitz des Beklagten[2] zuweist. Für weitere Einzelheiten wird auf die Kommentierung von Myßen [3] verwiesen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 97 Persone... / 2.3 Speicherung und Zusammenführung von Identifikationsdaten und medizinischen Daten des Versicherten (Abs. 3 Satz 3 bis 6)

Rz. 6 Nach dem bis zum 31.12.2003 geltenden Recht war dem Medizinischen Dienst zum Schutz der Versicherteninteressen in automatisierter Form im Wesentlichen nur eine Speicherung von Angaben zur Person des Versicherten gestattet. Die automatisierte Verarbeitung medizinischer Daten war hingegen mit Rücksicht auf deren besondere Sensibilität untersagt. Von dieser Restriktion hat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 97b Person... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/670 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU –- 2. DSAnpUG-EU) v. 20.11....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 97a Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Zuletzt wurde durch Art. 132 Nr. 14 des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1705) mit Wirkung zum 26.11.2019 der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 terminologisch an die DSGVO...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 97a Qualit... / 2.1 Zulässigkeit der Datenerhebung und Datenverwendung

Rz. 2 Gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 1 ist den Sachverständigen für Zwecke der Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung eine Datenverarbeitung (zum Begriff vgl. die Kommentierung zu § 93 Rz. 13) nur gestattet, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach §§ 112, 113, 114, 114a, 115 und 117 erforderlich ist. Der Umfang der gesetzlich zugebilligten Datenverwendung hat sich ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Employee Assistance Program... / 1.1 Wichtige Merkmale eines EAP

Erreichbarkeit 24/7: Das Beratungsangebot steht allen Mitarbeitern 24 Stunden am Tag bzw. 365 Tage im Jahr zur Verfügung, auch in akuten Notsituationen. Flexibilität in der Zeit: Mitarbeiter werden bei einem Anruf sofort beraten oder bekommen kurzfristig einen Termin bei einem für ihre Themenstellung qualifizierten Fachberater. Flexibilität im Ort: Mitarbeiter können zwischen ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Belege

Rz. 48 Belege (Bescheide über Grundsteuererhöhungen, Tarifänderungen usw.) und/oder Rechnungen brauchen der Erklärung gemäß § 560 nicht beigefügt zu werden. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch auf Einsichtnahme und Überprüfung der Belege (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 22), wie es ihm auch sonst anlässlich der Abrechnung von Betriebskosten zusteht (LG Mannheim,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.4 Offenlegung des Jahresabschlusses

Rz. 64 Die gesetzlichen Vertreter von großen GmbHs haben den Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB). Ebenfalls innerhalb dieser Frist einzureichen sind de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG – Kommentar und Handbuch zum Wohnungseigentumsrecht, HeizkostenV § 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Gesetzestext (1) Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler zu verwenden. Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche Ausstattungen zur Verbrauchserfassung verwendet werden, hinsichtlich derer sachverständige Stellen bestätigt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Abstimmung, Stimmenmehrheit und Stimmrecht

Rz. 86 Für die Beschlussfassung erforderlich ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 25 Abs. 1 WEG. Die abgegebenen Stimmen sind solche der Anwesenden bzw. an der Abstimmung Beteiligten, die auf "Ja" oder "Nein" lauten; Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Die fehlende "Ja"-Stimme bei einem Kandidaten bzw. die Ja-Stimme für einen anderen Kandidaten, die keine Enthal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Grenzen beim E-Mail-Verkehr

Rz. 62 Eine gewisse Grauzone besteht bei E-Mailverkehr mit einzelnen Wohnungseigentümern und Dritten. Schon aus Gründen des Datenschutzes darf der Verwalter den Einsichtsberechtigten nicht ungehinderten Zugang zu allen seinen E-Mails gewähren, da sich darunter auch sensible Daten anderer Gemeinschaften befinden. Zudem setzt schon die Kapazität des Postfachs Grenzen, da der V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VI. Beispiele zur fehlenden Ordnungsmäßigkeit einzelner Gebrauchsregelungen

Rz. 48 Nach diesen Maßstäben können folgende Gebrauchsregelungen weder beschlossen noch gar verlangt werden:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren / 1 Datenschutz-Hopping: Tipps zum Umgang mit Datenschutz-Hoppern

Video: Datenschutz-Hopping: Tipps zum Umgang mit Datenschutz-Hoppernmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 5.5 Datenverkehr und Datenschutz

Der reibungslose Transfer von Arbeitnehmerdaten von und in das Vereinigte Königreich wird auch in Zukunft unumgänglich sein. Das Brexit-Abkommen sah zunächst ab dem 1.1.2021 noch einen Übergangszeitraum vor. Danach galt das Vereinigte Königreich für 4 Monate nicht als (unsicheres) Drittland im Sinne der DSGVO. Diese Frist verlängerte sich automatisch um 2 weitere Monate. Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

3. Auflage 2025, Deutscher Psychologenverlag GmbH, BerlinISBN 978-3-942761-92-5 Für Gutachten zu Kindschaftssachen stellen sich immer öfter auch komplexe Datenschutzfragen. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher ihre Qualitätsstandards überarbeitet und um Hinweise zum Datenschutz ergänzt. Dabei wirkten Expertinnen und Experten der BRAK intensiv mit. Die Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Probleme bei ... / II. Die Lösung

Bei der Abtretung muss der Geheimnisschutz beachtet werden Nach § 402 BGB ist der bisherige Gläubiger, d.h. vorliegend die Schuldnerin, verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Personenbezogene Daten unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / 2.3 Datenschutz und Datensicherheit

Die Daten werden vom Arbeitgeber bzw. Steuerberater ausschließlich zum konkreten Zweck der Durchführung der einzelnen Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV übermittelt. Eine regelmäßig wiederkehrende Datenübermittlung oder eine anlasslose Bevorratung der Arbeitgeberdaten erfolgt nicht. Die Speicherung erfolgt für die Dauer der Betriebsprüfung ausschließlich in speziell gesicherte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Voraussetzung des Einsichtsrechts ist, dass der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme glaubhaft macht. Das rechtliche Interesse muss sich dabei, anders als das berechtigte Interesse des § 13 Abs. 2 S. 1 FamFG, auf ein vorhandenes Recht stützen.[2] Es ist stets anzunehmen bei Nachlassgläubigern (einschließlich der Steuerbehörden), bei Miterben, be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.3 Datenschutz

Wichtigste Vorfrage und erste Weichenstellung im Datenschutz ist die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf die Verarbeitung (tatsächlich) anonymisierter Beschäftigtendaten ist das Datenschutzrecht von vornherein nicht anwendbar. Personenbezogene Daten sind z. B. dann nicht zwingend erforderlich, wenn Bewertungen von Informationen auf Behörden- od...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 1.1 Künstliche Intelligenz

Um im Umgang mit KI-Anwendungen mitreden zu können, müssen Personaler nicht zu Informatikern mutieren. Entscheidend ist, Grundbegriffe und Funktionen zu kennen und sich ein grobes Bild zu machen, um die richtigen Fragen stellen zu können. Künstliche Intelligenz, "machine learning" und "neural networks" sind nicht nur schillernde Begriffe, die gelegentlich im Fernsehen auftau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.1 Einleitung

Beim Einsatz von KI im Personalwesen werden Aspekte der Mitbestimmung und des Datenschutzes eine dominante Rolle spielen, neben haftungsrechtlichen Aspekten und europäischer Gesetzgebung. Welche Regeln mit welchen Rechtsfolgen greifen, hängt von der konkreten KI-Anwendung ab. Die nachfolgenden Themen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig für den Einsatz von KI zum T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / Zusammenfassung

Überblick Hinter dem Begriff "künstliche Intelligenz" (KI oder englisch: AI – "Artificial Intelligence") verbergen sich zumeist besondere, selbstlernende Algorithmen, bzw. Modelle, die mit vorzugsweise großen Datenmengen trainiert wurden. KI-basierte Software kann u. a. selbstständig unbekannte Sachverhalte bewerten, Prognosen und Empfehlungen abgeben oder auch Entscheidunge...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _________________________ [Firma, Rechtsform] Adressat: _________________________ Datum: _________________________ Datenschutzrichtlinie der _________________________ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistoriemehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Datenschutz

Rz. 58 Wenn im Rahmen von Wartungs- und Pflegemaßnahmen nicht auszuschließen (bzw. unter der DS-GVO Teil des Auftrags, vgl. Rdn 48) ist, dass auf personenbezogene Daten zugegriffen werden kann, liegt regelmäßig eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO vor.[113]mehr

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§ 48 Vereine / 5. Datenschutz

Rz. 36 Das Datenschutzrecht hat auch für Vereine insbesondere durch die Entwicklung der digitalen Medien und das Inkrafttreten der DSGVO eine zunehmende Bedeutung erlangt. Die Datenverarbeitung im Verein kann entweder aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer Einwilligung durchgeführt werden. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erklärt die Datenverarbeitung dann für zulässig, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / b) Datenschutzrechtliche Aspekte

Rz. 48 Ein weiteres Thema bei SaaS-Angeboten ist der Datenschutz.[97] Regelmäßig verarbeitet der Nutzer mit Hilfe der verwendeten Software personenbezogene Daten. Das bedeutet aber in aller Regel zwangsläufig, dass auch der Anbieter der Software mit den personenbezogenen Daten in Berührung kommt und diese meist auch als Auftragnehmer verarbeitet und daher als Auftragsverarbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 5. Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Rz. 44 Der Datenschutzbeauftragte muss vom Verantwortlichen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Bundesländern haben entsprechende Meldeformulare auf ihren Webseiten hinterlegt. Eine ausdrückliche Form ist nicht vorgeschrieben. Gleichwohl empfiehlt es sich, dass diese Meldung unter Nutzung der vorgegebenen Formulare e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster: Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Rz. 46 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Benennung eines Datenschutzbeauftragten _________________________ [Firma] Frau/Herrn _________________________ _________________________ [Anschrift/im Hause] _________________________ [Ort/Datum] Benennung zur/zum Datenschutzbeauftragten nach DSGVO Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, wir benennen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 3. Muster: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit voraussichtlich mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, sind Sie zur Beachtung des Da...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster

Rz. 97 Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Checkliste mit IT-Sicherheitsmaßnahmen definiert, die eine gute Orientierung zu den erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit bietet. Sie ist abrufbar unter https://www.lda.bayern.de/checkliste_tom Die Aufsichtsbehörde für Niedersachsen hat eine Methodik herausgegeben, wie der Prozess zur Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 1. Überblick

Rz. 2 Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz und setzt Art. 8 EU-Grundrechtecharta um. Danach hat jedermann Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Diese Daten dürfen nur für im Vorfeld festgelegte Zwecke und auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen oder einer sonstigen gesetzlichen Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / 4. Umfang und Gegenstand der Planauslegung

Rz. 8 Ein in der Praxis des Planfeststellungsverfahrens häufig anzutreffendes Angriffsargument ist der Vorwurf, die ausgelegten Pläne seien nicht vollständig und deshalb fehlerhaft. Die Rechtsprechung hat zum Umfang auszulegender Pläne wiederholt entschieden und dabei Verständnis für Kläger gezeigt, über möglichst viele Detailplanungen eines Vorhabens Kenntnis zu erhalten un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / d) Prozess zur Umsetzung von Betroffenenrechten

Rz. 10 Weiterhin muss das Unternehmen die Umsetzung der Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO sicherstellen. Rz. 11 Dies betrifft insb. die Information der Betroffenen gemäß Art. 13, 14 DSGVO. Der Verantwortliche muss bei Datenerhebung dem Betroffenen aufzeigen, für welche Zwecke die Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden. Zudem sind die Löschregeln zu benenne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 1. Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Rz. 28 Vorab ist ein oft anzutreffendes Missverständnis im Zusammenhang mit der Pflicht zur Benennung eine Datenschutzbeauftragen aufzuklären. Diese Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht unabhängig von den Pflichten eines jeden Verantwortlichen zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / b) Verarbeitungsverzeichnis

Rz. 6 Zusätzlich ist nach Art. 30 DSGVO eine Dokumentation sämtlicher Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen erforderlich. Neben den allgemeinen Angaben zum Verantwortlichen muss das Unternehmen aufzeigen, welche Datenverarbeitungsprozesse bestehen. Im Rahmen der internen Dokumentation muss angegeben werden, welche Daten für welche Zwecke verarbeitet und an wen sie weiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens wünscht eine Beratung zur Frage, welche Maßnahmen und Vorkehrungen sein Unternehmen treffen muss, um den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu genügen, und um möglicherweise drohende Bußgelder für sein Unternehmen zu vermeiden. Er will "Datenschutz-Compliance" im Unternehmen sicherstellen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 4. Ernennung des Datenschutzbeauftragten

Rz. 39 Bei einer Ernennung muss zwischen den Positionen eines internen Datenschutzbeauftragten und eines externen Datenschutzbeauftragten unterschieden werden. Rz. 40 Der externe Datenschutzbeauftragte sollte auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags beauftragt werden. Diese Vereinbarung kann grundsätzlich auch mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, das dann für den Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / gg) Sonderkündigungsschutz für "Beauftragte"

Rz. 533 Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Arbeitgeber in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig. Die Kündigung des A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 2. Abgrenzung der Auftragsverarbeitung zur eigenverantwortlichen Datenverarbeitung

Rz. 49 Die Auftragsverarbeitung durch den Dienstleister ist abzugrenzen von einer eigenverantwortlichen Datenverarbeitung. Damit stellt sich die Frage, wann ein Unternehmen noch als Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO handelt und wann er weisungsgebundener Dienstleister ist. Rz. 50 Nach der DSGVO wird ein Unternehmen als Verantwortlicher für eine Datenverarbeitung ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 4. Muster: Beantwortung eines Auskunftsersuchens

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Beantwortung eines Auskunftsersuchens [Briefbogen des Verantwortlichen] Wenn unzustellbar, bitte zurück an _________________________ _________________________ [Anschrift Petent] _________________________ [Ort, Datum] Datenauskunft – Ihre Anfrage Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, gerne kommen wi...mehr