Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 10 Fazit

Der Einsatz von KI im Personalmanagement steht exemplarisch für die Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation des Arbeitslebens. Digitale Systeme können Personalentscheidungen effizienter, datenbasierter und objektiver gestalten, bergen jedoch gleichermaßen erhebliche Risiken im Hinblick auf den Datenschutz. Aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive ist in...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Systeme werden im Personalbereich schon seit Jahren eingesetzt und ihr Gebrauch wird in Zukunft voraussichtlich weiter zunehmen. Die Digitalisierung bietet Vorteile wie mehr Effizienz, bessere Transparenz, Zeitgewinn und größere Flexibilität. Allerdings bringt sie auch Herausforderungen mit sich: Besonders bei sensiblen Mitarbeiterdaten entstehen komplexe ...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.1 Mitbestimmungsrechte

Nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei der Einführung von KI-Systemen sind folgende Regelungen besonders relevant: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Zunächst steht dem Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zu, die dazu best...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.1 Digitale Personalakte

Die Einführung digitaler Personalakten bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, wie effizientere Prozesse, eine bessere Nachvollziehbarkeit und eine ortsunabhängige Zugriffsmöglichkeit. Gleichzeitig stellt sie erhöhte Anforderungen an den Datenschutz, da die darin enthaltenen personenbezogenen Informationen oftmals besonders sensibel sind. Demnach sind die oben skizzierten Gr...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.3 Auswahlrichtlinien

Der Betriebsrat ist bei der Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien, welche die maßgeblichen Kriterien für zentrale Personalentscheidungen konkretisieren, einzubeziehen.[1] In Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung dieser Richtlinien verlangen.[2] § 95 Abs. 2a BetrVG legt aus Klarstellungsgründen fest, dass die Rechte auch Anwe...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1.4 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG)

Zudem kommt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer auf Grundlage des § 26 BDSG in Betracht. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG [1] erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten unter anderem dann, wenn dies zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Dat...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.5 Drittlandtransfer

Sofern Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, sind die Anforderungen an internationale Datenübermittlungen zu prüfen und einzuhalten.[1]mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2 Durchführungsphase

7.2.1 Digitale Personalakte Die Einführung digitaler Personalakten bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, wie effizientere Prozesse, eine bessere Nachvollziehbarkeit und eine ortsunabhängige Zugriffsmöglichkeit. Gleichzeitig stellt sie erhöhte Anforderungen an den Datenschutz, da die darin enthaltenen personenbezogenen Informationen oftmals besonders sensibel sind. Demnach s...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 7 Anwendungsfälle aus verschiedenen Etappen des Arbeitsverhältnisses

Entscheidend für die Praxis sind vor allem die Anbahnungs- und Durchführungsphase eines Arbeitsverhältnisses. 7.1 Anwendungsfälle am Beispiel KI im Recruiting Der Einsatz von KI ist im Recruiting mittlerweile sehr verbreitet. Während Personalprozesse dadurch effizienter, zügiger und oftmals weniger fehleranfällig werden, erhöhen sich zugleich die Anforderungen an den Schutz pe...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8 Beteiligung des Betriebsrats

Eine Beteiligung des Betriebsrats soll sicherstellen, dass der Einsatz von digitalen Systemen im Personalwesen sozialverträglich, rechtskonform und transparent erfolgt. 8.1 Mitbestimmungsrechte Nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei der Einführung von KI-Systemen sind folgende Reg...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.2 Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur zu den vorher klar definierten Zwecken verarbeitet werden.[1] Der Arbeitgeber muss daher von Anfang an klar und eindeutig festlegen, zu welchem Zweck der Einsatz digitaler Systeme erfolgt.mehr

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Digitalisierung: Arbeits- und datenschutzrechtliche Herausforderungen für HR

Zusammenfassung Überblick Digitale Systeme werden im Personalbereich schon seit Jahren eingesetzt und ihr Gebrauch wird in Zukunft voraussichtlich weiter zunehmen. Die Digitalisierung bietet Vorteile wie mehr Effizienz, bessere Transparenz, Zeitgewinn und größere Flexibilität. Allerdings bringt sie auch Herausforderungen mit sich: Besonders bei sensiblen Mitarbeiterdaten ents...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 3 Weitere datenschutzrechtliche Anforderungen

3.1 Informationspflichten Gemäß Art. 12 ff. DSGVO muss der Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß Art. 13 DSGVO und 14 DSGVO und alle Mitteilungen gemäß Art. 15–22 DSGVO und Art. 34 DSGVO die sich auf die Verarbeitung beziehen, bereitzustellen. Diese Informationen müssen präzise, transparent, verständlich und leicht zug...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Für digitale Personalsysteme sind geeignete TOMs nach Art. 32 DSGVO zu ergreifen. Diese können beispielsweise rollenbasierte Berechtigungen nach dem need-to-know-Prinzip, eine Protokollierung von Zugriffen, Verschlüsselung, sichere Authentifizierung (MFA), Backup-Konzepte sowie klare Berechtigungs- und Löschprozesse umfassen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.4 Auftragsverarbeitung

Werden Personalsysteme durch externe Anbieter betrieben (z. B. Plattformen für das Bewerbermanagement), ist regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Verantwortliche sollten darin insbesondere Regelungen zu Unterauftragsverarbeitung, Support, Löschfristen, Audit-Rechten sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) vereinbaren.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / bb) Einwendung aus Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DS-GVO

Dem Beklagten (Auftraggeber und Zahlender) stehe allerdings ein Schadensersatzanspruch gegen den Werkunternehmer in Höhe des gezahlten Betrags zu. Diesen könne er dem Anspruchsteller unter dem Gesichtspunkt der dolo-agit-Einwendung gem. § 242 BGB entgegenhalten. Der Anspruch resultiere aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).[10] Die Vorschrift eröffne einen dir...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.3 Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Datenverarbeitung hat sich am Grundsatz der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit zu orientieren.[1] Danach dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Digitale Systeme sollten die Datenerhebung auf ein verhältnismäßiges Maß begrenzen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.5 Integrität und Vertraulichkeit

Außerdem muss gewährleistet sein, dass die personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, unbeabsichtigtem Verlust, Beschädigung oder Zerstörung geschützt sind.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.3 Rechenschaftspflicht

Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO aufgeführten Datenschutzprinzipien verantwortlich und muss deren Einhaltung nachweisen können.[1] Der Arbeitgeber muss demnach Maßnahmen ergreifen, um die Konformität des Einsatzes digitaler Systeme mit den Datenschutzanforderungen nachweisen zu können.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.7 Datenschutzbeauftragter

Gemäß Art. 38 Abs. 1 DSGVO muss der Verantwortliche sicherstellen, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. Im Rahmen der Einführung und Nutzung digitaler Systeme stellt der Datenschutzbeauftragte sicher, dass die Maßnahmen rechtskonform, verhältnismäßig und transpar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 5 Automatisierte Entscheidungen

Art. 22 Abs. 1 DSGVO verbietet, Betroffene einer ausschließlich auf einer automatisierten Datenverarbeitung beruhenden Entscheidung zu unterwerfen, die ihnen gegenüber Rechtswirkung entfaltet oder sie auf eine ähnliche Weise erheblich beeinträchtigt. Damit sollen Betroffene vor vollautomatisierten Entscheidungen durch Algorithmen geschützt werden und die Letztentscheidungsbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.2 Unterrichtungs- und Beratungsrechte

Neben dem allgemeinen Unterrichtungsanspruch aus § 80 Abs. 2 BetrVG ist bei der Einführung von KI das Unterrichtungs- und Beratungsrecht nach § 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BetrVGzu berücksichtigen.[1] Danach ist der Betriebsrat bereits vor der Einführung über die Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen, insbesondere über die Verwendung von KI, rechtzeitig zu unterrichten und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1.1 Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO)

Die Einwilligung kann als eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten herangezogen werden. Die Einwilligung muss frei, spezifisch und unmissverständlich erteilt werden.[1] In einem Beschäftigungsverhältnis kann die Einwilligung eines Mitarbeiters aufgrund des Machtverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel nicht als freiwilli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.4 Richtigkeit und Speicherbegrenzung

Die erhobenen Daten müssen korrekt und auf dem aktuellen Stand sein.[1] Zudem dürfen sie nur so lange gespeichert werden, wie dies für den verfolgten Zweck notwendig ist.[2] Der Verantwortliche ist darüber hinaus gemäß Art. 17 DSGVO verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.2 Datenschutzfolgenabschätzung

Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO ist durchzuführen, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Unternehmensgröße ist für diese Pflicht nicht entscheidend. Bei der Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen ist eine DSFA regelmäßig erforderlich. Arbeitgeber sollten diese vor ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 6 Relevante Pflichten aus der KI-Verordnung (KI-VO)

Die KI-VO gilt ergänzend zu den allgemeinen Regeln. Mit dem risikobasierten Ansatz soll die KI-VO einen verantwortungsbewussten Einsatz von KI-Systemen fördern. Die Verordnung unterstellt insbesondere Hochrisiko-Systeme den strengen Anforderungen der Art. 8–15 KI-VO. Diese betreffen die Einrichtung eines Risikomanagementsystems[1] sowie konkrete Anforderungen an Daten und Dat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.3 Mitarbeiterüberwachung

Die Überwachung von Beschäftigten, etwa mittels Videoaufzeichnungen, der Analyse von E-Mail-Korrespondenz, der Ortung des Beschäftigtenstandorts und des Einsatzes von KI, ist nur unter engen datenschutzrechtlichen Grenzen zulässig.[1] So ist regelmäßig eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich, da Überwachungsmaßnahmen üblicherweise ein hohes Risiko für die Rechte und Freihe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.3 Beendigungsphase

Der Einsatz von KI in der Beendigungsphase eines Arbeitsvertrags, etwa bei der automatisierten Analyse von Leistungsdaten zur Entscheidung über Kündigungen oder bei der Vorhersage von Personalabbaupotenzialen, wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Da in dieser Phase besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, unterliegt die Nutzung von KI den s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 1 Begriff der Digitalisierung im Personalbereich

Digitalisierung im Personalbereich bezeichnet den Einsatz digitaler Technologien, um Personalprozesse effizienter, transparenter und datenbasierter zu gestalten. Zentral ist dabei der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Die KI-VO definiert ein KI-System in Art. 3 Nr. 1 KI-VO als "maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb aus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 9 Diskriminierungsfreiheit

Eine KI-gestützte Personalentscheidung darf nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität des Beschäftigten führen ( § 1 AGG). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt ausdrücklich den Zugang zur Erwer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1 Rechtmäßigkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

Gemäß Art. 5 Abs. 1a DSGVO muss jede Datenverarbeitung rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffenen Personen nachvollziehbaren Weise erfolgen. Rechtmäßig ist die Verarbeitung nur dann, wenn eine Einwilligung oder eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage vorliegt.[1] Folgende Rechtsgrundlagen kommen bei der Einführung und Nutzung von digitalen Technologie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1.2 Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

Die Verarbeitung ist außerdem zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags, etwa des Arbeitsvertrags, erforderlich ist. Das Kriterium der Erforderlichkeit ist dabei eng auszulegen.[1] Demnach sind digitale Maßnahmen nur dann zulässig, wenn sie zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar notwendig sind, z. B. zur Erfassung der Arbeitszeiten.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 3.1 Informationspflichten

Gemäß Art. 12 ff. DSGVO muss der Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß Art. 13 DSGVO und 14 DSGVO und alle Mitteilungen gemäß Art. 15–22 DSGVO und Art. 34 DSGVO die sich auf die Verarbeitung beziehen, bereitzustellen. Diese Informationen müssen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich und in klarer und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.2 Flexible Arbeitsformen

Das Arbeiten im Homeoffice ist seit der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Es stellt Arbeitgeber, Mitarbeiter und Arbeitsschutzbehörden vor neue Herausforderungen. Aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive stellt sich die Frage, wie die Vorgaben des BDSG und der DSGVO außerhalb der klassischen Büroumgebung eingehalten werden k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / 6. Ist die Korrespondenz mit dem Mandanten zu verschlüsseln?

Die meisten Rechtsanwälte korrespondieren mit ihren Mandanten per E-Mail. Das geschieht nicht zuletzt auf deren Wunsch. In der Mandatsvollmacht wird dieser Kommunikationsweg inzwischen standardmäßig (mit) vereinbart. Der E-Mail-Versand erfolgt fast ausschließlich mit einer Transportverschlüsselung (s. oben unter 2. c). Es existieren zwar andere Kommunikationsmöglichkeiten. B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3 Einstellungsuntersuchung

Aufgrund der vielfältigen Verpflichtungen, die Arbeitgebern durch das Arbeitsverhältnis auferlegt werden, haben diese ein hohes Interesse daran, dass Personen, die sie beabsichtigen einzustellen, nicht nur in fachlicher Hinsicht, sondern auch in gesundheitlicher Hinsicht die Anforderungen an die konkrete Tätigkeit erfüllen. Die Einstellungsuntersuchung bietet die Möglichkeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.2 Einwilligung

Für die Einwilligungserklärung gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze von § 26 Abs. 2 BDSG sowie der DSGVO. Nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss die betroffene Person in informierter Weise und unmissverständlich den Willen zu einer Einwilligung bekunden. Es ist daher ratsam, dass der Arbeitgeber den Bewerber vor der Einwilligungserklärung mindestens über den Zweck der Datenvera...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.1 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat den Zweck, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen 3 Kategorien der Vorsorge: Pflichtvorsorge: Pflichtvorsorgeuntersuchungen i. S. v. § 4 ArbMedVV sind bei besonders gefährdenden Tätigkeiten, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Recruiting / 6.2 KI im Recruiting

Künstliche Intelligenz (KI) kann im Recruiting-Prozess in vielen Bereichen unterstützend wirken, etwa bei der Vorauswahl von Kandidaten, der Analyse von Bewerbungsunterlagen oder der Automatisierung von Kommunikation. Sie bietet die Möglichkeit, Prozesse effizienter zu gestalten und die Entscheidungsfindung durch datenbasierte Ansätze zu unterstützen. Der Einsatz von KI in de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 3 Datenschutz und Sicherheitsanforderungen an Speicherung und Übermittlung von Patientendaten

Gemäß Art. 4 Nr. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umfassen Gesundheitsdaten "personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beziehen". Diese dürfen nur mit Einwilligung des Patienten oder gesetzlicher Erlaubnis gespeichert werden. Sie dürfen nur dann preisgegeben werden, wenn gesetzliche Vorschriften dem Arzt e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Technologien und telemedizinische Verfahren sind mittlerweile im Gesundheitswesen weit verbreitet. Auch in der zukunftsorientierten Arbeitsmedizin sind in Ergänzung der bestehenden Betreuungsformen bereits zahlreiche Anwendungsgebiete der Telematik identifiziert. Ziel muss eine sichere Anwendung und eine breite Akzeptanz der Instrumente sein – insbesondere...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1 Videosprechstunde/Videotelefonie

Seit Videotelefonie in akzeptabler Qualität zur Verfügung steht, wird sie auch für ärztliche Konsultationen genutzt, um die medizinische Versorgung weltweit zu verbessern. In Deutschland wurde erst 2018 das Fernbehandlungsverbot gelockert. Seitdem dürfen Ärzte Patienten auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt über Videosprechstunden untersuchen und behandeln. Patientenrech...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datensicherheit 4.0: Was Fa... / 4.1 Technische Maßnahmen

Der Geltungsbereich für Schutzmaßnahmen sollte definiert werden, indem festgelegt wird, welche smarten Geräte hinsichtlich des Umgangs mit Daten überprüft werden müssen. Damit verbunden ist auch zu definieren, welche spezifischen Sicherheitsanforderungen die Geräte, z. B. auch eine Cloud und die über die Cloud geregelten Prozesse, erfüllen müssen. Die Sifa kann den Unternehm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.4 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

In Krankheitsfällen mit längerfristiger Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Dabei haben Arbeitgeber und andere BEM-Beteiligte, wie Führungskräfte, Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, jedoch kein Recht, Diagnosen oder Einzelheiten zur Krankheit zu erfahren. Ohne die Ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 4 Fazit

Digitale Anwendungen in der Arbeitsmedizin bringen zeitliche Flexibilität u. a. durch den Wegfall von Fahrzeiten und räumliche Flexibilität durch die Nutzung stabiler Informations- und Kommunikationstechniken, schonen Ressourcen und erhöhen die Effizienz unter ökologischen, ökonomischen, zeitlichen und persönlichen Gesichtspunkten, sind manchmal die einzige Möglichkeit der Errei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datensicherheit 4.0: Was Fa... / Zusammenfassung

Überblick Ein wesentlicher Grund dafür, dass neue digitale Technologien in Unternehmen nur zögerlich oder gar nicht umgesetzt werden, sind für viele Betriebe die Risiken der Datensicherheit. Tatsächlich bringt die Nutzung digitaler Technologien für Unternehmen Gefahrenpotenzial mit sich – doch noch mehr Vorteile. Diese Vorteile zu nutzen und dabei die Risiken im Griff zu beh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datensicherheit 4.0: Was Fa... / 2.1 Nutzung privater mobiler Endgeräte/Arbeiten mit Cloud Computing

In einem Dachdeckerbetrieb werden Smartphones und Tablets auch im Arbeitskontext eingesetzt, und zwar zur Baustellensteuerung sowie zur Zeiterfassung. Die mobil erfassten Daten, z. B. zu Projektfortschritt und verwendetem Material, landen in Echtzeit auf dem Server des Betriebs. Die Mitarbeitenden können somit Informationen zum Auftrag, aktuelle Änderungen und sämtliche Doku...mehr