Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2 Voraussetzungen

Persönlicher Geltungsbereich § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt bei allen Beschäftigten. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.[1] Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an, weshalb auch Klein-/ und Kleinstbetriebe betroffen sind. Auch der Geschäftsgegenstand und die Existenz einer Mitarbeiter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Tatsachen eine entsprechende Pflicht. Die Regelun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 2 Sinn und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung

Nicht immer ist allen Akteuren im Unternehmen klar, was genau der Sinn einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist. Ein häufiges Missverständnis ist, dass hier die Mitarbeiter auf Stresssymptome sowie psychische Störungen und Erkrankungen untersucht werden sollen. Dies ist nicht Aufgabe der Arbeitgeber und wäre auch nicht mit dem Datenschutz vereinbar. Psychische ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 3.3 Ermittlung der psychischen Belastung und Ressourcen bei der Arbeit

Wenn die Tätigkeiten und Arbeitsbereiche, die gemeinsam untersucht werden sollen, festgelegt sind, beginnt die eigentliche Untersuchung der Arbeitsbedingungen auf psychische Belastungsfaktoren hin. Wichtig Privatleben spielt keine Rolle Die Zuständigkeit der Arbeitgeber erstreckt sich nur auf arbeitsbezogene Belastungsfaktoren. Belastungen aus dem Privatleben der Beschäftigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.2 Beschäftigte

Ein BEM-Verfahren kann nur stattfinden, wenn der Betroffene einwilligt. Diese Einwilligung wird zu Beginn durch den Arbeitgeber abgefragt. Sie kann jederzeit im Verlauf des Verfahrens widerrufen und das Verfahren damit beendet werden. Entscheidet sich der Betroffene für das BEM-Verfahren, ist er aber zur Mitwirkung verpflichtet. Schließlich kann der Arbeitgeber nur dann sinnv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.4 Weiterverarbeitung zur Entwicklung und Evaluierung von automatisierten Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und S. 2)

Rz. 28 Die steuerlichen IT-Verfahren sind aus unterschiedlichen Gründen einem ständigen Wandel unterworfen. Zum einen hat sich das Besteuerungsverfahren dem Zeitgeist anzupassen und hierzu niederschwellige, medienbruchfreie, aber zugleich sichere Kommunikationswege mit einer Vielzahl von am Besteuerungsverfahren Beteiligten bereitzustellen. Die Anzahl der stetig wachsenden D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1 Zugelassene Verarbeitung sensibler Daten (Abs. 2 S. 1)

Rz. 36 Von dem Verarbeitungsverbot für sensible Daten macht Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine Ausnahme, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat, die betreffenden Daten von der betroffenen Person öffentlich gemacht worden sind, die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.1 Bevor es losgeht

Zunächst sollte der Arbeitgeber überlegen, wie ein BEM im Betrieb am besten umgesetzt werden kann: Beteiligung klären: Das ist abhängig davon, ob es eine Beschäftigten- und/oder Schwerbehindertenvertretung oder andere Einrichtungen gibt, die sich speziell mit Integration im Betrieb beschäftigen (Integrationsteams, "Disability-Manager"). Verfahrensverantwortliche bestimmen: Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: EU-Verordnung im Überbl... / 3.1 Potentielle Pflichten für Arbeitgeber ("Betreiber") nach der KI-Verordnung

Auf Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen, kommen nach aktuellem Stand insbesondere folgende Pflichten zu: Sicherstellen, dass Eingabedaten der Zweckbestimmung des KI-Systems entsprechen. Beispiel: In ein KI-System, dass aus Lebensläufen und Zeugnissen Prognosen über die berufliche Geeignetheit machen soll, werden Gesprächsnotizen und persönliche Motivationsschreiben eingeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 § 29b AO wurde zur Anpassung des steuerlichen Verfahrensrechts an die ab dem 25.5.2018 anwendbare Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)[1] geschaffen. Vorangegangen waren vielfältige Versuche Deutschlands, das Besteuerungsverfahren in Gänze aus der Anwendung der DSGVO zu entlassen und ein anstelle dessen eigenständiges bereichsspezifisches Datenschutzrecht in der AO zu et...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 4.2 Folgen

Rz. 56 Die datenschutzrechtliche Bewertung geht nicht mit der steuerrechtlichen Bewertung der Behördenentscheidung einher und beeinflusst diese auch nicht. Dies hat zur Folge, dass eine in datenschutzrechtlicher Hinsicht unzulässige Datenverarbeitung nicht zwingend die Rechtswidrigkeit der Behördenentscheidung und deren Aufhebbarkeit zur Folge haben muss. Mit anderen Worten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 29c AO regelt nicht die Berechtigung zur Offenbarung geschützter Daten, sondern neben bzw. ergänzend zur DSGVO die datenschutzrechtliche Verwertungsbefugnis bei den Finanzbehörden vorliegender personenbezogener Daten. Die Offenbarungsberechtigung geschützter Daten richtet sich dagegen, entsprechend der grundlegenden Unterscheidung zwischen Datenschutz und steuerliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbeauftragte / 1 Einführung

Der Gesetzgeber hat den Unternehmen eine Vielzahl von Pflichten übertragen. Diese betreffen unter anderem den Arbeitsschutz, den Umweltschutz, Datenschutz und weitere Themengebiete. Die Unternehmen müssen die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und auch von behördlichen Auflagen sicherstellen. Mit den Betriebsbeauftragten ist eine interne Überwachungs- und Kontrollinstitu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbeauftragte / Zusammenfassung

Begriff Betriebsbeauftragte sind Arbeitnehmer oder nicht betriebsangehörige Personen, die vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes zur Kontrolle und Einhaltung dieser Gesetze bestellt werden müssen. Sie zeichnen sich durch Fachkunde und Zuverlässigkeit aus. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1.5 Datenschutz (Nr. 5)

Rz. 18 Unter Nr. 5 fällt u. a. eine Datenschutzerklärung der Traumaambulanz, in der Einzelheiten der Erhebung, des Zwecks, der Verwendung und der Speicherung von personenbezogenen Daten bestimmt sind.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.1 Dokumentation vs. Datenschutz

Praxis-Tipp Ablehnungsgründe dokumentieren Abgelehnte Bewerber haben die Möglichkeit, Ansprüche wegen Diskriminierung grundsätzlich innerhalb von 2 Monaten geltend zu machen.[1] Um die konkreten Gründe der Absage auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, sollten die Gründe der Ablehnung kurz dokumentiert werden. Für Zwecke der Abwehr von Klagen auf Entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X Einführung / 1 – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz –

Das SGB X wurde mit Gesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) als dritte Stufe der Kodifikation des Sozialrechts geschaffen und trat am 1.1.1981 in Kraft. Das Erste Kapitel trägt die Bezeichnung "Verwaltungsverfahren" und vereinheitlicht das bis dahin recht zersplitterte und differenzierte Verfahrensrecht der Sozialverwaltung. Dabei ist eine möglichst weitgehende Übereinstimmung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie wurde in der Folgezeit mehrfach geändert und durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Augmented Reality im Arbeit... / 1 Definition Augmented Reality

Der Begriff "Augmented Reality" (AR) steht für "erweiterte Realität". Gemeint ist, dass mithilfe eines Computers unsere Realitätswahrnehmung erweitert wird. Das kann zwar theoretisch für alle Sinne gelten, aber i. d. R. wird darunter die Erweiterung unseres Sichtfeldes verstanden. So werden im Rahmen von AR bei Fußballübertragungen im Fernsehen beispielsweise virtuelle Abseit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen

Zusammenfassung Überblick Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und somit auch für die Verarbeitung von Bewerberdaten gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO). Die DSGVO wird durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ergänzt. .[1] Für die Verarbeitung von Bewerberdaten gilt neben den allgemeinen Grundsätzen der DSGVO vor allem § 26 B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 4 Background Checks

4.1 Recherchen im Internet Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, vor Einstellung eines Mitarbeiters möglichst viele Informationen über diesen zu sammeln, um eine adäquate Basis für die Entscheidung über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses zu erhalten. Im Rahmen sogenannter Pre-Employment-Screenings bzw. Background-Checks wird häufig eine Internetrecherche durchgef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 3 Tests und Untersuchungen – Datenerhebung durch Auswertung

3.1 Medizinische Untersuchungen Ein Arbeitgeber darf die Einstellung eines Bewerbers von einer ärztlichen Untersuchung dann abhängig machen, wenn die Erfüllung bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme darst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / Zusammenfassung

Überblick Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und somit auch für die Verarbeitung von Bewerberdaten gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO). Die DSGVO wird durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ergänzt. .[1] Für die Verarbeitung von Bewerberdaten gilt neben den allgemeinen Grundsätzen der DSGVO vor allem § 26 BDSG [2], der die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3 Schwerbehinderung, Krankheiten und Schwangerschaft

1.3.1 Frage nach Schwerbehinderung Die Frage nach der Schwerbehinderung des Bewerbers war nach bisheriger Rechtsprechung des BAG als zulässig angesehen worden. Dies hat sich jedoch durch die Einführung des AGG als veraltet erwiesen.[1] Das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung ist mittlerweile im AGG und im Sozialgesetzbuch festgelegt.[2] Die Frage nach einer Beh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.4 Gewerkschaftszugehörigkeit und Religion

1.4.1 Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit Fragen nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fallen zwar nicht unter das Antidiskriminierungsrecht des AGG, aber schon eine Erforderlichkeit der Erhebung dieses Datums für die Begründung des Beschäftigtenverhältnisses erscheint fragwürdig. Darüber hinaus ist die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit eines Bewerbers jedoch noch dur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 2 Online-Bewerbungen – Einwilligung und Aufklärung

Immer häufiger werden Bewerber aufgefordert, ihre kompletten Daten der Bewerbung in Online-Tools einzugeben. Um dies datenschutzgerecht zu gestalten, bedarf es einer umfassenden Aufklärung des Bewerbers nach Art. 13 DSGVO. Demnach ist der Bewerber über folgende Punkte aufzuklären: Name des Verantwortlichen samt Kontaktdaten sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.1 Stammdaten und besondere Arten von Daten

Die Erfassung der Stammdaten sowie Daten im Rahmen der beruflichen Qualifikation sind als für die Begründung des Beschäftigtenverhältnisses notwendige Daten grundsätzlich zulässig zu erheben. Besonders streng zu prüfen ist dagegen die Erhebung von Daten, die durch das AGG geschützt sind. Dies sind nach § 1 AGG Daten zu Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 3.2 Eignungstests

Bei Eignungstests werden Bewerber zu bestimmten psychologischen oder motorischen Fähigkeiten getestet. Ähnlich wie bei Fragen nach der Gesundheit oder medizinischen Untersuchungen gilt: Eignungstests und die damit verbundene Erhebung und Speicherung der Daten sind nur dann zulässig, wenn sie für das betreffende Bewerberprofil erforderlich sind. Dabei geht das BAG bereits sei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.4 Frage nach Schwangerschaft

Mit Blick auf die Geschlechterdiskriminierung hat die Frage nach der Schwangerschaft von Bewerberinnen größere praktische Bedeutung erlangt. Sie ist eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts[1] und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht nur bei der Begründung eines unbefristeten, sondern auch eines befristeten Arbeitsverhältnisses un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.4.2 Frage nach Religion oder Weltanschauung

Fragen nach der Religion oder Weltanschauung von Bewerbern sind ebenfalls grundsätzlich diskriminierend und nach §§ 1, 7 Abs. 1 AGG verboten. Eine Ausnahme-Rechtfertigung hierzu erhalten nur die anerkannten Kirchen als Arbeitgeber: Nur wenn die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Konfession eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die anvisie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1 Fragerechte – Datenerhebung direkt beim Bewerber

Die datenschutzrechtliche Verarbeitung[1] von Bewerberdaten beginnt in der Regel mit dem Erhalt der Bewerbungsunterlagen. Die Daten werden dabei direkt vom Bewerber erhoben. Diese Erhebung erfolgt regelmäßig zunächst über die Erfassung des Lebenslaufs, des Anschreibens und ggf. von Zeugnissen und Nachweisen über Qualifikationen. Sofern die Bewerberdaten im Unternehmen erhoben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 3.1 Medizinische Untersuchungen

Ein Arbeitgeber darf die Einstellung eines Bewerbers von einer ärztlichen Untersuchung dann abhängig machen, wenn die Erfüllung bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme darstellt. Sie richtet sich nach den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.2 Vorstrafen

Grundsätzlich gilt zur Offenbarung von Vorstrafen die Regelung des Bundeszentralregistergesetzes, nach der sich jemand als "unbestraft" bezeichnen darf, wenn Maßnahmen nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen waren bzw. wenn sie zu tilgen oder bereits getilgt sind.[1] Datenschutzrechtlich darf nach Vorstrafen des Bewerbers nur gefragt werden, wenn sie für die vorgesehene Täti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.3 Konkrete, tätigkeitsbedingte Anforderungen

Fragen nach Krankheiten des Bewerbers müssen demnach durch konkrete, tätigkeitsbedingte Anforderungen und Gefahren gerechtfertigt sein; die Frage nach dem allgemeinen Gesundheitszustand oder nach Vorerkrankungen ist somit grundsätzlich unzulässig. Fragen nach ansteckenden Krankheiten und nach einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sind hingegen zulässig, weil sie im ersten F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.1 Frage nach Schwerbehinderung

Die Frage nach der Schwerbehinderung des Bewerbers war nach bisheriger Rechtsprechung des BAG als zulässig angesehen worden. Dies hat sich jedoch durch die Einführung des AGG als veraltet erwiesen.[1] Das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung ist mittlerweile im AGG und im Sozialgesetzbuch festgelegt.[2] Die Frage nach einer Behinderung kann damit nur noch dann ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 4.1 Recherchen im Internet

Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, vor Einstellung eines Mitarbeiters möglichst viele Informationen über diesen zu sammeln, um eine adäquate Basis für die Entscheidung über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses zu erhalten. Im Rahmen sogenannter Pre-Employment-Screenings bzw. Background-Checks wird häufig eine Internetrecherche durchgeführt. So kann sich der Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 4.3 Sanktionslistenprüfungen

Neben den oben aufgeführten Informationen zu Vorstrafen, haben Arbeitgeber auch ein Interesse daran, ob der potenzielle Bewerber auf einer Sanktions- oder Antiterrorliste gelistet ist. Diese Listen werden von staatlichen Behörden oder namhaften supranationalen Organisationen zur Wahrung öffentlicher Interessen, wie z. B. der Terrorismusbekämpfung, herausgegeben. Sie enthalte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.4.1 Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit

Fragen nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fallen zwar nicht unter das Antidiskriminierungsrecht des AGG, aber schon eine Erforderlichkeit der Erhebung dieses Datums für die Begründung des Beschäftigtenverhältnisses erscheint fragwürdig. Darüber hinaus ist die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit eines Bewerbers jedoch noch durch ein anderes Grundrecht geschützt und dam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 4.2 Datenerhebung bei ehemaligen Arbeitgebern

Der potenzielle Arbeitgeber hat zweifellos ein erhebliches Interesse am Einholen einer Referenz beim ehemaligen Arbeitgeber des Bewerbers, wenn dieser seinen Bewerbungsunterlagen z. B. kein Arbeitszeugnis des vorherigen Arbeitgebers beilegt. Dennoch stellt eine Erhebung dieser Informationen in aller Regel einen Verstoß gegen den Direkterhebungsgrundsatz dar. Im konkreten Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.2 Frage nach einer Krankheit

Fragen des Arbeitgebers zu akuten oder chronischen Krankheiten des Bewerbers können unter bestimmten Umständen zulässig sein. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die potenzielle Erkrankung des Bewerbers ein unmittelbares Risiko bei Durchführung der künftigen Tätigkeit darstellt. Nach den Maßstäben des § 8 Abs. 1 AGG muss das Fehlen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine "un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 5 Speichern und Löschen von Bewerberdaten

Die Speicherung von Bewerberdaten und damit auch deren Frist zur Löschung richtet sich wiederum nach den Vorgaben des AGG. Die DSGVO und das BDSG enthalten keine konkreten Löschfristen. Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen aus Gründen des Eigenschutzes mindestens das Anschreiben und den Lebenslauf jedes abgelehnten Bewerbers 6 Monate aufbewahren. Sollte ein abgelehnter Bewe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11 Datenschutz und Mitteilungspflichten

Der Datenschutz unterliegt den allgemeinen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Diese Gesetze legen strenge Vorschriften für den Umgang mit Daten von Beschäftigten fest, um deren Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Die DSGVO etabliert grundlegende Prinzipien für die Verarbeitung personenbezoge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11.2 Mitteilung an Betriebs-/Personalrat

Im Rahmen seiner Überwachungsfunktion gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG bzw. § 70 Abs. 2 BPersVG sowie den entsprechenden Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen auf Landesebene hat der Betriebs- bzw. Personalrat grundsätzlich einen Anspruch auf personenbezogene Auskunft über die dem Arbeitgeber bekannten schwangeren und stillenden Frauen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interim-Management in der b... / 5.3 Was gilt es beim Einsatz von Interim-Managern zu beachten?

Nachfolgend erhalten Sie eine Liste der wesentlichsten Punkte, die Sie beim Einsatz von Interim-Managern im Vorfeld überlegen und berücksichtigen sollten (Überblick, keine Garantie auf Vollständigkeit): Aufgaben und Ziele Berichtswege und Weisungsbefugnisse Vollmachten Laufzeit-, Kündigungs- und Verlängerungsmöglichkeiten Dienst- oder Werkvertrag Einsatzintensität (also Anzahl der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11.1 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Teilt eine Frau ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zu informieren. Hierdurch soll der Aufsichtsbehörde ermöglicht werden, eine wirkungsvolle Kontrolle der Einhaltung der Schutzpflichten nach dem MuSchG dur...mehr