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Aufbewahrungspflichten und Datenschutz im Spannungsverhältnis

Dr. Johanna Tormählen
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Zusammenfassung

 
Überblick

Das Thema Datenschutz stellt in der Arbeitswelt einen Dauerbrenner dar. Insbesondere durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erweiterten Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), muss der Arbeitgeber bei der Führung der Personalakten zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ein wesentlicher Teilbereich dieser Vorgaben sind weitreichende spezielle und allgemeine Aufbewahrungspflichten einerseits und etwaige Löschpflichten andererseits. Diese schützen vor allem Persönlichkeitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer. Diesen Löschpflichten stehen Aufbewahrungsinteressen und vertragliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers gegenüber. Es fällt Unternehmen und Personalabteilungen mithin immer schwerer, den Überblick zu behalten, welche Daten der Arbeitnehmer sie aufbewahren und welche Daten sie löschen dürfen, wenn nicht sogar müssen.

Angesichts dieses Spannungsverhältnisses zwischen Aufbewahrungs- und Löschpflichten von Arbeitnehmerdaten und drohender Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben ist die Einführung eines gut strukturierten Aufbewahrungs- bzw. Löschmanagements zu empfehlen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: § 26 BDSG, § 17 BDSG, Art. 6 DSGVO, § 257 Abs. 1 HGB, § 16 ArbZG, § 21 ArbZG, § 17 MuSchG.

Lohnsteuerrecht: § 257 Abs. 1, 4 HGB und § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO, § 41 EStG, § 28f Abs. 1 SGB IV.

1 Löschpflichten im Datenschutz

Im Datenschutz maßgeblich sind vor allem die Regelungen der DSGVO sowie das BDSG. In § 26 BDSG wird dabei speziell die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses geregelt. Zu beachten ist allerdings, dass der EuGH § 26 BDSG für europarechtswidrig erklärt hat, demzufolge sind sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Beschäftigten...

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Aufbewahrungspflicht
Aufbewahrungspflicht

Zusammenfassung Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, ...

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