Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3 Zukünftige Implikationen für Arbeitgeber

Die KI-VO richtet sich zwar in erster Linie an die Anbieter eines KI-Systems, also denjenigen, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt, um es unter ihrem eigenen Namen oder Marke zu vertreiben oder zu benutzen. Als Betreiber kommt aber auch in Betracht, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Es sei denn, dies erfolgt allein zu persönlichen, nicht be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte (Datenschutz)

Zusammenfassung Begriff Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hat zum 1.1.2015 die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt und ist eine Chipkarte, deren gespeicherter Inhalt teilweise variabel ist (Pflichtangaben, freiwillige Angaben). Sie dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 1 Daten/Datenschutz

Da auf der elektronischen Gesundheitskarte hochsensible Daten gespeichert werden, sind die Anforderungen an den Datenschutz sehr hoch. Damit einhergehend enthalten verschiedene Regelungen Anforderungen an die technische Ausstattung/technischen Voraussetzungen.[1] Die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen erfolgen u. a. durch die Gematik GmbH (Gesellschaft für Telematik-Anwendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 6 Datenschutz

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work Der Datenschutz im Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie am innerbetrieblichen Arbeitsplatz und bei den innerbetrieblichen Abläufen. Im Rahmen des Homeoffice sind die öffentlich-rechtlichen Datenschutzvorschriften[1] zu beachten. Die Datenschutzvorschriften sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten in...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.8 Datenschutz

Die Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger dürfen personenbezogene Daten i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 2 BFDG gemäß § 12 BFDG verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes nach dem BFDG erforderlich ist. Die Daten sind nach der Abwicklung des Dienstes zu löschen.[1] Aus der Logik der Vorschrift ergibt sich, dass die Einsatzstellen bereits im Vorfel...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / L. Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rz. 267 Die Europäischen Datenschutzrichtlinie (DSGVO) ist seit dem 24.5.2016 in Kraft und soll in allen Staaten der EU für gleiche Standards in der elektronischen Datenverarbeitung sorgen. Die zweijährige Übergangsfrist ist am 24.5.2018 ausgelaufen und sorgte Anfang 2018 in vielen Kanzleien "überraschend" für Aufregung. I. Allgemeines Rz. 268 Die DSGVO wirkt ab dem 25.5.2018 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 1.3 Patientenrechte

Die auf dem informationellen Selbstbestimmungsrecht beruhende Datenhoheit der Patienten und der Grundsatz der Freiwilligkeit der Speicherung von Gesundheitsdaten werden durch folgende Eckpunkte sichergestellt: Die Patienten können entscheiden, ob und welche Daten aus den freiwilligen Anwendungen sie einem Leistungserbringer zugänglich machen. Den Patienten muss es möglich sein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 1.1 Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur) ist ein hoch sicheres und verfügbares Netzwerk, das die verschiedenen Beteiligten im Gesundheitswesen elektronisch miteinander vernetzen soll bzw. vernetzt. Dazu gehören z. B. niedergelassene Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen. Über dieses Netz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 4 Datenlöschung

Der Versicherte ist berechtigt, Daten eigenständig zu löschen bzw. ggf. die Löschung zu verlangen.[1] Es gibt differenzierte Regelungen zur Löschung der Daten. So bleiben z. B. Daten, die für Abrechnungszwecke benötigt werden oder bestimmte Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, von dem grundsätzlichen Löschungsanspruch unberührt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 1.2 Inhalt

Folgende Angaben/Daten müssen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sein: Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat, Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum des Versicherten, Geschlecht des Versicherten, Anschrift des Versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 2 Informationspflichten

Spätestens bei der Versendung der Karte hat die Krankenkasse die Versicherten umfassend aufzuklären. In allgemein verständlicher, barrierefreier Form muss sie Informationen über die Funktionsweise der Karte zur Verfügung stellen, einschließlich der Art der personenbezogenen Daten, die nach § 291a SGB V auf der elektronischen Gesundheitskarte oder durch sie zu verarbeiten sin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / Zusammenfassung

Begriff Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hat zum 1.1.2015 die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt und ist eine Chipkarte, deren gespeicherter Inhalt teilweise variabel ist (Pflichtangaben, freiwillige Angaben). Sie dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) und der A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 6 Staatsanwaltschaftliche Datenbeschlagnahmung

Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unterliegen die beim Arzt gespeicherten Patientendaten einem Beschlagnahmeverbot. Das Beschlagnahmeverbot schützt das Verhältnis zwischen dem zeugnisverweigerungsberechtigten Arzt und dem Betroffenen. Wenn der Arzt die Herausgabe verweigert, ist ein gerichtlicher Beschlagnahmebeschluss erforderlich. Ggf. erteilt der Patient jedoch ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 3 Zugriffsrechte der Ärzte/sonstiger Heilberufler

Der berechtigte Zugriff der Ärzte und sonstiger Heilberufler ist von der jeweiligen Funktion abhängig. Der Zugriff auf die freiwilligen Anwendungen und den dazu gehörigen Daten ist vom Einverständnis der Versicherten abhängig. Ärzte usw. dürfen nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis bzw. mit einem entsprechenden Berufsausweis auf die sensiblen medizinis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 5 Abwehrrechte der Betroffenen

Vom Inhaber der Karte darf nicht verlangt werden, den Zugriff auf Daten der Gesundheitskarte anderen als den gesetzlich vorgesehen Personen zu gestatten. Das Gleiche gilt in Bezug auf den Zweck des Datenzugriffs, der somit nur wegen der Versorgung der Versicherten einschließlich der Abrechnung erbrachter Leistungen gestattet ist. Gegenteilige Vereinbarungen mit dem Versicher...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 5. Information und Verträge – "Paperwork"

Rz. 276 Mit allen externen Dienstleistern (IT-Firma, Lohnbüro) müssen entsprechende Verträge zur Einhaltung der Datensicherheit abgeschlossen werden. Mandanten und Besucher der Website müssen über den Datenschutz informiert werden. Entsprechende Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen müssen auf der Kanzlei-Website überarbeitet werden und die Mandanten sollten bei Mandatsbegi...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 1. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Rz. 272 Sind in einer Kanzlei mehr als zehn Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt, so ist zwingend ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 Abs. 4 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG-neu zu bestellen. Hierbei ist zu beachten, dass es auf die Kopfzahl der Personen ankommt und sowohl die Kanzleiinhaber als auch die Angestellten und freien Mitarbeiter "als eine Person...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Sonderkündigungsschutz für "Beauftragte"

Rz. 533 Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Arbeitgeber in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig. Die Kündigung des A...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 3. Gap Analysis

Rz. 274 Die DSGVO sieht sodann vor, dass mögliche "Lücken" anhand des Verzeichnisses erkannt und geschlossen werden. Wird z.B. immer sichergestellt, dass ein aktueller Virenscanner auf allen Rechner installiert ist? Am Ende der Gap Analysis steht immer ein Maßnahmenplan, der die Lückenschließung zum Ziel haben soll.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / 4. Datensicherheit

Rz. 275 Die Datensicherheit hat ein besonderes Gewicht in der DSGVO. Daher sollte man sich hier spezieller IT-Firmen bedienen. Folgende Maßnahmen sind vorgeschrieben:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.4 Inhalt des Teilhabeplans

Der Teilhabeplan dokumentiert: den Tag des Antragseingangs beim leistenden Rehabilitationsträger und das Ergebnis der Zuständigkeitsklärung und Beteiligung der Rehabilitationsträger und weiterer Akteure, die Feststellungen über den individuellen Rehabilitationsbedarf auf Grundlage der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX, die zur individuellen Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 268 Die DSGVO wirkt ab dem 25.5.2018 unmittelbar und vorrangig in allen EU-Mitgliedsstaaten. Daneben gibt es jedoch auch weiterhin das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das neu gefasst wurde und zum gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt. Im BDSG-neu wurden dabei einige Spielräume genutzt, die sich aus der Öffnungsklausel des DSGVO ergeben. Die DSGVO sieht bei einem Verstoß gege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 4 Verfügbarkeit der Daten

Die Unterlagen müssen während der Dauer der Aufbewahrungspflicht verfügbar sein und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. Wer die aufbewahrten Unterlagen nur in Form von Datenträgern vorlegen kann, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Lesbarkeit der Daten erforderlich sind (z. B. Compu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / II. Pflichten im Umgang mit Daten

Rz. 270 Für die Daten von Mandanten, Lieferanten und Mitarbeitern gilt jedoch der Grundsatz, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verboten ist, es sei dennmehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 2. Erstellung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses

Rz. 273 Gem. Art. 30 DSGVO muss ein Verzeichnis über alle Datenverarbeitungen der Kanzlei erstellt werden, hierzu gehören insbesondere Das Verzeichnis muss schriftlich oder elekt...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Rechte der Mandanten

Rz. 277 Durch die DSGVO haben die Mandanten folgende Rechte:mehr

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Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 2 Lohnabrechnungsunterlagen

Sachverhalt Zum 31.12. soll das Archiv mit den alten Unterlagen der Entgeltabrechnung geräumt werden. Welche Unterlagen sind 6, 8 bzw. 10 Jahre aufzubewahren? Ergebnis Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Buch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallanzeige / 5 Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist ermächtigt, Einzelheiten der Unfallanzeige durch Rechtsverordnung zu regeln.[1] Es hat deshalb die geltende Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) erlassen. Achtung Neuregelung zur Unfallanzeige ab 1.1.2024 Zum 1.1.2024 ist die "Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen" (UVAV 2024) in der gesetzliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Hinzufügen eines Mitarbeiters ("non RA") zum beA-Postfach

Rz. 18 Nachdem die Erstregistrierung des Postfachinhabers erfolgreich durchgeführt worden ist, kann dieser über "Einstellungen" – "Postfachverwaltung" – dem dortigen Unterpunkt "Benutzerverwaltung" einen "neuen Mitarbeiter anlegen".mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 141) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes" (Rdn 142 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:) 1. Kündigung – alternativ zu § 11 d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 7.2 Elektronische Datenübermittlung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt und hierfür seine Identifikationsnummer mitteilt.[1] Anlageinstitut holt sich Zustimmung des Anlegers ein Der Anleger muss gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung bis spätestens zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 2 Vorgaben der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung (auch) Angaben zu den jeweils erhobenen sowie verarbeiteten Daten der Nutzer nebst Rechtsgrundlage machen. Dies ergibt sich aus Art. 13 und Art. 14 DSVGO. Hierzu gehören auch Informationen über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / 7 Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz

Die Krankenkassen sind verpflichtet, Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz vorzusehen. Die Angebote sollen die Versicherten dazu befähigen, selbstbestimmte Entscheidungen über den Einsatz digitaler Innovationen im Rahmen der Krankenbehandlung zu treffen.[1] Die Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren kann einen Beitrag zur weiter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückstellungen im Personalb... / 5 Prozess

Während die Beurteilung zahlreicher Unternehmensrisiken durch die Rechts-, Finanz- und Steuerabteilung erfolgt, obliegt die Ermittlung der Rückstellungen für Personalverpflichtungen, z. B. aus Gründen des Datenschutzes, regelmäßig der für das Personal zuständigen HR-Abteilung. Rückstellungen für Personalverpflichtungen werden meist nur als Summe - ohne Auflistung der personen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 3 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Das BSG[1] hat eine Entscheidung hinsichtlich des Datenschutzes getroffen. Danach kann ein Arbeitgeber bei einem Mehrfachbeschäftigten nicht mit Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe die Vornahme der Beitragsberechnung verweigern. Aufgrund des § 28o Abs. 1 SGB IV sind Arbeitnehmer kraft Gesetzes verpflichtet, gegenüber allen Arbeitgebern die erforderlichen Angaben zu mach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 463 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[841] Betroffen sind regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer durch ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Authenzifizierte Person (§ 122a Abs. 3 AO)

Rz. 82 Die Person, die den Datenabruf durchführt, muss authentifiziert sein gem. § 87a Abs. 8 AO. Damit wird der Datenschutz sichergestellt.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2.3 § 122a Abs. 3 AO

Rz. 13 Die Person, die den Datenabruf durchführt, muss authentifiziert sein gem. § 87a Abs. 8 AO. Damit wird der Datenschutz sichergestellt.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.5 Art der Offenlegung

Rz. 19 Den Beteiligten sind die Unterlagen nach § 364 AO "offenzulegen". Der Begriff der "Offenlegung" wurde erst mit Wirkung v. 26.11.2019 in die Vorschrift eingeführt und ersetzte dort den Begriff "Mitteilung". Bis dahin waren die Unterlagen "mitzuteilen".[1] Die Änderung der Begrifflichkeiten sollte der Anpassung an die Begriffsbestimmungen der DSGVO [2] dienen. Dort wird "...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6 Datenverarbeitung (Abs. 6)

Rz. 24 Die Leistungserbringer, Genomrechenzentren, klinischen Datenknoten sowie Datendienste sind befugt, die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Abs. 10 bis 10c zu verarbeiten (Satz 1). Die zweckgebundene Nutzung der Daten (Abs. 9c Satz 7 Nr. 1 und Abs. 11 Satz 3 Nr. 4) bedarf der vorherigen schriftlichen oder elektronischen Einwil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.9 Plattform für das Modellvorhaben (Abs. 9)

Rz. 34 Beim BfArM (Plattformträger) wird eine zentrale Plattform für das Modellvorhaben in seiner Trägerschaft eingerichtet und betrieben (Satz 1). Der Plattformträger unterliegt dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I (Satz 2). Er muss durch die Qualifikation seiner Mitarbeiter sowie durch seine räumliche, sachliche und technische Ausstattung gewährleisten, dass er die ihm über...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.12 Vertrauensstelle (Abs. 9c)

Rz. 40 Das Robert Koch-Institut richtet eine Vertrauensstelle für das Modellvorhaben ein (Satz 1). Abs. 9 Satz 2 (Sozialgeheimnis) und Satz 3 (Qualifikation der Mitarbeiter) gilt entsprechend (Satz 2). Die Aufgaben der Vertrauensstelle werden nicht abschließend aufgezählt (Satz 3) Es handelt sich um eine Verarbeitungsbefugnis nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.10 Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung (Abs. 8)

Rz. 79 Der G-BA soll bei Maßnahmen der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung (§ 135 a Abs. 2 Nr. 1, § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) die klinischen Krebsregister bei der Aufgabenerfüllung einbeziehen (Satz 1; z. B. in der Funktion einer Datenannahmestelle, die in der Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifende Q...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 391 IT-Sich... / 2.4 Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (Abs. 4)

Rz. 5 Die Krankenhäuser können die Verpflichtungen nach den Abs. 1 und 2 insbesondere erfüllen, indem sie einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die informationstechnische Sicherheit der Gesundheitsversorgung im Krankenhaus in der jeweils gültigen Fassung anwenden. Dessen Eignung muss vom BSI nach § 30 Abs. 8 BSI-Gesetz festgestellt werden. Einen entsprechenden I...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / V. Fazit

Die verschiedenen Identifikationsnummern mögen auf den ersten Blick verwirrend sein, insb. in der Laiensphäre; sie dienen allerdings der eindeutigen Zuordnung von Personen oder Unternehmen in unterschiedlichen administrativen und steuerlichen Kontexten und fördern damit nicht nur die Effizienz und Transparenz im Verwaltungsverfahren, sondern tragen effektiv zur Vermeidung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 9. Steuerstrafrecht

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