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Datenschutz und neue Medien in der Personalabteilung

Nils Müller
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Zusammenfassung

 
Überblick

Durch moderne Medien wie Internet, E-Mail und Telefon sind heute so viele Daten über die eigene Person im Umlauf, dass sie kaum noch zu kontrollieren sind. Arbeitgeber tragen hier insbesondere Verantwortung für den Umgang mit den Daten ihrer eigenen Mitarbeiter. Ist erst der Eindruck entstanden, dass die Daten nicht vor Zugriffen Unberechtigter geschützt sind, entsteht schnell ein Klima des Misstrauens, das für das Unternehmen schädlich sein kann. Dies gilt umso mehr in besonders sensiblen Bereichen, bei denen es zum Beispiel um Gesundheitsdaten geht.

Im Folgenden soll der datenschutzkonforme Umgang mit modernen Medien wie Internet, E-Mail und Telekommunikation erläutert und umsetzbar gemacht werden. Neben den Rechtsgrundlagen werden konkrete Beispiele und Checklisten angeführt, die die Umsetzung in die Praxis erleichtern. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und technischen Entwicklung der vergangenen Jahre und unter Berücksichtigung der seit dem 25.5.2018 Wirkung entfaltenden Regelung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) soll aufgezeigt werden, wie ein rechtssicherer und aktueller Umgang möglich ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen stellen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz 2018 (BDSG 2018), das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) und das Strafgesetzbuch (StGB) dar. Im Zusammenhang mit der Mitbestimmung des Betriebsrats sind zudem die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu beachten.

1 Persönlichkeitsschutz des Mitarbeiters

Der im deutschen Grundgesetz verankerte Schutz des Persönlichkeitsrechts[1] wird nunmehr vorrangig durch die DSGVO geregelt. Neben der DSGVO...

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