Bereits im Jahr 2010 entwarf die damalige Regierung ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, welches jedoch nach Ankündigung eines Datenschutzgesetzes auf europäischer Ebene nicht verabschiedet wurde.
Der Koalitionsausschuss der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat im Sommer 2026 unter dem Titel "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" weitreichende Reformen im Bereich des Datenschutzes angekündigt. Danach soll der nationale Datenschutz vereinfacht und alle vorhandenen Spielräume der DSGVO konsequent genutzt werden. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten, kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitungen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden. Für mehr Rechtsklarheit und eine einheitliche Auslegung soll ein Datengesetzbuch als kohärentes Regelwerk geschaffen werden, das den Datenschutz sichert und die Datennutzung fördert. Die Verfahren rund um den Datenschutz sollen deutlich verschlankt und die Aufsichtsstrukturen vereinfacht sowie gebündelt werden (u. a. Zuständigkeitskonzentration beim BfDI). Die Datenschutzkonferenz (DSK) soll gesetzlich verankert werden, um gemeinsame Standards zu erarbeiten. In kleineren und mittleren Unternehmen soll die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduziert werden, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.
Inwiefern diese Vorhaben auch konkrete Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz haben werden – etwa durch die Schaffung spezifischer Regelungen in einem künftigen Datengesetzbuch – bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass sich mit der Verabschiedung entsprechender Reformen die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von...