Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / Zusammenfassung

Begriff Der Datenschutz erhält zunehmend in der öffentlichen Diskussion eine größere Bedeutung. Dabei geht es um den Schutz von personenbezogenen Daten, die auch den Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Arbeitsagenturen, Berufsgenossenschaften) zur Kenntnis gelangen. Aus dem Sozialgeheimnis folgt der Anspruch des Einzelnen, dass die So...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 6 Datenschutzbeauftragte

Bei den einzelnen Leistungsträgern, z. B. den Krankenkassen, existieren Datenschutzbeauftragte. An diese bzw. an die Aufsichtsbehörde kann sich der Bürger wenden, wenn er meint, ihm gegenüber sei der Datenschutz/seien seine Rechte verletzt worden. Personen, die bezüglich ihrer Daten z. B. bei einem Sozialversicherungsträger Probleme und Fragen haben, können sich an diesen Bea...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 1.2 Soziale Sicherung

Grundnorm für den Datenschutz im Bereich der sozialen Sicherung ist § 35 SGB I. Diese Vorschrift bezieht sich sowohl auf das Außen- als auch auf das Innenverhältnis der Sozialversicherungsträger. Sie gibt jedem einen Anspruch darauf, dass seine Sozialdaten von den Leistungsträgern als Sozialgeheimnis zu wahren sind und nicht unbefugt verarbeitet werden dürfen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 1.2 Informationen weitergeben trotz Schweigepflicht

Die Schweigepflicht gilt nur, soweit keine Offenbarungsbefugnisse bestehen.[1] Offenbarungsbefugnisse sind: Einwilligung: Der Betroffene hat eingewilligt, dass sein Geheimnis offenbart werden darf. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Einwilligung wirksam ist.[2] Die strafrechtliche Einwilligung ist auch mündlich und ohne die Informationspflichten wirksam. Mitteilungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / Zusammenfassung

Begriff Sozialdatenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen. Diese Daten sollen auch insbesondere von den Sozialleistungsträgern vor Missbrauch geschützt werden. Damit ist der Sozialdatenschutz gleichzeitig auch Persönlichkeitsschutz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Sozialdatenschutz ist im SGB I und SGB X geregelt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 3 Organe der Selbstverwaltung

Selbstverwaltungsorgane sind Vertreterversammlung bzw. Verwaltungsrat bei den Krankenkassen[1], (hauptamtlicher) Vorstand[2] und Geschäftsführer bzw. Direktorium bei der der Deutschen Rentenversicherung Bund[3]. Die vertretungsberechtigten Organe des Versicherungsträgers haben die Eigenschaft einer Behörde.[4] In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzen sich die Organe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 4 Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt nur für Bundesbehörden. Für das Jugendamt gelten aber in den meisten Bundesländern entsprechende Landesgesetze. Sie gewähren Akteneinsicht nur unter dem Vorbehalt des Datenschutzes, gehen also nicht über das Recht auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X hinaus.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.2 Bezüge zum EU-Recht; Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rz. 8 Seit dem 25.5.2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 v. 4.5.2016, S. 1; L 314 v. 22.11.2016, S. 72; L 127 v. 23.5.2018, S. 2) in a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.4 Datenschutz

Rz. 104 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Einbeziehung von Dritten in die Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.3 Prüf- und Anpassungspflicht nach Satz 2 HS 2 (auch: Datenschutz)

Rz. 80 § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 regelt dabei die Prüfpflicht, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 soll der Hilfeplan regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob die gewählte Hilfeart auch weiterhin geeignet und notwendig ist; insbesondere in der Anfangsphase einer Hilfeleistung. Die Zeitabstände der Überprüfung des Hilfepl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.4 Datenschutz

Rz. 119 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Beteiligung nicht sorgeberechtigter Eltern an der Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.6 Verhältnis jugendhilferechtlichen Datenschutzes zur DSGVO

Rz. 26 Das Verhältnis der Datenschutzgrundverordnung zu nationalstaatlichen Regelungen über Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten regelt die Datenschutzgrundverordnung ausdrücklich selbst, und zwar in Art. 6 Abs. 2 und 3 VO (EU) 2016/679 ; danach behalten die EU-Mitgliedstaaten ihre Sozialdatenschutzregelungen. In Deutschland bleiben daher die Regelungswerke im SGB I, X und V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.5 Geltungsanordnung – Verhältnis des jugendhilferechtlichen Datenschutzes zu § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X nach Satz 1

Rz. 23 Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung in der Jugendhilfe gelten § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X sowie die nachfolgenden Bestimmungen des SGB VIII. Die Datenschutzvorschriften des SGB VIII stehen damit nach der gesetzlichen Formulierung neben den genannten Bestimmungen des SGB I und des SGB X. Die Regelung des § 61 Abs. 1 Satz 1 hat allerding...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1 Anwendungsbereich des jugendhilferechtlichen Datenschutzes nach Abs. 1

2.1.1 Grundlagen nach Satz 1 2.1.1.1 Schutzfunktion Rz. 17 Satz 1 legt zunächst die grundsätzliche Funktion des Kapitels fest, indem er den Schutz von Sozialdaten zum Gegenstand der Regelungen in § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X sowie der nachfolgenden Regelungen macht. Dabei wird der Schutz durch ein gesetzlich normiertes spezielles Amtsgeheimnis sichergestellt. Es gewährle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 58 OVG Lüneburg, Beschluss v. 28.11.2023, 11 LC 273/21: Zur Übermittlung von Sozialdaten vom Jugendamt an die Ausländerbehörde; VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 51 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.12.2024 – SN_2024_2538 Bd, Nachweispflicht im Rahmen der Kostenerstattung, JAmt 2025, 134; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.2.2025 – SN_2025_0100 Bd – Information der nicht sorgeberechtigten Eltern über ein Strafverfah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; Binder, Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz, JAmt 2024, 626; DIJuF-Rechtsgutachten v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.3 Normzweck

Rz. 9 Der Datenschutz im allgemeinen und damit auch der jugendhilferechtliche Sozialdatenschutz wird dabei determiniert durch das zentrale Grundsatzurteil des BVerfG, dem Volkszählungsurteil (Mikrozensus; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83). Damit wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den Verfassungsrang erhoben und als Grundrecht gefestigt. Es rege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.3 Datenverarbeitung

Rz. 19 Der Schutz von Sozialdaten greift nach Satz 1 bei ihrer Verarbeitung. Der Oberbegriff "(Daten-)Verarbeitung" fand erst durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) mit Wirkung zum 26.11.2019 Eingang in § 61 Abs. 1 Satz 1. Damit wurde das bis dahin geltende Recht nicht verändert. Es handelte sich ledig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.9 Telemedizinische Leistungen bei der Versorgung mit Heilmitteln (Abs. 2a)

Rz. 25 Mit Wirkung zum 9.6.2021 ist durch Abs. 2a Satz 1 vorgegeben, dass in den Verträgen nach Abs. 1 auch die Einzelheiten der Versorgung mit solchen Heilmitteln zu regeln sind, die in den jeweiligen Heilmittelbereichen telemedizinisch erbracht werden können. Für die Regelung im Vertrag ist den Vertragspartnern eine Frist bis zum 31.12.2021 gesetzt worden, bis zu der sie F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 1.1 Normzweck

Rz. 2 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber für den Bereich der persönlichen und erzieherischen Hilfen einen besonderen Vertrauensschutz geschaffen. Im Rahmen der Gewährung dieser Hilfen anvertraute Daten genießen einen besonderen Schutz. Dies ist vor dem Hintergrund der in diesen Zusammenhängen anfallenden besonders sensiblen Daten und der Bedeutung des Vertrauensverhältni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 8 Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 werden Sozialdaten, die zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, besonders geschützt (Salgo/Kepert, ZKJ 2020, 333, 338) und dürften nur unter den weiteren Voraussetzungen der Nr. 1 bis 6 weitergegeben oder übermittelt werden. § 65 normiert damit einen besonderen Vertrauensschutz (LG Koblenz, Beschluss v. 15.9.2022...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.3 Wechsel Fallzuständigkeit nach Nr. 3 und Fachkräfte nach Nr. 4

Rz. 26 Die Tatbestände Nr. 3 und Nr. 4 sind in Abs. 1 Satz 1 mit dem KICK eingefügt worden. Die damit vorgenommene Erweiterung der Weitergabebefugnisse begründet der Gesetzgeber damit, dass nach bisherigem Recht im Falle eines Zuständigkeitswechsels innerhalb eines Jugendamtes oder von einem Träger der örtlichen Jugendhilfe zum anderen, die Übermittlung der anvertrauten Date...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 1.3 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 3 Das soziale Datenschutzrecht ist allgemeinrechtlich im SGB X geregelt. Korrespondierende Regelungen finden sich in §§ 67b, 67d, 67e und 68 ff. SGB X. Weitere ergänzenden Vorschriften finden sich insbesondere in § 75 SGB X (Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung), in § 9e Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Adoptionsvermittlungsgesetz und in der Datenschutz-Grundver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.3.3 Weitergabeverbot und Auskunftsbegehren

Rz. 51 § 83 SGB VIII regelt ein Auskunftsrecht betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO. Ein Auskunftsbegehren ist jedoch nur in den Grenzen der gesetzlichen Vorgaben zulässig. Insoweit begrenzt auch 82a Abs. 1 Nr. 2 SGB X den Anspruch. Die hier geregelte Informationspflicht einer in § 35 SGB I genannten Stelle scheidet jedenfalls dann aus, wenn und soweit die Daten oder die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.5 Adoptionsvermittlung in der DDR nach Nr. 6

Rz. 30 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung entspricht der ebenfalls durch das KJSG eingefügten Regelung in § 64 Abs. 2b und regelt die Befugnis zur Weitergabe und Übermittlung anvertrauter Sozialdaten, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.1 Zweckidentität nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 dürfen Sozialdaten zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. Bei Übereinstimmung von Erhebungs- und Weiterverwendungszweck entfällt im Hinblick auf die Datenübermittlung und -nutzung damit eine eigenständige Zulässigkeitsprüfung. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Datenerhebung zweckorientiert (mit dem Ziel der weiter...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1 Grundlagen nach Satz 1

2.1.1.1 Schutzfunktion Rz. 17 Satz 1 legt zunächst die grundsätzliche Funktion des Kapitels fest, indem er den Schutz von Sozialdaten zum Gegenstand der Regelungen in § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X sowie der nachfolgenden Regelungen macht. Dabei wird der Schutz durch ein gesetzlich normiertes spezielles Amtsgeheimnis sichergestellt. Es gewährleistet, dass Sozialdaten nur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.4 Datenverarbeitung Begriff – Art. 4 Nr. 2 VO (EU) 2016/679

Rz. 22 Nach dem weiten Verarbeitungsbegriff i. S. d. Art. 4 Nr. 2 VO (EU) 2016/679 ist "Verarbeitung" jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.2 Sozialdaten

Rz. 18 Der von Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff der Sozialdaten bestimmt sich nach § 67 Abs. 2 SGB X i. V. m. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679 (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urteil v. 21.2.2013, 6 U 21/12, Rz. 24); danach sind Sozialdaten personenbezogene Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.8 Spezifische jugendhilferechtliche Sozialdatenschutzregelungen

Rz. 30 Satz 1 regelt neben der Anwendung der Generalnorm des § 35 SGB I und der Datenschutzregeln der §§ 67 ff. SGB X auch, dass die nachfolgenden Vorschriften des Vierten Kapitels – Schutz von Sozialdaten – des SGB VIII Anwendung findet. Daraus ergibt sich der bereits oben beschriebene Anwendungsvorrang der jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutzregelungen vor den übrigen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.3 Sonstige Normadressaten nach Satz 3

Rz. 39 Sofern kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtliche Träger sind, Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen, unterliegen auch sie dem bereichsspezifischen Sozialdatenschutz (Abs. 1 Satz 3). Diese Anknüpfung an die Aufgabenwahrnehmung – unabhängig von der Eigenschaft als örtlicher Träger – ist i. S. eines umfassenden Schutzes konsequent. Die Träger der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.1 Schutzfunktion

Rz. 17 Satz 1 legt zunächst die grundsätzliche Funktion des Kapitels fest, indem er den Schutz von Sozialdaten zum Gegenstand der Regelungen in § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X sowie der nachfolgenden Regelungen macht. Dabei wird der Schutz durch ein gesetzlich normiertes spezielles Amtsgeheimnis sichergestellt. Es gewährleistet, dass Sozialdaten nur Befugten zugänglich ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.7 Verhältnis zum Bundesdatenschutzgesetz und den Landesdatenschutzgesetzen

Rz. 29 Ergänzend zu den sozialrechtlichen Datenschutzregelungen, wie sie in Satz 1 in Bezug genommen werden, kann dort auf das Bundesdatenschutzgesetz bzw. die Landesdatenschutzgesetze zurückgegriffen werden, wo §§ 67 bis 85a SGB X unmittelbar solche Regelungen in Bezug nehmen. Als Beispiel ist hier die Bestellung eines Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragten zu nennen; v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.2 Direkte Normadressaten nach Satz 2

Rz. 32 Direkte Normadressaten nach Satz 2 des jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutz sind zunächst nur die Stellen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, soweit sie Aufgabe nach dem SGB VIII wahrnehmen. Damit werden spezifisch die Sozialdaten von Kindern, Jugendlichen und Familien (Herkunfts- und auch Pflegefamilie) geschützt. Rz. 33 Die Datenschutzbestimmungen gelten da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 120 Gemäß § 50 Abs. 2 hat das Jugendamt in Kinderschutzverfahren (insbesondere § 1631b, § 1632 Abs. 4, § 1666, § 1696 BGB) dem Familiengericht stets den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zu überreichen (dies war im Gesetzgebungsverfahren noch umstritten; zu den Bedenken des Bundesrats gegen diese Regelung, auch unter dem Aspekt des Datenschutzes, vgl. BT-Drs. 19/27481 S....mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 4.3 Datenschutz

Mit der Digitalisierung ergeben sich auch neue Anforderungen an den Datenschutz. Hierbei geht es um die Verarbeitungssysteme und deren Konformität zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Außerdem ist zu befürchten, dass die Abmahnrisiken im Bereich des Datenschutzes auch für Vereine steigen werden.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
PayPal / 8 Käuferschutz: Auswirkungen auf den Unternehmer

Der Käuferschutz bei Verwendung von PayPal als Zahlungsoption, der mittlerweile nicht mehr auf eBay beschränkt ist, ist in wesentlichen Teilen kein Recht, das der Geschädigte von PayPal einfordern kann. Entsprechend den PayPal-Käuferschutzrichtlinien behält sich alleine PayPal das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob der Käufer durch die Artikelbeschreibung vom Verkäufer ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11 muss das bilanzierende UN im Anhang bestimmte Angaben zu seinem Beteiligungsbesitz machen. Angabepflichtig sind "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteili...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Datenschutz

Soweit vor dem Abschlussstichtag begangene Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung oder andere Rechtsgrundlagen, die Ansprüche Dritter begründen, bei Bilanzaufstellung bekannt sind, sind für die daraus entstehenden Aufwendungen (z. B. zur Berichtigung oder Löschung von Daten) Rückstellungen zu bilden. Ggf. ist darüber hinaus auf Basis von Erfahrungswerten eine Pausc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.4 Verfahren nach der DSGVO (§ 32i Abs. 5 AO)

Rz. 14 Besonderheiten gelten für den Rechtsschutz betreffend Verfahren des Datenschutzes im Steuerverwaltungsverfahren nach der DSGVO, die die örtliche Zuständigkeit entweder nach dem Sitz der Aufsichtsbehörde[1] oder nach dem Sitz des Beklagten[2] zuweist. Für weitere Einzelheiten wird auf die Kommentierung von Myßen [3] verwiesen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.4 Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 55 Nach Abs. 4 dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies für die in Abs. 2 genannten Zwecke erforderlich ist. Rz. 56 Die Vorschrift bestimmt, zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden können (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 65 = BT-Drs. 20/13183 S. 61). Sind solche personenbezogenen Daten daher insbesondere im Zusammenh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 97 Persone... / 2.3 Speicherung und Zusammenführung von Identifikationsdaten und medizinischen Daten des Versicherten (Abs. 3 Satz 3 bis 6)

Rz. 6 Nach dem bis zum 31.12.2003 geltenden Recht war dem Medizinischen Dienst zum Schutz der Versicherteninteressen in automatisierter Form im Wesentlichen nur eine Speicherung von Angaben zur Person des Versicherten gestattet. Die automatisierte Verarbeitung medizinischer Daten war hingegen mit Rücksicht auf deren besondere Sensibilität untersagt. Von dieser Restriktion hat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 97b Person... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/670 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU –- 2. DSAnpUG-EU) v. 20.11....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 97a Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Zuletzt wurde durch Art. 132 Nr. 14 des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1705) mit Wirkung zum 26.11.2019 der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 terminologisch an die DSGVO...mehr